Daten
Kommune
Brühl
Größe
779 kB
Datum
08.11.2016
Erstellt
23.01.17, 18:27
Aktualisiert
23.01.17, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 08.11.2016
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:45 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Kirf, Peter 18:00 - 18:53 Uhr
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef 18:00 - 18:53 Uhr
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Weesbach, Wolfgang
Wenner, Christiane
nur zu TOP 1
nur zu TOP 1
vertritt: Weitz, Michael
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
vertritt: Eckloff, Uwe
FDP
Pitz, Jochem vertritt: Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Kalle, Ulrich (FBL ÖPNV, Mobilität und Verkehr)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
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Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Gäste:
Herr Schmidt-Illguth, BBE
Frau Küpper, BBE
Nicht anwesend / entschuldigt:
Weitz, Michael (SPD)
Eckloff, Uwe (LINKE/PIRATEN)
Brämer, Marie-Therese (FDP)
Sallach, Bianca (DKSB)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Optimierung der Fahrradabstellsituation in Brühl-Mitte
(445/2016)
2.
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- Fortschreibung -
(405/2016)
3.
Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
(452/2016)
4.
Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung
- Satzungsbeschluss -
(381/2016)
5.
Haushaltssatzung 2017
- Entwurf des Haushaltsplanes 2017- Sachgebiete Stadtplanung,
Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrsflächen Bezug: Rat vom 31.10.2016
(431/2016)
6.
Mitteilungen
6.1
Standortwahl Frischezentrum der Stadt Köln
- Sachstand -
6.2
'Planungsworkshop Janshof'
- Sachstand -
7.
Anfragen
8.
Niederschrift vom 06.10.2016
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
(466/2016)
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist. Die Tagesordnung wird zu Pkt. 3 ergänzt, da hierzu ein Anschreiben eines Betroffenen
eingereicht wurde. Die Verwaltung wird hierzu vortragen. Darüber hinaus existiert eine
Tischvorlage in Form eines Abwägungsprotokolls zu diesem TOP. Die für Pkt. 8 vorgesehene Niederschrift der PStA-Sitzung vom 06.10.16 liegt nicht vor und wird zur nächsten
Sitzung nachgereicht.
Öffentliche Sitzung
1.
Optimierung der Fahrradabstellsituation in Brühl-Mitte
445/2016
Vorsitzender Klug begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt auch die Mitglieder des Verkehrsausschusses. Herr Kalle trägt zu diesem Tagesordnungspunkt per PowerpointPräsentation vor.
Ratsherr vom Hagen kritisiert, dass der neue Standort der Fahrradabstellanlage aufgrund der Lage am Ende des Bahnsteiges Richtung Köln ungünstig für Reisende in Richtung Bonn liegt. Er fragt weiterhin, auf welche Art und Weise das Aufbrechen der neuen
Fahrradboxen verhindert werden soll. Fachbereichsleiter Kalle bestätigt, dass an der
Westseite keine Fahrradabstellanlagen geplant sind, da die soziale Kontrolle dort kaum
funktioniert. Alternativ können aber Fahrradabstellbügel am Balthasar-Neumann-Platz genutzt werden. Die gewählten Fahrradboxen gewährleisten bereits einen höheren Aufbruchsschutz. Ratsherr Riedel begrüßt den vorgelegten Entwurf. Er regt an, den Begriff
"Kiss and Ride" durch "Kurzzeitparken" zu ersetzen.
Fachbereichsleiter Kalle stellt klar, dass mit dem Begriff "Kiss and Ride" lediglich ein
Anhalten zum Aussteigen gemeint ist, nicht aber ein noch so kurzes Parken und Abstellen
eines Fahrzeugs. Ratsherr Pitz vermisst eine Bestandsanalyse. Erst unter dieser Voraussetzung lässt sich zuverlässig einschätzen, ob und wie viele Fahrradabstellboxen sinnvoll
aufgestellt werden können. Er erwartet weiterhin Vandalismus und hält die avisierten
40.000 Euro Investitionskosten in jedem Fall für zu hoch. Er bezweifelt, dass die geplante
Fahrradabstellanlage hinreichend angenommen wird. Ratsherr Weesbach begrüßt die
Planung. Er lässt sich vom Fachbereichsleiter Kalle die Verlagerung von Abstellanlagen
und Neuerrichtung von Fahrradboxen anhand der Pläne erläutern. Er möchte wissen, ob
für die 25 geplanten neuen Fahrradboxen Fördermittel zur Verfügung stehen. Fachbereichsleiter Kalle bestätigt, dass es für die Neuanlage der Fahrradboxen Fördermittel
gibt. Ratsherr Weesbach möchte wissen, ob die geplanten 40 Fahrradboxen der Nachfrage entsprechen. Fachbereichsleiter Kalle räumt ein, dass dies schwer abzuschätzen
ist, es besteht jedoch bei dem vorgelegten Konzept Raum, der weiteren Boxen zur Verfügung steht. Allerdings hängt die Fördermittelzusage auch an dem Nachweis, dass die Boxen kurz nach Ingebrauchnahme vollständig ausgelastet sind. Ratsherr Pitz fragt nach,
ob die Bestandssituation erfasst wurde, um einzuschätzen, ob ggf. auch eine Radstation
an der Haltestelle Mitte etabliert werden könnte. Fachbereichsleiter Kalle dementiert eine so weit gehende Bestandserfassung, da bereits aufgrund vorhandener Ortskenntnis
die Situation eindeutig eingeschätzt werden kann. Eine Radstation erfordert bei weitem
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
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mehr Nachfrage an Radstellplätzen. Sachkundiger Bürger Kirf möchte wissen, ob die
Verwaltung sich evtl. mit dem Krankenhaus darüber ausgetauscht hat, ob ggf. von dort
Bedarfe übernommen werden können. Fachbereichsleiter Kalle betont, dass der Standort Brühl-Mitte vom Krankenhaus entschieden zu weit entfernt ist. Ab einer Entfernung von
mehr als 200 m Fußweg nimmt die Nachfrage nach solchen Angeboten dramatisch ab.
