Daten
Kommune
Brühl
Größe
439 kB
Datum
07.11.2016
Erstellt
31.01.17, 13:54
Aktualisiert
31.01.17, 13:54
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Mobilität der Stadt Brühl am
07.11.2016
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:05 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:05 Uhr.
Vorsitz führte: Weesbach, Wolfgang
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
vertritt: Henkel, Hans
Hans, Josef
Kirf, Peter
Regh, Pia
vertritt: Berg, Patrick
Surmann, Petra
SPD
Bobe, Udo
Fuchs, Ronald
Granrath, Susan
Krämer, Clemens
vertritt: Dr. Wolter, Karsten
GRÜNE
Bortlisz-Dickhoff, Johannes
Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister)
vertritt: Brkic, Pia
LINKE/PIRATEN
Blech, Maria
FDP
von Waldow, Sebastian
von der Verwaltung:
Becke, Wilfried (FBL 32 Ordnung und Kultur)
Kalle, Ulrich (FBL ÖPNV, Mobilität und Verkehr)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Stoiber, Wilfried (Abt. 61/1 Planung und Umwelt)
von Dewitz, Henning (AbtL.32/2 Straßenverkehr)
Schriftführer:
Hoffacker, Daniel
Niederschrift Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.11.2016
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Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Berg, Patrick (CDU)
Henkel, Hans (CDU)
Dr. Wolter, Karsten (SPD)
Brkic, Pia (GRÜNE)
Neumann, Annegret (DKSB)
Weber-Aderhold, Bernd (ADFC)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 20.09.2016
2.
Parkraumkonzept Innenstadt
Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4
(339/2016)
2.1
Parkraumkonzept
(484/2016)
2.2
Parkraumkonzept Innenstadt
hier: Antrag gemäß § 24 GO NW vom 15.09.2016
(396/2016)
2.3
Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Anpassung Parkraumkonzept Innenstadt bezüglich Hermannstraße,
Bezug: Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Hermannstraße vom 4.10.2016, AfVM 20.9.2016
(439/2016)
2.4
Bürgerbeteiligung vor Verabschiedung des neuen Parkraumkonzepts
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2016
(449/2016)
2.5
Parkraumkonzept
Bezug: Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.10.2016
(448/2016)
2.6
Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anpassung Parkraumkonzept Innenstadt bezüglich Schützenstraße,
Bezug: Antrag von Frau Luise Küster u.a., Schützenstr. 25, 50321
Brühl vom 17.10.2016
(470/2016)
3.
Verkehrssituation in der Chlodwigstraße und Ubierstraße
hier: Antrag nach § 24 GO NRW von Frau Ingeborg Goldammer,
Chlodwigstraße 2, 50321 Brühl vom 02.06.2016 – weitergeleitet an
AfVM
(395/2016)
4.
Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus Nrn.1
bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom
20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015
(460/2016)
Niederschrift Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.11.2016
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5.
Linie 18
- Einführung des 10-Minuten-Takts zwischen Brühl-Mitte und BrühlSchwadorf nach Beendigung des zweigleisigen Ausbaus –
Bezug: Beschlüsse VKA vom 13.06.05 (Nr. 290/81p) u. Rat vom
20.02.06 (Nr. 290/81q)
(479/2016)
5.1
Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom
05.11.2016
Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016
(498/2016)
6.
Haushaltssatzung 2017
Entwurf Haushaltsplan 2017 - Sachgebiet Verkehr TEP 1207, 5403,
5404
Bezug: Rat vom 31.10.2016
(434/2016)
7.
Sachstandsbericht unerledigte Beschlüsse
(457/2016)
8.
Mitteilungen
9.
Anfragen
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Wolfgang Weesbach eröffnet die Sitzung des Ausschusses für
Verkehr und Mobilität um 18:05 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschlussfähig ist.
