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Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33 Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11 , 50321 Brühl, vom 27.11.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
27.06.17, 11:18
Aktualisiert
27.06.17, 11:18
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11 , 50321 Brühl, vom 27.11.2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 27.06.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 07.02.2017 Öffentliche Sitzung Anregungen nach §24 GO 2.3 Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33 Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11 , 50321 Brühl, vom 27.11.2016 549/2016 Herr Bobe regt an, da nach rechtlicher Prüfung dort keine Poller angebracht werden dürfen, es vielleicht dort die Möglichkeit einer Abmarkierung gäbe. Ebenso hält er stärkere Kontrollen durch Politessen für sinnvoll. Herr Weesbach stimmt dem zu. Herr Kirf informiert sich über das Ausmaß der angesprochenen Markierungen. Herr Schiffer hält dies für sehr problematisch. Abmarkierungen im Bereich von privaten Zufahrten, seien der absolute Ausnahmefall, gerade im Bereich einer Mischfläche. Zudem gäbe es im vorliegenden Fall einige privatrechtliche Möglichkeiten, um dort tätig zu werden. Herr von Dewitz pflichtet dem bei und führt ebenfalls aus, das Markierungen innerhalb von Verkehrsberuhigten Straßen generell untersagt sind. Herr Weesbach hält als Fazit der vorrangegangenen ausführlichen Beratungen und den Prüfergebenissen der Verwaltung fest, dass eine Abmarkierung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Eine verstärkte Kontrolle in diesem Bereich durch Politessen wird seitens der Verwaltung zugesagt. Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen. Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, eine verstärkte Kontrolle durch Politessen in diesem Bereich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.02.2017 1 von 1