Daten
Kommune
Brühl
Größe
162 kB
Datum
16.02.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 29.03.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
16.02.2017
Öffentliche Sitzung
6.
Wettbewerbsverfahren Rathaus/Janshof
56/2017
Vorsitzender Weber (GRÜNE) begrüßt den inzwischen eingetroffenen Referenten Professor Welters von der Norbert Post • Hartmut Welters Architekten & Stadtplaner
GmbH, der die Vorlage im Anschluss noch einmal ausführlich erläutert. Bezüglich der Zusammensetzung der Jury weist er darauf hin, dass diese nach den Wettbewerbsvorschriften mehrheitlich aus einschlägigen Fachleuten, hier also Architekten und Landschaftsarchitekten bestehen muss. Aus der Verwaltung werden Bürgermeister Freytag, der technische Beigeordnete Schiffer und Abteilungsleiter Lamberty der Jury angehören. Aus
dem Rat wird aus jeder Fraktion ein Jurymitglied entsandt. Professor Welters weist darauf hin, dass auch Vertreter benannt werden müssen. Diese können und sollen auch an
allen Sitzungen teilnehmen und haben auch volles Rederecht. So wird das Projekt auf
eine breitere Basis gestellt und das erhöht auch die Akzeptanz im Rat. Für die aus den
Fraktionen benannten Jurymitglieder teilt Professor Welters zwei wichtige Termine mit.
Am 27.04.2017 ist das Einführungskolloquium vorgesehen. Dort wird mit den ausgewählten 15 Büros noch einmal diskutiert und es werden Verständnisfragen geklärt. Die Preisgerichtssitzung findet am 06.07.2017 statt und er weist schon einmal vorsorglich darauf
hin, dass sich die Dauer dieser Sitzung nicht abschätzen lässt und man sich besser keine
Anschlusstermine setzt. Ratsherr Gerharz (CDU) bemerkt, dass sich wohl bei den 5
vorausgewählten Architekturbüros eine Änderung ergeben hat. Professor Welters bestätigt eine Änderung. Das Büro Allmann Sattler Wappner Architekten hat abgesagt, dafür
rückte das Büro Gernot Schulz, Köln, nach. Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass für die
folgende Ratssitzung der vollständige Ausschreibungstext mit der vollständigen Liste der
Architekturbüros als Tischvorlage vorgelegt wird. Er bittet auch die Fraktionen kurzfristig,
spätestens zur Ratssitzung, die Jurymitglieder und deren Vertreter zu benennen. Die EUBekanntmachung soll unmittelbar nach dem Ratsbeschluss nächste Woche erfolgen.
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) benennt als Jurymitglied für die CDU-Fraktion
Ratsherrn Dr. Kollenberg (CDU) und als Vertreter Ratsherrn Klug (CDU).
Ratsherr Fuchs (SPD) benennt für die SPD-Fraktion Ratsherrn Fuchs (SPD) und als
Vertreter Ratsherrn Bobe (SPD).
Sachkundiger Bürger Wilz (Linke&Piraten) benennt für seine Fraktion Ratsherrn Hupp
(Linke&Piraten) und als Vertreter Ratsherrn Riedel (Linke&Piraten).
Beigeordneter Schiffer bietet an, dass noch nicht benannte Jurymitglieder auch vor der
Ratssitzung Abteilungsleiter Lamberty gemeldet werden können.
Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 16.02.2017
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Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) fragt, ob es durch die Kombination Architekten / Landschaftsarchitekten dann nicht 10 statt 5 ausgewählte Teilnehmer sind? Professor
Welters erläutert, dass immer ein Team aus Architekt und Landschaftsarchitekt ausgewählt wird, da ja bezüglich der Platzgestaltung Janshof und beim Rathausanbau beide
Fachplanungen benötigt werden. Diese bekommen in der Regel dann auch den gemeinsamen Zuschlag. Nach der Juryentscheidung ist jedoch nicht ausgeschlossen die beiden
Planungsleistungen wieder aufzuteilen. Dies ist jedoch meistens nicht sinnvoll, da es sich
oft um eingespielte Teams handelt, die sich gemeinsam bewerben. Sachkundiger Bürger Wilz (Linke&Piraten) fragt, ob die kurze Abgabefrist 08.06.2017 wirklich ausreicht?
Professor Welters bestätigt, dass dies für ein solches Projekt eine angemessene Bearbeitungszeit ist.
