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Kommune
Brühl
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04.11.16, 09:53
Aktualisiert
04.11.16, 09:53
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 26.09.2016
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:25 Uhr.
Vorsitz führte: Poschmann, Wolfgang
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder:
CDU
Esser, Susanne
Gerharz, Franz-Josef
Klug, Hans Theo
Köllejan, Holger
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
vertritt: Freytag, Dieter
SPD
Berg, Frithjof
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Dr. Petran, Matthias
Weesbach, Wolfgang
Weitz, Michael
GRÜNE
Bortlisz-Dickhoff, Johannes
vom Hagen, Michael
vertritt: Mäsgen, Johanna
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
FDP
Pitz, Jochem
fraktionslos
Dr. Heermann, Herbert
von der Verwaltung:
Bosseler, Hartwig (04 - Kommunale Sicherheit)
Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter)
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Radermacher, Rolf (Kämmerer)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (FBL 66 Abwasser und Tiefbau)
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
18:00 - 18:35 Uhr
18:00 - 18:35 Uhr
1 von 13
Schriftführerin:
Claßen, Antje
Nicht anwesend / entschuldigt:
Freytag, Dieter (Bürgermeister)
Dahmen, Dieter (CDU)
Mäsgen, Johanna (GRÜNE)
Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
1.1
Verkehrssituation in der Chlodwigstraße und Ubierstraße
hier: Antrag nach § 24 GO NRW von Frau Ingeborg Goldammer,
Chlodwigstraße 2, 50321 Brühl vom 02.06.2016 – weitergeleitet an
AfVM
1.2
Parkraumkonzept Innenstadt
(395/2016)
1.2. Parkraumkonzept Innenstadt
1
hier: Antrag gemäß § 24 GO NW vom 15.09.2016
(396/2016)
1.2.2
(407/2016)
Parkraumkonzept Innenstadt;
hier: Nachtragsantrag gemäß § 24 GO NRW vom 20.09.2016 zum
Antrag vom 15.09.2016 (siehe Vorlage Nr. 396/2016)
- Tischvorlage –
Bezug: AfVM 20.9.2016
2.
Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen
Bebauungsplanes
06.92, "Gallbergsiedlung" 2.Änderung
3.
Dringlichkeitsentscheidungen
3.1
Dringlichkeitsentscheidung;
Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in LeamingtonPlatz
(406/2016)
3.2
Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der Fahrbahn
Bezug: AfBU 22.09.2016
(410/2016)
4.
Errichtung einer neuen Feuerwache
Bezug: HA 30.11.2015; Vorlage 413/2015
(365/2016)
5.
Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016
(292/2016)
6.
Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend
Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
(310/2016)
7.
Organisatorische Änderungen
(399/2016)
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
(340/2016)
2 von 13
Einrichtung der Stabsstelle „Integration“ sowie Bildung des Fachbereichs „Abwasser und Tiefbau“
8.
Mitteilungen
8.1
Baustelle Euskirchener Str.
8.2
Aktuelle Flüchtlingssituation
9.
Anfragen
9.1
Anfragen zum Thema Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom
09.09.2016
9.1.1
Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne
vom 09.09.2016
9.2
Sachstand Rheinischer Hof
9.3
Termin für die Neufassung der Ratsbeschlüsse
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
(386/2016)
(401/2016)
3 von 13
Sitzungsverlauf
Stellvertretender Vorsitzender Wolfgang Poschmann eröffnet die Sitzung des Hauptausschusses um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt
und der Hauptausschuss beschlussfähig ist.
Zur Tagesordnung:
Stellvertretender Vorsitzender Poschmann weist darauf hin, dass drei Tischvorlagen
ausliegen. Die Tischvorlage 407/2016, Parkraumkonzept Innenstadt, werde zu TOP 1.2.2
beraten, die beiden Dringlichkeitsentscheidungen werden unter dem neuen TOP 3 in die
Tagesordnung aufgenommen, so dass Vorlage 406/2016 unter TOP 3.1 und Vorlage
410/2016 unter TOP 3.2 zur Beratung stehen.
Öffentliche Sitzung
1.
Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung NRW
1.1 Verkehrssituation in der Chlodwigstraße und Ubierstraße
hier: Antrag nach § 24 GO NRW von Frau Ingeborg Goldammer,
Chlodwigstraße 2, 50321 Brühl vom 02.06.2016 – weitergeleitet
an AfVM
395/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den, an den AfVM weitergeleiteten Antrag nach § 24 GO
NRW zur Verkehrssituation in der Chlodwigstraße und Ubierstraße zur Kenntnis.
1.2 Parkraumkonzept Innenstadt
1.2. Parkraumkonzept Innenstadt
1
hier: Antrag gemäß § 24 GO NW vom 15.09.2016
396/2016
1.2.2 Parkraumkonzept Innenstadt;
hier: Nachtragsantrag gemäß § 24 GO NRW vom 20.09.2016
zum Antrag vom 15.09.2016 (siehe Vorlage Nr. 396/2016)
- Tischvorlage –
Bezug: AfVM 20.9.2016
407/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den, an den AfVM weitergeleiteten Antrag und Nachtragsantrag nach § 24 GO NRW zum Parkraumkonzept Innenstadt zur Kenntnis.
2.
Zustimmung zum Erschließungsvertrag im Bereich des künftigen Bebauungsplanes
06.92, "Gallbergsiedlung" 2.Änderung
340/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
4 von 13
Der Rat ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss eines Vertrages zur Erschließung
von Flächen im Gebiet des künftigen Bebauungsplanes 06.92, „Gallbergsiedlung“, 2. Änderung zwischen der Stadt Brühl und Firma Thönissen Straßenbau GmbH, vertreten
durch ihren Geschäftsführer, Herrn Schmitz.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Dringlichkeitsentscheidungen
3.1 Dringlichkeitsentscheidung;
Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in Leamington-Platz
406/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion die Stückelung des Platzes
nicht mittragen könne.
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die Vorlage 349/2016 beschließt der Hauptausschuss im Wege
der Dringlichkeit die Umbenennung eines Teils des Franziskanerhofes in LeamingtonPlatz.
Abstimmungsergebnis:
13 : 1 : 0
3.2 Dringlichkeitsentscheidung: Thüringer Platz - Sanierung der
Fahrbahn
Bezug: AfBU 22.09.2016
410/2016
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) möchte wissen, ob auf die Stadt für die Sanierung der
Fahrbahn nur Kosten in Höhe von 52.000 € zukommen und alle anderen Arbeiten, inklusive des Asphaltes im Rahmen der Gewährleistung behoben werden, so dass keine weiteren Kosten für die Stadt entstehen.
Beigeordneter Schiffer führt aus, dass die 52.000 € für die Asphaltierung im SKurvenbereich bereitzustellen seien, alle anderen Schäden im geraden Verlauf der Straße
seien über die Gewährleistung abzuwickeln, so dass die Stadt keine weiteren Kosten aufbringen müsse.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) weist darauf hin, dass auch die Vergabe keinen Hinderungsgrund für die Bearbeitung von Planungsfehlern darstelle. Schäden im nördlichen
Verlauf der Fahrbahn unterlägen der Gewährleistung, da dort ggfs. nicht ordnungsgemäß
verdichtet worden sei. Er habe die ausführliche Diskussion im AfBU jedoch so verstanden,
dass letztlich eine rechtliche Verantwortung für Planungsfehler nicht zuzuordnen sei und
Prozessaussichten nahezu aussichtslos seien.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) hätte diese Antwort schriftlich von der Verwaltung erwartet.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu Bedenken, dass bei Planungsfehlern Schadenersatz oder Mängelbeseitigung eingefordert werden müsse, wenn man repariere ohne die
Aufforderung der Mängelbeseitigung getätigt zu haben, habe man hinterher keine AnsprüNiederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
5 von 13
che. Er könne die Planung nicht nachvollziehen, es sei bekannt gewesen, dass dort Busse
entlang fahren und irgendwer hätte erkennen müssen, dass dieses Pflaster dafür nicht
geeignet sei. Er fragt, ob es sich um Mängelbeseitigungskosten handele und ob man jetzt
eine bessere Ausführung gewählt habe oder ob das Pflaster sogar teurer gewesen sei, als
die nun gewählte Variante.
