Daten
Kommune
Brühl
Größe
360 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 11.05.2017
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:30 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Fuchs, Ronald
vertritt: Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Krämer, Clemens vertritt: Weitz, Michael
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Bömken, Leonhard (61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
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Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Gäste:
Gutachter Herr Geyer, Planungsbüro Dr. Jansen, Köln
Nicht anwesend / entschuldigt:
Eiben, Detlef (SPD)
Weitz, Michael (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 31.01.2017
2.
Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis
- Beschluss -
(160/2017)
3.
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum
Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept
(159/2017)
4.
Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
(98/2017)
5.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
(141/2017)
6.
Mitteilungen
7.
Anfragen
7.1
Sachstand Busparkplatz Phantasialand
7.2
Brühl-Mitte / Grundwasser
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Vor Eintritt in die Sitzung begrüßt Vorsitzender Klug den neuen Mitarbeiter bei 61/1, Herrn
Bömken. Dieser stellt sich kurz vor.
Öffentliche Sitzung
1.
Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und
Stadtentwicklung vom 31.01.2017
Die Niederschrift wurde ohne Änderungen genehmigt.
2.
Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis
- Beschluss -
160/2017
Herr Geyer trägt vor.
Ratsherr vom Hagen möchte wissen, inwieweit sich die Gewerbeflächenbilanz bei Berücksichtigung der Phantasialand-Erweiterungsfläche verändert. Herr Geyer erläutert,
dass der Flächenbedarf des Phantasialandes einen überregionalen Bedarf darstellt und
somit aus der Berechnung des endogenen Bedarfes herausfällt. Auch das Eisenwerk ist
beispielsweise ein Unternehmen mit regionaler Strahlkraft und wird mit dem Regionalplan
eine regionale Bedeutung erfahren. Die Standorte von Eisenwerk und Phantasialand sind
in ihren Bestand gesichert und werden so auch in den Regionalplan übernommen. In der
Flächenbilanzierung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes taucht die geplante Erweiterung des Phantasianlandes nicht auf.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, ob die Versiegelung von
Flächen und Flächenrecycling ein Thema für dieses Konzept ist. Herr Geyer räumt ein,
dass dies durchaus ein Flächenpotential darstellt, welches aber aufgrund der kreisweiten
Betrachtung kaum einzuschätzen ist. Dies liegt insbesondere an den kleinteiligen Eigentümerstrukturen. Eigentümer gehen davon aus, dass nicht nur die Liegenschaft, sondern
auch die aufstehenden Gebäude einen Wert darstellen, während Interessenten hingegen
Abriss und Beseitigungskosten für solche Aufbauten berechnen müssen, so dass erheblich unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Kaufpreises existieren. Herr Geyer stellt
aber klar, dass alle - auch die gebrauchten - Immobilien, die derzeit minder- bzw. nicht
genutzt sind, als Flächenpotential erfasst sind.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, inwieweit auch über die Kreisgrenzen hinaus geschaut
wurde. Herr Geyer bestätigt dies und verweist darauf, dass er derzeit auch für den RheinSieg-Kreis ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet und dass er von daher die
Situation u.a. der Stadt Bornheim kennt. Die Stadt Bornheim ist in Richtung Bonn orientiert und möchte an den dortigen wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben.
Anders aufgestellt ist z.B. die Gemeinde Grafschaft, die mit einem Grundstückspreis von
15,- €/qm für Gewerbeflächen in die Region hineinwirken möchte. Die Stadt Bonn hingegen, der die Problematik mangelnder Gewerbeflächen bewusst ist, betreibt bereits Kooperation mit den unmittelbaren Nachbargemeinden.
Als Alternative zum Barbarahof ist für die Stadt Brühl auch die Partizipierung an Gewerbeflächen in Bornheim denkbar, voraussichtlich wird Geyer diese Empfehlung einer KoopeNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
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ration von Brühl und Bornheim in den Bericht zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept
des Rhein-Sieg-Kreises mit aufnehmen.
Sachkundige Bürgerin Wenner möchte wissen, wie es mit dem Konzept nun weitergeht.
