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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
360 kB
Datum
11.05.2017
Erstellt
26.06.17, 16:49
Aktualisiert
26.06.17, 16:49

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 11.05.2017 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 20:30 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Fuchs, Ronald vertritt: Eiben, Detlef Isicok, Rengin Krämer, Clemens vertritt: Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Bömken, Leonhard (61/1 Planung und Umwelt) Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 1 von 11 Schriftführer: Kaiser, Karsten Gäste: Gutachter Herr Geyer, Planungsbüro Dr. Jansen, Köln Nicht anwesend / entschuldigt: Eiben, Detlef (SPD) Weitz, Michael (SPD) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 31.01.2017 2. Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis - Beschluss - (160/2017) 3. Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept (159/2017) 4. Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße" - Aufstellungsbeschluss - (98/2017) 5. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - (141/2017) 6. Mitteilungen 7. Anfragen 7.1 Sachstand Busparkplatz Phantasialand 7.2 Brühl-Mitte / Grundwasser Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 2 von 11 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Vor Eintritt in die Sitzung begrüßt Vorsitzender Klug den neuen Mitarbeiter bei 61/1, Herrn Bömken. Dieser stellt sich kurz vor. Öffentliche Sitzung 1. Genehmigung des Protokolls der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung vom 31.01.2017 Die Niederschrift wurde ohne Änderungen genehmigt. 2. Gewerbe- und Industrieflächenkonzept im Rhein-Erft-Kreis - Beschluss - 160/2017 Herr Geyer trägt vor. Ratsherr vom Hagen möchte wissen, inwieweit sich die Gewerbeflächenbilanz bei Berücksichtigung der Phantasialand-Erweiterungsfläche verändert. Herr Geyer erläutert, dass der Flächenbedarf des Phantasialandes einen überregionalen Bedarf darstellt und somit aus der Berechnung des endogenen Bedarfes herausfällt. Auch das Eisenwerk ist beispielsweise ein Unternehmen mit regionaler Strahlkraft und wird mit dem Regionalplan eine regionale Bedeutung erfahren. Die Standorte von Eisenwerk und Phantasialand sind in ihren Bestand gesichert und werden so auch in den Regionalplan übernommen. In der Flächenbilanzierung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes taucht die geplante Erweiterung des Phantasianlandes nicht auf. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, ob die Versiegelung von Flächen und Flächenrecycling ein Thema für dieses Konzept ist. Herr Geyer räumt ein, dass dies durchaus ein Flächenpotential darstellt, welches aber aufgrund der kreisweiten Betrachtung kaum einzuschätzen ist. Dies liegt insbesondere an den kleinteiligen Eigentümerstrukturen. Eigentümer gehen davon aus, dass nicht nur die Liegenschaft, sondern auch die aufstehenden Gebäude einen Wert darstellen, während Interessenten hingegen Abriss und Beseitigungskosten für solche Aufbauten berechnen müssen, so dass erheblich unterschiedliche Vorstellungen bezüglich des Kaufpreises existieren. Herr Geyer stellt aber klar, dass alle - auch die gebrauchten - Immobilien, die derzeit minder- bzw. nicht genutzt sind, als Flächenpotential erfasst sind. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, inwieweit auch über die Kreisgrenzen hinaus geschaut wurde. Herr Geyer bestätigt dies und verweist darauf, dass er derzeit auch für den RheinSieg-Kreis ein Gewerbeflächenentwicklungskonzept erarbeitet und dass er von daher die Situation u.a. der Stadt Bornheim kennt. Die Stadt Bornheim ist in Richtung Bonn orientiert und möchte an den dortigen wirtschaftlichen Entwicklungen teilhaben. Anders aufgestellt ist z.B. die Gemeinde Grafschaft, die mit einem Grundstückspreis von 15,- €/qm für Gewerbeflächen in die Region hineinwirken möchte. Die Stadt Bonn hingegen, der die Problematik mangelnder Gewerbeflächen bewusst ist, betreibt bereits Kooperation mit den unmittelbaren Nachbargemeinden. Als Alternative zum Barbarahof ist für die Stadt Brühl auch die Partizipierung an Gewerbeflächen in Bornheim denkbar, voraussichtlich wird Geyer diese Empfehlung einer KoopeNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 3 von 11 ration von Brühl und Bornheim in den Bericht zum Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Rhein-Sieg-Kreises mit aufnehmen. Sachkundige Bürgerin Wenner möchte wissen, wie es mit dem Konzept nun weitergeht. Herr Geyer stellt klar, dass dieser Fachbeitrag dazu beitragen soll, das starre Konzept des Regionalplanentwurfes aufzuweichen. Insofern ist dies die Voraussetzung dafür, dass im Flächennutzungsplan über Flächenpositionen verfügt werden kann, um dieses ggf. auf der Bebauungsplanebene in Planungsrecht überführen zu können. Er betont, dass dies ein wichtiges Instrument zur Gewährleistung der kommunalen Planungshoheit darstellt. Dem kommt eine umso höhere Bedeutung zu, wenn dieses Konzept in jeder Kommune innerhalb des Rhein-Erft-Kreises beschlossen wird. Beschluss: 1. Die Stadt Brühl stimmt dem Gewerbe- und Industrieflächenkonzept zu und bringt die in der Anlage dargestellten Bereiche gemäß der Eignungsflächenuntersuchung des Büros Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH, Köln, in das regionale „Industrie- und Gewerbeflächenkonzept für die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises“ zum Zwecke der Anmeldung für die Regionalplanneuaufstellung ein. 2. Die Stadt Brühl wirkt darauf hin, dass durch Flächenrecycling verfügbare Brachflächen einer geeigneten baulichen Nutzung, wo möglich für Industrie und Gewerbe, zugeführt werden. Dies setzt insbesondere eine ausreichende Größe, die baurechtliche Zulässigkeit, die Eignung gem. Immissionsschutz, ggf. die Sanierung von Altlasten sowie die Verfügbarkeit der Fläche voraus. 3. Die Stadt Brühl wird zur Realisierung der Flächenneubedarfe bereits an anderer Stelle im Stadtgebiet schon festgesetzte bzw. dargestellte siedlungsräumliche Ausweisungen, die nicht (mehr) realisiert werden, entsprechend dem Ziel 6.1-1 (Flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung) des Landesentwicklungsplans, soweit möglich wieder dem Freiraum zuführen. Dies kann auch in interkommunaler Kooperation erfolgen. Abstimmungsergebnis: 3. einstimmig Rahmenplanung Innenstadt Ost-West-Achse, Unterführung zum Balthasar-Neumann-Platz, Licht- und Sicherheitskonzept 159/2017 Vorsitzender Klug fasst die Ortsbesichtigung vom 04.05.17 zusammen. Große Einigkeit besteht bezüglich der Wandverkleidung. Diese soll die kleinformatigen Platten erhalten. Bezüglich der geplanten 4 Videowände stellt er fest, dass die technischen Voraussetzungen grundsätzlich hergestellt werden sollen. Sachkundiger Bürger Pohl führt aus, dass er die Videoinstallation sehr begrüße. Der Kostenansatz von 75.000 Euro erscheint ihm aber erheblich zu hoch bemessen. Nach seiner eigenen Einschätzung dürfte eine solche technische Installation ca. 15.000,- bis 20.000 Euro maximal kosten. Diese Kosten umfassen auch die Administrationsmöglichkeiten für die Stadt. Voraussetzung wäre jedoch, dass eine schlagfeste Platte zum Schutz installiert wird. Ratsherr Bobe erläutert, dass die avisierten Kosten auch in seiner Fraktion problematisch gesehen werden. Allein die Steuerungskosten der Technik dürften erheblich günstiger zu Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 4 von 11 kriegen sein. Er schlägt vor, dass ggf. nur 2 Schaukästen hergestellt werden sollten und weitere lediglich blind ausgeführt werden. Ratsherr vom Hagen teilt für seine Fraktion mit, dass auch ihm die Kosten zu hoch sind. Die technische Infrastruktur