Abteilungsleiter Schulz führt aus, dass zwei Stellen auf der geraden Fahrbahn sowie die
Stelle auf dem Parkplatz tatsächlich ausgebessert wurden, diese Stellen befänden sich
aber, wie vermutet im Bereich von Versorgungsleitungen. Auf der Fahrbahn liege genau
zwischen den beiden Flicken eine Schieberkappe der Wasserleitung. Es sei leider an vielen Straßen so, dass im Bereich des Schiebergestänges nicht ordnungsgemäß verdichtet
werde und teilweise auch nicht verdichtet werden könne. Auf dem Parkplatz sei es genau
die Stelle, an der die Sinkkastenleitung angeschlossen sei und am Sinkkasten auch mit
relativ geringer Deckung fortgeführt werde. Auch hier müsse man davon ausgehen, dass
bei den Sinkkastenleitungen, die als Rundrohr ohne Fuß eingebaut würden, die Bereiche
links und rechts unter diesem Rohr nicht verdichtet werden können. Wenn man mit Verdichtungsgeräten aus Sicherheitsgründen 20 bis 30 cm daran vorbei fahre um die Leitungen nicht zu beschädigen werde das Verdichtungsergebnis nicht besser. Dies seien die
Schäden, die sich jetzt an der Oberfläche zeigen. Man habe Kontakt mit der ausführenden
Firma aufgenommen, die ihr Kommen für nächste Woche zugesagt habe um die Schäden
auf der geraden Strecke und dem Parkplatz ordnungsgemäß zu beseitigen, so dass diese
Stellen dann wieder dem Ausbaubild entsprechen werden.
Zur Frage von Herrn Pitz räumt er ein, dass es sich in der S-Kurve teilweise um Mängelbeseitigungskosten handele, deren Höhe er aber nicht beziffern könne, es seien jedenfalls
durch den anderen Aufbau auch Sowiesokosten enthalten. Zu Beginn sei die ausführende
Firma selbstverständlich aufgefordert worden, die Mängel zu beseitigen. Mit dem Planungsbüro und der ausführenden Firma habe es zunächst einen Ortstermin gegeben, im
Dezember 2015 sei dann an drei Stellen in der S-Kurve die Fahrbahn geöffnet und ausgeschichtet worden um zu prüfen, ob ordnungsgemäß gearbeitet wurde. Im Ergebnis
konnten hier, auch durch Hinzuziehung eines Bodengutachters, keine Fehler der ausführenden Firma festgestellt werden. Dort wo Fehler gemacht wurden, wurden diese auch
beseitigt, so wurde im Bereich der Leitungstrasse schon mal ein Streifen in dem geraden
Stück neu aufgenommen, nachverdichtet und neu bepflastert. Dieser Bereich werde jetzt
nochmal aufgenommen. Bezüglich der Verdichtung müsse man berücksichtigen, dass in
diesem Streifen, Leitung an Leitung liege, Mittelspannung, normale Hausversorgung, Telekommunikation, Gas- und Wasserleitungen, alle mit dem notwendigen Sicherheitsabstand aber so eng aneinander, dass man nicht mit herkömmlichem Verdichtungsgerät
zwischen den Leitungen fahren könne. Hier müsse dann von Hand nachverdichtet werden, was aber in letzter Konsequenz nicht die Rüttelplatte ersetzen könne. Es sei aber
davon auszugehen, dass nach dem zweiten Nachverdichten das Setzen beendet sei.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) ist es wichtig, dass Fehler, die hier ggfs. gemacht worden
sind in der Zukunft vermieden werden.
Ratsherr Berg (SPD) möchte ermittelt wissen, wo das Verschulden liegt, wenn nicht bei
der ausführenden Firma, dann vielleicht bei der Planung oder bei den Vorgaben der Verwaltung für die Ausschreibung. Er bittet die Verwaltung, dies darzustellen.