Herr Geyer stellt klar, dass dieser Fachbeitrag dazu beitragen soll, das starre Konzept
des Regionalplanentwurfes aufzuweichen. Insofern ist dies die Voraussetzung dafür, dass
im Flächennutzungsplan über Flächenpositionen verfügt werden kann, um dieses ggf. auf
der Bebauungsplanebene in Planungsrecht überführen zu können. Er betont, dass dies
ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit darstellt.
Dem kommt eine umso höhere Bedeutung zu, wenn dieses Konzept in jeder Kommune
innerhalb des Rhein-Erft-Kreises beschlossen wird.
Beschluss:
1. Die Stadt Brühl stimmt dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept zu und bringt die in
der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros
Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein.
2. Die Stadt Brühl wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen
einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt
werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit,
die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus.
3. Die Stadt Brühl wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle
im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen,
die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und
bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich
wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
3.
einstimmig
Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum
Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept
159/2017
Vorsitzender Klug fasst die Ortsbesichtigung vom 04.05.17 zusammen. Große Einigkeit
besteht bezüglich der Wandverkleidung. Diese soll die kleinformatigen Platten erhalten.
Bezüglich der geplanten 4 Videowände stellt er fest, dass die technischen Voraussetzungen grundsätzlich hergestellt werden sollen.
Sachkundiger Bürger Pohl führt aus, dass er die Videoinstallation sehr begrüße. Der
Kostenansatz von 75.000 Euro erscheint ihm aber erheblich zu hoch bemessen. Nach
seiner eigenen Einschätzung dürfte eine solche technische Installation ca. 15.000,- bis
20.000 Euro maximal kosten. Diese Kosten umfassen auch die Administrationsmöglichkeiten für die Stadt. Voraussetzung wäre jedoch, dass eine schlagfeste Platte zum Schutz
installiert wird.
Ratsherr Bobe erläutert, dass die avisierten Kosten auch in seiner Fraktion problematisch
gesehen werden. Allein die Steuerungskosten der Technik dürften erheblich günstiger zu
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kriegen sein. Er schlägt vor, dass ggf. nur 2 Schaukästen hergestellt werden sollten und
weitere lediglich blind ausgeführt werden.
Ratsherr vom Hagen teilt für seine Fraktion mit, dass auch ihm die Kosten zu hoch sind.
Die technische Infrastruktur soll allerdings bereits jetzt gelegt werden. Er gibt zu bedenken, dass die Inhalte, die auf den Videowänden zu sehen sein sollen, jedoch einen erheblichen finanziellen und personellen Einsatz erfordern können. Vor diesem Hintergrund
spricht er sich gegen eine Videobelegung seitens der Stadt aus. Ggf. ist dies interessant
für Firmen wie Ströer oder JCDecaux.
Sachkundiger Bürger Pohl meint, dass man unter diesen Umständen die Verkabelung
weglassen kann und schließlich nur noch ein Leerrohr legen braucht. Er hält das Bespielen der Videowände auch für die Verwaltung für machbar und zumutbar.
Ratsherr Riedel fasst das Ergebnis seiner Fraktion zusammen, dass der Kostenansatz
erheblich zu hoch ist und er wünscht sich insofern alternative günstigere Kostenvorschläge.
Ratsherr Dr. Kollenberg spricht sich grundsätzlich für die Installation der Videowände
aus, bittet jedoch zu überprüfen, ob ggf. bereits eine technisch reduzierte Version zu einem hinreichenden Ergebnis kommen kann, indem z.B. einzelne technische Komponenten herausgenommen werden, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden
könnten. Letztlich hält er die Installation für eine sinnvolle Maßnahme, die auch durch
Künstler oder Schulen und andere Gruppen bespielt werden könnten.
Sachkundige Bürgerin Wenner hält den Vorschlag von Sachkundiger Bürger Pohl für
sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt eine technisch reduzierte Version anzubieten, so dass
z.B. zunächst hinterleuchtete Bilder (Backlight-Installation) gezeigt werden. Somit würden
die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass man die Anlagen später ausbauen
könnte.
Vorsitzender Klug gibt zu bedenken, dass bei einem solchen Ansatz ggf. auf die gesamte Förderung der Videowände verzichtet werden muss. Bei einer späteren Ergänzung der
Anlage sind die Kosten ggf. vollständig zu übernehmen. Für seine Fraktion schlägt er vor,
dass 4 Displays installiert werden, wobei zu prüfen ist, ob der kostenreduzierende Vorschlag von Sachkundigem Bürger Pohl berücksichtigt werden kann.
