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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
299 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27

Inhalt der Datei

Brühl, den 23.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 08.11.2016 Öffentliche Sitzung 3. Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - 452/2016 Vorsitzender Klug leitet zu TOP.3 ein und verweist auf die in der Sitzung ausliegende Tischvorlage. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert die Tischvorlage. Er erklärt, dass anlässlich eines zwischenzeitlich eingegangen Anschreibens eines Einwenders ein Missverständnis in der Auslegung dessen Anregung geklärt werden konnte. Mit der Abwägung zur öffentlichen Auslegung wurde der Einwender so verstanden, dass er beanstandet, dass die Baugrenzen gegenüber der Version aus dem Vorentwurf geändert worden sind. Tatsächlich jedoch beanstandet er die Veränderung der Baugrenzen gegenüber dem bisherigen Planungsrecht. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass eine solche Änderung des Planungsrechtes zulässig ist und verweist hinsichtlich der Begründung auf die in der Tischvorlage ergänzte Abwägung der Stellungnahme. Ein weiterer Punkt in der Abwägung betrifft den Punkt B3.03, worin sich der Einwender darüber beklagt, dass mit den Besitzern von Grundstücken nicht geredet worden sei. Er betont, dass dieses nicht der Fall ist. Im Gegenteil, mit den Eigentümern ist durch den Projektentwickler mehrmals Kontakt aufgenommen worden, wenn gleich mit der Zielsetzung, dieses Grundstück zu erwerben. Er erläutert, dass diese Abwägung ausdrücklich juristisch überprüft wurde. Ratsherr Riedel beantragt Vertagung wegen der Komplexität der Materie und regt einen Ortstermin an. Ratsherr Weesbach möchte wissen, ob die Planung auf den Kita- und Schulbedarf ausgelegt ist. Er gibt zu bedenken, dass Innenbereichsvorhaben von einer besonderen Problematik geprägt sind und fragt, ob nicht ggf. eine Bürgerbeteiligung noch frühzeitiger erfolgen kann. Zu der Frage nach Kita- und Schulplätzen führt Fachbereichsleiter Schaaf aus, dass die zuständigen Fachbereiche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens regelmäßig beteiligt werden. Diese Fachbereiche prüfen ihre Belange und melden ihre Bedarfe bei der Planung an. Aufgrund der geringen Größe dieses Bebauungsplangebietes wurden für diesen Standort weder eine Kita noch entsprechende Schulplätze erforderlich, gleichwohl fließen anteilige Potentiale in Überlegungen an anderen Standorten im Brühler Süden mit ein. Zum Thema Konfliktpotential bei Innenverdichtung erläutert er, dass dies sehr wohl gesehen wird. Hier gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben, wonach eine solche Innenverdichtung seitens des Gesetzgebers bevorzugt verlangt wird. Umso schwerer sind Flächenentwicklungen im Außenbereich bzw. am Siedlungsrand. Intensive Bürgerbeteiligungen werden im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan, speziell auch zu den Themen von Flächenentwicklungen, erfolgen. Dezernent Schiffer ergänzt, dass zu diesem Bebauungsplanverfahren bereits vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Öffentlichkeitsveranstaltung in der Badorfer Grundschule durchgeführt wurde. Ratsherr Weesbach fragt zur Abwägung Bürger 6.06 (S.8 der Abwägung), ob der Eingabensteller über seine weiteBeschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 1 von 9 ren rechtlichen Möglichkeiten informiert wurde, sofern seine Eingabe nicht berücksichtigt werden kann. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass der Eingabensteller informiert wurde, dass seine Anregung dem Rat zur Abwägung vorgelegt wird und dass eine Antwort erst nach Abschluss des Verfahrens an ihn versendet wird. Dezernent Schiffer ergänzt, dass eine inhaltliche Beantwortung von eingegangenen Schreiben rechtlich nicht möglich ist, da in diesem Fall dem Beschluss des Rates vorgegriffen wird. Dies ist jedoch nicht zulässig. Ratsherr Weesbach stellt die nächste Frage zur Abwägung (S.9, B6.10). Er möchte wissen, ob der Eingabensteller über den Verlauf des Verfahrens informiert worden ist. Verwaltungsmitarbeiter Kaiser antwortet, dass es mehrfach Korrespondenz mit diesem Einwender gegeben hat. Im Zuge dessen ist der Einwender auch über das Verfahren vollumfänglich informiert worden. Ratsherr Weesbach fragt weiter zur Abwägung (S.38, B 19.03), ob das angekündigte Modell den interessierten Bürgern gezeigt wurde. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, das Modell hat im letzten Planungsausschuss vorgelegen und ist damit formell der Öffentlichkeit zugängig gewesen. Darüber hinaus wurde jedem interessierten Bürger das Modell in den Amtsräumen gezeigt. Ratsherr Weesbach fragt weiter zu S.57 W28.02, ob dem Einwender mitgeteilt wurde, dass er zu einem späteren Zeitpunkt auf seinem Grundstück bauen darf. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass dies den Eigentümern nicht explizit mitgeteilt wird. Diesen Zweck verfolgt aber der Bebauungsplan, der in Form einer Festsetzung grundsätzlich die Bebauungsmöglichkeit eröffnet. Darüber hinaus hat der Projektentwickler mit allen Eigentümern Kontakt aufgenommen und entweder Grundstücke erworben, um diese selber zu bebauen, oder bei den Eigentümern belassen, damit diese selbst bauen können. Ratsherr Weesbach stellt eine letzte Frage zur Abwägung (S.69, B1.05) und fragt nach dem weiteren Vorgehen, um die geplante Fußwegeverbindung zur Taunusstraße zu realisieren, obwohl der Eigentümer offenbar einen Verkauf der erforderlichen Fußwegeflächen nicht wünscht. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt hierzu, dass der Bebauungsplan ein Vorkaufsrecht begründet, weswegen in einem Verkaufsfall des Grundstücks der entsprechende Teil von der Stadt erworben werden kann. Andere Maßnahmen sind hierzu nicht vorgesehen. Ratsherr Dr.Kollenberg stellt auf die Befürchtung eines Einwenders ab, wonach die Festsetzungen Auswirkungen auf bestehende Gebäude haben. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die Baugrenzen den Bestand einfassen, nicht aber abschneiden. Bestandsbebauung ist zugrunde gelegt, auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts. Vorsitzender Klug ergänzt, dass diese Inhalte auch in der Tischvorlage auf Seite 2 (grau hinterlegt) erfasst sind. Sachkundige Bürgerin Wenner spricht sich gegen den Vertagungsantrag aus, da sie nicht erwartet, dass ein Ortstermin, sowie eine zusätzliche spätere Sitzung zu einem anderen Abwägungsergebnis führen werden. Sie plädiert daher dafür heute in die Abstimmung einzutreten. Vorsitzender Klug lässt über den Vertagungsantrag abstimmen. Er stellt fest: 1 Stimme dafür, 13 dagegen. Vorsitzender Klug lässt zu den nachfolgenden Beschlusspunkten einzeln abstimmen. Der Beschluss erfolgt unter Einbeziehung der Tischvorlage. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen und unter Bezug auf die in der Sitzung Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 2 von 9 vorgelegten Tischvorlage über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘ A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B2.01 B2.02 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B04.05 B5.01 B6.01 B6.03 B6.04 B6.05 B6.08 B6.09 B6.10 B6.11 B6.12 B6.13 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B8.01 B8.02 B8.03 B8.04 B8.05 B9.01 B9.02 B9.03 B10.01 B10.02 B10.03 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 3 von 9 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B10.04 B10.05 B10.06 B11.01 B11.02 B11.03 B11.04 B11.05 B11.06 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B12.11 B12.12 B12.13 B12.14 B12.15 B12.16 B12.17 B13.01 B14.01 B14.02 B15.01 B15.02 B15.03 B15.04 B16.01 B17.01 B18.01 B18.02 B18.03 B18.04 B18.05 B18.06 B18.07 B18.08 B18.09 B18.10 B18.11 B19.01 B19.02 B19.03 B19.04 B19.05 B19.06 B19.07 B19.08 Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. entfällt entfällt Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 4 von 9 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B19.09 B19.10 B20.01 B20.02 B20.03 B20.04 B20.05 B20.06 B21.01 B21.02 B21.03 B21.04 B21.05 B21.06 B21.07 B21.08 B21.09 B22.01 B22.02 B23.01 B23.02 B24.01 B25.01 B25.02 B25.03 B26.01 B26.02 B26.03 B26.04 B26.05 B27.01 B28.01 B28.02 B28.03 Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T2.01 T6.02 T6.03 T6.04 T7.01 T8.01 T9.01 T9.02 T9.04 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 5 von 9 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T10.01 Wird berücksichtigt. T10.03 Ist bereits berücksichtigt. T11.01 Wird berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B2.01 B2.02 B2.03 B2.04 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 B3.07 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B5.02 B5.03 B6.01 B6.02 B6.03 B6.04 B6.05 B6.06 B6.07 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B7.08 B7.09 B7.10 B7.11 B7.12 B7.13 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 6 von 9 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B7.14 B7.15 B8.01 B8.02 B8.03 B9.01 B9.02 B9.03 B9.04 B9.05 B9.06 B9.07 B9.08 B9.09 B9.10 B9.11 B9.12 B9.13 B9.14 B9.15 B9.16 B9.17 B9.18 B9.19 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B11.01 B11.02 B11.03 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B13.01 B13.02 B14.01 B14.02 B14.03 B14.04 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T1.01 T2.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 7 von 9 Lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T3.01 T5.01 T5.04 T5.05 T6.01 T7.01 T7.02 T8.01 Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Abstimmungsergebnis: 13/1/0 Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße), im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 8 von 9 im Süden im Westen Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 13/1/0 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016 9 von 9