Vorsitzender Weesbach gibt zu Protokoll, dass bei der Endscheidungsfindung die Vorlage *407/2016 zu TOP 2.2 , welche versehentlich nicht mit in der Tagesordnung genannt
wurde, berücksichtigt und als Tischvorlage beigefügt wurde. Ebenso wurden die Bürgeranträge berücksichtigt. Der Änderungsantrag der Bürgerinitiative vom 20.09.2016 ist
ebenfalls bei der Endscheidungsfindung berücksichtigt worden.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 20.09.2016
Herr Hans weist darauf hin, dass es sich bei seinem Wortbeitrag aus der Ausschusssitzung vom 20.09.2016 zu TOP 2.1, um das Gebiet „In der Maar“ handle und nicht wie angegeben um die Schützenstraße. Somit ist der Abschnitt wie folgt zu ergänzen:
„Herr Hans merkt an, dass die Parksituation in der In der Maar
stabil sei und seit Jahren gut funktioniere. Eine kostenpflichtige Lösung, wie im Konzept
vorgesehen, würde wohl für großen Unmut unter den Bürgern führen und spricht sich für
die bisherige Regelung aus.“
2.
Parkraumkonzept Innenstadt
Bezug: AfVM am 22.06.2016, Top 4
339/2016
Vorsitzender Weesbach weist darauf hin, dass die Endscheidungen unter Einfluss und
Abwägung der Bürgerantrage stattfand. Ebenso weist er drauf hin, dass es beispielsweise
aus dem Bereich der Schützenstraße 2 Anträge gibt, welche inhaltlich recht gegensätzlich
sind.
Herr Schiffer korrigiert den Bürgerantrag Vorlage 470/2016 von Frau Küster. Hierzu haben 37 anstatt 17 Petenten den Antrag unterzeichnet, mit dem Hinweis, dass einige Personen aus der Schützenstraße beide Anträge unterschrieben hätten.
Herr Kirf fragt an, ob bei einer endgültigen Endscheidung über das Parkraumkonzept die
TOP 2.2 bis 2.6 dann nochmals explizit endschieden werden müssen oder ob es dann
durch den herbeigeführten Beschluss erledigt sei.
Herr Schiffer stimmt dem zu und ergänzt, dass die Bürgeranträge in der letzten Version
des Parkraumkonzeptes komplett, beziehungsweise manche zumindest teilweise berücksichtigt wurden.
Herr Weesbach ist einverstanden, merkt jedoch an, ggf. im Vorfeld über den gestellten
FDP-Antrag abzustimmen, da dieser am weitreichensten sei, um dann danach zu den anderen Punkten überzugehen.
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Herr von Waldow stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise im Verfahren zu, somit
wird der Antrag der FDP nicht berücksichtigt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät unter Tagesordnungspunkt 2.1 über das
gesamte Parkraumkonzept. Die Tagesordnungspunkte 2.2 bis 2.6 werden im Tagesordnungspunkt 2.1 mit berücksichtigt und beraten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2.1 Parkraumkonzept
484/2016
Vorsitzender Weesbach ruft Tagesordnungspunkt 2.1 mit der Vorlage 484/2016 auf.
Herr Bobe bittet um Erläuterung folgender Punkte:
Zum einen die 90 Prozent Kalkulation zum Parken am Finanzamt und zum anderen die
Parkregelung in der Carl-Schurz-Straße.
Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Krämer.
Herr Krämer führt an, dass, wenn das Parkraumkonzept in der aktuellen Fassung so beschlossen würde, dann wären die Bewohner der Carl-Schurz-Str. die einzigen Bewohner
im Bereich der Innenstadt, die durch das Konzept benachteiligt würden. Die Carl-SchurzStraße sei die einzige Straße, in der das Parken für Anwohner erst ab 18 Uhr gestattet
sei. Dies war für die Bereiche der Hermannstraße und der Schützenstraße ebenfalls angedacht, ist jedoch durch die Bürgeranträge geändert worden. Des Weiteren berichtet
Herr Krämer, dass die Carl-Schurz-Straße eher den Charakter einer Einkaufsstraße habe.