soll allerdings bereits jetzt gelegt werden. Er gibt zu bedenken, dass die Inhalte, die auf den Videowänden zu sehen sein sollen, jedoch einen erheblichen finanziellen und personellen Einsatz erfordern können. Vor diesem Hintergrund spricht er sich gegen eine Videobelegung seitens der Stadt aus. Ggf. ist dies interessant für Firmen wie Ströer oder JCDecaux. Sachkundiger Bürger Pohl meint, dass man unter diesen Umständen die Verkabelung weglassen kann und schließlich nur noch ein Leerrohr legen braucht. Er hält das Bespielen der Videowände auch für die Verwaltung für machbar und zumutbar. Ratsherr Riedel fasst das Ergebnis seiner Fraktion zusammen, dass der Kostenansatz erheblich zu hoch ist und er wünscht sich insofern alternative günstigere Kostenvorschläge. Ratsherr Dr. Kollenberg spricht sich grundsätzlich für die Installation der Videowände aus, bittet jedoch zu überprüfen, ob ggf. bereits eine technisch reduzierte Version zu einem hinreichenden Ergebnis kommen kann, indem z.B. einzelne technische Komponenten herausgenommen werden, die dann zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden könnten. Letztlich hält er die Installation für eine sinnvolle Maßnahme, die auch durch Künstler oder Schulen und andere Gruppen bespielt werden könnten. Sachkundige Bürgerin Wenner hält den Vorschlag von Sachkundiger Bürger Pohl für sinnvoll, zum jetzigen Zeitpunkt eine technisch reduzierte Version anzubieten, so dass z.B. zunächst hinterleuchtete Bilder (Backlight-Installation) gezeigt werden. Somit würden die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass man die Anlagen später ausbauen könnte. Vorsitzender Klug gibt zu bedenken, dass bei einem solchen Ansatz ggf. auf die gesamte Förderung der Videowände verzichtet werden muss. Bei einer späteren Ergänzung der Anlage sind die Kosten ggf. vollständig zu übernehmen. Für seine Fraktion schlägt er vor, dass 4 Displays installiert werden, wobei zu prüfen ist, ob der kostenreduzierende Vorschlag von Sachkundigem Bürger Pohl berücksichtigt werden kann. Ratsherr Dr. Kollenberg möchte wissen, ob Parallelangebote eingeholt werden können, einmal für eine Monitorfläche und einmal für eine beleuchtete Bildfläche. Herr Lamberty erläutert, dass das gesamte Vorhaben in zwei Vergaben aufgetrennt ist, wonach Steuerungstechnik und Bildschirmtechnik eine eigenständige, zweite Vergabe erfordern. Eine Ausschreibung mit alternativen Positionen hält er vergaberechtlich für problematisch. Er erinnert daran, dass die Inaussichtstellung von Fördermitteln durch die Bezirksregierung auch etwas mit dem Konzept von Planer Mesenholl zu tun hatte. Eine solche frühe Festlegung ist nicht selbstverständlich. Unabhängig davon ist es durchaus eine anspruchsvolle Aufgabe, den passenden Content für die Videowände zusammenzustellen. Er spricht sich aber für die Installation von Videowänden aus, die letztlich eine größere Abwechslung verspricht und der Stadt eine moderne Möglichkeit bietet, sich digital zu präsentieren. Ratsherr vom Hagen spricht sich erneut gegen die Videowände aus. Für ihn sind die Fördermittelargumente nicht stichhaltig. Er hält den Aufwand, einen angemessenen Content zusammenzustellen für erheblich zu hoch. Vorsitzender Klug hält den Umgang mit dem Content für lösbar. Nach seiner Auffassung sind die Kosten zwischen videofähigen Wänden und einem normalen Schaukasten in Relation zu setzen. Sachkundiger Bürger Pohl gibt zu bedenken, dass auch ein Rollbildkasten erhebliche Unterhalts- und Betriebskosten mit sich bringen kann. Eine Videoinstallation hält er für zukunftsträchtig. Daher ist er der Meinung, dass das Konzept mit den Videowänden sehr gut geeignet ist, dem Tunnel das Prädikat Angstraum zu nehmen. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 5 von 11 Ratsherr Bobe kündigt für seine Fraktion freie Abstimmung an. Er möchte wissen, ob die Fördermittel komplett wegfallen, wenn der Ausbau ohne die Monitore erfolgt. Ratsherr Fuchs regt als Lösung an, angesichts der insgesamt hohen Kosten für die Videowände, auf zwei der Videowände zu verzichten. Dezernent Schiffer fasst zusammen, dass zu den wesentlichen Teilen des Ausbauprogramms des Tunnels Einigkeit besteht und schlägt vor, dass man diesen Teil in dieser Sitzung beschließen möge. Bezüglich der Videowände sieht er diversen Klärungsbedarf bzgl. der Technik, der mit dem Planer Mesenholl besprochen werden soll. Die Ergebnisse sollen dann wieder in den Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss getragen werden. Auch der Vorschlag von Sachkundigem Bürger Pohl soll diesbezüglich genau geprüft werden. Ratsherr Fuchs fragt nach, wenn es sich um zwei getrennte Ausschreibungen handelt, ob hiermit auch zwei getrennte Fördermittelanträge gestellt werden müssen. Dezernent Schiffer verneint. Ratsherr Fuchs fragt weiter, wie konkret die Fördermittel an die jeweilige Maßnahme gebunden sind. Dezernent Schiffer erläutert hierzu, dass ggf. bei einer nicht vollständigen Umsetzung des Konzeptes anteilige Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Unabhängig davon gibt er zu bedenken, dass die Bezirksregierung mit ihrer Zustimmung zu dem frühen Konzept auch den künstlerischen Anspruch gewürdigt hat. Insofern existieren dort bereits gewisse Erwartungen, die mit der Vergabe der Fördermittel verbunden sind. Vorsitzender Klug schlägt vor, dass zum Lichtkonzept zur Auskleidung der Fassade sowie der technischen Vorbereitung für die vier Aussparungen bereits in dieser Sitzung ein Beschluss gefasst werden kann. Zur konkreten technischen Ausführung wird die Verwaltung die angefragten Informationen zusammentragen, um dann darüber zu entscheiden. Dies soll auch die Kosten der alternativen Backlight-Installation umfassen. Vorsitzender Klug führt zur Abstimmung zu diesen vorgenannten Punkten und stellt fest, dass hierzu Einstimmigkeit herrscht. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschließt über die ausgelegten und vor Ort präsentierten Materialien. Die Entscheidung zur Frage 'Herstellung der vier Videowände' wird hiervon ausgenommen. Abstimmungsergebnis: 4. einstimmig Ergänzungssatzung 05.09 "Südlich Sechtemer Straße" - Aufstellungsbeschluss - 98/2017 Planer Behle stellt kurz sein Büro vor. Planerin Meier trägt zur Ergänzungssatzung vor. Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, ob die Ausgleichsfläche in der im Plan mit 317 qm bezeichneten Fläche hergestellt wird und möchte bestätigt haben, dass die beiden westlich neben dem Plangebiet liegenden Flurstücke 200 und 201 später nicht auch noch einer Ergänzungssatzung unterworfen werden. Planerin Meier bestätigt die Aussage zu der Ausgleichsfläche. Herr Lamberty erläutert zu den Flächen 200 und 201, dass diese gemäß Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche dargestellt sind, währen hingegen die Flächen innerhalb der Ergänzungssatzung überwiegend als Wohnbauflächen dargestellt sind. Von daher bietet sich diese Ergänzungssatzung für eben die vorgesehenen Flächen an. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 6 von 11 Ratsherr Pütz fragt, ob die Straße nur in dem durch die Ergänzungssatzung betroffenen Bereich auf 6 m verbreitert wird. Er erinnert daran, dass die Straße auch als Zufahrt zum Sportplatz genutzt wird und Stellplätze evtl. hinderlich sein können. Herr Lamberty erklärt, dass für die geplanten 5 Häuser lediglich 2 Stellplätze im öffentlichen Raum vorgesehen werden und dadurch keine großen Probleme erwartet werden. Ratsherr Dr. Kollenberg bittet um Klärung des Begriffs Kindertagesstätte in der Vorlage. Hierzu erläutert Verwaltungsmitarbeiterin Müller, dass es sich um die nördlich angrenzende, vorhandene Bebauung handelt, die mit der Ordnungsziffer 13 festgesetzt ist, innerhalb derer sich u.a. auch eine Kindertagesstätte befindet. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, die Aufstellung der Ergänzungssatzung 05.09 „Südlich Sechtemer Straße“. Plangebiet liegt in der Gemarkung Schwadorf, Flur 5 und Flur 6. Es umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 67, 68 und 83 teilweise, sowie in der Flur 6 die Flurstücke 327 und 627 beide teilweise. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 67 in östlicher Richtung bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 67und 627, entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 627 in westlicher Richtung bis zum nächsten Grenzpunkt, von hier entlang auf seinem rechten Winkel bezogen auf die südliche Grenze des Flurstücks 626, weiter vom Fußpunkt des rechten Winkels bis zum Fußpunkt des rechten Winkels zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, und entlang des rechten Winkels bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 68, 83 und 84, entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 68, im Süden entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 68, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 68 und 67. Die Plangebietsfläche beträgt ca. 0,2 ha Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 7 von 11 5. Bebauungsplan 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße" - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - 141/2017 Dezernent Schiffer erläutert vorweg, dass der Investor sich unabhängig von den Festsetzungen im Bebauungsplan dazu bereit erklärt, das Wohnprojekt an das Blockheizkraftwerk an der Straße An der alten Zuckerfabrik anzuschließen und dass er sich verpflichtet, die vorhandenen Fernwärmekapazitäten zu nutzen. Die Satzung zum Anschluss und Benutzungszwang wird diesbezüglich um diesen Teilbereich ergänzt. Herr Lamberty trägt zum Bebauungskonzept und zu den wesentlichen textlichen Festsetzungen vor. Vorsitzender Klug hebt heraus, dass mit den im Bebauungsplan eingeschriebenen Geschosszahlen die maximalen Nutzungsebenen gemeint sind, d.h. über diese Zahlen hinaus gibt es keine weiteren Geschosse oder Nutzungsebenen und somit auch keine Nichtvollgeschosse. Ratsherr Fuchs fragt nach, wie hoch der Anteil an Sozialwohnungen sein wird. Herr Lamberty antwortet, dass der Wunsch seitens des Investors bestand viele Sozialwohnungen herzustellen, dies ist jedoch abhängig von dem Umfang der Fördermittel die für dieses Vorhaben gewonnen werden können. Vorsitzender Klug bestätigt, dass ursprünglich 100 % sozialer Wohnungsbau geplant war, dass allerdings in der Folgediskussion in diesem Ausschuss eine Durchmischung gewünscht wurde und insofern bereits eine Obergrenze für sozialen Wohnungsbau von max. 70% angenommen wurde. Nach seiner Einschätzung ist auch dies unrealistisch. Ratsherr vom Hagen plädiert dafür, zumindest eine Quote von 50 % für den Anteil Sozialwohnungen festzusetzen. Unabhängig davon wünscht er, dass analog zum Umgang mit Baumarten im öffentlichen Verkehrsraum auch in den privaten Gärten ausschließlich heimische Baumarten festgesetzt werden. Ratsherr Fuchs erkennt im Straßenraum der Weißer Straße "senkrecht parken" und fragt, ob dies auch die Verbreiterung der Weißer Straße erfordert. Herr Lamberty bestätigt dies. Vorsitzender Klug geht auf die Anregung von Ratsherr vom Hagen bezüglich des sozialen Wohnungsbaus ein. Im Bebauungsplan können lediglich Flächen vorgesehen werden, die angesprochenen Quoten können allenfalls im städtebaulichen Vertrag verankert werden. Ratsherr vom Hagen regt nochmal an, dass er die Quoten für sozialen Wohnraum im Bebauungsplan festgesetzt haben möchte. Dezernent Schiffer bestätigt die Aussage von Vorsitzendem Klug, dass im Bebauungsplan nur konkrete Flächen für sozialen Wohnungsbau festgesetzt werden können. Quoten können lediglich im städtebaulichen Vertrag vereinbart werden. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, warum die am südlichen Rand liegende Fläche 252 in rosa und nicht in grün festgesetzt. Herr Lamberty erläutert, dass diese rosa Fläche somit zur Wohnbaufläche insgesamt hinzugerechnet werden und damit auch z.B. bei der Berechnung der Grundflächenzahl angesetzt werden kann. Dies kann bei einer Grünfestsetzung als private Grünfläche hingegen nicht gemacht werden. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt weiterhin, wie viele Stellplätze je Wohneinheit in der Tiefgarage geplant sind. Herr Lamberty antwortet hierzu, dass im Bebauungsplan kein Schlüssel hierfür vorgesehen ist. Dies wird im Baugenehmigungsverfahren geregelt. Nach seinem Kenntnisstand werden es ca. 125 Stellplätze sein und dies wird einer Quote von ca. 1 Stellplatz je Wohneinheit entsprechen. Ratsherr Dr. Kollenberg bittet die Verwaltung, die verkehrliche Situation zu prüfen und im Blick zu behalten, wenn und solange die K 7-Verschwenkung nicht kommt. Er sieht erheblichen Missstand bezüglich der Stellplatzsituation und auch bezüglich des zuneh- Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 8 von 11 menden Verkehrs für den individuellen motorisierten und für den Fahrradverkehr, wie auch für den öffentlichen Nahverkehr. Ratsherr vom Hagen stellt den Antrag, dass die Begründung zum Bebauungsplan unter 4.1. letzter Satz des 1.Absatzes geändert wird zu "… Entsprechend der Bereitstellung von öffentlichen Mitteln ist Ziel der Planung sozial geförderte Wohnungen zu errichten." Dezernent Schiffer schätzt eine solche Formulierung als problematisch ein. Er fragt bei Schriftführer Kaiser nach der Anzahl zu fördernder Wohnungen im gesamten Rhein-ErftKreis. Schriftführer Kaiser antwortet, dass dies ca. 15 Wohneinheiten sein dürften. [Nach Rücksprache mit dem Wohnungsamt beim Rhein-Erft-Kreis stehen für 2017 noch ca. 7 Mio Euro für sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Eine konkrete Quotierung auf die einzelnen kreisangehörigen Kommunen gibt es nicht. Im Schnitt entspricht dies bei anteilig 700.000 Euro je Kommune ca. 2-3 Wohneinheiten.] Dezernent Schiffer rechnet vor, dass damit ca. 1,5 Wohneinheiten bei der Stadt Brühl gefördert werden könnten. Der städtebauliche Vertrag eröffnet die Möglichkeit unabhängig vom geförderten Wohnungsbau ggf. auch nur ‚bezahlbaren Wohnungsraum‘ her zu stellen. Ratsherr vom Hagen schlägt angesichts der geringen Fördersicherheit vor, den in Rede stehenden Satz dann komplett zu streichen. Dezernent Schiffer erklärt sich gerne hierzu bereit. Vorsitzender Klug schließt sich dem Vorschlag an, dass der entsprechende Satz vollständig aus der Begründung zum Bebauungsplan entfernt wird. Anstelle dessen soll die Verwaltung zum nächsten PStA das Verhandlungsergebnis mit dem Investor vortragen, wie mit der Thematik geförderter Wohnungsbau umgegangen werden soll, insbesondere welche Regelungen in den städtebaulichen Vertrag übernommen werden sollen. Dezernent Schiffer ergänzt, sofern Zuständigkeit des Planungsausschusses gegeben ist soll dies gern geschehen. Möglicherweise werden mit diesem Vertrag sowohl in liegenschaftliche wie auch in sozialrechtliche Dinge eingegriffen. Ratsherr Riedel bekräftigt, dass in Brühl sozialer Wohnungsraum fehlt. Er bittet darum, die Situation um die Fördermittel schriftlich darzulegen. Dezernent Schiffer antwortet hierzu, dass konkrete Mittel für die Stadt nicht zur Verfügung stehen. Mittel werden jeweils vorhabenbezogen beim RheinErft-Kreis beantragt und sind vielfach überzeichnet. Eine sichere Zuordnung von Fördermitteln ist damit nicht gegeben. Er sagt zu, dass das Volumen des Rhein-Erft-Kreises schriftlich in der Niederschrift erfasst wird. [Anm. des Schriftführers: Im Jahr 2017 verfügt der Rhein-Erft-Kreis insgesamt über 15,1 Mio Euro Fördermittel. Hiervon stehen - Stand Anfang