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Brühl
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Erstellt
04.11.16, 09:53
Aktualisiert
04.11.16, 09:53
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Brühl, den 31.10.2016
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.09.2016
Öffentliche Sitzung
Dringlichkeitsentscheidungen
3.2 Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der
Fahrbahn
Bezug: AfBU 22.09.2016
410/2016
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) möchte wissen, ob auf die Stadt für die Sanierung der
Fahrbahn nur Kosten in Höhe von 52.000 € zukommen und alle anderen Arbeiten, inklusive des Asphaltes im Rahmen der Gewährleistung behoben werden, so dass keine weiteren Kosten für die Stadt entstehen.
Beigeordneter Schiffer führt aus, dass die 52.000 € für die Asphaltierung im SKurvenbereich bereitzustellen seien, alle anderen Schäden im geraden Verlauf der Straße
seien über die Gewährleistung abzuwickeln, so dass die Stadt keine weiteren Kosten aufbringen müsse.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist darauf hin, dass auch die Vergabe keinen Hinderungsgrund für die Bearbeitung von Planungsfehlern darstelle. Schäden im nördlichen
Verlauf der Fahrbahn unterlägen der Gewährleistung, da dort ggfs. nicht ordnungsgemäß
verdichtet worden sei. Er habe die ausführliche Diskussion im AfBU jedoch so verstanden,
dass letztlich eine rechtliche Verantwortung für Planungsfehler nicht zuzuordnen sei und
Prozessaussichten nahezu aussichtslos seien.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) hätte diese Antwort schriftlich von der Verwaltung erwartet.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu Bedenken, dass bei Planungsfehlern Schadenersatz oder Mängelbeseitigung eingefordert werden müsse, wenn man repariere ohne die
Aufforderung der Mängelbeseitigung getätigt zu haben, habe man hinterher keine Ansprüche. Er könne die Planung nicht nachvollziehen, es sei bekannt gewesen, dass dort Busse
entlang fahren und irgendwer hätte erkennen müssen, dass dieses Pflaster dafür nicht
geeignet sei. Er fragt, ob es sich um Mängelbeseitigungskosten handele und ob man jetzt
eine bessere Ausführung gewählt habe oder ob das Pflaster sogar teurer gewesen sei, als
die nun gewählte Variante.
Abteilungsleiter Schulz führt aus, dass zwei Stellen auf der geraden Fahrbahn sowie die
Stelle auf dem Parkplatz tatsächlich ausgebessert wurden, diese Stellen befänden sich
aber, wie vermutet im Bereich von Versorgungsleitungen. Auf der Fahrbahn liege genau
zwischen den beiden Flicken eine Schieberkappe der Wasserleitung. Es sei leider an vielen Straßen so, dass im Bereich des Schiebergestänges nicht ordnungsgemäß verdichtet
Beschluss Hauptausschuss 26.09.2016
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werde und teilweise auch nicht verdichtet werden könne. Auf dem Parkplatz sei es genau
die Stelle, an der die Sinkkastenleitung angeschlossen sei und am Sinkkasten auch mit
relativ geringer Deckung fortgeführt werde. Auch hier müsse man davon ausgehen, dass
bei den Sinkkastenleitungen, die als Rundrohr ohne Fuß eingebaut würden, die Bereiche
links und rechts unter diesem Rohr nicht verdichtet werden können. Wenn man mit Verdichtungsgeräten aus Sicherheitsgründen 20 bis 30 cm daran vorbei fahre um die Leitungen nicht zu beschädigen werde das Verdichtungsergebnis nicht besser. Dies seien die
Schäden, die sich jetzt an der Oberfläche zeigen. Man habe Kontakt mit der ausführenden
Firma aufgenommen, die ihr Kommen für nächste Woche zugesagt habe um die Schäden
auf der geraden Strecke und dem Parkplatz ordnungsgemäß zu beseitigen, so dass diese
Stellen dann wieder dem Ausbaubild entsprechen werden.
