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Beschlusstext (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Beschlusstext (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte) Beschlusstext (Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.04.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.03.2017 Öffentliche Sitzung 5. Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte 86/2017 Frau Burkhardt (Dezernentin) gibt eine Ergänzung zu der Vorlage zu Protokoll: In der Vorlage steht, dass die Nutzung von Elektro-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht erlaubt ist. Zwischenzeitlich gibt es einen bundesweiten Erlass, dass Elektro-Scooter künftig im ÖPNV befördert werden müssen. Ratsherr Weitz (SPD) erwähnt hierzu, dass seine Fraktion dem Beschlussentwurf nicht folgen wird. Beim letzten Sozialausschuss hat er für seine Fraktion die Zustimmung zur Erhöhung des Zuschusses für die Beförderungsscheine gegeben. Dabei ist seine Fraktion auch geblieben. Es gibt auch nach der Vorlage keine ausreichenden Gründe, hiervon abzuweichen. Er sieht für Menschen mit Behinderung in Brühl noch zu viele Schwierigkeiten, mit dem ÖPNV frei befördert zu werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für diesen Personenkreis mit dem ÖPNV nicht gegeben. Die Bahnhöfe sind zu bestimmten Tageszeiten nicht nutzbar. Die Fahrten mit dem Bus sind oft nicht stimmig mit dem Ende von Veranstaltungen des kulturellen Lebens. Er hat es als wichtiges Signal empfunden, hier den Haushalt zu erhöhen. Im sozialen Bereich sind in den letzten Jahren freiwillige Ausgaben sehr gekürzt worden. Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) berichtet, dass die Fraktion der Grünen der Verwaltungsvorlage folgen möchte. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Angebot im vergangenen Jahr von acht Personen angenommen wurde. Zudem kann eine Person mehrere Beförderungsscheine für eine Fahrt nutzen. Eine Zustimmung der Verdreifachung des Beförderungsscheines kann Mehrkosten von 9.500,00 € bei 10 Personen mit sich bringen. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) äußert, dass die Menschen mit Behinderung oft für die Erstattung von einer Fahrt sieben Beförderungsscheine benötigen. Ebenso kann der Hinweis, dass andere Städte dies nicht machen, kein Argument für die Stadt Brühl sein, die Erhöhung nicht vorzunehmen. Er teilt mit, dass ein Teil der CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls nicht zustimmt. Die Stadt Brühl muss sich verpflichtet fühlen, den Menschen mit Behinderung im Rahmen der Inklusion ein Beförderungsangebot zu ermöglichen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) erwähnt, dass er einer dreifachen Erhöhung des bisherigen Erstattungsbetrages skeptisch gegenüber steht. Es sind zwischenzeitlich viele Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet worden, sodass die Menschen mit Behinderung auch vermehrt diese Möglichkeiten nutzen können. Er regt an, eine Lösung zwischen dem jetzigen Erstattungsbetrag und der Dreifacherhöhung zu suchen. Ratsfrau Regh (CDU) schließt sich den Wortmeldungen von Herrn Dr. Fiedler und Frau Özcelik an und teilt mit, dass sie dem Beschluss der Verwaltung zustimmt. Ratsherr Weitz (SPD) gibt erklärend hinzu, dass die Erhöhung des Zuschusses für die Beförderungsscheine den Menschen mit Behinderung eine Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Aus diesem Grund muss eine Erhöhung des Zuschusses möglich gemacht werden. Zudem merkt er erneut an, dass viele BahnhöBeschluss Sozialausschuss 28.03.2017 1 von 2 fe im Brühler Stadtgebiet für Menschen mit Behinderung immer noch nicht zugänglich sind. Außerdem werden viele Stadtgebiete zu bestimmten Uhrzeiten vom ÖPNV nicht mehr bedient. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bittet trotz aller Bedenken bezüglich der höheren Kosten die Möglichkeit der Verdreifachung des Zuschusses für die Beförderungsscheine in Betracht zu ziehen. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) gibt erklärend ein, dass in der Tabelle von der maximalen Kostenausgabe ausgegangen wird.Diese fallen an, falls der Zuschuss komplett ausgeschöpft wird. Ob dieser Betrag auch tatsächlich abgerufen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Aktuell wird der komplette Betrag nicht abgerufen. Bei einer Haushaltsplanung muss man aber von den maximalen Kosten ausgehen. Er weist erneut darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung darauf geachtet werden muss, nicht den Gesamtbetrag zu erhöhen, sondern den Zuschuss für die einzelnen Beförderungsscheine. Beschluss: Die Mitglieder des Sozialausschusses nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließen keine Änderung bei der Gewährung der Beförderungsscheine für schwerbehinderte Menschen von derzeit 2,05 € je Schein (0,41 € je Kilometer, bei maximal fünf Kilometern je Fahrt). Ferner wird das Abrechnungsverfahren dahingehend ausgeweitet, dass teilnehmende Unternehmen die Rechnung inklusive der Fahrscheine bis zum Ablauf des nächsten Monats eines jeden Quartals vorlegen können. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 9; Enthaltungen: 1 Beschluss Sozialausschuss 28.03.2017 2 von 2