Der Benachteiligung würde genüge getan, wenn die ersten beiden Parkplätze beim einbiegen in die Carl-Schurz-Straße auf Höhe des Sanitätshauses ausschließlich Parkplätze
für Bewohner ab 18 Uhr seien. Alle übrigen Parkplätze könnten von den Bewohnern auch
tagsüber genutzt werden. Die ansässigen Geschäfte wie ein Imbiss, Café oder ein Bioladen würden nur selten mit dem PKW angefahren. Eine Ausnahme wäre hier ein Brautmodengeschäft, jedoch wäre hier bei einem längeren Besuch ein Platz in der Tiefgarage zu
empfehlen. Herr Krämer hält seine Ausführungen für angemessen und vertretbar und beantragt dahingehend eine Änderung des Parkraumkonzeptes.
Herr Bortlisz-Dickhoff weist daraufhin, dass laut der aktuellen Vorlage in der Hermannstraße Bewohnerparken rund um die Uhr vorgesehen ist. Carl-Schurz-Straße und Schützenstraße sind zu Teilen davon ausgenommen, weil der Einzelhandel kurzfristige Parkmöglichkeiten für unumgänglich hält.
Herr von Waldow spricht sich gegen das Parkraumkonzept aus, da dieses nicht stimmig
sei.
Vorsitzender Weesbach bittet um Verständnis, dass das Konzept auch seitens der Verwaltung erst einmal erprobt werden muss und man nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht
vorlegen sollte um dann ggf. bei sich ergebenen Problemen nachsteuern zu können bzw.
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dann Änderungen an dem Konzept vorzunehmen. Ebenso wären auch die Bürgerinnen
und Bürger mit einzubeziehen.
Herr Kirf spricht sich für eine gesamte Umsetzung des Konzeptes aus. Ebenso für einen
klar definierten Zeitraum und eine klare Unterrichtung der Bürgerschaft über das Parkraumkonzept. Er bittet um Abänderung des Textes im Konzept zum Bereich In der Maar.
Herr Kirf bringt folgenden Textvorschlag ein:
„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob und wo in dem Einzugsgebiet der südlichen
Innenstadt für Einpendler Parkraum geschaffen werden kann. Eine Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Geltungsbereich In der Maar, Walldorfer Straße, Walberberger
Straße, Mertener Straße, Roisdorfer Straße und Hubert-Geuer-Straße wird solange ausgesetzt.“
Der Hintergrund sei, wie bereits diskutiert, dass für diejenigen, welche aus diesem Gebiet
herausgedrängt würden, momentan keine Alternative angeboten werden kann.
Herr Bobe schlägt vor, alle Anträge außer Acht zu lassen und das Konzept, so wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, erst einmal für ein Jahr zu testen. Auflage wäre hier, nach
Ablauf eines Jahres solle dann ein Ergebnis präsentiert werden. Er befürchtet, dass der
Ausschuss anderenfalls in ferner Zukunft nicht zu einer Beschlussfassung kommen würde.
Herr Bortlisz-Dickhoff spricht sich ebenfalls für eine Umsetzung des Gesamtkonzeptes
aus. Er benennt die Vorteile bezüglich des Parksuchverkehrs. Er betont, dass die Verwaltung bei der Erstellung des Konzeptes auf jede Straße individuell eingegangen sei. Herr
Bortlisz-Dickhoff bittet ebenfalls die Verwaltung, die Kalkulation betreffend des Parkplatzes am Finanzamt zu erläutern.
Herr Kirf merkt an, dass sie dem Vorschlag der Parkraumbewirtschaftung zum jetzigen
Zeitpunkt zustimmen, wenn diese im Bereich In der Maar ausgesetzt würde.
Frau Blech spricht sich für ein Umsetzen des Konzeptes In der Maar aus und berichtet
von Parkproblemen. Des Weiteren fragt sie an, ob die Bewohner, welche zurzeit auf dem
Belvedere Parkplatz parken, dort auch weiterhin stehen dürfen oder ob diese auf den
Parkplätzen am Finanzamt parken müssen.
