Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
07.02.2017
Erstellt
27.06.17, 11:18
Aktualisiert
27.06.17, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 27.06.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am
07.02.2017
Öffentliche Sitzung
Anregungen nach §24 GO
2.3 Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Einbau eines versenkbaren Pollers in der südlichen Wallstraße zwischen den Häusern Wallstr. 30 und 33
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11
, 50321 Brühl, vom 27.11.2016
549/2016
Herr Bobe regt an, da nach rechtlicher Prüfung dort keine Poller angebracht werden dürfen, es vielleicht dort die Möglichkeit einer Abmarkierung gäbe. Ebenso hält er stärkere
Kontrollen durch Politessen für sinnvoll.
Herr Weesbach stimmt dem zu.
Herr Kirf informiert sich über das Ausmaß der angesprochenen Markierungen.
Herr Schiffer hält dies für sehr problematisch. Abmarkierungen im Bereich von privaten
Zufahrten, seien der absolute Ausnahmefall, gerade im Bereich einer Mischfläche.
Zudem gäbe es im vorliegenden Fall einige privatrechtliche Möglichkeiten, um dort tätig zu
werden.
Herr von Dewitz pflichtet dem bei und führt ebenfalls aus, das Markierungen innerhalb
von Verkehrsberuhigten Straßen generell untersagt sind.
Herr Weesbach hält als Fazit der vorrangegangenen ausführlichen Beratungen und den
Prüfergebenissen der Verwaltung fest, dass eine Abmarkierung aus rechtlichen Gründen
nicht möglich ist. Eine verstärkte Kontrolle in diesem Bereich durch Politessen wird seitens
der Verwaltung zugesagt. Der Vorsitzende lässt über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, eine verstärkte Kontrolle durch Politessen in diesem Bereich.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.02.2017
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