Daten
Kommune
Brühl
Größe
350 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08
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Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.03.2017
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:00 Uhr.
Vorsitz führte: Jung, Heinz
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Hans, Josef
Liers, Dirk
Regh, Pia
Stilz, Herbert
Surmann, Petra
SPD
Düx, Claudia
Krämer, Clemens
Meese, Maren
Weitz, Michael
GRÜNE
Brkic, Pia
Özcelik, Nilgün
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
FDP
Wehr, Stefan
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Duda, Marian (Spätaussiedler)
Mörs, Paul (Obdachlosenber.)
von der Verwaltung:
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Zimmermann, Andreas (FBL Soziales )
Schriftführerin:
Alef, Doris
Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
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Gäste:
Wende, Lutz (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen)
Dreßen-Schneider, Wilma (FB 51/5 Abteilungsleiterin)
Nicht anwesend / entschuldigt:
Dr. Frantzioch-Immenkeppel, Marion (CDU)
Berg, Leon (SPD)
Hildebrandt, Karin (SPD)
Weidner, Johanna (Init. f. Völkerverst.)
Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte)
Zons, Alexander (Abteilungsleiter 50/2 Obdachlose und Flüchtlinge)
Bäckmann, Juana (FB 40 Schule und Sport)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.11.2016
2.
Evaluation Bildung und Teilhabe
(91/2017)
3.
Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!"
hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl
(72/2017)
4.
Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte
Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016
- Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität -
5.
Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte
6.
Wunschbaumaktion 2016
7.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bezuschussung des Projektes "IntESpo REK" von ASH Sprungbrett e.V.
8.
Mitteilungen
9.
Anfragen
9.1
Auswirkungen des neuen Unterhaltvorschussgesetzes (UVG) für
Brühl
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom
06.03.2017
9.1. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum
1
01.07.2017
Bezug: Anfrage der Fraktion CDU / Die Grünen vom 06.03.2017
Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
(507/2016)
(86/2017)
(7/2017)
(111/2017)
(106/2017)
(107/2017)
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) eröffnet die Sitzung des Sozialausschusses, begrüßt die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, Frau Alef (Sachbearbeiterin
50/1) als neue Schriftführerin, Herrn Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen)
und Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin 50/5).
Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Sozialausschuss
beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 08.11.2016
Die Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses vom 08.11.2016 wird ohne Änderungen oder Ergänzungen angenommen.
2.
Evaluation Bildung und Teilhabe
91/2017
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) bedankt sich für die Einladung und berichtet mittels Powerpointpräsentation über die Ergebnisse der Auswertung
zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus den Standorten Rhein-Erft-Kreis und Brühl.
Es wurden 29 Fallstudien vertieft. Es fanden Gespräche mit Leistungsstellen (Vertreterinnen und Vertretern aus Kreis, Kommune und Jobcenter), -anbietern und Schulsozialarbeitern statt. Ferner wurden Interviews mit leistungsberechtigten Haushalten durchgeführt,
sowie Online-Befragungen mit Leistungsanbietern und Befragung zuständiger Landesministerien getätigt.
Eine Schwierigkeit in der Auswertung bestand darin, dass die Bearbeitung der BuTAnträge einer dreigliedrigen Umsetzung unterliegt. So ist, je nach Fallgestaltung, das Jobcenter, der Rhein-Erft-Kreis oder die Kommune zuständig.
Entgegen den ersten Befürchtungen haben sich die einzelnen Stellen jedoch sehr frühzeitig auf ein einheitliches Grundvorgehen verständigt. Der Bedarf ist abgesichert und somit
besteht eine gute Grundlage für die Umsetzung.
Die Leistungen für BuT werden als besondere Aufgabe für die Verwaltung wahrgenommen. Zudem ist es auch ein sozialpolitischer Gestaltungsauftrag, der über die reine Verwaltung hinausreicht. In der Stadt Brühl ist die Umsetzung der BuT-Leistungen sehr gut
verlaufen. Damit diese auch angenommen werden, sollen die BuT-Ansprüche nicht nur
abgerufen, sondern es soll speziell darauf hingewiesen werden.
