Daten
Kommune
Brühl
Größe
91 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.04.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.03.2017
Öffentliche Sitzung
2.
Evaluation Bildung und Teilhabe
91/2017
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) bedankt sich für die Einladung und berichtet mittels Powerpointpräsentation über die Ergebnisse der Auswertung
zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus den Standorten Rhein-Erft-Kreis und Brühl.
Es wurden 29 Fallstudien vertieft. Es fanden Gespräche mit Leistungsstellen (Vertreterinnen und Vertretern aus Kreis, Kommune und Jobcenter), -anbietern und Schulsozialarbeitern statt. Ferner wurden Interviews mit leistungsberechtigten Haushalten durchgeführt,
sowie Online-Befragungen mit Leistungsanbietern und Befragung zuständiger Landesministerien getätigt.
Eine Schwierigkeit in der Auswertung bestand darin, dass die Bearbeitung der BuTAnträge einer dreigliedrigen Umsetzung unterliegt. So ist, je nach Fallgestaltung, das Jobcenter, der Rhein-Erft-Kreis oder die Kommune zuständig.
Entgegen den ersten Befürchtungen haben sich die einzelnen Stellen jedoch sehr frühzeitig auf ein einheitliches Grundvorgehen verständigt. Der Bedarf ist abgesichert und somit
besteht eine gute Grundlage für die Umsetzung.
Die Leistungen für BuT werden als besondere Aufgabe für die Verwaltung wahrgenommen. Zudem ist es auch ein sozialpolitischer Gestaltungsauftrag, der über die reine Verwaltung hinausreicht. In der Stadt Brühl ist die Umsetzung der BuT-Leistungen sehr gut
verlaufen. Damit diese auch angenommen werden, sollen die BuT-Ansprüche nicht nur
abgerufen, sondern es soll speziell darauf hingewiesen werden.
Zu den Ergebnissen der Auswertung für Brühl berichtet Herr Wende, dass die Abläufe gut
dokumentiert sind und stabile Verfahren und Prozesse bestehen. Es lässt sich eine Steigerung der Leistungen zu Mittagessen, Klassenfahrten, der Lernförderung und der Freizeitgestaltung feststellen. Eine Erhöhung der Nutzung des sport- und kulturellen Angebotes ist nicht eindeutig feststellbar.
Für die Antragsteller ist es aber oft schwierig, die Formulare auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Probleme gibt es auch in den oft unverständlichen und
unterschiedlichen Formularen.
Als weitere Schwierigkeit hat Herr Wende die unterschiedlichen Bewilligungszeiträume der
zuständigen Stellen gesehen. Für eine Vereinfachung des Verfahrens empfiehlt er, die
Bewilligungszeiträume auf ein Jahr festzulegen und den Verwaltungsablauf zwischen den
einzelnen Stellen auf Kreis- und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen.
Die soziokulturellen Angebote haben sich nicht verändert. Es hat sich gezeigt, dass die
Finanzierung hier nicht immer bedarfsgerecht ist. Es werden 10,00 € pro Monat pro Kind
ausgezahlt, die jedoch teilweise nicht ausreichen. Er empfiehlt, hier über eine bedarfsgerechtere Form nachzudenken.
Als zusätzlicher negativer Aspekt für eine Nichtinanspruchnahme der soziokulturellen Angebote sieht er, dass sich die Kinder vielfach ausgeschlossen fühlen.
Beschluss Sozialausschuss 28.03.2017
1 von 3
Eintägige Ausflüge werden oft von den Eltern selbst bezahlt, weil die Abrechnungsformen
nicht ganz einfach sind. Es ist wünschenswert, sich auf eine einheitliche Form der Abrechnungen zu verständigen.
Eine Vereinfachung der Abrechnungen sowie eine höhere Inanspruchnahme würde durch
das Entfallen des Eigenanteils für die Schülerbeförderung und das Mittagessen erreicht
werden.
