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Beschlusstext (6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum 2018 - 2023 (ABK2018))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Beschlusstext (6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum 2018 - 2023
(ABK2018)) Beschlusstext (6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum 2018 - 2023
(ABK2018))

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.05.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 04.05.2017 Öffentliche Sitzung 5. 6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den Zeitraum 2018 - 2023 (ABK2018) 142/2017 Fachbereichsleiter Schulz erläutert anhand der beigefügten Präsentation ausführlich die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) 2018-2023. Sachkundiger Bürger Wilz (LINKE/PIRATEN) bezieht sich auf die Aussage im Bericht (Anmerkung in der Niederschrift: Seite 9, Punkt 5.2.3, 2. Absatz), nachdem noch nicht alle Kanalzustandsberichte im Kanalinformationssystem STRAKAT enthalten sind und fragt, ob diese fehlenden Informationen in überschaubarer Zeit eingearbeitet werden können. Fachbereichsleiter Schulz teilt mit, dass es sich weitgehend um gemeinsam genutzte Privatkanäle handelt. Die allgemein schlechte Datenlage bei Privatkanälen hat den Landesgesetzgeber veranlasst, im neuen § 46 Landeswassergesetz (LWG) festzulegen, dass die Kommune von mehreren Eigentümer genutzte Privatkanäle zu erfassen und einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen hat. Teilweise wurden die Privatkanäle bereits inspiziert, die alten Berichte werden nach und nach eingearbeitet aber es werden auch umfangreiche Erstinspektionen veranlasst. Für ein genehmigungsfähiges Abwasserbeseitigungskonzept spielen diese Datenlücken aber keine entscheidende Rolle, da es sich um kaum 1 % der Gesamtlänge der Kanalisation handelt. Ratsherr Hans (CDU) fragt was sich hinter den aufgeführten Erschließungen bis 2023 verbirgt, da dies ja doch noch ein langer Zeitraum ist. Fachbereichsleiter Schulz weist auf die Excel-Liste hin, in der alle Maßnahmen in zeitlicher Abfolge aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geplanten Erschließungsmaßnahmen (Anmerkung in der Niederschrift: Fachbereichsleiter Schulz hatte im Rückblick auf das ABK 2012-2017 darauf hingewiesen, dass die Realisierung von [Privat-] Erschließungen von vielen Aspekten abhängen. So sind bisher nicht alle im ABK 2012-2017 aufgeführten Erschließungen umgesetzt worden). Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) bedankt sich für die ausführliche Darstellung und fragt, ob er eine Übersicht über die geplanten und letztendlich durchgeführten Maßnahmen des vergangenen ABK 2012-2017 erhalten könne? Er bittet weiter um Auskunft, ob denn im Haushalt 2017 angemeldeten ABK-Maßnahmen, die nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden können, auch den Hauhalt 2018 belasten; diese Investitionen also zeitweise doppelt aufgeführt werden? Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass die Vorlage zum ABK 2012-2017 im Ratsinformationssystem nacherfasst wurden und online abrufbar sind. Fachbereichsleiter Schulz ergänzt, dass er den letzten Jahresbericht 2017 des noch gültigen ABKs zur Verfügung stellen kann. In diesen Berichten in Listenform wird das aktuelle ABK fortgeschrieben und insbesondere durch die tatsächlichen Kosten der umgesetzten Maßnahmen ergänzt. Bei privaten Erschließungsmaßnahmen ist man auf die Angaben der Investitionskosten der entsprechenden Träger angewiesen, auch auf die zeitliche Umsetzung hat man keinen direkten Einfluss. Bezüglich des Hauhaltes gilt in Absprache mit dem KämmeBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017 1 von 2 rer eine Maßnahme als begonnen, wenn die Planung beauftragt wird. Auch wenn die Maßnahme im Haushaltsjahr baulich nicht mehr umgesetzt wird, werden die Haushaltsmittel als Ermächtigungsgrundlage in das nächste Haushaltsjahr übernommen und nicht neu angemeldet. Mittel für Maßnahmen, deren Planung noch nicht begonnen wurde, werden zurückgegeben und im Folgehaushalt angemeldet. Dies wird voraussichtlich 2017/2018 nicht der Fall sein, ist aber in der Vergangenheit vorgekommen. Ein Beispiel war die für 2016 vorgesehene Kanalerneuerung Heinrich-Esser-Straße, die wegen des akut festgestellten Standsicherheitsproblems am Mischwasserkanal Markt verschoben werden musste. Hier wurden für die Kanalerneuerung am Markt auch Mittel für die Heinrich-EsserStraße entnommen, die dann erneut angemeldet werden müssen. Sachkundiger Bürger Rattay (CDU) entnimmt dem Bericht, dass ein Kanal eine Haltbarkeit von 70-80 Jahren hat, andererseits die Bauqualität der 60er Jahre deutlich schlechter war. Welche Haltbarkeit wird denn für die Kanäle der 60er Jahre angenommen? Fachbereichsleiter Schulz befürchtet, dass diese Kanäle im nächsten ABK 2024 eine große Rolle spielen werden und rechnet daher mit umfangreichen Erneuerungen oder Sanierungen in ca. 10 Jahren. Beigeordneter Schiffer möchte abschließend betonen, dass in diesem ABK sehr große Maßnahmen wie Römerstraße und Kaiserstraße enthalten sind, die auch zu massiven Verkehrsbehinderungen führen können. Ein Vorgeschmack sind die gerade stattfindenden Baumaßnahmen der Stadtwerke am Kreisverkehr Kölnstraße / Comesstraße / HeinrichEsser-Straße, die große Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr haben. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat das nachstehende Abwasserbeseitigungskonzept 2018 der Stadt Brühl für den Zeitraum 2018 – 2023 zu beschließen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017 2 von 2