Daten
Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.06.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 11.05.2017
Öffentliche Sitzung
4.
Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
98/2017
Planer Behle stellt kurz sein Büro vor. Planerin Meier trägt zur Ergänzungssatzung vor.
Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, ob die Ausgleichsfläche in der im Plan mit 317 qm
bezeichneten Fläche hergestellt wird und möchte bestätigt haben, dass die beiden westlich neben dem Plangebiet liegenden Flurstücke 200 und 201 später nicht auch noch einer
Ergänzungssatzung unterworfen werden. Planerin Meier bestätigt die Aussage zu der
Ausgleichsfläche. Herr Lamberty erläutert zu den Flächen 200 und 201, dass diese gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind, währen hingegen die Flächen innerhalb der Ergänzungssatzung überwiegend als Wohnbauflächen dargestellt sind. Von daher bietet sich diese Ergänzungssatzung für eben die vorgesehenen
Flächen an.
Ratsherr Pütz fragt, ob die Straße nur in dem durch die Ergänzungssatzung betroffenen
Bereich auf 6 m verbreitert wird. Er erinnert daran, dass die Straße auch als Zufahrt zum
Sportplatz genutzt wird und Stellplätze evtl. hinderlich sein können. Herr Lamberty erklärt,
dass für die geplanten 5 Häuser lediglich 2 Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen
werden und dadurch keine großen Probleme erwartet werden. Ratsherr Dr. Kollenberg
bittet um Klärung des Begriffs Kindertagesstätte in der Vorlage. Hierzu erläutert Verwaltungsmitarbeiterin Müller, dass es sich um die nördlich angrenzende, vorhandene Bebauung handelt, die mit der Ordnungsziffer 13 festgesetzt ist, innerhalb derer sich u.a.
auch eine Kindertagesstätte befindet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 05.09
„Südlich Sechtemer Straße“.
Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6.
Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise, sowie in der Flur 6 die
Flurstücke 327 und 627 beide teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
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Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze
des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von
hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze
des Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels bis zum Fußpunkt des rechten Winkels zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84,
und entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83
und 84,
im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen
Grenze des Flurstücke 68,
im Süden
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68,
im Westen
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67.
Die Plangebietsfläche beträgt ca. 0,2 ha
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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