Nach ausführlicher Diskussion der Verschuldensfrage weist Beigeordneter Schiffer abschließend drauf hin, dass fest stehe, dass nach Planung und den Regeln der Technik
gebaut worden sei. Einschlägige Regel der Technik sei die RStO (Richtlinie für die StanNiederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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dardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen). Bezüglich des zu erwartenden Schwerlastverkehrs sei die richtige Bauartklasse angewendet worden. Der auf der Straße tatsächlich verkehrende Anteil des Busverkehres reiche gerade einmal bis zu einem Drittel
der Spanne der zugelassenen Bauartklasse, so dass davon auszugehen war, dass es
keine Probleme geben werde. An der Feststellung der Ursache sei lange gerätselt worden. Erst bei einer Ortsbesichtigung habe man erkannt, dass die Verschiebungen durch
den Lastwechsel der Busse im Kurvenbereich entstehen.
Das Planungsbüro habe das richtige Regelwerk angewandt und die Planung danach vorgenommen. Es bleibe somit lediglich die Frage, ob der Planer hätte wissen müssen, dass
es mit der Neigetechnik in den Achsen des Busverkehres im S-Kurvenbereich Schwierigkeiten geben werde. Ein offensichtlicher Planungsfehler sei definitiv ausgeschlossen. Man
könne nun nur noch durch intensive gutachterliche Untersuchungen versuchen, einen
Planungsfehler nachzuweisen. Die Erfolgsaussichten seien jedoch sehr gering einzuschätzen und das Prozessrisiko sei nicht kalkulierbar, so dass vermutlich noch höhere
Kosten entstehen würden. Wenn dies jedoch gewünscht sei, so werde man entsprechend
verfahren.
Beschluss:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 Abs.
1 GO
1) die Sanierung der Fahrbahn Thüringer Platz gem. Variante 4 – Splittmastixasphalt mit
farbiger Epoxydharzbeschichtung
2) die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 52.000 € bei Kostenstelle 54019800
(Thüringer Platz), Sachkonto 785200 (Tiefbaumaßnahmen)
Deckung:
Wenigerauszahlung bei Sachkonto 785200, Kostenstelle 54011202 (Franzstr. (zw.Rheinstr. u. LidaGustava-Heinemann-Str.)
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Errichtung einer neuen Feuerwache
Bezug: HA 30.11.2015; Vorlage 413/2015
365/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) möchte zum Ausdruck bringen, dass seine Fraktion
tendenziell dafür sei, die Errichtung der neuen Feuerwache nicht über ein PPP-Verfahren
sondern in Eigenregie, ggfs. auch mit Generalunternehmern durchzuführen.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke & Piraten) erklärt, dass rückwirkend betrachtet
PPP-Projekte eine Zeit lang bevorzugt worden seien, jedoch habe sich langfristig herausgestellt, dass sie für die Kommunen eher eine Belastung waren. Er begrüßt daher die
Ausführungen in der Vorlage.
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) schließt sich dem an, im Lenkungskreis sei die
Thematik schon erläutert worden und die Verwaltung habe ja bereits beim Max-ErnstMuseum gezeigt, dass sie in dieser Größenordnung ziemlich punktgenau bauen könne.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) legt Wert darauf, dass die Möglichkeit mit einem
Generalunternehmer zu arbeiten mit geprüft werde. Auch wenn die Finanzierung bei den
derzeit günstigen Kommunalkrediten auf der Hand liege, könne er die Aussage, dass Bauten durch die Verwaltung gut gestemmt werden können, nicht ohne weiteres im Raum
stehen lassen. Das öffentliche Vergaberecht zwinge einen mitunter „sehenden Auges“ zu
Fehlentscheidungen, wenn Aufträge an Firmen vergeben werden müssen, die offenkundig
zwar günstiger aber nicht belastbar seien. Auf jeden Fall müsse auch ein intensives Baucontrolling gewährleistet werden.
Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) spricht sich auch für die Durchführung mit einem
Generalunternehmer aus, da bei ggfs. weiteren parallelen Baumaßnahmen, dann mögliche personelle Engpässe besser in den Griff zu kriegen seien.