Ratsherr Dr. Kollenberg möchte wissen, ob Parallelangebote eingeholt werden können,
einmal für eine Monitorfläche und einmal für eine beleuchtete Bildfläche. Herr Lamberty
erläutert, dass das gesamte Vorhaben in zwei Vergaben aufgetrennt ist, wonach Steuerungstechnik und Bildschirmtechnik eine eigenständige, zweite Vergabe erfordern. Eine
Ausschreibung mit alternativen Positionen hält er vergaberechtlich für problematisch. Er
erinnert daran, dass die Inaussichtstellung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung
auch etwas mit dem Konzept von Planer Mesenholl zu tun hatte. Eine solche frühe Festlegung ist nicht selbstverständlich. Unabhängig davon ist es durchaus eine anspruchsvolle
Aufgabe, den passenden Content für die Videowände zusammenzustellen. Er spricht sich
aber für die Installation von Videowänden aus, die letztlich eine größere Abwechslung
verspricht und der Stadt eine moderne Möglichkeit bietet, sich digital zu präsentieren.
Ratsherr vom Hagen spricht sich erneut gegen die Videowände aus. Für ihn sind die
Fördermittelargumente nicht stichhaltig. Er hält den Aufwand, einen angemessenen Content zusammenzustellen für erheblich zu hoch.
Vorsitzender Klug hält den Umgang mit dem Content für lösbar. Nach seiner Auffassung
sind die Kosten zwischen videofähigen Wänden und einem normalen Schaukasten in Relation zu setzen.
Sachkundiger Bürger Pohl gibt zu bedenken, dass auch ein Rollbildkasten erhebliche
Unterhalts- und Betriebskosten mit sich bringen kann. Eine Videoinstallation hält er für
zukunftsträchtig. Daher ist er der Meinung, dass das Konzept mit den Videowänden sehr
gut geeignet ist, dem Tunnel das Prädikat Angstraum zu nehmen.
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Ratsherr Bobe kündigt für seine Fraktion freie Abstimmung an. Er möchte wissen, ob die
Fördermittel komplett wegfallen, wenn der Ausbau ohne die Monitore erfolgt.
Ratsherr Fuchs regt als Lösung an, angesichts der insgesamt hohen Kosten für die Videowände, auf zwei der Videowände zu verzichten.
Dezernent Schiffer fasst zusammen, dass zu den wesentlichen Teilen des Ausbauprogramms des Tunnels Einigkeit besteht und schlägt vor, dass man diesen Teil in dieser
Sitzung beschließen möge. Bezüglich der Videowände sieht er diversen Klärungsbedarf
bzgl. der Technik, der mit dem Planer Mesenholl besprochen werden soll. Die Ergebnisse
sollen dann wieder in den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss getragen werden.
Auch der Vorschlag von Sachkundigem Bürger Pohl soll diesbezüglich genau geprüft
werden.
Ratsherr Fuchs fragt nach, wenn es sich um zwei getrennte Ausschreibungen handelt,
ob hiermit auch zwei getrennte Fördermittelanträge gestellt werden müssen. Dezernent
Schiffer verneint.
Ratsherr Fuchs fragt weiter, wie konkret die Fördermittel an die jeweilige Maßnahme gebunden sind. Dezernent Schiffer erläutert hierzu, dass ggf. bei einer nicht vollständigen
Umsetzung des Konzeptes anteilige Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Unabhängig davon gibt er zu bedenken, dass die Bezirksregierung mit ihrer Zustimmung zu
dem frühen Konzept auch den künstlerischen Anspruch gewürdigt hat. Insofern existieren
dort bereits gewisse Erwartungen, die mit der Vergabe der Fördermittel verbunden sind.
Vorsitzender Klug schlägt vor, dass zum Lichtkonzept zur Auskleidung der Fassade sowie der technischen Vorbereitung für die vier Aussparungen bereits in dieser Sitzung ein
Beschluss gefasst werden kann. Zur konkreten technischen Ausführung wird die Verwaltung die angefragten Informationen zusammentragen, um dann darüber zu entscheiden.
Dies soll auch die Kosten der alternativen Backlight-Installation umfassen.
