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Beschlusstext (Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Erstellt
04.11.16, 09:53
Aktualisiert
04.11.16, 09:53
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Inhalt der Datei

Brühl, den 31.10.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.09.2016 Öffentliche Sitzung Dringlichkeitsentscheidungen 3.2 Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn Bezug: AfBU 22.09.2016 410/2016 Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) möchte wissen, ob auf die Stadt für die Sanierung der Fahrbahn nur Kosten in Höhe von 52.000 € zukommen und alle anderen Arbeiten, inklusive des Asphaltes im Rahmen der Gewährleistung behoben werden, so dass keine weiteren Kosten für die Stadt entstehen. Beigeordneter Schiffer führt aus, dass die 52.000 € für die Asphaltierung im SKurvenbereich bereitzustellen seien, alle anderen Schäden im geraden Verlauf der Straße seien über die Gewährleistung abzuwickeln, so dass die Stadt keine weiteren Kosten aufbringen müsse. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist darauf hin, dass auch die Vergabe keinen Hinderungsgrund für die Bearbeitung von Planungsfehlern darstelle. Schäden im nördlichen Verlauf der Fahrbahn unterlägen der Gewährleistung, da dort ggfs. nicht ordnungsgemäß verdichtet worden sei. Er habe die ausführliche Diskussion im AfBU jedoch so verstanden, dass letztlich eine rechtliche Verantwortung für Planungsfehler nicht zuzuordnen sei und Prozessaussichten nahezu aussichtslos seien. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) hätte diese Antwort schriftlich von der Verwaltung erwartet. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu Bedenken, dass bei Planungsfehlern Schadenersatz oder Mängelbeseitigung eingefordert werden müsse, wenn man repariere ohne die Aufforderung der Mängelbeseitigung getätigt zu haben, habe man hinterher keine Ansprüche. Er könne die Planung nicht nachvollziehen, es sei bekannt gewesen, dass dort Busse entlang fahren und irgendwer hätte erkennen müssen, dass dieses Pflaster dafür nicht geeignet sei. Er fragt, ob es sich um Mängelbeseitigungskosten handele und ob man jetzt eine bessere Ausführung gewählt habe oder ob das Pflaster sogar teurer gewesen sei, als die nun gewählte Variante. Abteilungsleiter Schulz führt aus, dass zwei Stellen auf der geraden Fahrbahn sowie die Stelle auf dem Parkplatz tatsächlich ausgebessert wurden, diese Stellen befänden sich aber, wie vermutet im Bereich von Versorgungsleitungen. Auf der Fahrbahn liege genau zwischen den beiden Flicken eine Schieberkappe der Wasserleitung. Es sei leider an vielen Straßen so, dass im Bereich des Schiebergestänges nicht ordnungsgemäß verdichtet Beschluss Hauptausschuss 26.09.2016 1 von 3 werde und teilweise auch nicht verdichtet werden könne. Auf dem Parkplatz sei es genau die Stelle, an der die Sinkkastenleitung angeschlossen sei und am Sinkkasten auch mit relativ geringer Deckung fortgeführt werde. Auch hier müsse man davon ausgehen, dass bei den Sinkkastenleitungen, die als Rundrohr ohne Fuß eingebaut würden, die Bereiche links und rechts unter diesem Rohr nicht verdichtet werden können. Wenn man mit Verdichtungsgeräten aus Sicherheitsgründen 20 bis 30 cm daran vorbei fahre um die Leitungen nicht zu beschädigen werde das Verdichtungsergebnis nicht besser. Dies seien die Schäden, die sich jetzt an der Oberfläche zeigen. Man habe Kontakt mit der ausführenden Firma aufgenommen, die ihr Kommen für nächste Woche zugesagt habe um die Schäden auf der geraden Strecke und dem Parkplatz ordnungsgemäß zu beseitigen, so dass diese Stellen dann wieder dem Ausbaubild entsprechen werden. Zur Frage von Herrn Pitz räumt er ein, dass es sich in der S-Kurve teilweise um Mängelbeseitigungskosten handele, deren Höhe er aber nicht beziffern