Erster Beigeordneter Brandt weist darauf hin, dass es bei den Baumaßnahmen die in
der Vergangenheit bei der Stadt Brühl durchgeführt wurden immer nur einen sehr überschaubaren Unterschied zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten gegeben habe, so
dass die Hoffnung bestehe, dass auch das Projekt Feuerwache bei entsprechender Planung gut umgesetzt werden könne. Die Frage PPP oder Eigenerstellung, ggfs. mit der
Option eines Generalunternehmers werde in der Lenkungsgruppe und den entsprechenden Gremien noch thematisiert und dann gemeinschaftlich entschieden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
5.
Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016
292/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) gibt zu Bedenken, dass die Besetzung noch aus der
letzten oder vorletzten Legislaturperiode stamme und es die BVB Fraktion ja heute nicht
mehr gebe. Er fragt, nach welchem Verfahren besetzt werde und wie die Situation aussehe wenn in zwei Jahren die nächsten Mitglieder ausscheiden.
Erster Beigeordneter Brandt legt dar, dass die Entscheidung erst am 31.10.2016 im Rat
zu treffen sei damit die Umbesetzung stiftungsrechtlich termingerecht umgesetzt werden
könne. In der Vergangenheit sei stets ein einheitlicher Wahlvorschlag aus dem Rat heraus
auf den Weg gebracht worden. Dies sei eine Möglichkeit wenn sich alle einig seien, anderenfalls stünde eine Besetzung nach dem Hare-Niemeyer Verfahren an, da es sich um die
Entsendung aus dem Rat in ein Gremium handele. Er empfiehlt daher, die Zeit bis zur
Ratssitzung zu nutzen und ggfs. einen einvernehmlichen Wahlvorschlag zu erarbeiten.
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke &Piraten) betont, dass seine Fraktion ebenfalls einen Stiftungsratsplatz besetzten möchte und fragt, inwieweit eine Berücksichtigung stattfinden könne.
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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Erster Beigeordneter Brandt erwidert, dass die Fraktion Linke & Piraten nach dem HareNiemeyer Verfahren kein Zugriffsrecht haben würde.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) erinnert sich, dass damals von jeder Fraktion ein Mitglied
in den Stiftungsrat entsandt wurde. Ihn interessiert, ob es einen Ratsbeschluss darüber
gebe, weil man dann im Rat eine Änderung herbeiführen müsse. Außerdem wies er auf
die Problematik hin, dass ja nicht alle Sitze neu besetzt werden.
Erster Beigeordneter Brandt antwortet, dass der damalige Ratsbeschluss nur für die
damalige Besetzung gültig war und somit nicht für die Zukunft gelten könne.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) ist der Meinung, dass das Volumen der Stiftung
und die Gelder über die zu entscheiden sei keine große Besetzungsdebatte rechtfertigen.
Er spricht sich daher für eine einvernehmliche Regelung, ggfs. im Ältestenrat, aus.
Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) hebt hervor, dass dem Stiftungsrat angehörende
Personen besondere Fachkompetenz und Erfahrung mitbringen sollten.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Besetzung für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die
Stadt Brühl“ in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.
310/2016
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
7.
Organisatorische Änderungen
Einrichtung der Stabsstelle „Integration“ sowie Bildung des
Fachbereichs „Abwasser und Tiefbau“
399/2016
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fragt nach den Folgen dieser Maßnahmen in Hinblick auf Beförderungsbedarfe und Kosten.
Beigeordneter Schiffer erläutert für seinen Bereich, dass die Separierung des Fachbereiches Tiefbau auf sein Bestreben zurückgehe, die vorherige Abteilung des Planungsamtes habe ohne einen weiteren Unterbau eine Leitungsspanne von 25 Mitarbeiter/innen
gehabt, die den Abteilungsleiter sehr gebunden habe. Eine Beförderung sei hiermit derzeit
nicht verbunden.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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8.
Mitteilungen
8.1 Baustelle Euskirchener Str.
Erster Beigeordneter Brandt teilt mit, dass zu der Baumaßnahme im unteren Bereich
der Euskirchener Str. derzeit auch noch Bautätigkeiten im oberen Bereich der Straße hinzukommen, da die Bushaltestellen barrierefrei gestaltet werden.