Sachkundiger Bürger Kirf fragt weiter, ob und welche weiteren Sicherheitsmaßnahmen
ergriffen werden. Fachbereichsleiter Kalle verneint dies und verweist auf Praxisbeispiele
in Sankt Augustin. Ratsherr Dr.Kollenberg regt eine Erfassung von Fahrradabstellorten
an, um die Leute dort abzuholen. Er zweifelt an, dass die vorgesehenen Standorte gut
angenommen werden und befürchtet, dass weiterhin an anderen Stellen wild abgestellt
wird. Er vermisst eine Darstellung, die die Umgestaltung der Unterführung sowie zusätzlich die Neugestaltung der Fahrradabstellsituation dargestellt hätte. Fachbereichsleiter
Kalle hebt heraus, dass die Bereitschaft weitere Wege in Kauf zu nehmen, mit der Qualität der angebotenen Abstellplätze, sprich Abstellboxen, einher geht. Mit der neuen Planung werden auf beiden Bahnsteigseiten hinreichend Boxen angeboten. Ratsherr vom
Hagen begrüßt die Planung grundsätzlich. Er fragt, ob bei den neuen Fahrradabstellboxen
auf der östlichen Seite Konflikte zwischen Fahrradboxennutzern und dort auf Busse wartenden Personen zu befürchten sind. Fachbereichsleiter Kalle erläutert, dass es sich
lediglich um 20 Fahrradboxen handelt und an sich kein sehr hohes Aufkommen an Fahrrädern zu erwarten ist. Sachkundige Bürgerin Wenner regt an, die Neuanlage von
Radabstellplätzen und Fahrradboxen aktiv zu bewerben. Sie weiterhin zu bedenken, dass
mit der Zunahme an Elektrofahrrädern und Elektromobilität eine Radstation sehr wohl interessant werden kann. In diesem Zusammenhang verweist sie auf das ehemalige Bahnhofsgebäude, die heutige Shisha-Bar als zukünftig potentiell geeignetes Gebäude. Ratsherr Riedel fragt, ob und inwieweit an hinreichende Belichtung, Beleuchtung gedacht ist,
um Diebstahl zu erschweren. Weiterhin regt er an, dass ggf. über die Stadtwerke Mieträder an Radstationen angeboten werden, wie die KVB dies z.B. in Köln praktiziert. Bezüglich der Beleuchtung kommentiert Fachbereichsleiter Kalle, dass die neuen Boxen am
Nord-Süd-Weg zu stehen kommen, der bereits heute ausreichend beleuchtet ist. Er bestätigt, dass die E-Mobilität stark zunimmt, gleichwohl existiert an der Haltestelle BrühlMitte eine erheblich zu geringe Nachfrage. Leihradsysteme funktionieren bisher überwiegend in Großstädten, trotzdem sollte diese auf Dauer beobachtet werden. Als potentieller
Betreiber empfiehlt es sich jedoch eher z.B. mit der KVB Kontakt aufzunehmen. Leihradsysteme funktionieren jedoch insbesondere in Großstädten, wo das Unterbringen von
Fahrrädern auf den eigenen Grundstücken problematisch oder teuer ist. Eine solche Problematik existiert bei einer Mittelstadt wie Brühl jedoch nicht. Sachkundiger Bürger Pohl
begrüßt die Planung insgesamt. Er stellt heraus, dass bei Nutzung einer Stadtbahnlinie
bei der Abfahrt der Bahnsteig auf der einen Seite und bei Ankunft der Bahnsteig auf der
anderen Seite genutzt wird, weswegen immer ein Weg der weitere zu dem jeweiligen
