Daten
Kommune
Brühl
Größe
81 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
04.05.2017
Öffentliche Sitzung
3.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
126/2017
Die Vorlage wird mit der Tischvorlage 156/2017 gemeinsam beraten. Ratsherr Pütz
(CDU) fragt zu Punkt 3 (Jülichgasse/Auf den Steinen), ob die unmittelbar an einer Grenzmauer stehende rund 100 Jahre alte Esche wegen Baumaßnahmen gefällt wird? Abteilungsleiter Reuter (SSB) bestätigt, dass die Mauer saniert wird und die Esche daher entfernt werden muss. Ratsherr Fuchs (SPD) wundert sich beispielsweise bei Punkt 10
(Schildgesstraße 56), dass der Baum ohne nähere Erklärung, warum dieser nicht erhaltenswert ist, gefällt werden soll. Manche Fällanträge scheinen ihm nach „Lust und Laune“
gestellt. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) fragt, ob die Baumkommission noch tagt, weil in
dieser Vorlage die Entscheidungen nur durch den Stadtservicebetrieb erfolgten? Vorsitzender Weber (GRÜNE) erklärt, dass man schon vor einigen Jahren beschlossen hatte,
dass die Baumschutzkommission nur städtische Bäume prüft und die privaten Bäume von
den Fachleuten der Stadtservicebetriebe beurteilt werden. Sachkundiger Bürger Eiben
(SPD) teilt als Mitglied der Baumschutzkommission mit, dass man fast immer den Empfehlungen des Stadtservicebetriebes folgt, aber auch schon beispielsweise 2016 eine Fällung und eine Beschneidung der großen Bäume in der Parkstraße abgelehnt hat. Abteilungsleiter Reuter (SSB) ergänzt, dass die Genehmigungen der Fällungen zu Punkt 1-6
wegen einer Gefahrensituation bereits erfolgten. Alle anderen zu fällenden Bäume werden
erst nach der Vogelschutzzeit gefällt. Er betont, dass seine geschulten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die Anträge genau prüfen und kein Baum leidenschaftslos der Fällung
überlassen wird. Ratsherr Klein (SPD) fragt, ob bei den Entscheidungen auch die Wertigkeit eines Baumes berücksichtigt wird? Abteilungsleiter Reuter (SSB) betont, dass
genau deshalb weniger wertvolle Bäume wie Fichten, Birken und Pappeln aus der Baumschutzsatzung rausgenommen wurden und bei den in Satzung aufgeführten Bäumen dafür eine Fällung sehr genau geprüft wird. Ratsherr Hepp (CDU) fragt, ob gefällte Bäume
auf Privatgrundstücken durch Neuanpflanzungen ersetzt werden müssen? Abteilungsleiter Reuter (SSB) verneint dies, eine Ersatzanpflanzung kann nur im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren verlangt werden. Es wird jedoch den Eigentümern eine Ersatzpflanzung empfohlen.
Beschluss:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu
den Punkten 1-6 zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 7-16 zu.
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017
1 von 2
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017
2 von 2