8.2 Aktuelle Flüchtlingssituation
Beigeordnete Burkhardt berichtet über die aktuelle Lage der Flüchtlingssituation. Die
Notunterkunft Zopes könne statt zum 31.12. bereits zum 31.10.2016 geschlossen werden.
Der Vertrag mit dem ASB solle noch einen Monat länger dauern, damit Urlaubsansprüche
realisiert und Überstunden abgebaut werden können und die Unterkunft dann Ende November seitens des ASB zurückgebaut werden könne. Bedingung der Stadt sei gewesen,
dass die Zuweisungen aus dem Kontingent der Notunterkunft dann aber erst ab Januar
2017 erfolgen. Die Rückmeldung des RP stehe hierzu allerdings noch aus. Zur Zeit seien
536 zugewiesene Flüchtlinge in den städtischen Unterkünften. Die 220 Plätze im Containerdorf Bergerstr. seien bezugsfertig, belegt seien derzeit 108 Plätze. Von den 40 Plätzen
in der Turnhalle Heide seien im Augenblick 14 Plätze besetzt. Der Rheinische Hof sei derzeit mit 12 Personen belegt und die Unterkunft am Volkspark sei nunmehr leer.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) stellt fest, dass offenbar derzeit erheblicher Raum
freistehe, so dass er sich frage, ob unter diesen Voraussetzungen Brühl West überhaupt
noch weiter vorangetrieben werden müsse. Außerdem möchte er wissen, wo sich die anderen der 536 zugewiesenen Flüchtlinge aufhalten.
Beigeordnete Burkhardt führt aus, dass die Planung aus der Zeit im Herbst stamme, als
noch 70 Flüchtlinge die Woche zugwiesen wurden. Zur Zeit gebe es fast gar keine Zuweisungen, allenfalls nur einzelne Personen. Viele Flüchtlinge seien auch aufgrund des Bestrebens der dezentralen Unterbringung in angemieteten Wohnungen und den alten Unterkünften, wie Villestr., Hochstr. und Theodor-Körner-Str. untergebracht. Problematisch
sei, dass die Flüchtlinge nun nach und nach anerkannt würden, sich jedoch weiterhin
mangels Alternative in den städtischen Unterkünften aufhalten.
Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) erkundigt sich, ob sich beziffern lasse, ob und
wieviel eingespart werde, wenn die Notunterkunft zwei Monate früher geschlossen werde.
Beigeordnete Burkhardt erwidert, dass die Kosten für die Notunterkunft vom Land getragen werden, lediglich die schleppende Kostenerstattung sei das Problem.
Ratsherr Gerharz (CDU) möchte wissen, wie die Chancen stehen die Turnhalle Heide
wieder frei zu machen.
Beigeordnete Burkhardt antwortet, dass es ein grundsätzliches Bestreben gebe die Halle wieder frei zu machen, jedoch sei eine Umsiedelung beispielsweise in die Bergerstraße
aufgrund der Entfernung von den gewachsenen Strukturen nicht förderlich.
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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9.
Anfragen
9.1 Anfragen zum Thema Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne
vom 09.09.2016
386/2016
9.1.1 Flüchtlingsarbeit
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne
vom 09.09.2016
401/2016
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fasst aus der Vorlage zusammen, dass die Erstattung
nicht auskömmlich sei, so dass man auf Dauer mit erheblichen Belastungen zu rechnen
habe. Weiterhin habe er das Gefühl, dass die Teilung der Aufgaben zwischen Fachbereich 50 und der Integrationsstelle nicht optimal sei, da hierdurch einige Reibungsverluste
vorhanden seien, die man vermeiden könne.
Erster Beigeordneter Brandt erklärt, dass das Land sehr zeitverzögert abrechne, bei
den 80% zu Punkt I. e. der Vorlage handele es sich um einen Abschlag des Landes, was
tatsächlich erstattet werde bleibe der endgültigen Abrechnung vorbehalten und könne
durchaus deutlich höher als bei 80 %, bestenfalls bei 100 % liegen. Man laufe dem Geld
jedoch zur Zeit massiv hinterher.