Herr Schiffer führt an, um auf die im Vorfeld gestellten Fragen bezüglich des Parkens am
Finanzamt einzugehen, dass mit einer Auslastung des Parkplatzes von 90 Prozent zu
rechnen ist. Dies sei auf die hohe Nachfrage von Pendlern, aber auch auf ansässige Innenstadtbewohner zurück zu führen, welche eine wesentlich teurere Parkmöglichkeit angemietet haben. Für den Fall, dass für die Anmietung der Stellplätze nicht genügend
Pendler gefunden würden, welche nicht bereit sind 40€ für einen Stellplatz zu zahlen,
könnten diese an Anwohner der Innenstadt vermietet werden. Da in der Innenstadt pro
Haushalt lediglich ein Parkausweis ausgestellt wird, könne dort auch ein eventuell vorhandenes Zweitfahrzeug abgestellt werden. Er sieht der Auslastung des Parkplatzes am
Finanzamt durch Pendler und Anwohner positiv entgegen.
Herr Schiffer geht sodann auf die Parksituation in der Carl-Schurz-Straße ein und zeigt
auf, dass es dort eine ähnliche Regelung wie in der Schützenstraße gäbe, nach der die
ersten Parkplätze der Straße ausschließlich tagsüber für den Einzelhandel vorgesehen
sind. Er stimmt dem Vorschlag von Herrn Krämer zu, die ersten 5-6 Parkplätze in der
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Carl-Schurz-Straße für den Einzelhandel und den Rest der Straße für das Anwohnerparken vorzusehen. Jedoch erinnert Herr Schiffer daran, dass dies bereits eine vorbereitende
Maßnahme sein soll, für den generellen Verzicht von Parkplätzen in diesem Bereich.
Herr Krämer gibt an, dass in der Carl-Schurz-Straße 30 Parkausweise ausgestellt wurden, diesen aber nur 15 Parkplätzen gegenüber stehen. Die Parkflächen könnten hier
nicht kompensiert werden, da die Innenstadt in zwei Bereiche eingeteilt sei und somit wäre beispielsweise ein ausweichendes Parken in der Wallstraße nicht möglich. Auch das
Bewohnerparken am Amtsgericht, welches zur Kompensation gedacht war, sei dort erst
ab 18 Uhr möglich.
Herr Hans spricht sich nochmals für ein Aussetzen des Parkraumkonzeptes im Bereich In
der Maar aus. Dort herrsche eine funktionierende Parksituation zwischen Anwohnern und
Pendlern.
Herr Schiffer sagt nach kurzer Prüfung zu, dass ein Nutzen der ersten 5-6 Parkplätze
tagsüber für den Einzelhandel vertretbar sei. Jedoch müsste die Realisierung der Beschilderung vor Ort noch geprüft werden.
Vorsitzender Herr Weesbach lässt über das Parkraumkonzept Innenstadt abstimmen.
Hinsichtlich des FDP Antrages wird die Verwaltung gebeten eine Informationsbroschüre
für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu erstellen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt das Parkraumkonzept Innenstadt gemäß der Vorlage 339/2016 mit Ausnahme des Bereiches In der Maar, sowie der Bewohnerparkregelung in der Carl-Schurz-Straße, in der die ersten 5-6 Parkplätze für Bewohnerparken ab 18 Uhr vorgesehen sind
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
2.2 Parkraumkonzept Innenstadt
hier: Antrag gemäß § 24 GO NW vom 15.09.2016
396/2016
2.3 Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Anpassung Parkraumkonzept Innenstadt bezüglich Hermannstraße,
Bezug: Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern der Hermannstraße vom 4.10.2016, AfVM 20.9.2016
439/2016
2.4 Bürgerbeteiligung vor Verabschiedung des neuen Parkraumkonzepts
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 15.10.2016
449/2016
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2.5 Parkraumkonzept
Bezug: Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.10.2016
448/2016
2.6 Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anpassung Parkraumkonzept Innenstadt bezüglich Schützenstraße,
Bezug: Antrag von Frau Luise Küster u.a., Schützenstr. 25,
50321 Brühl vom 17.10.2016
470/2016
3.