Standort des Fahrrades ist. Darüber hinaus schätzt er auch die geplanten neuen Standorte als günstiger ein. Ratsherr Pitz stellt Vertagungsantrag, da seines Erachtens die Bedarfsermittlung unabdingbar ist. Fachbereichsleiter Kalle klärt auf, dass eine solche solide Bestandserfassung eine Zählung im September erfordert, dies kann aufgrund nachfolgender Fristen dazu führen, dass das gesamte Förderprogramm erst 1 Jahr später umgesetzt werden kann. Fraglich ist zudem, ob dann überhaupt noch Fördermittel zur Verfügung stehen. Sachkundiger Bürger Kirf plädiert für die Beibehaltung des vorgelegten
Konzeptes, um den Radverkehr zu stärken. Zum Thema Radstation wünscht er eine Diskussion nach Aufnahme des 10-Min-Taktes der Linie 18 im Verkehrsausschuss. Vorsitzender Klug fasst zusammen, sachkundiger Bürger Kirf hat die Gegenrede zum Vertagungsantrag geführt und führt den Beschluss gemäß Vorlage der Verwaltung. Darüber
hinaus hat sachkundiger Bürger Kirf angeregt, das Thema Radstation im Verkehrsausschuss zu behandeln. Ratsherr Dr. Kollenberg bedauert, dass eine Bestandserfassung
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
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nicht durchgeführt wurde. Das Ergebnis ist für ihn daher nicht schlüssig. Er priorisiert zudem einen Standort für Fahrradabstellanlagen oberhalb der Unterführung mittig gelegen.
Er ist daher geneigt, dem Vertagungsantrag zu folgen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack begrüßt die Planung ausdrücklich. Er sieht ein hohes Entwicklungspotential
im Bereich der E-Mobilität auch für Fahrräder. Für eine spätere Errichtung einer Radstation gibt es hinreichend Reserveflächen im näheren Umfeld. Einen Vertagungsantrag lehnt
er ausdrücklich ab. Vorsitzender Klug kommentiert die derzeitige Fahrradabstellsituation
im Bereich um die Haltestelle Brühl-Innenstadt und fasst hierzu zusammen, dass ein erheblicher Bedarf besteht. Er gibt zu bedenken, dass bei der anstehenden Entscheidung
über den Vertagungsantrag ggf. ein erheblicher Zeitverzug in Kauf zu nehmen ist. (Vorsitzender Klug regt an, dass die Verwaltung für den laufenden Monat November Bestandszahlen für die Fahrradabstellsituation zur Niederschrift hinzugeben kann).
Abstimmungsergebnis: 2 Stimmen für die Vertagung, 13 dagegen
Vorsitzender Klug fragt den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Ratsherrn Weesbach, ob dieses Thema im Verkehrsausschuss behandelt worden ist. Ratsherr Weesbach bestätigt dies. Es ist jedoch auf die Beratung im Planungsausschuss verwiesen
worden. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass das Thema Radstation somit an den
Verkehrsausschuss übertragen wird.
Abstimmungsergebnis zum Beschlussvorschlag der Verwaltung: Zustimmung bei einer
Gegenstimme und einer Enthaltung.
Ratsherr Pitz gibt zu Protokoll, dass seine Ablehnung mit der Abstelleinrichtung am westlichen Ende der Haltestelle Brühl-Mitte zusammenhängt. Er hält den Standort aufgrund zu
befürchtendem Vandalismus für ungeeignet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt das Konzept zur Optimierung
der Fahrradabstellsituation in Brühl–Mitte und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren
Umsetzung und Beantragung entsprechender Fördermittel.
Abstimmungsergebnis:
2.
13/1/1
Einzelhandels- und Zentrenkonzept
- Fortschreibung -
405/2016
Vorsitzender Klug begrüßt die Gutachter Herrn Schmidt Illguth sowie Frau Küpper. Gutachter Schmidt-Illguth und Küpper tragen vor.
