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Beschlusstext (European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (European Energy Award®
Fortführung und Folgeförderung
Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 
)

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Brühl, den 29.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 16.02.2017 Öffentliche Sitzung 2. European Energy Award® Fortführung und Folgeförderung Bezug: AfBU vom 22.11.2016, TOP 3 42/2017 Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt warum das Klimaschutzteilkonzept Mobilität vom Rat beschlossen wurde, das Klimaschutzteilkonzept „Energie in eigenen Liegenschaften“ jedoch nur im AfBU. Müsste das nicht auch noch vom Rat bestätigt werden? Beigeordneter Schiffer erläutert, dass es bei der erneuten Vorlage darum geht, dem Rat die Personalie des Klimaschutzbeauftragten für das Thema Mobilität nahezulegen. Die Möglichkeit bestünde auch für den Bereich der Liegenschaften. Angesichts der bereits geleisteten Vorarbeiten sieht er für die Umsetzung hier allerdings keinen zusätzlichen Personalbedarf. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt nach, ob dann auf die Fördermöglichkeiten für eine solche Stelle verzichtet würde. Beigeordneter Schiffer bestätigt dies. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Fortführung der Teilnahme der Stadt Brühl am European Energy Award® (eea®) und des "eea-Zertifizierungsverfahrens" und verpflichtet sich, den kommunalen Eigenanteil in den Haushaltsjahren für 2017-2020 bereitzustellen und beauftragt den Bürgermeister einen Antrag auf Folgeförderung zu stellen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 16.02.2017 1 von 1