Vorsitzender Klug führt zur Abstimmung zu diesen vorgenannten Punkten und stellt fest,
dass hierzu Einstimmigkeit herrscht.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt über die ausgelegten und vor
Ort präsentierten Materialien.
Die Entscheidung zur Frage 'Herstellung der vier Videowände' wird hiervon ausgenommen.
Abstimmungsergebnis:
4.
einstimmig
Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
98/2017
Planer Behle stellt kurz sein Büro vor. Planerin Meier trägt zur Ergänzungssatzung vor.
Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, ob die Ausgleichsfläche in der im Plan mit 317 qm
bezeichneten Fläche hergestellt wird und möchte bestätigt haben, dass die beiden westlich neben dem Plangebiet liegenden Flurstücke 200 und 201 später nicht auch noch einer
Ergänzungssatzung unterworfen werden. Planerin Meier bestätigt die Aussage zu der
Ausgleichsfläche. Herr Lamberty erläutert zu den Flächen 200 und 201, dass diese gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind, währen hingegen die Flächen innerhalb der Ergänzungssatzung überwiegend als Wohnbauflächen dargestellt sind. Von daher bietet sich diese Ergänzungssatzung für eben die vorgesehenen
Flächen an.
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Ratsherr Pütz fragt, ob die Straße nur in dem durch die Ergänzungssatzung betroffenen
Bereich auf 6 m verbreitert wird. Er erinnert daran, dass die Straße auch als Zufahrt zum
Sportplatz genutzt wird und Stellplätze evtl. hinderlich sein können. Herr Lamberty erklärt,
dass für die geplanten 5 Häuser lediglich 2 Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen
werden und dadurch keine großen Probleme erwartet werden. Ratsherr Dr. Kollenberg
bittet um Klärung des Begriffs Kindertagesstätte in der Vorlage. Hierzu erläutert Verwaltungsmitarbeiterin Müller, dass es sich um die nördlich angrenzende, vorhandene Bebauung handelt, die mit der Ordnungsziffer 13 festgesetzt ist, innerhalb derer sich u.a.
auch eine Kindertagesstätte befindet.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt § 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 05.09
„Südlich Sechtemer Straße“.
Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6.
Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise, sowie in der Flur 6 die
Flurstücke 327 und 627 beide teilweise.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden
entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze
des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von
hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze
des Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels bis zum Fußpunkt des rechten Winkels zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84,
und entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83
und 84,
im Osten
vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen
Grenze des Flurstücke 68,
im Süden
entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68,
im Westen
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67.
Die Plangebietsfläche beträgt ca. 0,2 ha
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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5.
Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße"
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
141/2017
Dezernent Schiffer erläutert vorweg, dass der Investor sich unabhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan dazu bereit erklärt, das Wohnprojekt an das Blockheizkraftwerk an der Straße An der alten Zuckerfabrik anzuschließen und dass er sich verpflichtet,
die vorhandenen Fernwärmekapazitäten zu nutzen. Die Satzung zum Anschluss und Benutzungszwang wird diesbezüglich um diesen Teilbereich ergänzt.
Herr Lamberty trägt zum Bebauungskonzept und zu den wesentlichen textlichen Festsetzungen vor.
Vorsitzender Klug hebt heraus, dass mit den im Bebauungsplan eingeschriebenen Geschosszahlen die maximalen Nutzungsebenen gemeint sind, d.h. über diese Zahlen hinaus gibt es keine weiteren Geschosse oder Nutzungsebenen und somit auch keine Nichtvollgeschosse.
Ratsherr Fuchs fragt nach, wie hoch der Anteil an Sozialwohnungen sein wird. Herr
Lamberty antwortet, dass der Wunsch seitens des Investors bestand viele Sozialwohnungen herzustellen, dies ist jedoch abhängig von dem Umfang der Fördermittel die für
dieses Vorhaben gewonnen werden können.
Vorsitzender Klug bestätigt, dass ursprünglich 100 % sozialer Wohnungsbau geplant
war, dass allerdings in der Folgediskussion in diesem Ausschuss eine Durchmischung
gewünscht wurde und insofern bereits eine Obergrenze für sozialen Wohnungsbau von
max. 70% angenommen wurde. Nach seiner Einschätzung ist auch dies unrealistisch.
