Daten
Kommune
Brühl
Größe
88 kB
Datum
04.05.2017
Erstellt
29.08.17, 11:48
Aktualisiert
29.08.17, 11:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
04.05.2017
Öffentliche Sitzung
5.
6. Fortschreibung Abwasserbeseitigungskonzept 2018 für den
Zeitraum 2018 - 2023
(ABK2018)
142/2017
Fachbereichsleiter Schulz erläutert anhand der beigefügten Präsentation ausführlich die
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) 2018-2023. Sachkundiger
Bürger Wilz (LINKE/PIRATEN) bezieht sich auf die Aussage im Bericht (Anmerkung in
der Niederschrift: Seite 9, Punkt 5.2.3, 2. Absatz), nachdem noch nicht alle Kanalzustandsberichte im Kanalinformationssystem STRAKAT enthalten sind und fragt, ob diese
fehlenden Informationen in überschaubarer Zeit eingearbeitet werden können. Fachbereichsleiter Schulz teilt mit, dass es sich weitgehend um gemeinsam genutzte Privatkanäle handelt. Die allgemein schlechte Datenlage bei Privatkanälen hat den Landesgesetzgeber veranlasst, im neuen § 46 Landeswassergesetz (LWG) festzulegen, dass die
Kommune von mehreren Eigentümer genutzte Privatkanäle zu erfassen und einen ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen hat. Teilweise wurden die Privatkanäle bereits inspiziert, die alten Berichte werden nach und nach eingearbeitet aber es werden auch umfangreiche Erstinspektionen veranlasst. Für ein genehmigungsfähiges Abwasserbeseitigungskonzept spielen diese Datenlücken aber keine entscheidende Rolle, da es sich um
kaum 1 % der Gesamtlänge der Kanalisation handelt. Ratsherr Hans (CDU) fragt was
sich hinter den aufgeführten Erschließungen bis 2023 verbirgt, da dies ja doch noch ein
langer Zeitraum ist. Fachbereichsleiter Schulz weist auf die Excel-Liste hin, in der alle
Maßnahmen in zeitlicher Abfolge aufgeführt sind. Dazu gehören auch die geplanten Erschließungsmaßnahmen (Anmerkung in der Niederschrift: Fachbereichsleiter Schulz
hatte im Rückblick auf das ABK 2012-2017 darauf hingewiesen, dass die Realisierung von
[Privat-] Erschließungen von vielen Aspekten abhängen. So sind bisher nicht alle im ABK
2012-2017 aufgeführten Erschließungen umgesetzt worden). Ratsherr vom Hagen
(GRÜNE) bedankt sich für die ausführliche Darstellung und fragt, ob er eine Übersicht
über die geplanten und letztendlich durchgeführten Maßnahmen des vergangenen ABK
2012-2017 erhalten könne? Er bittet weiter um Auskunft, ob denn im Haushalt 2017 angemeldeten ABK-Maßnahmen, die nicht mehr in diesem Jahr umgesetzt werden können,
auch den Hauhalt 2018 belasten; diese Investitionen also zeitweise doppelt aufgeführt
werden? Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass die Vorlage zum ABK 2012-2017
im Ratsinformationssystem nacherfasst wurden und online abrufbar sind. Fachbereichsleiter Schulz ergänzt, dass er den letzten Jahresbericht 2017 des noch gültigen ABKs zur
Verfügung stellen kann. In diesen Berichten in Listenform wird das aktuelle ABK fortgeschrieben und insbesondere durch die tatsächlichen Kosten der umgesetzten Maßnahmen ergänzt. Bei privaten Erschließungsmaßnahmen ist man auf die Angaben der Investitionskosten der entsprechenden Träger angewiesen, auch auf die zeitliche Umsetzung hat
man keinen direkten Einfluss. Bezüglich des Hauhaltes gilt in Absprache mit dem KämmeBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017
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rer eine Maßnahme als begonnen, wenn die Planung beauftragt wird. Auch wenn die
Maßnahme im Haushaltsjahr baulich nicht mehr umgesetzt wird, werden die Haushaltsmittel als Ermächtigungsgrundlage in das nächste Haushaltsjahr übernommen und nicht neu
angemeldet. Mittel für Maßnahmen, deren Planung noch nicht begonnen wurde, werden
zurückgegeben und im Folgehaushalt angemeldet. Dies wird voraussichtlich 2017/2018
nicht der Fall sein, ist aber in der Vergangenheit vorgekommen. Ein Beispiel war die für
2016 vorgesehene Kanalerneuerung Heinrich-Esser-Straße, die wegen des akut festgestellten Standsicherheitsproblems am Mischwasserkanal Markt verschoben werden musste. Hier wurden für die Kanalerneuerung am Markt auch Mittel für die Heinrich-EsserStraße entnommen, die dann erneut angemeldet werden müssen. Sachkundiger Bürger
Rattay (CDU) entnimmt dem Bericht, dass ein Kanal eine Haltbarkeit von 70-80 Jahren
hat, andererseits die Bauqualität der 60er Jahre deutlich schlechter war. Welche Haltbarkeit wird denn für die Kanäle der 60er Jahre angenommen? Fachbereichsleiter Schulz
befürchtet, dass diese Kanäle im nächsten ABK 2024 eine große Rolle spielen werden
und rechnet daher mit umfangreichen Erneuerungen oder Sanierungen in ca. 10 Jahren.
Beigeordneter Schiffer möchte abschließend betonen, dass in diesem ABK sehr große
Maßnahmen wie Römerstraße und Kaiserstraße enthalten sind, die auch zu massiven
Verkehrsbehinderungen führen können. Ein Vorgeschmack sind die gerade stattfindenden
Baumaßnahmen der Stadtwerke am Kreisverkehr Kölnstraße / Comesstraße / HeinrichEsser-Straße, die große Auswirkungen auf den innerstädtischen Verkehr haben.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat das nachstehende Abwasserbeseitigungskonzept 2018 der Stadt Brühl für den Zeitraum 2018 – 2023 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 04.05.2017
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