Stadtkämmerer Radermacher ergänzt, die Antwort zu I. e. beziehe sich lediglich auf die
Landesflüchtlinge und er gehe davon aus, dass die Erstattung des RP bei der Endabrechnung 100 % betrage. Zusätzlich gebe es noch Pauschalen in einer Größenordnung von
einer knappen halben Million, denen keine direkten Kosten gegenüber stehen und die
somit eigentlich den städtischen Haushalt 2016 noch verbessern müssten.
Ratsherr vom Hagen (GRÜNE) empfindet die Trennung der Aufgabenbereiche von
Fachbereich 50 und der Integrationsstelle, auch aus persönlicher Erfahrung, ebenfalls als
sehr problematisch. Er habe seit einem Jahr einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling zuhause aufgenommen und habe neben dem Kontakt mit dem Jugendamt und dem
SKF feststellen müssen, dass es für alle Angebote und Aktivitäten für diesen Jugendlichen keinerlei Unterstützung der Stadt gegeben habe. Die versuchte Kontaktaufnahme
außerhalb des Fachbereichs 50 sei hier bedauerlicherweise regelmäßig gescheitert.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) gibt zu Bedenken, dass es vom Land kein Geld für die
Unterkünfte sondern für die Personen gebe, so dass mit Brühl West fast 400 Plätze unbelegt seien, für die man keine Kostenerstattung erhalte, dies entspreche 35 bis 40 %. Er
möchte wissen, welche Maximalzuweisung die Stadt nach dem Königsteiner Schlüssel
habe und inwieweit man hinsichtlich des Leerstandes kostenminimierend tätig werden
könne.
Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die Stadt danach zur Zeit 22 Flüchtlinge aufzunehmen hätte und dass man sehr spitz gerechnet habe, ob man überhaupt in der Lage
sei Räume in der Willy-Brandt-Str. an die Hochschule des Bundes zu vermieten. Zur Zeit
rechne man mit drei bis fünf Zuweisungen pro Woche.
Erster Beigeordneter Brandt ergänzt, dass es fraglich sei, ob man weitere Maßnahmen
in der jetzigen Phase stoppen solle. Die zwischenzeitliche Nutzung der Willy-Brandt-Str.
für die Studenten diene der Unterstützung des Hochschulstandortes. Weiterhin sei eine
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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Vorhaltung von Unterkünften geboten, da die Prognose jederzeit wieder kippen könne.
Diese Planungsgrößen sollten entsprechend im Auge behalten werden.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) fragt zu Ziffer I. e. der Vorlage, ob es sich um eine
Stadt- oder Kopfpauschale handele. Er findet es nicht schlimm, wenn es sich nur um ein
Liquiditätsproblem handele, die Zahlungen dem Grunde nach aber klar seien. Weiterhin
kündigt er an, noch einige Fragen zur Vorlage schriftlich einzureichen.
Stadtkämmerer Radermacher führt aus, dass aufgrund der Vereinbarung mit dem Land
pro Landesunterkunft eine grundsätzliche Pauschale und eine Personalkostenpauschale
gezahlt werden. Diese Berechnung sei dem RP jetzt vorgelegt worden, ob diese dann so
anerkannt werde, müsse man abwarten.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) möchte wissen, ob es auch Flüchtlinge gebe, die bereits Arbeit und Wohnung gefunden haben und aus der Versorgung ausgeschieden seien
und ob diese Personen dann das Flüchtlingskontingent vermindern.
Beigeordnete Burkhardt erwidert, dass es diese Menschen natürlich gebe, jedoch
scheide die Mehrzahl aus dem Leistungsbezug aus, weil sie ins SGB II fallen und dann
aber noch in den städtischen Unterkünften verbleiben. Flüchtlinge, die auch aus dem SGB
II Bezug ausscheiden und sich selbst versorgen können, reduzieren natürlich das Kontingent. In 2016 habe man Pauschalen erhalten, in 2017 werde es jedoch Pro Kopf Zahlungen geben, so dass die tatsächliche Zahl der Asylbegehrenden dann interessant werde.