395/2016
Verkehrssituation in der Chlodwigstraße und Ubierstraße
hier: Antrag nach § 24 GO NRW von Frau Ingeborg Goldammer,
Chlodwigstraße 2, 50321 Brühl vom 02.06.2016 – weitergeleitet
an AfVM
Vorsitzender Weesbach stellt fest, dass die Vorlage der Verwaltung fehlt. Er fragt an,
wann mit einem Bericht seitens der Verwaltung zu rechnen sei.
Herr Becke weist auf das übliche Verfahren hin, dass, wenn ein Antrag angenommen
wird, dieser erst einmal geprüft und dann an den zuständigen Fachbereich, in diesem Fall
das Planungsamt, weitergeleitet würde.
Herr Kirf beantragt die Vertagung des Antrages mit dem Hinweis auf die Vorlage
341/2014, dass es dort bereits schon einmal eine Endscheidung gegeben habe und die in
der Vorlage der Verwaltung berücksichtigt werden kann.
Herr Bobe wirft ein, dass in Anbetracht der Problematik eine generelle Betrachtung des
gesamten Gebietes angebracht sei.
Herr Schiffer merkt an, dass es durch die momentane Belastung durch Baustellen in diesem Gebiet zu nicht typischen Verkehrssituationen kommt. Sobald die Baustellen fertiggestellt sind und eine Normalsituation herrsche, könne man eine Analysierung des Gebietes durchführen.
Der Antrag wird bis zur Vorlage der Verwaltung einstimmig vertagt.
4.
Parksituation Obermühle
hier: Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt Haus
Nrn.1 bis 25
Bezug: VKA vom 07.02.1995, Vorlage Nr. 20/88a und AfVM vom
20.09.2016, Vorlage Nr. 407/2015
460/2016
Vorsitzender Herr Weesbach, weist nochmals auf die vorangegangene Ortsbesichtigung
der letzten Ausschusssitzung hin. Ebenso sprach er die sehr unterschiedlichen Aussagen
der Bewohner zur der Parksituation in der Obermühle an.
Herr Schiffer führt aus, dass wie bei dem Außentermin bereits klar festgestellt wurde,
dass eine Maßnahme für den vorderen Bereich der Obermühle, welcher in die Euskirchener Straße einmündet, erforderlich ist. Die Maßnahme wird in der Vorlage vorgeschlagen.
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Insgesamt lässt der Straßenraum genug Abstellfläche für Fahrzeuge zu.
Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Einrichtung einer Halteverbotszone im Abschnitt der Obermühle zwischen Haus Nrn. 1 bis 25 bei gleichzeitiger Markierung
von wechselseitig angeordneten Parkplätzen gemäß dem als Anlage 1 beigefügten Beschilderungs- und Markierungsplan.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
Linie 18
- Einführung des 10-Minuten-Takts zwischen Brühl-Mitte und
Brühl-Schwadorf nach Beendigung des zweigleisigen Ausbaus
–
Bezug: Beschlüsse VKA vom 13.06.05 (Nr. 290/81p) u. Rat vom
20.02.06 (Nr. 290/81q)
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Herr Kirf weist auf die Attraktivität des Nahverkehrs hin, gerade für die im Brühler Süden
entstandenen Neubaugebiete, um die neuen Bewohnerinnen und Bewohner direkt an die
Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu gewöhnen.
Herr Bobe hält den 10-Minuten-Takt für nicht sinnvoll. Er führt an, es gäbe Stoßzeiten in
denen die Leute fahren und für Zeiten zu zahlen, in denen die Leute nicht fahren, ist wenig sinnvoll.
Herr Bortlisz-Dickhoff stellt das bevorstehende Investment in Frage, wenn es nur zu den
Hauptverkehrszeiten genutzt werden würde. Des Weiteren wäre im Vorfeld eine Abstimmung zur Realisierung des 10-Minuten-Taktes mit Nachbarkommunen erforderlich. Verhandlungen mit der Stadtbahn sollten eventuelle mit oder durch den Kreis geführt werden
und nicht als Kommune allein. Eine dauerhafte Verfügbarkeit der Stadtbahn, könnte auch
zur Abschaffung von Zweitwagen führen.
