Daten
Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.04.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.03.2017
Öffentliche Sitzung
Anfragen
9.1. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum
1
01.07.2017
Bezug: Anfrage der Fraktion CDU / Die Grünen vom 06.03.2017
107/2017
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) fragt nach, wie hoch die Summe der Mehrkosten
durch die Änderung des UVG-Gesetzes sein wird und ob auch z.B. 15-jährige, die als 12jährige ihren Anspruch verloren haben, nunmehr wieder einen Anspruch haben oder
„wachsen“ diese aus den bisherigen Anspruchsberechtigten bis 12 Jahre nach.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) informiert, dass mit der Änderung des UVGGesetzes alle Jugendliche bis 18 Jahre wieder einen Anspruch auf Leistungen nach dem
UVG haben, sofern sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
Zu den Kosten kann zurzeit keine verbindliche Aussage gemacht werden.
Frau Burkhardt (Dezernentin) verweist zu den Kosten auf die Tabelle auf Seite 4 der
Vorlage.
Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) gibt zu der Tabelle auf Seite 4 der Vorlage zu bedenken,
dass tatsächlich jedoch mit einem wesentlich höheren Betrag gerechnet werden muss.
Die Zahl der Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren, die leistungsberechtigt sind, kann von
20 auf 70 Kinder steigen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Beschluss Sozialausschuss 28.03.2017
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