Daten
Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
20.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.04.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 20.02.2017
Öffentliche Sitzung
Bebauungspläne
10.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzent.2
rum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Sachstand und Ergänzung des Abwägungsvorschlags
76/2017
Auf Nachfrage des Ratsherren Weitz (SPD) nach dem Sachstand hinsichtlich der ungewöhnlichen Auseinandersetzung in der letzten PSTA-Sitzung bezüglich Äußerungen der
Verwaltung im Abwägungs- und Satzungsbeschluss berichtet Beigeordneter Schiffer,
dass man sich mit dem Petenten in Verbindung gesetzt habe, um die Unklarheiten auszuräumen. Dieser habe sich aber nicht überzeugen lassen. Das Ergebnis des Gesprächs sei
in die aktuelle Vorlage 76/2017 eingeflossen.
Beschluss:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und
Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis
zum 13.04.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
B1.01 Bürger 1
B1.02
B1.03
B2.01 Bürger 2
B2.02
Beschluss Rat 20.02.2017
Abwägung der Stellungnahme
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfah1 von 4
Lfd. Nr.
Bürger
B2.03
B3.01 Bürger 3
für Modellbahnfreunde
Brühl e.V.
B3.02
B4.01 Bürger 4
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B4.06
B4.07
Abwägung der Stellungnahme
rens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt..
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.02
Deutsche Telekom Technik GmbH
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BPVerfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
T1.03
T1.04
T2.02
T3.01
T4.01
T4.02
T5.01
T6.01
T6.02
T6.03
T7.01
T7.02
T9.01
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Erftverband
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen
und Wohnen GmbH
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T9.02
T9.03
T9.04
T11.02 Stadtwerke Köln GmbH
T12.02 Rhein-Erft-Kreis
Beschluss Rat 20.02.2017
BPBPBP-
BP-
BP-
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
BP-
2 von 4
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
T12.03
T12.04
T12.05
T12.06
T12.07
T12.08
T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,RheinErft-Kreis
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
23.11.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.08
B1.09
B1.10
B1.11
B1.12
B1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T4.02
T5.01
T5.02
T5.03
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses
Verfahrens.
Nahverkehr Rheinland GmbH
T5.04
T5.05
T6.01
T8.02
T8.03
T8.05
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Deutsche Telekom Technik GmbH
BP-
BP-
BP-
II.
Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
Beschluss Rat 20.02.2017
3 von 4
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen.
III.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323,
229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104,
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt
10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis
zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der
westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
im Süden
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum
Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach
Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des
Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 20.02.2017
einstimmig
4 von 4