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Beschlusstext (Parksituation Obermühle hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25 Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
Beschlusstext (Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 31.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am 07.11.2016 Öffentliche Sitzung 4. Parksituation Obermühle hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1 bis 25 Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom 20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015 460/2016 Vorsitzender Herr Weesbach, weist nochmals auf die vorangegangene Ortsbesichtigung der letzten Ausschusssitzung hin. Ebenso sprach er die sehr unterschiedlichen Aussagen der Bewohner zur der Parksituation in der Obermühle an. Herr Schiffer führt aus, dass wie bei dem Außentermin bereits klar festgestellt wurde, dass eine Maßnahme für den vorderen Bereich der Obermühle, welcher in die Euskirchener Straße einmündet, erforderlich ist. Die Maßnahme wird in der Vorlage vorgeschlagen. Insgesamt lässt der Straßenraum genug Abstellfläche für Fahrzeuge zu. Beschluss: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 1 bis 25 bei gleichzeitiger Markierung von wechselseitig angeordneten Parkplätzen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Beschilderungs- und Markierungsplan. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.11.2016 1 von 1