Auf Bitte von Ratsherrn Fuchs (SPD) erläutert Professor Welters die einzelnen Schritte
des EU-Bekanntmachungsverfahrens. Zunächst räumt Professor Welters ein, dass das
EU-Bekanntmachungsblatt eher kryptisch gegliedert ist und dadurch nicht einfach lesbar
ist. Der Wettbewerb wird im europäischen Amtsblatt bekannt gemacht und gelangt so automatisch in die einschlägigen Portale. Bei der Bewerbung müssen die Büros zunächst
nachweisen, dass sie eine einschlägige Qualifikation als Architekten oder Landschaftsarchitekten besitzen. Die Auswahl erfolgt dann üblicherweise im Losverfahren, welches von
der Architektenkammer bevorzugt wird und vom Vergaberecht gedeckt ist. Einschlägige
Erfahrungen müssen die Büros zu diesem Zeitpunkt noch nicht nachweisen. Das Büro,
welches dann später einen Preis gewinnt und im Herbst für die Auftragsvergabe vorgesehen ist, muss dann jedoch nachweisen, dass es Erfahrung in der Planung und Realisierung von Objektplanungen für öffentliche Auftraggeber sowie mit denkmalpflegerische
Bausubstanz und Freiraumplanung besitzt. Nachdem mit den 5 vorausgewählten Büros
und den 10 zugelosten Büros die Wettbewerber feststehen, erhalten diese die inhaltliche
Auslobung und müssen im April mit der Bearbeitung beginnen. Die Konzepte sind Anfang
Juni anonym einzureichen. Dann wird er gemeinsam mit der Verwaltung die Vorschläge
auf Einhaltung der Vorgaben prüfen und der Jury zur qualitativen Beurteilung vorlegen.
Die Jury legt anschließend eine Reihenfolge der Entwürfe fest und vergibt die Preise. Die
eingereichten Entwürfe werden nicht honoriert. Die insgesamt ausgelobte Preissumme
von 85.000 € entspricht ungefähr den Kosten eines Vorentwurfshonorars, die ohnehin angefallen wären. Der Vorteil für die Stadt ist, dass man für dieses Geld nun 15 Vorentwürfe
erhält. Eine weitere Besonderheit dieses Verfahrens ist, dass an der Auswahl des Büros
in der Jury auch auswärtige Fachleute mitwirken. Wenn die politische Entscheidung zur
Umsetzung der Planungen gefallen ist, muss die Stadt allerdings auch einen der Bewerber beauftragen.
Beigeordneter Schiffer erläutert, dass die Beschreibung unter Punkt II.2.4 der Wettbewerbsbekanntmachung kurz gehalten werden musste, da die Anzahl der Zeichen in diesem Feld auf 1.000 begrenzt ist. In die Auslobungsunterlagen muss noch viel Arbeit gesteckt werden, insbesondere muss aus dem politischen Raum eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob es künftig auf dem Janshof öffentlichen Parkraum geben soll.
Das Wettbewerbsverfahren wurde zwar hier im AfBU vorberaten, als projektbegleitender
Ausschuss wird dem Rat jedoch der Hauptausschuss vorgeschlagen. Hier sollen, mit
Ausnahme der Vergabe des konkreten Architektenauftrages im Vergabeausschuss, alle
relevanten Beschlüsse gefasst werden. Professor Welters ergänzt zum Parkraumthema,
dass es aufgrund der Grundstückszufahren und des Taxibetriebes keinen autofreien
Janshof geben kann. Er weist darauf hin, dass es bei der Platzumgestaltung um eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität geht und öffentliche Parkplätze daher nicht städtebaulich gefördert werden. Seine eigenen Erfahrungen am Janshof sind, dass für wenige
Parkplätze ein hohes Verkehrsaufkommen erzeugt wird. Daran ändert auch das ParkleitBeschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 16.02.2017
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system nichts, da in der Praxis auch bei der Anzeige „0“ viele Autofahrer hoffen zufällig
einen gerade frei werdenden Parkplatz zu bekommen.
Vorsitzender Weber (GRÜNE) bedankt sich bei Professor Welters für seine Ausführungen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Bekanntmachungstext des Wettbewerbes Rathaus Steinweg und Janshof in Brühl zur Wettbewerbsbekanntmachung gemäß
EU-Richtlinie 2014/24/EU.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
II: Der Rat beschließt nachfolgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder für die Besetzung des Preisgerichts zu benennen:
Fraktion
CDU
SPD
Bündnis 90 / Die Grünen
FDP
Linke /Piraten
Sachpreisrichter
Stellvertreter
Abstimmungsergebnis:
Beschluss:
III. Der Rat beschließt den Hauptausschuss als projektbegleitenden Ausschuss.
Abstimmungsergebnis:
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