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Beschlusstext (Zuständigkeit für die Annahme von Spenden)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
04.07.17, 15:57
Aktualisiert
04.07.17, 15:57
Beschlusstext (Zuständigkeit für die Annahme von Spenden)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 04.07.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.06.2017 Öffentliche Sitzung 5. Zuständigkeit für die Annahme von Spenden 140/2017 Ratsherr Köllejan (CDU) bedankt sich für die Aufstellung, die unter TO-Punkt 9 behandelt wird, und stimmt grundsätzlich zu. Er unterstreicht, dass die beabsichtigte, halbjährliche Unterrichtung wünschenswert ist, eine jährliche Unterrichtung jedoch verpflichtend festgesetzt werden sollte. Bürgermeister Freytag stellt klar, dass die Formulierung „ist beabsichtigt“ die Verpflichtung beinhaltet und eine Unterrichtung zweimal im Jahr erfolgt. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) bittet neben der reinen Aufstellung der Spenden auch um Bericht über die Verwendung der Spenden. Bürgermeister Freytag weist auf die Vorlage unter TO-Punkt 9 hin und dass die Ausweisung von Spendenbeträgen und die Spendenverwendung von der Verwaltung dokumentiert werden. Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) unterstreicht die Forderung und bittet, die Spendenverwertung konkreten Projekten zuzuordnen. Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt über die Annahme und die Verwendung (sofern nicht zweckgebunden) von Spenden an die Stadt Brühl bei einem Wert ab 5.000 Euro. Unterhalb dieses Wertes entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Verwendung der Spenden im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 26.06.2017 1 von 1