Daten
Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 26.06.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 11.05.2017
Öffentliche Sitzung
2.
Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis
- Beschluss -
160/2017
Herr Geyer trägt vor.
Ratsherr vom Hagen möchte wissen, inwieweit sich die Gewerbeflächenbilanz bei Berücksichtigung der Phantasialand-Erweiterungsfläche verändert. Herr Geyer erläutert,
dass der Flächenbedarf des Phantasialandes einen überregionalen Bedarf darstellt und
somit aus der Berechnung des endogenen Bedarfes herausfällt. Auch das Eisenwerk ist
beispielsweise ein Unternehmen mit regionaler Strahlkraft und wird mit dem Regionalplan
eine regionale Bedeutung erfahren. Die Standorte von Eisenwerk und Phantasialand sind
in ihren Bestand gesichert und werden so auch in den Regionalplan übernommen. In der
Flächenbilanzierung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes taucht die geplante Erweiterung des Phantasianlandes nicht auf.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, ob die Versiegelung von
Flächen und Flächenrecycling ein Thema für dieses Konzept ist. Herr Geyer räumt ein,
dass dies durchaus ein Flächenpotential darstellt, welches aber aufgrund der kreisweiten
Betrachtung kaum einzuschätzen ist. Dies liegt insbesondere an den kleinteiligen Eigentümerstrukturen. Eigentümer gehen davon aus, dass nicht nur die Liegenschaft, sondern
auch die aufstehenden Gebäude einen Wert darstellen, während Interessenten hingegen
Abriss und Beseitigungskosten für solche Aufbauten berechnen müssen, so dass erheblich unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Kaufpreises existieren. Herr Geyer stellt
aber klar, dass alle - auch die gebrauchten - Immobilien, die derzeit minder- bzw. nicht
genutzt sind, als Flächenpotential erfasst sind.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, inwieweit auch über die Kreisgrenzen hinaus geschaut
wurde. Herr Geyer bestätigt dies und verweist darauf, dass er derzeit auch für den RheinSieg-Kreis ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet und dass er von daher die
Situation u.a. der Stadt Bornheim kennt. Die Stadt Bornheim ist in Richtung Bonn orientiert und möchte an den dortigen wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben.
Anders aufgestellt ist z.B. die Gemeinde Grafschaft, die mit einem Grundstückspreis von
15,- €/qm für Gewerbeflächen in die Region hineinwirken möchte. Die Stadt Bonn hingegen, der die Problematik mangelnder Gewerbeflächen bewusst ist, betreibt bereits Kooperation mit den unmittelbaren Nachbargemeinden.
Als Alternative zum Barbarahof ist für die Stadt Brühl auch die Partizipierung an Gewerbeflächen in Bornheim denkbar, voraussichtlich wird Geyer diese Empfehlung einer Kooperation von Brühl und Bornheim in den Bericht zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept
des Rhein-Sieg-Kreises mit aufnehmen.
Sachkundige Bürgerin Wenner möchte wissen, wie es mit dem Konzept nun weitergeht.
Herr Geyer stellt klar, dass dieser Fachbeitrag dazu beitragen soll, das starre Konzept
des Regionalplanentwurfes aufzuweichen. Insofern ist dies die Voraussetzung dafür, dass
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
1 von 2
im Flächennutzungsplan über Flächenpositionen verfügt werden kann, um dieses ggf. auf
der Bebauungsplanebene in Planungsrecht überführen zu können. Er betont, dass dies
ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit darstellt.
Dem kommt eine umso höhere Bedeutung zu, wenn dieses Konzept in jeder Kommune
innerhalb des Rhein-Erft-Kreises beschlossen wird.
Beschluss:
1. Die Stadt Brühl stimmt dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept zu und bringt die in
der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
2. Die Stadt Brühl wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt
werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit,
die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Die Stadt Brühl wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen,
die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich
wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
2 von 2