Der Königsteiner Schlüssel bleibe zwar unverändert, die Zahl der Menschen, die aufgenommen werden müssen, ändere sich jedoch täglich.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) gibt zu Bedenken, dass wenn wieder mehr
Flüchtlinge kommen ein finanzielles Risiko entstehe, so dass die jetzige Situation mit dem
entsprechenden Puffer doch recht günstig sei.
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
9.2 Sachstand Rheinischer Hof
Ratsherr Weesbach (SPD) bittet um Mitteilung des Sachstandes zur Belegung des Rheinischen Hofes und inwieweit schon Finanzmittel abgeflossen seien.
Beigeordnete Burkhardt legt dar, dass zur Zeit im Rheinischen Hof 12 von ca. 33 möglichen Personen untergebracht seien. Nach Abschluss der Arbeiten, sei dann eine Belegung von 60 Personen möglich.
Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass die Fluchttreppe in der rückseitigen 2. Etage sowie
der Dachausbau noch nicht fertig seien, den Umbau der ehemaligen Kneipe habe er jedoch gestoppt, da dort nach einer Bestandsaufnahme festgestellt worden sei, dass eine
Herrichtung für Flüchtlinge nicht in Frage komme. Diese Räumlichkeiten seien damals
vernünftigerweise günstig miterworben worden und man überlege sich jetzt eine andere
Verwendung.
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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9.3 Termin für die Neufassung der Ratsbeschlüsse
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) fragt an, warum die Neufassung der Beschlüsse aus
der letzten Ratssitzung am 31.10.2016 erfolgen solle, seines Erachtens nach hätte man
die Entscheidungen auch gut in dieser Woche, beispielsweise in der heutigen Sitzung,
herbeiführen können.
Erster Beigeordneter Brandt sagt schriftliche Beantwortung zu.
Beantwortung in der Niederschrift:
Dass die Türen des Rathauses während der Ratssitzung verschlossen waren, ist erst am
Nachmittag des Folgetages (Dienstag, 13.9.2016) durch die Beschwerde eines Bürgers,
der an der Ratssitzung teilnehmen wollte, aufgefallen. Der Vorfall wurde dann sowohl der
Rechtsabteilung als auch dem Städte- und Gemeindebund zur rechtlichen Prüfung gemeldet. Das endgültige Prüfergebnis lag erst am Dienstag, 20.9.2016 vor. Hätte man eine
Beschlusswiederholung bereits in der nächsten HA-Sitzung am 26.9.2016 herbeiführen
wollen, hätte zur Einhaltung der Ladungsfrist am gleichen Tag bereits die Einladung der
Ratsmitglieder und die öffentliche Bekanntmachung der Tagesordnung erfolgen müssen.
Der HA-Termin wurde aufgrund dieser Kurzfristigkeit nicht für die Sitzungswiederholung
gewählt.
Die Ratsmitglieder waren aufgrund der Jahresplanung nicht auf diesen Sitzungstermin
vorbereitet; man hätte daher durch event. Abwesenheiten eine Beschlussunfähigkeit und
damit ein erneutes Scheitern der Beschlussfassungen riskiert.
Sowohl den Ratsmitgliedern als auch der Bürgerschaft sollte im Übrigen eine ausreichende Vorbereitungszeit für die erneute Sitzung gegeben werden. Aufgrund der weiteren
Terminlage (Feiertag am 3.10. und anschließend Herbstferien) wurde entschieden, die
Beschlusswiederholung in der nächsten regulären Ratssitzung vorzunehmen.
Da davon ausgegangen wird, dass alle Beschlüsse aus der Sitzung am 12.09.2016 in der
Ratssitzung am 31.10.2016 bestätigt werden, wurden entsprechende Vorarbeiten verwaltungsintern bereits in Angriff genommen, sodass die Beschlüsse nach endgültiger Entscheidung dann unverzüglich umgesetzt werden können. Die Verzögerung hat daher keine weitreichenden Auswirkungen.
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Vorsitzender
Niederschrift Hauptausschuss 26.09.2016
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Schriftführer/in
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