Daten
Kommune
Brühl
Größe
228 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
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Inhalt der Datei
Brühl, den 23.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 08.11.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung
- Satzungsbeschluss -
381/2016
Beratungsbedarf besteht nicht.
Vorsitzender Klug leitet zur Abstimmung. Die drei Beschlüsse werden getrennt abgestimmt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung
des Bebauungsplans 06.92 'Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
im Osten
im Süden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis
zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und
weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Abstimmungsergebnis:
14/0/0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
1 von 6
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
II.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten
Beteiligung zum Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
A
A1
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.05. - 16.05.2014)
und TÖB-Beteiligung bis zum 16.05.2014
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
B01.1
B01.2
B01.3
B01.4
B01.5
B02.1
B02.2
B02.3
B02.4
B02.5
B03.1
B03.2
B03.3
B03.4
B03.5
B04.1
B04.2
B04.3
B04.4
B04.5
B05.1
B05.2
B05.3
B05.4
B05.5
B06.1
B06.2
B06.3
B06.4
B06.5
B06.6
B06.7
B06.8
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
2 von 6
B06.9
B06.10
B06.11
B06.12
B06.13
B07.1
B07.2
B07.3
B07.4
B08.1
B08.2
B08.3
B08.4
B08.5
B09.1
B09.2
B09.3
B09.4
B09.5
B10.1
B10.2
B10.3
B11.1
B11.2
B11.3
B11.4
B11.5
B12.1
B12.2
B12.3
B12.4
B13.1
B13.2
B13.3
B13.4
B13.5
B14.1
B14.2
B15.1
B15.2
B15.3
B15.4
B15.5
B16.1
B16.2
B17.1
B17.2
B17.3
B17.4
B17.5
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt worden.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
3 von 6
B17.6
B17.7
B17.8
B17.9
B17.10
B18.1
B18.2
B18.3
B18.4
B19.1
B19.2
B19.3
B19.4
B19.5
B20.1
B20.2
B21.1
B21.2
B21.3
B21.4
B22.1
B22.2
B22.3
B22.4
B22.5
B22.6
B22.7
B23.1
B23.2
B23.3
B23.4
B23.5
B23.6
B23.7
B23.8
B23.9
B23.10
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Rhein-Erft-Kreis
Keine Anregung.
Amt für Straßenbau und Verkehr
T02
Landesbetrieb Straßen,
Ist bereits berücksichtigt.
Regionalniederlassung VilleEifel
T03
Stadtwerke Brühl
Keine Anregung.
T04
LVR-Amt für Bodendenkmal- Keine Anregung.
pflege im Rheinland
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
4 von 6
T05
T06
T07
T08
T09
TÖB
Kampfmittelbeseitigungsdienst
Bergbau und Energie in NRW
Erftverband
Rhein-Erft-Kreis
Polizei NRW Kriminalprävention
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B
Öffentliche Auslegung ( 05.01.2015 - 09.2.2015)
und TÖB-Beteiligung bis zum 09.02.2015
B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
T02
Bezirksregierung Köln
Keine Anregung.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
T03.1 Deutsche Telekom Technik
Wird berücksichtigt.
T03.2
T03.3
T03.4 Deutsche Telekom Technik
T04.1 Polizei, Rhein-Erft-Kreis
Kriminalprävention
T04.2
T04.3
T04.4
T05.1 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T05.2
T05.3
T05.4
T05.5
T05.6
T05.7
Abstimmungsergebnis:
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
14/0/0
Beschluss:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
5 von 6
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
III.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 06.92
‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung
und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
im Osten
im Süden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis
zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und
weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
14/0/0
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
6 von 6