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Beschlusstext (Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
08.09.2016
Erstellt
07.11.16, 18:26
Aktualisiert
07.11.16, 18:26
Beschlusstext (Kulturfördergesetz NRW:
hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V.)

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Brühl, den 07.11.2016 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Partnerschaften und Tourismus der Stadt Brühl am 08.09.2016 Öffentliche Sitzung 9. Kulturfördergesetz NRW: hier: Fördervereinbarung Land NRW mit der Stadt Brühl betreffend Förderung der Brühler Schlosskonzerte e.V. 310/2016 Rastherr Dieter Dahmen (CDU) bittet um Auskunft darüber, ob die Förderung grundsätzlich fortgesetzt werden soll und ob darüber jährlich entschieden wird. Herr Wilfried Becke (Fachbereichsleiter 32) bestätigt die Annahme. Nach seiner Auffassung möchte der Fördergeber keine 5-jährige Bindung eingehen. Deshalb werden nicht die Brühler Schlusskonzerte, sondern das Haydenfestival gefördert. Eine Entscheidung darüber, ob eine Förderung erfolgt, wird jährlich getroffen. Beschluss: Der Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Beschluss Ausschuss für Kultur, Partnerschaften und Tourismus 08.09.2016 1 von 1