Juni 2017 - nur noch ca. 7 Mio Euro zur Verfügung. Als Zugangsvoraussetzung zu Fördermitteln ist die Baugenehmigung bis zum 30.9.17 vorzulegen. Der Bewilligungsschluss beim Land ist der 30.11.17.] Vorsitzender Klug lässt zu folgenden Punkten abstimmen: Punkt 1: Gemäß Antrag von Ratsherr vom Hagen wird in der Begründung zum Bebauungsplan, Kapitel 4.1, 1. Absatz, letzter Satz komplett gestrichen. Punkt 2: Im Protokoll wird festgehalten, dass vorbehaltlich der Prüfung in welche Ausschusszuständigkeit dieses Thema fällt, in der nächsten Sitzung ein Beschluss gefasst wird, worüber der Anteil von gefördertem Wohnungsbau im städtebaulichen Vertrag geregelt wird. Punkt 3: Die textlichen Festsetzungen A 7.1 und A 7.3 werden insoweit ergänzt, dass es sich um heimische Arten handeln soll. Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 9 von 11 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung des Bebauungsplanes 04.14 „Bergerstraße / Weißer Straße“ Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke: 309, 295, 217, 249, 252, tlw. 281, 4 (beides Bergerstraße) und tlw. 310 (Weißer Straße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden vom südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5 entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 5 bis zu seinem südöstlichen Grenzpunkt, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 308 in südliche Richtung, weiter in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstücks 307 bis zu seinem viertletzten Grenzpunkt, auf einer Linie über die Weißer Straße zum mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284, im Osten vom mittleren Grenzpunkt der nördlichen Grenze des Flurstücks 284 zum nordwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 284, entlang der östlichen Grenzen der Flurstücke 217 und 249, im Süden entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 249, entlang der südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 252, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 9 bis zu seinem westlichsten Grenzpunkt weiter verlängert bis zum Schnittpunkt mit westlichen Bürgersteigkante des östlichen Bürgersteigs der Bergerstraße, im Westen von diesem Schnittpunkt in nördlich Richtung entlang der Bürgersteigkante bis zum Bogenanfangspunkt der Einmündung der Weißer Straße, weiter in einer gedachten Geraden bis zum südwestlichen Grenzpunkt des Flurstücks 5. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 1,31 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans 04.14 "Bergerstraße / Weißer Straße". Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 10 von 11 6. Mitteilungen - keine 7. Anfragen 7.1 Sachstand Busparkplatz Phantasialand Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt nach dem Sachstand Bebauungsplan 06.01 Busparkplatz Phantasialand. Die grob geschotterte Busparkplatzfläche ist bereits hergestellt. Er stellt fest, dass dort Wohnmobile parken und fragt, ob diese Nutzung so genehmigt ist. Dezernent Schiffer bedankt sich für die Information. Es gibt eine Baugenehmigung für die Busparkplatznutzung, wenn etwas anderes dort vorgesehen ist, wird man dem nachgehen. Der Vorgang wird geprüft. 7.2 Brühl-Mitte / Grundwasser Ratsherr Krämer fragt nach, zu Unterführung Brühl-Mitte. Er hat beobachtet, dass dort Auskristallisierungen und Ausblühungen an den Wänden zu beobachten sind. Er fragt, ob Grundwasser dort ein Problem ist oder ob noch Dinge geprüft werden müssen. Dezernent Schiffer äußert, dass ihm ein Grundwasserproblem dort nicht bekannt ist. Er sichert eine Prüfung zu. [Anm. des Schriftführers: Lt. Tiefbauamt sind in der Tat dort geringe Ausblühungen zu erkennen. Ursachen hierfür sind derzeit unklar. Das beauftragte Planungsbüro Mesenholl wird sich mit dieser Frage befassen.] __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 11.05.2017 11 von 11