Daten
Kommune
Brühl
Größe
19 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 08.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2017
Öffentliche Sitzung
5.
Kindertagesbetreuung
hier: Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe
75/2017
Mit Verweis auf Punkt 7.2. der Richtlinien, dass die Tagespflegeperson ein deutsches
Sprachniveau gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens vorweisen
muss, bittet Ratsherr Weitz (SPD) um Auskunft, wie die in Zweifelsfällen notwendige
Überprüfung erfolgen soll und welche Kosten dadurch entstehen.
Fachbereichsleiter Schmitz sagt zu, die Antwort in die Niederschrift aufzunehmen.
Beantwortung in der Niederschrift:
Die Überprüfung des Sprachverständnisses und Sprachvermögens findet im Rahmen der
Eignungsgespräche sowie in Reflexionsgesprächen statt, die regelmäßig im Kontext der
Qualitätssicherung mit den Tagespflegepersonen geführt werden. Dabei stellt die Fachberatung beispielsweise fest, ob Fragen verstanden und entsprechend beantwortet werden.
Auf dieser Basis entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.08.2017 die als Anlage beigefügte Neufassung der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege als Leistung der Jugendhilfe.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2017
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