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Beschlusstext (European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (European Energy Award®
Fortführung und Folgeförderung
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 
)

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Brühl, den 24.04.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 20.02.2017 Öffentliche Sitzung 12. European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 42/2017 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erinnert daran, was in der Vergangenheit alles unter dem Gesichtspunkt der Förderung an investiven Maßnahmen zusätzlich beschlossen worden sei. Er hätte daher gerne gewusst, ob es absehbar sei, dass über die reinen Verwaltungskosten hinaus weitere investive Maßnahmen erforderlich sind, um die Kriterien für einen erneuten erfolgreichen Abschluss zu erfüllen. Bürgermeister Freytag teilt mit, dass eine umfangreiche Liste erstellt worden sei. Diese enthalte natürlich erhebliche Mittel für entsprechende Maßnahmen. Allerdings habe man im Rahmen der Haushaltsberatungen immer die Möglichkeit, hierüber im Einzelfall zu entscheiden, sodass kein Automatismus bestehe. Wenn man im Zertifizierungsverfahren allerdings einen höheren Prozentsatz erreichen wolle, müsse man in diese Richtung gehen. Ratsherr Weber (GRÜNE) ergänzt, dass die einzelnen Vorschläge in den Fachausschüssen abgestimmt worden seien. Insbesondere sei dort auch beschrieben worden, dass sich das alles rechne. Es gehe daher nicht darum, Geld für investive Maßnahmen zu verpulvern, sondern es handele sich um Maßnahmen, die dazu beitragen würden, Klimaschutz zu betreiben und Kosten einzusparen. Er wundere sich daher, dass dies nun wieder in Frage gestellt werde. Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Fortführung der Teilnahme der Stadt Brühl am European Energy Award® (eea®) und des "eea-Zertifizierungsverfahrens" und verpflichtet sich, den kommunalen Eigenanteil in den Haushaltsjahren für 2017-2020 bereitzustellen und beauftragt den Bürgermeister einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 20.02.2017 einstimmig 1 von 1