Zur Frage von Herrn Pitz räumt er ein, dass es sich in der S-Kurve teilweise um Mängelbeseitigungskosten handele, deren Höhe er aber nicht beziffern könne, es seien jedenfalls
durch den anderen Aufbau auch Sowiesokosten enthalten. Zu Beginn sei die ausführende
Firma selbstverständlich aufgefordert worden, die Mängel zu beseitigen. Mit dem Planungsbüro und der ausführenden Firma habe es zunächst einen Ortstermin gegeben, im
Dezember 2015 sei dann an drei Stellen in der S-Kurve die Fahrbahn geöffnet und ausgeschichtet worden um zu prüfen, ob ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Im Ergebnis
konnten hier, auch durch Hinzuziehung eines Bodengutachters, keine Fehler der ausführenden Firma festgestellt werden. Dort wo Fehler gemacht wurden, wurden diese auch
beseitigt, so wurde im Bereich der Leitungstrasse schon mal ein Streifen in dem geraden
Stück neu aufgenommen, nachverdichtet und neu bepflastert. Dieser Bereich werde jetzt
nochmal aufgenommen. Bezüglich der Verdichtung müsse man berücksichtigen, dass in
diesem Streifen, Leitung an Leitung liege, Mittelspannung, normale Hausversorgung, Telekommunikation, Gas- und Wasserleitungen, alle mit dem notwendigen Sicherheitsabstand aber so eng aneinander, dass man nicht mit herkömmlichem Verdichtungsgerät
zwischen den Leitungen fahren könne. Hier müsse dann von Hand nachverdichtet werden, was aber in letzter Konsequenz nicht die Rüttelplatte ersetzen könne. Es sei aber
davon auszugehen, dass nach dem zweiten Nachverdichten das Setzen beendet sei.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) ist es wichtig, dass Fehler, die hier ggfs. gemacht worden
sind in der Zukunft vermieden werden.
Ratsherr Berg (SPD) möchte ermittelt wissen, wo das Verschulden liegt, wenn nicht bei
der ausführenden Firma, dann vielleicht bei der Planung oder bei den Vorgaben der Verwaltung für die Ausschreibung. Er bittet die Verwaltung, dies darzustellen.
Nach ausführlicher Diskussion der Verschuldensfrage weist Beigeordneter Schiffer abschließend drauf hin, dass fest stehe, dass nach Planung und den Regeln der Technik
gebaut worden sei. Einschlägige Regel der Technik sei die RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Bezüglich des zu erwartenden Schwerlastverkehrs sei die richtige Bauartklasse angewendet worden. Der auf der Straße tatsächlich verkehrende Anteil des Busverkehres reiche gerade einmal bis zu einem Drittel
der Spanne der zugelassenen Bauartklasse, so dass davon auszugehen war, dass es
keine Probleme geben werde. An der Feststellung der Ursache sei lange gerätselt worden. Erst bei einer Ortsbesichtigung habe man erkannt, dass die Verschiebungen durch
den Lastwechsel der Busse im Kurvenbereich entstehen.
Das Planungsbüro habe das richtige Regelwerk angewandt und die Planung danach vorgenommen. Es bleibe somit lediglich die Frage, ob der Planer hätte wissen müssen, dass
es mit der Neigetechnik in den Achsen des Busverkehres im S-Kurvenbereich SchwierigBeschluss Hauptausschuss 26.09.2016
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keiten geben werde. Ein offensichtlicher Planungsfehler sei definitiv ausgeschlossen. Man
könne nun nur noch durch intensive gutachterliche Untersuchungen versuchen, einen
Planungsfehler nachzuweisen. Die Erfolgsaussichten seien jedoch sehr gering einzuschätzen und das Prozessrisiko sei nicht kalkulierbar, so dass vermutlich noch höhere
Kosten entstehen würden. Wenn dies jedoch gewünscht sei, so werde man entsprechend
verfahren.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.
1 GO
1) die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz gem. Variante 4 – Splittmastixasphalt mit
farbiger Epoxydharzbeschichtung
2) die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 € bei Kostenstelle 54019800
(Thüringer Platz), Sachkonto 785200 (Tiefbaumaßnahmen)
Deckung:
Wenigerauszahlung bei Sachkonto 785200, Kostenstelle 54011202 (Franzstr. (zw.Rheinstr. u. LidaGustava-Heinemann-Str.)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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