Daten
Kommune
Brühl
Größe
22 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 08.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2017
Öffentliche Sitzung
Anfragen
7.1. Kindertagesbetreuung
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hier: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom
28.02.2017
73/2017
Ratsherr Saß (GRÜNE) dankt für die ausführliche Beantwortung und fragt nach, welche
Uhrzeiten gemäß Vorlage realisiert werden können.
Fachbereichsleiter Schmitz antwortet, dass auf Basis des Umfrageergebnisses des
Stadtelternbeirates Zeiten ab 6:30 und bis 18:00 Uhr realisiert werden sollen, wobei gemäß der Aussage einer Kita-Leitung einer großen Nachbarstadt nach einer anfänglich
starken Nachfrage mit einem Rückgang zu rechnen ist. Zur Erfassung des tatsächlichen
Bedarfs wird der Kita-Navigator mit einer Zusatzfunktion ausgestattet. Darüber hinaus wird
ein Nachweis über Berufstätigkeit oder Pflegetätigkeit im häuslichen Bereich notwendig
sein, um sicherstellen zu können, dass die Kinder mit Bedarf die entsprechenden Plätze
auch wirklich bekommen. Sollte der Bedarf über den Rahmen von 6:30 bis18:00 Uhr hinausgehen, werden personelle Ressourcen abzuwägen sein.
Auf die Nachfrage von Ratsherrn Saß (GRÜNE), ob in den in der Vorlage benannten
Kosten der Umfang 6:30 bis 18:00 Uhr enthalten ist, bestätigt Fachbereichsleiter
Schmitz, dass zunächst eine Vollzeitstelle dafür eingerechnet ist und macht deutlich,
dass darüber hinaus eine größere Umorganisation des gesamten Kita-Betriebs notwendig
ist, beispielsweise die Organisation der Dienstbesprechungen.
Ratsherr Weitz (SPD) möchte wissen, wie damit umgegangen wird, wenn es bei den von
Eltern im Kita-Navigator favorisierten Kitas und Betreuungszeiten keine Schnittmengen
gibt.
Fachbereichsleiter Schmitz führt aus, zunächst zwei möglichst Innenstadt- oder ÖPVNnahe Kitas mit dem Angebot der erweiterten Öffnungszeiten auszustatten und dadurch
eine Lenkungsfunktion zu erzeugen, indem Eltern, die diese Zeiten benötigen, sich in diesen Kitas anmelden.
Auf die Frage von Frau Meyer (DKSB), ob damit auch der Bedarf bei Wechselschichten
abgedeckt wird, stellt Fachbereichsleiter Schmitz klar, dass insbesondere mit Blick auf
das Wohlergehen der Kinder eine Kernbetreuungszeit einzuhalten ist und daher auch ArBeschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2017
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beitgeber in die Pflicht genommen werden müssen, ihren Arbeiternehmer/innen familiengerechte Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Für den Sonderfall von Wechselschichten
gibt es derzeit keine endgültige Antwort, hier werden Erfahrungswerte richtungsweisend
sein.
Ausschussvorsitzender Köllejan bringt ein, dass die Entscheidung von Eltern sicherlich
auch damit zusammenhängen wird, welcher Träger mit welchem Konzept in Abstimmung
mit der Stadt Brühl das Angebot vorhalten wird.
Beigeordnete Burkhardt ergänzt, dass es einfacher sein wird, dieses Angebot in einer
der beiden geplanten, mittelfristig fertig werdenden Kitas im Brühler Süden und Osten zu
installieren, weil diese im Vergleich zu bestehenden Kitas einen größeren Spielraum bei
der Aufnahme von Kindern haben. Aber auch hier erlaubt die maximale Buchungszeit von
45 Stunden immer nur eine Verlagerung entweder nach vorne oder nach hinten pro Kind.
Auf den Einwand von Ratsherrn Weitz (SPD), dass unter dem Aspekt der ÖPNVAnbindung nur für Brühl-Süd ein Vorteil zu sehen ist, verweist Beigeordnete Burkhardt
auf die Möglichkeit der Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe der Kita in Brühl-Ost.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
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