Vorsitzender Klug betont, dass ihm die Positionen der Bezirksregierung uneinheitlich
erscheinen. Zum einen wurde in Brühl-Ost ein Wohnbaustandort entwickelt, vor dem Hintergrund, dass dies Voraussetzung für die Einrichtung von Nahversorgungsanlagen erforderlich ist. Andererseits wird nun dem Ansinnen, Einzelhandel an der Lise-Meitner-Straße
zu etablieren, nicht zugestimmt. Hinsichtlich der Verkaufsflächenentwicklung betont er,
dass man berücksichtigen soll, dass moderne Märkte zwar ihre Verkaufsfläche vergrößern, gleich wohl aber das Sortiment dadurch nicht verändern, sondern dieses lediglich
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auf größerer Fläche anbieten. Unabhängig davon fahren Bürger attraktive Lebensmittelmärkte auch an entfernteren Standorten an. Ratsherr vom Hagen möchte vom Gutachter
wissen, mit welcher Strategie man sich mit den Eigentümern kleinteiliger Geschäftslagen
auseinandersetzen kann, um die Bestrebungen nach maximalen Mietpreisen zu durchbrechen. Gutachter Schmidt-Illguth führt aus, dass sich die Einzelhandelssituation in der
Brühler Innenstadt bereits seit Eröffnung der Giesler Galerie deutlich verbessert hat. Dies
macht er an einem durchgängig festzustellenden Geschäftsbesatz fest. Eine Verbesserung des Angebotes sieht er auf der Seite des Verkaufsflächenformats. Besser zugeschnittene und größere Verkaufsflächen bei geringeren Mietpreisen sollten angeboten
werden. Er betont, dass es sehr wichtig ist, dem Einzelhandel in den Erdgeschosslagen
absoluten Vorrang einzuräumen. Ratsherr Weesbach ist der Auffassung, dass es nach
wie vor sehr viele Leerstände gibt. Seiner Fraktion ist wichtig, dass in der Innenstadt eine
größere Angebotspallette besteht. Zudem ist seiner Fraktion wichtig, dass die Innenstadt
ihre Funktion der Zahlenversorgung erfüllen kann. Gutachter Schmidt-Illguth versichert,
dass dies sein Ziel ist. Er kommentiert die positive Entwicklung des Einzelhandels in der
Brühler Innenstadt insgesamt und hebt heraus, dass das Konzept mit seinen Nebenzentren Thüringer Platz, Steingasse und der neuen Entwicklung in Brühl-Ost in sich schlüssig
ist. Ratsherr Pitz zeigt sich verwundert, dass die Stadt Brühl lediglich über einen Einzugsbereich von 50.000 Einwohnern verfügt. Nach seiner Auffassung kommen viele Anwohner aus umgrenzenden Städten hinzu. Er möchte wissen, wie diese Aussage zu verifizieren ist. Unabhängig davon möchte er wissen, wie es sein kann, dass ein einzelner
Laden mit einer etwas größeren Verkaufsfläche an der Uhlstraße gelegen, immer noch
leer steht. Gutachter Schmidt-Illguth erläutert, dass es natürlich Zuwanderungsgewinne
gibt, dass aber insbesondere Kaufkraftabflüsse aus den nördlichen Stadtteilen zu verzeichnen sind. Eine besondere Qualität der Brühler Innenstadt liegt an der Kombination
aus hochwertigen Einzelhandelsgeschäftslagen mit benachbarten Wohnlagen. Ratsherr
Dr. Kollenberg möchte wissen, ob das Beispiel Bad Münstereifel, wo aus vielen kleineren
Einzelhandelsgeschäften größere zusammenhängende Flächen generiert werden konnten, ein Vorbild für die Brühler Innenstadtentwicklung sein kann. Überdies bezweifelt er,
dass ein größeres Möbelgeschäft im Brühler Einzelhandelsbesatz fehlt. Hierzu stellt Gutachter Schmidt-Illguth klar, dass lediglich auf ein Defizit hingewiesen wurde, nicht aber
die Empfehlung ausgesprochen wurde, einen solchen Betrieb anzusiedeln. Bezüglich des
Beispiels Bad Münstereifel führt der Gutachter Schmidt-Illguth aus, dass ein solches
Konzept auf Brühl nicht übertragbar ist. In Bad Münstereifel haben insbesondere ortsansässige Investoren über einen langen Zeitraum Immobilien erworben. Die heutige Einzelhandelsverkaufsfläche der zusammengelegten Einheiten wird ergänzt durch außerhalb
der Innenstadt liegende weitere Verkaufsflächen.
Vorsitzender Klug fragt, ob es sinnvoll sein ist, dass sich Interessengemeinschaften von
Eigentümern zusammentun, um größere, zusammenhängende Einzelhandelseinrichtungen schaffen zu können. Gutachter Schmidt-Illguth erklärt, dass hier zunächst die Initiative der Eigentümer gefragt ist. Unabhängig davon werden in vielen Einzelhandelsbranchen bereits umsatzabhängige Mieten bezahlt. Insofern verschiebt sich das Kräfteverhältnis am Markt und Eigentümer sind gefragt zu reagieren. Aufgabe der Wirtschaftsförderung
kann es nicht sein vermittelnd und makelnd tätig zu werden, wohl aber kann im Zusammenhang mit Bauanträgen Eigentümern von Einzelhandelsimmobilien professionelle Hilfe
angeboten und vermittelt werden. Ratsherr Riedel fragt, welche Einzelhandelsnutzungen
für die Giesler Galerie empfohlen werden können. Gutachter Schmidt-Illguth betont,
dass einzelne freistehende Einzelhandelsflächen in der Giesler Galerie unproblematisch
sind. Ein wichtiges Augenmerk sollte unbedingt auf die Zugangssituation Richtung Innenstadt, insbesondere am Kreisverkehr Liblarer Straße / Uhlstraße, gelegt werden. Die dort
geplante Ergänzungsbebauung stellt eine wesentliche Abrundung und Ergänzung zum
vorhandenen Einzelhandel dar. Sachkundiger Bürger Pohl vermisst einen HerrenausNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
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statter in der Innenstadt. Angesichts der Immobilienstruktur sieht er kaum Ansätze nachgefragte Sortimente bedienen zu können. Seitens der Geschäftstreibenden werden große
Anstrengungen unternommen, um Käufer aus den umliegenden Kommunen gewinnen zu
können. Dies ist jedoch sehr schwierig.
