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Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
85 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Brühl, den 26.06.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 11.05.2017 Öffentliche Sitzung 4. Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße" - Aufstellungsbeschluss - 98/2017 Planer Behle stellt kurz sein Büro vor. Planerin Meier trägt zur Ergänzungssatzung vor. Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, ob die Ausgleichsfläche in der im Plan mit 317 qm bezeichneten Fläche hergestellt wird und möchte bestätigt haben, dass die beiden westlich neben dem Plangebiet liegenden Flurstücke 200 und 201 später nicht auch noch einer Ergänzungssatzung unterworfen werden. Planerin Meier bestätigt die Aussage zu der Ausgleichsfläche. Herr Lamberty erläutert zu den Flächen 200 und 201, dass diese gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind, währen hingegen die Flächen innerhalb der Ergänzungssatzung überwiegend als Wohnbauflächen dargestellt sind. Von daher bietet sich diese Ergänzungssatzung für eben die vorgesehenen Flächen an. Ratsherr Pütz fragt, ob die Straße nur in dem durch die Ergänzungssatzung betroffenen Bereich auf 6 m verbreitert wird. Er erinnert daran, dass die Straße auch als Zufahrt zum Sportplatz genutzt wird und Stellplätze evtl. hinderlich sein können. Herr Lamberty erklärt, dass für die geplanten 5 Häuser lediglich 2 Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen werden und dadurch keine großen Probleme erwartet werden. Ratsherr Dr. Kollenberg bittet um Klärung des Begriffs Kindertagesstätte in der Vorlage. Hierzu erläutert Verwaltungsmitarbeiterin Müller, dass es sich um die nördlich angrenzende, vorhandene Bebauung handelt, die mit der Ordnungsziffer 13 festgesetzt ist, innerhalb derer sich u.a. auch eine Kindertagesstätte befindet. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 05.09 „Südlich Sechtemer Straße“. Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6. Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise, sowie in der Flur 6 die Flurstücke 327 und 627 beide teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 1 von 2 Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze des Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels bis zum Fußpunkt des rechten Winkels zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, und entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 68, im Süden entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67. Die Plangebietsfläche beträgt ca. 0,2 ha Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 2 von 2