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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
228 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Beschlusstext (Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung
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Brühl, den 23.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.11.2016 Öffentliche Sitzung 4. Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung - Satzungsbeschluss - 381/2016 Beratungsbedarf besteht nicht. Vorsitzender Klug leitet zur Abstimmung. Die drei Beschlüsse werden getrennt abgestimmt. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung des Bebauungsplans 06.92 'Gallbergsiedlung“ 2. Änderung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter Birken). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden im Osten im Süden durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Abstimmungsergebnis: 14/0/0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 1 von 6 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung. A A1 Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.05. - 16.05.2014) und TÖB-Beteiligung bis zum 16.05.2014 Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bürger B01.1 B01.2 B01.3 B01.4 B01.5 B02.1 B02.2 B02.3 B02.4 B02.5 B03.1 B03.2 B03.3 B03.4 B03.5 B04.1 B04.2 B04.3 B04.4 B04.5 B05.1 B05.2 B05.3 B05.4 B05.5 B06.1 B06.2 B06.3 B06.4 B06.5 B06.6 B06.7 B06.8 Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 2 von 6 B06.9 B06.10 B06.11 B06.12 B06.13 B07.1 B07.2 B07.3 B07.4 B08.1 B08.2 B08.3 B08.4 B08.5 B09.1 B09.2 B09.3 B09.4 B09.5 B10.1 B10.2 B10.3 B11.1 B11.2 B11.3 B11.4 B11.5 B12.1 B12.2 B12.3 B12.4 B13.1 B13.2 B13.3 B13.4 B13.5 B14.1 B14.2 B15.1 B15.2 B15.3 B15.4 B15.5 B16.1 B16.2 B17.1 B17.2 B17.3 B17.4 B17.5 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt worden. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 3 von 6 B17.6 B17.7 B17.8 B17.9 B17.10 B18.1 B18.2 B18.3 B18.4 B19.1 B19.2 B19.3 B19.4 B19.5 B20.1 B20.2 B21.1 B21.2 B21.3 B21.4 B22.1 B22.2 B22.3 B22.4 B22.5 B22.6 B22.7 B23.1 B23.2 B23.3 B23.4 B23.5 B23.6 B23.7 B23.8 B23.9 B23.10 Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. A2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T01 Rhein-Erft-Kreis Keine Anregung. Amt für Straßenbau und Verkehr T02 Landesbetrieb Straßen, Ist bereits berücksichtigt. Regionalniederlassung VilleEifel T03 Stadtwerke Brühl Keine Anregung. T04 LVR-Amt für Bodendenkmal- Keine Anregung. pflege im Rheinland Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 4 von 6 T05 T06 T07 T08 T09 TÖB Kampfmittelbeseitigungsdienst Bergbau und Energie in NRW Erftverband Rhein-Erft-Kreis Polizei NRW Kriminalprävention Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B Öffentliche Auslegung ( 05.01.2015 - 09.2.2015) und TÖB-Beteiligung bis zum 09.02.2015 B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung Bürger Abwägung der Stellungnahme Kein Eingang B2 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T01 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. T02 Bezirksregierung Köln Keine Anregung. Abfallwirtschaft und Bodenschutz T03.1 Deutsche Telekom Technik Wird berücksichtigt. T03.2 T03.3 T03.4 Deutsche Telekom Technik T04.1 Polizei, Rhein-Erft-Kreis Kriminalprävention T04.2 T04.3 T04.4 T05.1 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T05.2 T05.3 T05.4 T05.5 T05.6 T05.7 Abstimmungsergebnis: Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Keine Anregung. Keine Anregung. Keine Anregung. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. 14/0/0 Beschluss: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 5 von 6 Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: III. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 06.92 ‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358, 2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter Birken). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: im Westen Im Norden im Osten im Süden durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358, durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800, durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801, durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789 und 1358. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 14/0/0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 6 von 6