Zum Thema Herrenausstatter gibt Gutachter Schmidt-Illguth zu bedenken, dass im Bereich der Herrenmode nur eine geringe Marge zu verdienen ist. Hochspezialisierte Herrenausstatter benötigen heute große Verkaufsflächen und werden vom Onlinehandel attackiert. Gutachter Schmidt-Illguth bestätigt, dass es eine Barrierewirkung zwischen Weilerswist und Brühl gibt. Ein ausgeprägtes Verkaufsverhalten zwischen den Kommunen
gibt es entlang der Rheinschiene. Ratsherr vom Hagen hält ein Plädoyer für die Innenstadtlage Brühl's. Er betont die Qualitäten der Innenstadt einschließlich der vorhandenen
Einzelhandelseinrichtungen und gibt zu bedenken, dass jeglicher weiterer Bedarf in Einkaufszentren so wie der Kölner Innenstadt in kurzer Zeit von Brühl aus zu erreichen sind.
Vorsitzender Klug leitet zur Abstimmung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung nimmt den Bericht des Bürgermeisters
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Zwischenbericht.
Abstimmungsergebnis:
3.
14/0/0
Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
452/2016
Vorsitzender Klug leitet zu TOP.3 ein und verweist auf die in der Sitzung ausliegende
Tischvorlage. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert die Tischvorlage. Er erklärt, dass anlässlich eines zwischenzeitlich eingegangen Anschreibens eines Einwenders ein Missverständnis in der Auslegung dessen Anregung geklärt werden konnte. Mit der Abwägung zur
öffentlichen Auslegung wurde der Einwender so verstanden, dass er beanstandet, dass
die Baugrenzen gegenüber der Version aus dem Vorentwurf geändert worden sind. Tatsächlich jedoch beanstandet er die Veränderung der Baugrenzen gegenüber dem bisherigen Planungsrecht. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt, dass eine solche Änderung des
Planungsrechtes zulässig ist und verweist hinsichtlich der Begründung auf die in der
Tischvorlage ergänzte Abwägung der Stellungnahme. Ein weiterer Punkt in der Abwägung
betrifft den Punkt B3.03, worin sich der Einwender darüber beklagt, dass mit den Besitzern von Grundstücken nicht geredet worden sei. Er betont, dass dieses nicht der Fall ist.
Im Gegenteil, mit den Eigentümern ist durch den Projektentwickler mehrmals Kontakt aufgenommen worden, wenn gleich mit der Zielsetzung, dieses Grundstück zu erwerben. Er
erläutert, dass diese Abwägung ausdrücklich juristisch überprüft wurde.
Ratsherr Riedel beantragt Vertagung wegen der Komplexität der Materie und regt einen
Ortstermin an. Ratsherr Weesbach möchte wissen, ob die Planung auf den Kita- und
Schulbedarf ausgelegt ist. Er gibt zu bedenken, dass Innenbereichsvorhaben von einer
besonderen Problematik geprägt sind und fragt, ob nicht ggf. eine Bürgerbeteiligung noch
frühzeitiger erfolgen kann.
Zu der Frage nach Kita- und Schulplätzen führt Fachbereichsleiter Schaaf aus, dass die
zuständigen Fachbereiche im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens regelmäßig beteiligt
werden. Diese Fachbereiche prüfen ihre Belange und melden ihre Bedarfe bei der PlaNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
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nung an. Aufgrund der geringen Größe dieses Bebauungsplangebietes wurden für diesen
Standort weder eine Kita noch entsprechende Schulplätze erforderlich, gleichwohl fließen
anteilige Potentiale in Überlegungen an anderen Standorten im Brühler Süden mit ein.
Zum Thema Konfliktpotential bei Innenverdichtung erläutert er, dass dies sehr wohl gesehen wird. Hier gibt es jedoch gesetzliche Vorgaben, wonach eine solche Innenverdichtung
seitens des Gesetzgebers bevorzugt verlangt wird. Umso schwerer sind Flächenentwicklungen im Außenbereich bzw. am Siedlungsrand. Intensive Bürgerbeteiligungen werden
im Rahmen der Neuaufstellung zum Flächennutzungsplan, speziell auch zu den Themen
von Flächenentwicklungen, erfolgen. Dezernent Schiffer ergänzt, dass zu diesem Bebauungsplanverfahren bereits vor der frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Öffentlichkeitsveranstaltung in der Badorfer Grundschule durchgeführt wurde. Ratsherr Weesbach fragt
zur Abwägung Bürger 6.06 (S.8 der Abwägung), ob der Eingabensteller über seine weiteren rechtlichen Möglichkeiten informiert wurde, sofern seine Eingabe nicht berücksichtigt
werden kann. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass der Eingabensteller informiert
wurde, dass seine Anregung dem Rat zur Abwägung vorgelegt wird und dass eine Antwort
erst nach Abschluss des Verfahrens an ihn versendet wird.
