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Beschlusstext (Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Pingsdorfer Str. / Eichendorffstr. / Auf der Pehle)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
77 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Pingsdorfer Str. / Eichendorffstr. / Auf der Pehle)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 29.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 16.02.2017 Öffentliche Sitzung 4. Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Pingsdorfer Str. / Eichendorffstr. / Auf der Pehle 52/2017 Fachbereichsleiter Schulz erläutert ausführlich die Vorlage anhand der aufgehängten Pläne. Im Anschluss beantwortet er Fragen zur Geschwindigkeitsbegrenzung häufig zu schnell fahrender Kfz, zur Bauzeit, zur Umleitung, ob es nur ein Provisorium ist, zur Haltbarkeit und den Unterhaltungskosten des Klebebordsteins sowie zur Radfahrerführung. Aufgrund der Fragen ergänzt Fachbereichsleiter Schulz, dass durch die Klebeborde die Fahrzeuge gezwungen werden den Kreisverkehr zu durchfahren und keine „Ideallinie“ abkürzen können. Da, abgesehen vom Anschluss zweier Straßeneinläufe, nicht in die Tiefe gebaut wird, geht er von einer nicht langen Bauzeit aus. Vorbehaltlich der Entscheidung der Abteilung Straßenverkehr kann er sich vorstellen, dass keine Umleitung erforderlich ist. Die Maßnahme muss noch vor den Sommerferien fertig gestellt sein, da die HGK in den Ferien die Strecke der Linie 18 für deren eigene Bauarbeiten sperrt. Der Kreisverkehr wird nicht als Provisorium errichtet. Da die hier die Klebebordsteine üblicherweise nicht frontal angefahren werden, geht er von einer üblichen Haltbarkeit und normalen Unterhaltungskosten aus. Die Radfahrer werden ohne Markierung durch den Radweg geführt, dies ist mit dem Mobilitätsmanager und der Abteilung Straßenverkehr so abgestimmt. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschließt, den Kreisverkehr an der Kreuzung Pingsdorfer Straße / Eichendorffstraße / Auf der Pehle ausführen zu lassen. Abstimmungsergebnis: - einstimmig - Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 16.02.2017 1 von 1