könne, es seien jedenfalls durch den anderen Aufbau auch Sowiesokosten enthalten. Zu Beginn sei die ausführende Firma selbstverständlich aufgefordert worden, die Mängel zu beseitigen. Mit dem Planungsbüro und der ausführenden Firma habe es zunächst einen Ortstermin gegeben, im Dezember 2015 sei dann an drei Stellen in der S-Kurve die Fahrbahn geöffnet und ausgeschichtet worden um zu prüfen, ob ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Im Ergebnis konnten hier, auch durch Hinzuziehung eines Bodengutachters, keine Fehler der ausführenden Firma festgestellt werden. Dort wo Fehler gemacht wurden, wurden diese auch beseitigt, so wurde im Bereich der Leitungstrasse schon mal ein Streifen in dem geraden Stück neu aufgenommen, nachverdichtet und neu bepflastert. Dieser Bereich werde jetzt nochmal aufgenommen. Bezüglich der Verdichtung müsse man berücksichtigen, dass in diesem Streifen, Leitung an Leitung liege, Mittelspannung, normale Hausversorgung, Telekommunikation, Gas- und Wasserleitungen, alle mit dem notwendigen Sicherheitsabstand aber so eng aneinander, dass man nicht mit herkömmlichem Verdichtungsgerät zwischen den Leitungen fahren könne. Hier müsse dann von Hand nachverdichtet werden, was aber in letzter Konsequenz nicht die Rüttelplatte ersetzen könne. Es sei aber davon auszugehen, dass nach dem zweiten Nachverdichten das Setzen beendet sei. Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) ist es wichtig, dass Fehler, die hier ggfs. gemacht worden sind in der Zukunft vermieden werden. Ratsherr Berg (SPD) möchte ermittelt wissen, wo das Verschulden liegt, wenn nicht bei der ausführenden Firma, dann vielleicht bei der Planung oder bei den Vorgaben der Verwaltung für die Ausschreibung. Er bittet die Verwaltung, dies darzustellen. Nach ausführlicher Diskussion der Verschuldensfrage weist Beigeordneter Schiffer abschließend drauf hin, dass fest stehe, dass nach Planung und den Regeln der Technik gebaut worden sei. Einschlägige Regel der Technik sei die RStO (Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Bezüglich des zu erwartenden Schwerlastverkehrs sei die richtige Bauartklasse angewendet worden. Der auf der Straße tatsächlich verkehrende Anteil des Busverkehres reiche gerade einmal bis zu einem Drittel der Spanne der zugelassenen Bauartklasse, so dass davon auszugehen war, dass es keine Probleme geben werde. An der Feststellung der Ursache sei lange gerätselt worden. Erst bei einer Ortsbesichtigung habe man erkannt, dass die Verschiebungen durch den Lastwechsel der Busse im Kurvenbereich entstehen. Das Planungsbüro habe das richtige Regelwerk angewandt und die Planung danach vorgenommen. Es bleibe somit lediglich die Frage, ob der Planer hätte wissen müssen, dass es mit der Neigetechnik in den Achsen des Busverkehres im S-Kurvenbereich SchwierigBeschluss Hauptausschuss 26.09.2016 2 von 3 keiten geben werde. Ein offensichtlicher Planungsfehler sei definitiv ausgeschlossen. Man könne nun nur noch durch intensive gutachterliche Untersuchungen versuchen, einen Planungsfehler nachzuweisen. Die Erfolgsaussichten seien jedoch sehr gering einzuschätzen und das Prozessrisiko sei nicht kalkulierbar, so dass vermutlich noch höhere Kosten entstehen würden. Wenn dies jedoch gewünscht sei, so werde man entsprechend verfahren. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs. 1 GO 1) die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz gem. Variante 4 – Splittmastixasphalt mit farbiger Epoxydharzbeschichtung 2) die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 € bei Kostenstelle 54019800 (Thüringer Platz), Sachkonto 785200 (Tiefbaumaßnahmen) Deckung: Wenigerauszahlung bei Sachkonto 785200, Kostenstelle 54011202 (Franzstr. (zw.Rheinstr. u. LidaGustava-Heinemann-Str.) Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 26.09.2016 3 von 3