Dezernent Schiffer ergänzt, dass eine inhaltliche Beantwortung von eingegangenen
Schreiben rechtlich nicht möglich ist, da in diesem Fall dem Beschluss des Rates vorgegriffen wird. Dies ist jedoch nicht zulässig. Ratsherr Weesbach stellt die nächste Frage
zur Abwägung (S.9, B6.10). Er möchte wissen, ob der Eingabensteller über den Verlauf
des Verfahrens informiert worden ist. Verwaltungsmitarbeiter Kaiser antwortet, dass es
mehrfach Korrespondenz mit diesem Einwender gegeben hat. Im Zuge dessen ist der
Einwender auch über das Verfahren vollumfänglich informiert worden. Ratsherr Weesbach fragt weiter zur Abwägung (S.38, B 19.03), ob das angekündigte Modell den interessierten Bürgern gezeigt wurde. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, das Modell hat im
letzten Planungsausschuss vorgelegen und ist damit formell der Öffentlichkeit zugängig
gewesen. Darüber hinaus wurde jedem interessierten Bürger das Modell in den Amtsräumen gezeigt. Ratsherr Weesbach fragt weiter zu S.57 W28.02, ob dem Einwender mitgeteilt wurde, dass er zu einem späteren Zeitpunkt auf seinem Grundstück bauen darf. Abteilungsleiter Lamberty stellt klar, dass dies den Eigentümern nicht explizit mitgeteilt
wird. Diesen Zweck verfolgt aber der Bebauungsplan, der in Form einer Festsetzung
grundsätzlich die Bebauungsmöglichkeit eröffnet. Darüber hinaus hat der Projektentwickler mit allen Eigentümern Kontakt aufgenommen und entweder Grundstücke erworben,
um diese selber zu bebauen, oder bei den Eigentümern belassen, damit diese selbst bauen können. Ratsherr Weesbach stellt eine letzte Frage zur Abwägung (S.69, B1.05) und
fragt nach dem weiteren Vorgehen, um die geplante Fußwegeverbindung zur Taunusstraße zu realisieren, obwohl der Eigentümer offenbar einen Verkauf der erforderlichen Fußwegeflächen nicht wünscht. Fachbereichsleiter Schaaf erklärt hierzu, dass der Bebauungsplan ein Vorkaufsrecht begründet, weswegen in einem Verkaufsfall des Grundstücks
der entsprechende Teil von der Stadt erworben werden kann. Andere Maßnahmen sind
hierzu nicht vorgesehen. Ratsherr Dr.Kollenberg stellt auf die Befürchtung eines Einwenders ab, wonach die Festsetzungen Auswirkungen auf bestehende Gebäude haben.
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass die Baugrenzen den Bestand einfassen, nicht
aber abschneiden. Bestandsbebauung ist zugrunde gelegt, auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts. Vorsitzender Klug ergänzt, dass diese Inhalte auch in der Tischvorlage auf Seite 2 (grau hinterlegt) erfasst sind. Sachkundige Bürgerin Wenner spricht
sich gegen den Vertagungsantrag aus, da sie nicht erwartet, dass ein Ortstermin, sowie
eine zusätzliche spätere Sitzung zu einem anderen Abwägungsergebnis führen werden.
Sie plädiert daher dafür heute in die Abstimmung einzutreten.
Vorsitzender Klug lässt über den Vertagungsantrag abstimmen. Er stellt fest: 1 Stimme
dafür, 13 dagegen.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
8 von 22
Vorsitzender Klug lässt zu den nachfolgenden Beschlusspunkten einzeln abstimmen.
Der Beschluss erfolgt unter Einbeziehung der Tischvorlage.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen und unter Bezug auf die in der Sitzung
vorgelegten Tischvorlage über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten Beteiligung zum Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße".
