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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachstand und Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Sachstand und Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Sachstand und Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Sachstand und Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Sachstand und Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.04.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 20.02.2017 Öffentliche Sitzung Bebauungspläne 10.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzent.2 rum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Sachstand und Ergänzung des Abwägungsvorschlags 76/2017 Auf Nachfrage des Ratsherren Weitz (SPD) nach dem Sachstand hinsichtlich der ungewöhnlichen Auseinandersetzung in der letzten PSTA-Sitzung bezüglich Äußerungen der Verwaltung im Abwägungs- und Satzungsbeschluss berichtet Beigeordneter Schiffer, dass man sich mit dem Petenten in Verbindung gesetzt habe, um die Unklarheiten auszuräumen. Dieser habe sich aber nicht überzeugen lassen. Das Ergebnis des Gesprächs sei in die aktuelle Vorlage 76/2017 eingeflossen. Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 13.04.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger B1.01 Bürger 1 B1.02 B1.03 B2.01 Bürger 2 B2.02 Beschluss Rat 20.02.2017 Abwägung der Stellungnahme Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfah1 von 4 Lfd. Nr. Bürger B2.03 B3.01 Bürger 3 für Modellbahnfreunde Brühl e.V. B3.02 B4.01 Bürger 4 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B4.06 B4.07 Abwägung der Stellungnahme rens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt.. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.02 Deutsche Telekom Technik GmbH Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. T1.03 T1.04 T2.02 T3.01 T4.01 T4.02 T5.01 T6.01 T6.02 T6.03 T7.01 T7.02 T9.01 Landeseisenbahnverwaltung NRW Erftverband Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T9.02 T9.03 T9.04 T11.02 Stadtwerke Köln GmbH T12.02 Rhein-Erft-Kreis Beschluss Rat 20.02.2017 BPBPBP- BP- BP- Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. BP- 2 von 4 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T12.03 T12.04 T12.05 T12.06 T12.07 T12.08 T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,RheinErft-Kreis Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T4.02 T5.01 T5.02 T5.03 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Nahverkehr Rheinland GmbH T5.04 T5.05 T6.01 T8.02 T8.03 T8.05 Landeseisenbahnverwaltung NRW Deutsche Telekom Technik GmbH BP- BP- BP- II. Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert Beschluss Rat 20.02.2017 3 von 4 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen. III. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), im Süden vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 20.02.2017 einstimmig 4 von 4