Als Ergebnis teilt er abschließend mit, dass die BuT-Leistungen in bestimmten Bereichen
die Versorgung verbessern aber nicht unbedingt die Teilhabe. Eine bessere Eingliederung
in die Gesellschaft ist durch das BuT-Paket nicht unbedingt gegeben.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende für den Vortrag und
bittet die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, mögliche Fragen zu stellen.
Ratsherr Weitz (SPD) bedankt sich ebenfalls bei Herrn Wende für den Vortrag. Er fragt,
ob es Erkenntnisse gibt, wie viele Brühler Familien leistungsberechtigt sind.
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass Zahlen für
den Rhein-Erft-Kreis erhoben worden sind. Genaue Zahlen für die Stadt Brühl liegen ihm
nicht vor, nur Schätzungen.
Ratsherr Weitz (SPD) möchte weiter wissen, ob es für eine Steigerung der Teilhabe Ansätze oder Empfehlungen gibt?
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass es leider
kaum Möglichkeiten gibt, die Teilhabe zu erhöhen. Ein Ausschlusskriterium ist z.B., dass
die Schülerbeförderung nicht am Nachmittag für die Freizeitgestaltung genutzt werden
kann. Hier ist eine Busverbindung sicherlich förderlich.
Ratsherr Weitz (SPD) fragt die Verwaltung, ob es trotz des guten Ergebnisses für Brühl
weitere Überlegungen zur Verbesserung gibt. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter)
berichtet, dass das Thema bereits bearbeitet wurde. Das Problem war und ist auch heute
noch, dass es ein hoher Verwaltungsaufwand ist, über einen relativ „kleinen Antrag“ zu
entscheiden. Eine Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs ist sinnvoll. Eine Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtverwaltung wird bereits vorgenommen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) ergänzt hierzu, dass seitens Fachbereich 51 eine große
Unterstützung bei der Antragsstellung zu den BuT-Leistungen von den Erzieherinnen und
Erziehern in den Kitas und von den Schulsozialarbeiterinnen in den Schulen erfolgt.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Er berichtet aus eigener Erfahrung, dass Anträge von den Leistungsberechtigten nicht gestellt werden und somit oft z.B. Essensgelder nicht gezahlt werden und Rückstände bei den Anbietern anfallen. Er fragt nach, ob es eine Möglichkeit gibt, dass z.B. Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter eines Caterers für die Eltern oder mit den Eltern den Antrag stellen.
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) erklärt hierzu, dass es
leider kaum Möglichkeiten gibt, die Anträge für die Eltern auszufüllen. Hier haben die Eltern immer noch das Recht, nicht nach außen sichtbar zu machen, dass sie Sozialleistungen erhalten. Bei den Kitas besteht die Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eltern ansprechen. Bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern
ist die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs nicht immer gegeben. Grundsätzlich darf
jedoch jede Bürgerin und jeder Bürger sozialrechtliche Unterstützung geben, man muss
die Eltern nur darauf aufmerksam machen, die entsprechenden Anträge zu unterzeichnen.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) teilt ergänzend mit, dass nichts dagegen
spricht, wenn die Anträge nicht von den Eltern, sondern von Dritten ausgefüllt werden. Sie
müssen nur von den Eltern unterschrieben sein. Er bietet an, dass Familien bei ihm gemeldet werden, die evtl. einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben. Fachbereich 50 wird die Anträge an die Eltern weitergeben und Hilfestellung anbieten. Das Problem liegt oft auch bei den fehlenden Unterlagen, die von der Schule, dem Caterer oder
ähnlichem beigebracht werden müssen.
Beschluss Sozialausschuss 28.03.2017
2 von 3
Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) erwähnt, dass es in den Kitas wegen des größeren
Kontakts mit den Eltern bessere Möglichkeiten gibt, die Anträge auszufüllen.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende und stellt fest, dass
es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Beschluss Sozialausschuss 28.03.2017
3 von 3