Herr von Waldow erkundigt sich über eventuell zu treffende Maßnahmen für den Lärmschutz und ob es neue Auflagen dies bezüglich bei der Einführung des 10-Minuten-Taktes
gäbe.
Herr Krämer hält die Kompromisslösung der Verwaltung den 10-Minuten-Takt zu den
Stoßzeiten einzurichten für sinnvoll, jedoch in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und
den verbundenen Kosten zu teuer.
Herr Kirf greift den momentanen 10-Minuten-Takt auf, welcher nicht bis Schwadorf besteht. Hier ist keine Gleichwertigkeit gegeben. Der angestrebte 10-Minuten-Takt solle
schließlich nicht nur in Richtung Köln gelten, sondern ebenso in Richtung Bonn. Busse
könnten ebenso mit eingebunden werden.
Vorsitzender Weesbach fasst zusammen. Die Verwaltung nimmt den Prüfauftrag mit und
wird in der kommenden Sitzung Lösungsvorschläge vorstellen.
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Herr Gerharz weist nochmals auf die Baugebiete im Süden hin, wodurch die Haltestelle
Badorf sehr an Attraktivität gewinnen würde. Da es seit Jahren keinen Stadtbus nach
Schwadorf gibt, würde der Stadtbahnverkehr ebenso für Schwadorfer, aber auch für Walberberger Bürgerinnen und Bürger, sehr attraktiv. Er weist ebenfalls nochmals auf die
Gleichstellung des Brühler Nordens und des Südens hin.
Herr Kirf fasst den Beschluss zusammen. Es ergeht ein Prüfauftrag an die Verwaltung,
wie und in welcher Form ein 10-Minuten-Takt zu welchen Konditionen möglich wäre.
Herr Hans stellt dar, dass durch ein erhöhtes Angebot von Bahnen und Bussen, die Verkehrs- und Parksituation in Brühl verbessert werden kann. Somit könne der Aspekt der
Kosten im Hinblick auf die positiven Erwartungen etwas relativiert werden. Ein weiterer
positiver Aspekt wäre die Verbesserung der Luftqualität, welche sich durch weniger PKWVerkehr abzeichnen würde. Er führt an, dass je höher die Dichte des Angebotes sei, desto
höher sei die Nutzung des Bürgers.
Herr Bortlisz-Dickhoff stellt fest, dass die Linie 18 momentan das einzige barrierefreie
Verkehrsmittel sei. Zu dem merkte er an, mehr Radstationen an den Bahnhöfen benötigt
würden (Bike+Ride).
Herr Schiffer merkt an, die heutige Diskussion zeige, dass dieses Thema noch nicht abschließend behandelt sei. Es bestünde für diese Thematik vorerst kein Druck, da zuerst
der zweigleisige Ausbau der Linie 18 fertiggestellt sein müsse. Das heißt, die Änderungen
könnten frühestens zum Winterfahrplan 2017 in Kraft treten. Ergänzend fügt er hinzu, sollte es zu einer Bestellung der Taktverdichtung kommen, dann sollte man den Samstagnachmittag und –abend auch miteinbeziehen. Insbesondere dieses Angebot sei besonders attraktiv. Die Taktverdichtung an Samstagen ist in dem Antrag der CDU Fraktion
nicht enthalten. Die Verwaltung prüft nochmals und legt genaue Zahlen vor, auch konkret
für den Samstag. Ebenso findet eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen statt.
Beschluss:
Die Verwaltung prüft, wie und in welcher Form ein 10-Minuten-Takt zu welchen Konditionen möglich wäre. Die Verwaltung stellt in einer der nächsten Sitzungen das Ergebnis vor.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.1 Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie
18
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom
05.11.2016
Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016
498/2016
6.
434/2016
Haushaltssatzung 2017
Entwurf Haushaltsplan 2017 - Sachgebiet Verkehr TEP 1207,
5403, 5404
Bezug: Rat vom 31.10.2016
Der Entwurf des Haushaltsplans 2017 wird vom Ausschuss für Verkehr und Mobilität zur
Kenntnis genommen.