Ratsherr vom Hagen plädiert dafür, zumindest eine Quote von 50 % für den Anteil Sozialwohnungen festzusetzen. Unabhängig davon wünscht er, dass analog zum Umgang mit
Baumarten im öffentlichen Verkehrsraum auch in den privaten Gärten ausschließlich heimische Baumarten festgesetzt werden.
Ratsherr Fuchs erkennt im Straßenraum der Weißer Straße "senkrecht parken" und
fragt, ob dies auch die Verbreiterung der Weißer Straße erfordert. Herr Lamberty bestätigt dies.
Vorsitzender Klug geht auf die Anregung von Ratsherr vom Hagen bezüglich des sozialen Wohnungsbaus ein. Im Bebauungsplan können lediglich Flächen vorgesehen werden,
die angesprochenen Quoten können allenfalls im städtebaulichen Vertrag verankert werden. Ratsherr vom Hagen regt nochmal an, dass er die Quoten für sozialen Wohnraum
im Bebauungsplan festgesetzt haben möchte.
Dezernent Schiffer bestätigt die Aussage von Vorsitzendem Klug, dass im Bebauungsplan nur konkrete Flächen für sozialen Wohnungsbau festgesetzt werden können. Quoten
können lediglich im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, warum die am südlichen Rand liegende Fläche 252 in rosa und nicht in grün festgesetzt. Herr Lamberty erläutert, dass diese rosa Fläche somit
zur Wohnbaufläche insgesamt hinzugerechnet werden und damit auch z.B. bei der Berechnung der Grundflächenzahl angesetzt werden kann. Dies kann bei einer Grünfestsetzung als private Grünfläche hingegen nicht gemacht werden. Ratsherr Dr. Kollenberg
fragt weiterhin, wie viele Stellplätze je Wohneinheit in der Tiefgarage geplant sind. Herr
Lamberty antwortet hierzu, dass im Bebauungsplan kein Schlüssel hierfür vorgesehen ist.
Dies wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Nach seinem Kenntnisstand werden
es ca. 125 Stellplätze sein und dies wird einer Quote von ca. 1 Stellplatz je Wohneinheit
entsprechen.
Ratsherr Dr. Kollenberg bittet die Verwaltung, die verkehrliche Situation zu prüfen und
im Blick zu behalten, wenn und solange die K 7-Verschwenkung nicht kommt. Er sieht
erheblichen Missstand bezüglich der Stellplatzsituation und auch bezüglich des zuneh-
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menden Verkehrs für den individuellen motorisierten und für den Fahrradverkehr, wie
auch für den öffentlichen Nahverkehr.
Ratsherr vom Hagen stellt den Antrag, dass die Begründung zum Bebauungsplan unter
4.1. letzter Satz des 1.Absatzes geändert wird zu "… Entsprechend der Bereitstellung von
öffentlichen Mitteln ist Ziel der Planung sozial geförderte Wohnungen zu errichten."
Dezernent Schiffer schätzt eine solche Formulierung als problematisch ein. Er fragt bei
Schriftführer Kaiser nach der Anzahl zu fördernder Wohnungen im gesamten Rhein-ErftKreis. Schriftführer Kaiser antwortet, dass dies ca. 15 Wohneinheiten sein dürften.
[Nach Rücksprache mit dem Wohnungsamt beim Rhein-Erft-Kreis stehen für 2017 noch
ca. 7 Mio Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Eine konkrete Quotierung auf
die einzelnen kreisangehörigen Kommunen gibt es nicht. Im Schnitt entspricht dies bei
anteilig 700.000 Euro je Kommune ca. 2-3 Wohneinheiten.]
Dezernent Schiffer rechnet vor, dass damit ca. 1,5 Wohneinheiten bei der Stadt Brühl
gefördert werden könnten. Der städtebauliche Vertrag eröffnet die Möglichkeit unabhängig
vom geförderten Wohnungsbau ggf. auch nur ‚bezahlbaren Wohnungsraum‘ her zu stellen.
Ratsherr vom Hagen schlägt angesichts der geringen Fördersicherheit vor, den in Rede
stehenden Satz dann komplett zu streichen.
Dezernent Schiffer erklärt sich gerne hierzu bereit.
