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Kommune
Brühl
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Erstellt
04.11.16, 09:53
Aktualisiert
04.11.16, 09:53
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Brühl, den 31.10.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.09.2016
Öffentliche Sitzung
Anfragen
9.1. Flüchtlingsarbeit
1
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne
vom 09.09.2016
401/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fasst aus der Vorlage zusammen, dass die Erstattung
nicht auskömmlich sei, so dass man auf Dauer mit erheblichen Belastungen zu rechnen
habe. Weiterhin habe er das Gefühl, dass die Teilung der Aufgaben zwischen Fachbereich 50 und der Integrationsstelle nicht optimal sei, da hierdurch einige Reibungsverluste
vorhanden seien, die man vermeiden könne.
Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass das Land sehr zeitverzögert abrechne, bei
den 80% zu Punkt I. e. der Vorlage handele es sich um einen Abschlag des Landes, was
tatsächlich erstattet werde bleibe der endgültigen Abrechnung vorbehalten und könne
durchaus deutlich höher als bei 80 %, bestenfalls bei 100 % liegen. Man laufe dem Geld
jedoch zur Zeit massiv hinterher.
Stadtkämmerer Radermacher ergänzt, die Antwort zu I. e. beziehe sich lediglich auf die
Landesflüchtlinge und er gehe davon aus, dass die Erstattung des RP bei der Endabrechnung 100 % betrage. Zusätzlich gebe es noch Pauschalen in einer Größenordnung von
einer knappen halben Million, denen keine direkten Kosten gegenüber stehen und die
somit eigentlich den städtischen Haushalt 2016 noch verbessern müssten.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) empfindet die Trennung der Aufgabenbereiche von
Fachbereich 50 und der Integrationsstelle, auch aus persönlicher Erfahrung, ebenfalls als
sehr problematisch. Er habe seit einem Jahr einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zuhause aufgenommen und habe neben dem Kontakt mit dem Jugendamt und dem
SKF feststellen müssen, dass es für alle Angebote und Aktivitäten für diesen Jugendlichen keinerlei Unterstützung der Stadt gegeben habe. Die versuchte Kontaktaufnahme
außerhalb des Fachbereichs 50 sei hier bedauerlicherweise regelmäßig gescheitert.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu Bedenken, dass es vom Land kein Geld für die
Unterkünfte sondern für die Personen gebe, so dass mit Brühl West fast 400 Plätze unbelegt seien, für die man keine Kostenerstattung erhalte, dies entspreche 35 bis 40 %. Er
möchte wissen, welche Maximalzuweisung die Stadt nach dem Königsteiner Schlüssel
habe und inwieweit man hinsichtlich des Leerstandes kostenminimierend tätig werden
könne.
Beschluss Hauptausschuss 26.09.2016
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Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die Stadt danach zur Zeit 22 Flüchtlinge aufzunehmen hätte und dass man sehr spitz gerechnet habe, ob man überhaupt in der Lage
sei Räume in der Willy-Brandt-Str. an die Hochschule des Bundes zu vermieten. Zur Zeit
rechne man mit drei bis fünf Zuweisungen pro Woche.
Erster Beigeordneter Brandt ergänzt, dass es fraglich sei, ob man weitere Maßnahmen
in der jetzigen Phase stoppen solle. Die zwischenzeitliche Nutzung der Willy-Brandt-Str.
für die Studenten diene der Unterstützung des Hochschulstandortes. Weiterhin sei eine
Vorhaltung von Unterkünften geboten, da die Prognose jederzeit wieder kippen könne.
Diese Planungsgrößen sollten entsprechend im Auge behalten werden.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fragt zu Ziffer I. e. der Vorlage, ob es sich um eine
Stadt- oder Kopfpauschale handele. Er findet es nicht schlimm, wenn es sich nur um ein
Liquiditätsproblem handele, die Zahlungen dem Grunde nach aber klar seien. Weiterhin
kündigt er an, noch einige Fragen zur Vorlage schriftlich einzureichen.
Stadtkämmerer Radermacher führt aus, dass aufgrund der Vereinbarung mit dem Land
pro Landesunterkunft eine grundsätzliche Pauschale und eine Personalkostenpauschale
gezahlt werden. Diese Berechnung sei dem RP jetzt vorgelegt worden, ob diese dann so
anerkannt werde, müsse man abwarten.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) möchte wissen, ob es auch Flüchtlinge gebe, die bereits Arbeit und Wohnung gefunden haben und aus der Versorgung ausgeschieden seien
und ob diese Personen dann das Flüchtlingskontingent vermindern.
Beigeordnete Burkhardt erwidert, dass es diese Menschen natürlich gebe, jedoch
scheide die Mehrzahl aus dem Leistungsbezug aus, weil sie ins SGB II fallen und dann
aber noch in den städtischen Unterkünften verbleiben. Flüchtlinge, die auch aus dem SGB
II Bezug ausscheiden und sich selbst versorgen können, reduzieren natürlich das Kontingent. In 2016 habe man Pauschalen erhalten, in 2017 werde es jedoch Pro Kopf Zahlungen geben, so dass die tatsächliche Zahl der Asylbegehrenden dann interessant werde.
Der Königsteiner Schlüssel bleibe zwar unverändert, die Zahl der Menschen, die aufgenommen werden müssen, ändere sich jedoch täglich.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) gibt zu Bedenken, dass wenn wieder mehr
Flüchtlinge kommen ein finanzielles Risiko entstehe, so dass die jetzige Situation mit dem
entsprechenden Puffer doch recht günstig sei.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
(kein Text vorhanden)
Beschluss Hauptausschuss 26.09.2016
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