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Beschluss:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung 2017
in den Bereichen der TEP 1207, 5403 und 5404 zur Kenntnis.
7.
Sachstandsbericht unerledigte Beschlüsse
457/2016
Herr Bobe fragt den Sachstand zu der Entfernung der Haltverbotsschilder in der Severinstraße und dem damit verbundenen Fahrversuch mit der Feuerwehr an.
Herr von Dewitz antwortet, dass ein Fahrversuch noch ausstehe. Dieser konnte aus personellen Gründen bis jetzt noch nicht stattfinden.
Herr Bobe fragt an, wann man mit Geschwindigkeitsmessungen Am Krausen Baum rechnen könne?
Herr von Dewitz antwortet, dass bereits Messungen durchgeführt wurden.
Vorsitzender Herr Weesbach geht auf von der SPD bereits am 22.06.2016 gestellte
Prüfanträge ein und bitte diese der Übersicht halber mitaufzunehmen.
- Einrichtung eines P+R Parkplatzes mit gesichertem Fahrradabstellplatz an der Haltestelle der Linie 18 in Schwadorf.
- Die Auslastung des Parkplatzes am Bundesbahnhof.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
8.
Mitteilungen
Herr Kalle berichtet, dass die Radverkehrsführung im Bereich Alte Bonnstraße/ Pehler
Hülle einen sehr hohen Koordinationsaufwand mit sich bringt, da es hier sehr viele Beteiligte gibt (Kreis, Polizei, Straßen NRW, Verwaltung etc.). Die Situation wurde im Vorfeld
sehr sorgfältig geprüft. Es wird ein Plan für eine markierungstechnische gesicherte Führung im Bereich der Einmündung Pehler Hülle gemacht. Dies ist aber ganz deutlich nur
eine Übergangslösung. Diese endet dann, wenn der neue Kreisverkehr der K7 fertiggestellt ist.
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9.
Anfragen
Herr Bortlisz-Dickhoff merkt an, dass für das geplante Frischezentrum Köln noch 3
Standorte zur Auswahl stehen. Davon ein Standort im Brühler Norden. Voraussetzungen
für den Standort Brühl wären:
- Verlängerung der Autobahn A553 sowie der B51N um Meschenich herum
- die Ertüchtigung der K27 und des Kreisverkehr Eifeltor
- der Ausbau des Brühler Nordendes der Autobahn zu einen Vernünftigen Autobahnkreuz
- der Umbau der Godorfer Anschlussstelle zum Autobahnkreuz
- die Umwicklung der L150 zur Autobahn A553
Dies seien alles Maßnahmen, welche zwingend erforderlich sind, um ein Frischezentrum
zu akzeptieren. Er stellt die Frage an die Verwaltung zum Vorbehalt an entsprechender
Stelle.
Herr Schiffer antwortet, dass ein Vorbehalt gegenüber der Stadt Köln eingebracht wurde,
jedoch in einem kleineren Bereich um Brühl herum. Der Ausbau des Autobahnkreuzes
wurde dabei bedacht.
Herr Kirf bittet um die Prüfung zur Errichtung einer Radstation an der Haltestelle BrühlMitte. Es könnten dann Gespräche mit den Stadtwerken aufgenommen werden, für eine
eventuelle Nutzung des Parkhauses. Ebenso sollten Gespräche mit dem Krankenhaus
geführt werden, da hier auch eventuell ein Interesse an Abstellmöglichkeiten für Fahrräder
bestehen könnte.
Herr Gerharz bittet um die Installation eines weiteren Halteverbotsschildes in der Talstraße. Die angebrachten Schilder seinen zu weit von einander entfernt und somit würden die
Leute in diesem Bereich verkehrswidrig parken.
Herr von Dewitz erklärt, dass es sich in der Talstraße um eine sogenannte Halteverbotszone handelt. Diese wird lediglich beim Einfahren in die Zone mit einem Schild markiert.
Er sagt Prüfung zu.
Herr Dr. Fiedler erfragt den Bearbeitungsstand betreffend der Lohmühle, ebenso der
Sachstand zur Lenkung des LKW Verkehrs der Firma Mauser.
