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Beschlusstext (Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
134 kB
Datum
14.03.2017
Erstellt
09.05.17, 14:53
Aktualisiert
09.05.17, 14:53
Beschlusstext (Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 08.05.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadt Brühl am 14.03.2017 Öffentliche Sitzung 2. Anerkennung der „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII 79/2017 Herr Türk (Sport- und Bildungsschule Kahramanlar) stellt die Sport- und Bildungsschule Kahramanlar vor und betont, dass Integration ein Hauptziel darstellt. Auf Erkundigung von Herrn Wasem (CDU) zur Sportart Wing Chun erläutert Herr Türk (Sport- und Bildungsschule Kahramanlar), dass diese Selbstverteidigungssportart zu 90% mit den Armen durchgeführt wird und daher insbesondere für ältere Menschen geeignet ist. Auf die Frage von Ratsherrn Weitz (SPD) nach der Einbindung von Flüchtlingen stellt Herr Türk (Sport- und Bildungsschule Kahramanlar) dar, dass derzeit über 40 Flüchtlinge in der Schule aktiv sind und in unterschiedlichen Sportarten teils große Erfolge verbuchen. Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss erkennt die „Sport- und Bildungsschule Kahramanlar e.V. Brühl“ als örtlichen Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII an. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Jugendhilfeausschuss 14.03.2017 1 von 1