Daten
Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
26.06.2017
Erstellt
04.07.17, 15:57
Aktualisiert
04.07.17, 15:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 04.07.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.06.2017
Öffentliche Sitzung
5.
Zuständigkeit für die Annahme von Spenden
140/2017
Ratsherr Köllejan (CDU) bedankt sich für die Aufstellung, die unter TO-Punkt 9 behandelt wird, und stimmt grundsätzlich zu. Er unterstreicht, dass die beabsichtigte, halbjährliche Unterrichtung wünschenswert ist, eine jährliche Unterrichtung jedoch verpflichtend
festgesetzt werden sollte.
Bürgermeister Freytag stellt klar, dass die Formulierung „ist beabsichtigt“ die Verpflichtung beinhaltet und eine Unterrichtung zweimal im Jahr erfolgt.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) bittet neben der reinen Aufstellung der Spenden auch um
Bericht über die Verwendung der Spenden.
Bürgermeister Freytag weist auf die Vorlage unter TO-Punkt 9 hin und dass die Ausweisung von Spendenbeträgen und die Spendenverwendung von der Verwaltung dokumentiert werden.
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (GRÜNE) unterstreicht die Forderung und bittet, die
Spendenverwertung konkreten Projekten zuzuordnen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt über die Annahme und die Verwendung (sofern nicht zweckgebunden)
von Spenden an die Stadt Brühl bei einem Wert ab 5.000 Euro. Unterhalb dieses Wertes
entscheidet der Bürgermeister über die Annahme und Verwendung der Spenden im
Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 26.06.2017
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