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
12.02.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B2.01
B2.02
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B04.05
B5.01
B6.01
B6.03
B6.04
B6.05
B6.08
B6.09
B6.10
B6.11
B6.12
B6.13
B7.01
B7.02
B7.03
B7.04
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
9 von 22
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B7.05
B7.06
B8.01
B8.02
B8.03
B8.04
B8.05
B9.01
B9.02
B9.03
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B10.05
B10.06
B11.01
B11.02
B11.03
B11.04
B11.05
B11.06
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
B12.11
B12.12
B12.13
B12.14
B12.15
B12.16
B12.17
B13.01
B14.01
B14.02
B15.01
B15.02
B15.03
B15.04
B16.01
B17.01
B18.01
B18.02
B18.03
B18.04
B18.05
B18.06
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
entfällt
entfällt
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
10 von 22
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B18.07
B18.08
B18.09
B18.10
B18.11
B19.01
B19.02
B19.03
B19.04
B19.05
B19.06
B19.07
B19.08
B19.09
B19.10
B20.01
B20.02
B20.03
B20.04
B20.05
B20.06
B21.01
B21.02
B21.03
B21.04
B21.05
B21.06
B21.07
B21.08
B21.09
B22.01
B22.02
B23.01
B23.02
B24.01
B25.01
B25.02
B25.03
B26.01
B26.02
B26.03
B26.04
B26.05
B27.01
B28.01
B28.02
B28.03
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
11 von 22
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
T6.02
T6.03
T6.04
T7.01
T8.01
T9.01
T9.02
T9.04
T10.01
T10.03
T11.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B2.01
B2.02
B2.03
B2.04
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
B3.07
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B5.01
B5.02
B5.03
B6.01
B6.02
B6.03
B6.04
B6.05
B6.06
B6.07
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
12 von 22
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B7.01
B7.02
B7.03
B7.04
B7.05
B7.06
B7.08
B7.09
B7.10
B7.11
B7.12
B7.13
B7.14
B7.15
B8.01
B8.02
B8.03
B9.01
B9.02
B9.03
B9.04
B9.05
B9.06
B9.07
B9.08
B9.09
B9.10
B9.11
B9.12
B9.13
B9.14
B9.15
B9.16
B9.17
B9.18
B9.19
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B11.01
B11.02
B11.03
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
B13.01
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
13 von 22
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B13.02
B14.01
B14.02
B14.03
B14.04
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
T2.01
T3.01
T5.01
T5.04
T5.05
T6.01
T7.01
T7.02
T8.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
13/1/0
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke:
996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636,
611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858,
820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000,
und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie
zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südliNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
14 von 22
im Osten
im Süden
im Westen
chen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und
der
Flurstücke
605 und 725 (beide Eifelstraße),
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis
an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt
entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks
236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke
236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes
bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909
bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke
829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem
Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze
des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße),
von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166,
von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
4.
13/1/0
Bebauungsplan 06.92 'Gallbergsiedlung', 2. Änderung
- Satzungsbeschluss -
381/2016
Beratungsbedarf besteht nicht.
Vorsitzender Klug leitet zur Abstimmung. Die drei Beschlüsse werden getrennt abgestimmt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
I.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) die Aufstellung
des Bebauungsplans 06.92 'Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis
zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
15 von 22
weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
im Osten
im Süden
Abstimmungsergebnis:
14/0/0
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
II.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung und der eingeschränkten
Beteiligung zum Bebauungsplan 06.92 „Gallbergsiedlung“ 2. Änderung.
A
A1
Frühzeitige Bürgerbeteiligung (02.05. - 16.05.2014)
und TÖB-Beteiligung bis zum 16.05.2014
Stellungnahmen der Bürger zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bürger
B01.1
B01.2
B01.3
B01.4
B01.5
B02.1
B02.2
B02.3
B02.4
B02.5
B03.1
B03.2
B03.3
B03.4
B03.5
B04.1
B04.2
B04.3
B04.4
B04.5
B05.1
B05.2
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
16 von 22
B05.3
B05.4
B05.5
B06.1
B06.2
B06.3
B06.4
B06.5
B06.6
B06.7
B06.8
B06.9
B06.10
B06.11
B06.12
B06.13
B07.1
B07.2
B07.3
B07.4
B08.1
B08.2
B08.3
B08.4
B08.5
B09.1
B09.2
B09.3
B09.4
B09.5
B10.1
B10.2
B10.3
B11.1
B11.2
B11.3
B11.4
B11.5
B12.1
B12.2
B12.3
B12.4
B13.1
B13.2
B13.3
B13.4
B13.5
B14.1
B14.2
B15.1
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt worden.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
17 von 22
B15.2
B15.3
B15.4
B15.5
B16.1
B16.2
B17.1
B17.2
B17.3
B17.4
B17.5
B17.6
B17.7
B17.8
B17.9
B17.10
B18.1
B18.2
B18.3
B18.4
B19.1
B19.2
B19.3
B19.4
B19.5
B20.1
B20.2
B21.1
B21.2
B21.3
B21.4
B22.1
B22.2
B22.3
B22.4
B22.5
B22.6
B22.7
B23.1
B23.2
B23.3
B23.4
B23.5
B23.6
B23.7
B23.8
B23.9
B23.10
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
18 von 22
A2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Rhein-Erft-Kreis
Keine Anregung.
Amt für Straßenbau und Verkehr
T02
Landesbetrieb Straßen,
Ist bereits berücksichtigt.
