Daten
Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 08.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2017
Öffentliche Sitzung
4.
Kindertagesbetreuung
hier: Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege
74/2017
Ratsherr Saß (GRÜNE) erklärt, dass seine Fraktion grundsätzlich die Einrichtung eines
Vertretungsstützpunktes begrüßt, gibt aber das Risiko einer nicht einzuhaltenden Eingewöhnung nach dem Berliner Modell zu bedenken. Er regt die Überlegung an, zukünftig
mehr auf Kitas als auf Kindertagespflege zu setzen.
Fachbereichsleiter Schmitz erläutert, dass das Berliner Eingewöhnungsmodell einen
Qualitätsstandard des Normalbetriebs der Kindertagespflege darstellt, demgegenüber eine Vertretung im Krankheitsfall eine Ausnahmesituation, die sich nur bedingt auffangen
lässt. Um dennoch so weit wie möglich auf eine ungewohnte Betreuungssituation vorzubereiten, finden gegenseitige Hospitationen von Kindern, Tagespflegeperson/en und Vertretungsperson/en in den jeweiligen Räumlichkeiten statt.
Ratsherr Weitz (SPD) begrüßt stellvertretend für seine Fraktion das Angebot ausdrücklich
und erinnert daran, dass die in den vergangenen Jahren breit aufgestellte Kindertagespflege im Rahmen des Gesamtkonzepts der Kindertagesbetreuung zu sehen ist und nicht
als Gegensatzmodell zur Kita.
Herr Wasem (CDU) schließt sich dem Dank von Ratsherrn Weitz (SPD) an und bittet um
Auskunft, wie hoch der prozentuale Anteil des Krankenstandes der Tagespflegepersonen
ist.
Fachbereichsleiter Schmitz stellt heraus, dass es seit Beginn der Kindertagespflege in
Brühl keine vergleichbar prekäre Vertretungssituation gegeben hat wie August bis Dezember 2016, die nur über eine Ausweich-Kindertagespflegegruppe in der Kita ClemensAugust und nicht wie bisher mit gegenseitiger Vertretung aufgefangen werden konnte.
Eine prozentuale Berechnung des Krankenstandes wird im Rahmen der Niederschrift zur
Verfügung gestellt.
Beantwortung in der Niederschrift:
Für den Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 ergibt sich ein Krankenstand der Tagespflegepersonen von 2,9 Prozent. Für den über das übliche Maß belasteten Zeitraum
16.08.2016 bis 31.12.2016 ist mit 4,5 Prozent eine deutliche Steigerung von 1,6 Prozent
festzustellen. Das bestätigen die Zahlen für den Zeitraum 01.01.2016 bis 15.08.2016, der
Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2017
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mit einem Krankenstand von 2,0 Prozent eindeutig unter der Zahl für den belasteten Zeitraum sowie das gesamte Jahr liegt.
Frau Meyer (DKSB) bekundet, dass auch der Kinderschutzbund angesichts der recht hohen Anzahl von unversorgten Kindern die Einrichtung des Vertretungsstützpunktes begrüßt.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der überplanmäßigen Mittelbereitstellung durch den Rat die Einrichtung eines Vertretungsstützpunktes für die Kindertagespflege ab 01.08.2017 im städtischen Kinder- und Familienzentrum Vochem.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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