Vorsitzender Klug schließt sich dem Vorschlag an, dass der entsprechende Satz vollständig aus der Begründung zum Bebauungsplan entfernt wird. Anstelle dessen soll die
Verwaltung zum nächsten PStA das Verhandlungsergebnis mit dem Investor vortragen,
wie mit der Thematik geförderter Wohnungsbau umgegangen werden soll, insbesondere
welche Regelungen in den städtebaulichen Vertrag übernommen werden sollen.
Dezernent Schiffer ergänzt, sofern Zuständigkeit des Planungsausschusses gegeben ist
soll dies gern geschehen. Möglicherweise werden mit diesem Vertrag sowohl in liegenschaftliche wie auch in sozialrechtliche Dinge eingegriffen. Ratsherr Riedel bekräftigt,
dass in Brühl sozialer Wohnungsraum fehlt. Er bittet darum, die Situation um die Fördermittel schriftlich darzulegen. Dezernent Schiffer antwortet hierzu, dass konkrete Mittel für
die Stadt nicht zur Verfügung stehen. Mittel werden jeweils vorhabenbezogen beim RheinErft-Kreis beantragt und sind vielfach überzeichnet. Eine sichere Zuordnung von Fördermitteln ist damit nicht gegeben. Er sagt zu, dass das Volumen des Rhein-Erft-Kreises
schriftlich in der Niederschrift erfasst wird.
[Anm. des Schriftführers: Im Jahr 2017 verfügt der Rhein-Erft-Kreis insgesamt über 15,1
Mio Euro Fördermittel. Hiervon stehen - Stand Anfang Juni 2017 - nur noch ca. 7 Mio Euro
zur Verfügung. Als Zugangsvoraussetzung zu Fördermitteln ist die Baugenehmigung bis
zum 30.9.17 vorzulegen. Der Bewilligungsschluss beim Land ist der 30.11.17.]
Vorsitzender Klug lässt zu folgenden Punkten abstimmen:
Punkt 1: Gemäß Antrag von Ratsherr vom Hagen wird in der Begründung zum Bebauungsplan, Kapitel 4.1, 1. Absatz, letzter Satz komplett gestrichen.
Punkt 2: Im Protokoll wird festgehalten, dass vorbehaltlich der Prüfung in welche Ausschusszuständigkeit dieses Thema fällt, in der nächsten Sitzung ein Beschluss gefasst
wird, worüber der Anteil von gefördertem Wohnungsbau im städtebaulichen Vertrag geregelt wird.
Punkt 3: Die textlichen Festsetzungen A 7.1 und A 7.3 werden insoweit ergänzt, dass es
sich um heimische Arten handeln soll.
Beschluss:
I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
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2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309,
295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen
Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der
westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum
mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284,
im Osten
vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum
nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249,
im Süden
entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang
der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter
verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße,
im Westen
von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante
bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in
einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks
5.
Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.
Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 04.14
"Bergerstraße / Weißer Straße".
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
10 von 11
6.
Mitteilungen
- keine 7.
Anfragen
7.1 Sachstand Busparkplatz Phantasialand
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt nach dem Sachstand Bebauungsplan
06.01 Busparkplatz Phantasialand. Die grob geschotterte Busparkplatzfläche ist bereits
hergestellt. Er stellt fest, dass dort Wohnmobile parken und fragt, ob diese Nutzung so
genehmigt ist. Dezernent Schiffer bedankt sich für die Information. Es gibt eine Baugenehmigung für die Busparkplatznutzung, wenn etwas anderes dort vorgesehen ist, wird
man dem nachgehen. Der Vorgang wird geprüft.
7.2 Brühl-Mitte / Grundwasser
Ratsherr Krämer fragt nach, zu Unterführung Brühl-Mitte. Er hat beobachtet, dass dort
Auskristallisierungen und Ausblühungen an den Wänden zu beobachten sind. Er fragt, ob
Grundwasser dort ein Problem ist oder ob noch Dinge geprüft werden müssen. Dezernent
Schiffer äußert, dass ihm ein Grundwasserproblem dort nicht bekannt ist. Er sichert eine
Prüfung zu.
[Anm. des Schriftführers: Lt. Tiefbauamt sind in der Tat dort geringe Ausblühungen zu erkennen. Ursachen hierfür sind derzeit unklar. Das beauftragte Planungsbüro Mesenholl
wird sich mit dieser Frage befassen.]
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Ausschussvorsitzender
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Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017
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