Regionalniederlassung VilleEifel
T03
Stadtwerke Brühl
Keine Anregung.
T04
LVR-Amt für Bodendenkmal- Keine Anregung.
pflege im Rheinland
T05
KampfmittelbeseitigungsWird berücksichtigt.
dienst
T06
Bergbau und Energie in NRW Wird berücksichtigt.
T07
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
T08
Rhein-Erft-Kreis
Wird berücksichtigt.
T09
Polizei NRW Kriminalpräven- Wird berücksichtigt.
tion
B
Öffentliche Auslegung ( 05.01.2015 - 09.2.2015)
und TÖB-Beteiligung bis zum 09.02.2015
B 1 Stellungnahmen der Bürger zur Öffentlichen Auslegung
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
Kein Eingang
B2
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T01
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
T02
Bezirksregierung Köln
Keine Anregung.
Abfallwirtschaft und Bodenschutz
T03.1 Deutsche Telekom Technik
Wird berücksichtigt.
T03.2
T03.3
T03.4 Deutsche Telekom Technik
T04.1 Polizei, Rhein-Erft-Kreis
Kriminalprävention
T04.2
T04.3
T04.4
T05.1 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
T05.2
T05.3
T05.4
T05.5
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Keine Anregung.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
19 von 22
T05.6
T05.7
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
14/0/0
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss
zu fassen:
III.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan 06.92
‘Gallbergsiedlung‘, 2. Änderung einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung
und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 15, und betrifft die Flurstücke 1358,
2789,1373, 1372, 1375, 2800 und 2801, sowie tlw. das Flurstück 2132 (Straße Unter
Birken).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen
Im Norden
im Osten
im Süden
durch die westliche Grenze des Flurstücks 1358,
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 1358, 2789 und 1373 bis
zum rechtwinkligen Fußpunkt auf den südlichen Grenzpunkt der südöstlichen Kehre des Flurstücks 2772, auf diesem Rechten Winkel entlang und
weiter zum nördlichen Kehrengrenzpunkt, entlang auf dem Rechten Winkel, gebildet auf der östlichen Grenze des Flurstücks 2132, weiter auf der
östlichen Grenze des Flurstücks 2132 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2812, 1375 und 2132, weiter entlang der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1375 und 2800,
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 2800 und 2801,
durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 2801, 1372, 1373, 2789
und 1358.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
14/0/0
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
20 von 22
5.
Haushaltssatzung 2017
- Entwurf des Haushaltsplanes 2017- Sachgebiete Stadtplanung, Bauordnung, Denkmalschutz, Verkehrsflächen Bezug: Rat vom 31.10.2016
431/2016
Ratsherr vom Hagen trägt vor, dass der Haushaltsentwurf seit einer Woche vorliegt und
dass es aufgrund des sehr umfangreichen Werkes nicht möglich war alles zu prüfen und
intern zu beraten. Vorsitzender Klug schlägt vor, den der Vorlage beigefügten Auszug
aus dem Haushaltsplan zur Kenntnis zu nehmen und im Haushaltsausschuss weiter zu
beraten.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung verweist den Entwurf der Haushaltssatzung 2017 in den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
6.
Einstimmig
Mitteilungen
6.1 Standortwahl Frischezentrum der Stadt Köln
- Sachstand -
466/2016
Dezernent Schiffer erinnert an seinen mündlichen Vortrag in der letzten PStA-Sitzung
und ergänzt, dass die Entwicklung eines solchen Standortes von der grundsätzlichen verkehrstechnischen Erschließung, insbesondere der Ortsumfahrung Köln-Meschenich abhängt. Im Übrigen wird auf die Vorlage verwiesen.
Sachkundige Bürgerin Wenner lässt sich von Dezernent Schiffer anhand des Planwerkes den potentiellen Standort sowie die verkehrlichen Rahmenbedingungen erläutern. Die
Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Beschluss:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6.2 'Planungsworkshop Janshof'
- Sachstand Ratherr vom Hagen erkundigt sich nach einem ersten Feedback aus der erfolgten Planungswerkstatt. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass ca. 60 Personen anwesend
waren, die sehr engagiert an Lösungen gearbeitet haben. Zur Parkplatzfrage wurde sehr
kontrovers diskutiert. Es wurden sowohl ein gestalteter Platz einerseits, wie auch andererseits die Verbesserung der Parksituation gewünscht. Durchgängig wurde eine lediglich
einseitig orientierte Erschließung vorgeschlagen. Dezernent Schiffer ergänzt, dass zukünftig vor Ausschreibung des kombinierten Wettbewerbs eine Entscheidung darüber ansteht, ob öffentliche Stellplätze auf dem Janshof realisiert werden sollen oder nicht.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
21 von 22
7.
Anfragen
keine
8.
Niederschrift vom 06.10.2016
Keine
__________________________
Ausschussvorsitzender
____________________________
Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 08.11.2016
22 von 22