Herr von Dewitz antwortet, dass die Markierung in der Lohmühle bereits aufgebracht sei.
Die Lenkung des LKW Verkehrs läge dem Fachbereich 61 vor und wird bearbeitet.
Herr Dr. Fiedler beklagt sich über Autos, welche mit erhöhter Geschwindigkeit die Leipziger Straße in den Abendstunden befahren würden. Ebenso sei tagsüber eine generelle
Missachtung von „Rechts vor Links“ zu beobachten.
Herr von Dewitz führt an, dass im Falle der Leipziger Straße nur noch eine bauliche Lösung in Betracht käme. Die ist darauf zurück zu führen, dass die Leipziger Straße nicht
den Charakter einer 30er Zone habe.
Herr Becke merkt zum Durchfahrtsverbot für LKW in der Schildgesstraße an, dass die
Prüfung momentan bei den Stadtwerken läge, da diese die Schildgesstraße ebenfalls mit
ihren Fahrzeugen befährt.
Herr Schiffer sieht ein Durchfahrtsverbot aus dem Bereich der AöR kritisch, da auch die
Müllfahrzeuge die Schildgesstraße befahren. Sonst müssten die Müllfahrzeuge auf die
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ohnehin schon stark frequentierte Bergerstraße ausweichen. Somit wäre diese Maßnahme nicht zu befürworten.
Herr Krämer fragt an, ob die parallel markierten Parklätze in der Mühlenstraße am Kaufhof nach Beendigung der Baustelle wieder aufgehoben würden.
Herr von Dewitz stimmt dem zu.
Herr Krämer erkundigt sich, ob die derzeitig eingerichtete Nothaltestelle für Busse in
Brühl Mitte am Parkhaus des Krankenhauses, nach Beendigung der Bauarbeiten in Parkplatze umgewandelt werden könnte.
Herr Schiffer verneint dies, es widerspreche dem eben verabschiedeten Parkraumkonzept Innenstadt.
Herr Bobe fragt an, ob es neue Vorschriften zur Beleuchtung von Fußgängerüberwegen
gäbe und die Überwege entfernt werden müssten, wenn die Beleuchtung nicht umgesetzt
werden könne.
Herr Schiffer gibt an, dass es diese Richtlinien schon Zeit längere Zeit gäbe. Die Stadt
Brühl habe diese Richtlinien sehr ernst genommen und bereits vor 5 Jahren damit begonnen, alle Fußgängerüberwege dementsprechend umzurüsten.
Herr Gerharz merkt an, dass in der Talstraße ein Fußgängerüberweg entfernt werden
soll.
Herr von Dewitz führt an, dass es in diesem Fall nicht nur ein Problem der Beleuchtung,
sondern auch der Lage sei. Der Überweg befinde sich in „Kuppenlage“ und durch die OstWest-Ausrichtung sei dieser bei tiefstehender Sonne sehr schlecht einzusehen.
Vorsitzender Weesbach fragt die Verwaltung bezüglich einer Geschwindigkeitsmessung
in der Leipzigerstraße an.
Herr von Dewitz gibt an, dass im Bereich der Leipzigerstraße immer wieder Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt würden. Es wurde bereits festgestellt, dass es überwiegend in den Abendstunden und nachts zu Geschwindigkeitsüberschreitungen komme.
Eine Änderung könne hier, wie schon bereits angesprochen, nur durch eine bauliche
Maßnahme herbeigeführt werden.
Vorsitzender Herr Weesbach fragt an, ob die Barrierefreiheit an der Haltestelle der Linie
18 in Badorf sichergestellt sei. Konkret geht es um die barrierefreie Zustiegsmöglichkeit
für Fahrgäste, die vom Eichweg kommend in Richtung Köln fahren möchten.
Herr Lamberty gibt die Anfrage an die HGK weiter, wird das Ergebnis nachhalten und die
AfVM-Mitglieder anschließend schriftlich darüber informieren."
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Ausschussvorsitzender
Niederschrift Ausschuss für Verkehr und Mobilität 07.11.2016
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Schriftführer/in
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