Daten
Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 31.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am
07.11.2016
Öffentliche Sitzung
4.
Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus
Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom
20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015
460/2016
Vorsitzender Herr Weesbach, weist nochmals auf die vorangegangene Ortsbesichtigung
der letzten Ausschusssitzung hin. Ebenso sprach er die sehr unterschiedlichen Aussagen
der Bewohner zur der Parksituation in der Obermühle an.
Herr Schiffer führt aus, dass wie bei dem Außentermin bereits klar festgestellt wurde,
dass eine Maßnahme für den vorderen Bereich der Obermühle, welcher in die Euskirchener Straße einmündet, erforderlich ist. Die Maßnahme wird in der Vorlage vorgeschlagen.
Insgesamt lässt der Straßenraum genug Abstellfläche für Fahrzeuge zu.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 1 bis 25 bei gleichzeitiger Markierung
von wechselseitig angeordneten Parkplätzen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Beschilderungs- und Markierungsplan.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.11.2016
1 von 1