Zu den Ergebnissen der Auswertung für Brühl berichtet Herr Wende, dass die Abläufe gut
dokumentiert sind und stabile Verfahren und Prozesse bestehen. Es lässt sich eine Steigerung der Leistungen zu Mittagessen, Klassenfahrten, der Lernförderung und der Freizeitgestaltung feststellen. Eine Erhöhung der Nutzung des sport- und kulturellen Angebotes ist nicht eindeutig feststellbar.
Für die Antragsteller ist es aber oft schwierig, die Formulare auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Probleme gibt es auch in den oft unverständlichen und
unterschiedlichen Formularen.
Als weitere Schwierigkeit hat Herr Wende die unterschiedlichen Bewilligungszeiträume der
zuständigen Stellen gesehen. Für eine Vereinfachung des Verfahrens empfiehlt er, die
Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
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Bewilligungszeiträume auf ein Jahr festzulegen und den Verwaltungsablauf zwischen den
einzelnen Stellen auf Kreis- und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen.
Die soziokulturellen Angebote haben sich nicht verändert. Es hat sich gezeigt, dass die
Finanzierung hier nicht immer bedarfsgerecht ist. Es werden 10,00 € pro Monat pro Kind
ausgezahlt, die jedoch teilweise nicht ausreichen. Er empfiehlt, hier über eine bedarfsgerechtere Form nachzudenken.
Als zusätzlicher negativer Aspekt für eine Nichtinanspruchnahme der soziokulturellen Angebote sieht er, dass sich die Kinder vielfach ausgeschlossen fühlen.
Eintägige Ausflüge werden oft von den Eltern selbst bezahlt, weil die Abrechnungsformen
nicht ganz einfach sind. Es ist wünschenswert, sich auf eine einheitliche Form der Abrechnungen zu verständigen.
Eine Vereinfachung der Abrechnungen sowie eine höhere Inanspruchnahme würde durch
das Entfallen des Eigenanteils für die Schülerbeförderung und das Mittagessen erreicht
werden.
Als Ergebnis teilt er abschließend mit, dass die BuT-Leistungen in bestimmten Bereichen
die Versorgung verbessern aber nicht unbedingt die Teilhabe. Eine bessere Eingliederung
in die Gesellschaft ist durch das BuT-Paket nicht unbedingt gegeben.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende für den Vortrag und
bittet die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, mögliche Fragen zu stellen.
Ratsherr Weitz (SPD) bedankt sich ebenfalls bei Herrn Wende für den Vortrag. Er fragt,
ob es Erkenntnisse gibt, wie viele Brühler Familien leistungsberechtigt sind.
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass Zahlen für
den Rhein-Erft-Kreis erhoben worden sind. Genaue Zahlen für die Stadt Brühl liegen ihm
nicht vor, nur Schätzungen.
Ratsherr Weitz (SPD) möchte weiter wissen, ob es für eine Steigerung der Teilhabe Ansätze oder Empfehlungen gibt?
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass es leider
kaum Möglichkeiten gibt, die Teilhabe zu erhöhen. Ein Ausschlusskriterium ist z.B., dass
die Schülerbeförderung nicht am Nachmittag für die Freizeitgestaltung genutzt werden
kann. Hier ist eine Busverbindung sicherlich förderlich.
Ratsherr Weitz (SPD) fragt die Verwaltung, ob es trotz des guten Ergebnisses für Brühl
weitere Überlegungen zur Verbesserung gibt. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter)
berichtet, dass das Thema bereits bearbeitet wurde. Das Problem war und ist auch heute
noch, dass es ein hoher Verwaltungsaufwand ist, über einen relativ „kleinen Antrag“ zu
entscheiden. Eine Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs ist sinnvoll. Eine Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Stadtverwaltung wird bereits vorgenommen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) ergänzt hierzu, dass seitens Fachbereich 51 eine große
Unterstützung bei der Antragsstellung zu den BuT-Leistungen von den Erzieherinnen und
Erziehern in den Kitas und von den Schulsozialarbeiterinnen in den Schulen erfolgt.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Er berichtet aus eigener Erfahrung, dass Anträge von den Leistungsberechtigten nicht gestellt werden und somit oft z.B. Essensgelder nicht gezahlt werden und Rückstände bei den Anbietern anfallen. Er fragt nach, ob es eine Möglichkeit gibt, dass z.B. Mitarbeiterinnen oder
Mitarbeiter eines Caterers für die Eltern oder mit den Eltern den Antrag stellen.
Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) erklärt hierzu, dass es
leider kaum Möglichkeiten gibt, die Anträge für die Eltern auszufüllen. Hier haben die Eltern immer noch das Recht, nicht nach außen sichtbar zu machen, dass sie Sozialleistungen erhalten. Bei den Kitas besteht die Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eltern ansprechen. Bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern
ist die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs nicht immer gegeben. Grundsätzlich darf
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jedoch jede Bürgerin und jeder Bürger sozialrechtliche Unterstützung geben, man muss
die Eltern nur darauf aufmerksam machen, die entsprechenden Anträge zu unterzeichnen.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) teilt ergänzend mit, dass nichts dagegen
spricht, wenn die Anträge nicht von den Eltern, sondern von Dritten ausgefüllt werden. Sie
müssen nur von den Eltern unterschrieben sein. Er bietet an, dass Familien bei ihm gemeldet werden, die evtl. einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben. Fachbereich 50 wird die Anträge an die Eltern weitergeben und Hilfestellung anbieten. Das Problem liegt oft auch bei den fehlenden Unterlagen, die von der Schule, dem Caterer oder
ähnlichem beigebracht werden müssen.
Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) erwähnt, dass es in den Kitas wegen des größeren
Kontakts mit den Eltern bessere Möglichkeiten gibt, die Anträge auszufüllen.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende und stellt fest, dass
es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
3.
Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!"
hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl
72/2017
Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin 51/5) berichtet vom Landesprojekt „Kein
Kind zurücklassen!“. Das Projekt orientiert sich sehr eng an der Armutsprävention. Inhalte
des Projektes sind die Präventionskette, frühe Hilfen, Schwerpunktsetzung und eine Umfrage für Alleinerziehende.
Es soll jedem Kind, unabhängig der Herkunft und des Standes, gleiche Chancen für ein
gelingendes Aufwachsen ermöglichen. Es gibt Modellkommunen, die seit 2012 die Ziele
des Projektes verfolgen. Die Stadt Brühl hat sich 2016 für dieses Projekt beworben und
wird von Herbst 2017 bis Herbst 2019 daran teilnehmen.
„Kein Kind zurücklassen!“ orientiert sich beim lückenlosen Aufbau der Präventionskette an
den Lebensphasen eines Kindes. Hier werden die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit,
Bildung, Soziales und Gesundheit besonders beachtet. Für jedes Alter der Präventionskette gibt es spezielle Angebote. Als erstes Glied der Kette stehen die frühen Hilfen. Diese
beginnen bereits in der Schwangerschaft und reichen zum Teil bis zum dritten Lebensjahr.
Hier kann die Stadt Brühl unter anderem auf die Erfahrung und Hilfe einer Familienhebamme und auf die Unterstützung des Marienhospitals Brühl zurückgreifen.
Es besteht eine enge Anbindung an die städtischen Familienzentren und an das SKF.
Als zusätzliches Angebot wird noch eine Gesundheitskonferenz auf den Weg gebracht.
Hier werden besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens eingebunden.
Als Zweiter Schwerpunkt steht die Vermeidung und Relativierung von sozialer Segregation
in Kitas. Es ist geplant, jedem Kind ab vier Jahren eine kostenfreie zweijährige Mitgliedschaft in dem hierzu gegründeten Sportverein „Brühler KidS“ und die problemlose Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule zu ermöglichen. Es gibt hier eine Kooperation mit dem Stadtsportverband und den Brühler Sportvereinen. Die Richtlinien sind
datenschutzrechtlich abgesegnet und offiziell einsehbar. Die Brühler Vereine werden evtl.
zur finanziellen Unterstützung mit eingebunden.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) teilt auf Nachfrage von Frau Dreßen-Schneider
mit, dass in einem Verein bereits erste Überlegungen zur Deckung der Kosten gemacht
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werden. So steht zur Abstimmung, ob künftig von jedem Mitglied zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag pro Monat 0,10 € (1,20 €/Jahr) eingezogen werden. Das sind bei diesem
speziellen Verein bereits ca. 12.000,00 €/Jahr. Wenn hierzu weitere Brühler Vereine gewonnen werden können, ist die Finanzierung abgesichert.
Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) berichtet weiter, dass pro Jahr mit
ca. 400 Kindern im Alter von vier Jahren gerechnet wird. Bei einer Laufzeit des Projektes
über drei Jahre fallen Kosten von ca. 96.000,00 € an. Durch die Unterstützung der Vereine können diese Kosten abgedeckt werden. Sie hat in diesem Bereich ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass Eltern davor zurückschrecken, sich als Sozialhilfeempfänger outen zu
müssen. Man kann und sollte das BuT-Angebot mit einbinden.
Der dritte Schwerpunkt des Projekts ist die Übergangssituationen in verschiedenen Lebenskrisen sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. So gestaltet sich zum Beispiel
der Übergang von der Kita zur Grundschule oft schwierig. Hier treffen zwei unterschiedliche Bildungssysteme auf die Familien. Hierzu ist ein Planungsworkshop eingerichtet worden, an dem sich unter anderem das Schulamt beteiligt.
Ob alles erreichbar ist, wird sich herausstellen, aber es lohnt sich, daran zu arbeiten.
Als letztes berichtet sie über die Umfrage für Alleinerziehende. Die Arbeitsgemeinschaft
„Soziale Dienste“ hat diese Umfrage erarbeitet. Zurzeit leben 529 Alleinerziehende in
Brühl, davon erhalten 301 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II. Die Umfrage
dient dazu, einen Leitfaden für Alleinerziehende zu entwickeln. Aus diesem Leitfaden
können Alleinerziehende entnehmen, welche Möglichkeiten sie in Brühl haben und wo sie
diese bekommen können. Ein Ziel ist es auch, ihnen die Leistungsträger näher zu bringen.
Ganz wichtig für das Projekt und die Prävention ist das Ehrenamt.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Frau Dreßen-Schneider für den
Vortrag und fragt die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, ob es Fragen
hierzu gibt.
Frau Brkic (sachkundige Bürgerin GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und
fragt, welche Inhalte in der Umfrage für Alleinerziehende abgefragt werden.
Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) berichtet, dass es sich hier um
soziodemographische Daten handelt. So wird zum Beispiel gefragt, welche Form der Kinderbetreuung die Alleinerziehenden benötigen und welche Angebote sie für sich und ihre
Kinder wünschen.
Herr Hans (CDU) erwähnt zu dem Vortrag von Frau Dreßen-Schneider, dass sich seiner
Meinung nach der Begriff „Familie“ zu früher stark verändert hat. Eltern sind dazu da, Kinder zu gebären, die dann bis zum Berufseinstieg, zum Erwachsenenalter „verwahrt werden“ müssen.
Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) erwidert, dass sich die Gesellschaft durch Berufstätigkeit und Ausbildung von Frauen stark verändert hat. Es ist aber
trotzdem wichtig, die Familien und Eltern mit einzubinden. Sinn und Zweck der Familienzentren ist es, die Eltern und Kinder wieder zusammen zu bringen und zu lernen, etwas
miteinander zu tun. Ein Kriterium ist hier, nicht nur die Kinder wegzugeben. Ein anderes ist
es allerdings, dass Kindern, die sehr viel zu Hause alleine oder mit Erwachsenen zusammen sind, oft die sozialen Kontakte fehlen. Sie haben im Umgang mit Gleichaltrigen ganz
andere Entwicklungsmöglichkeiten. Im Idealfall bringen die Familienzentren das Miteinander in der Familie und der Institution zusammen.
Hauptziel ist es, Eltern zu stärken, Bildung zu fördern und Chancen zu eröffnen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt aus den Erkenntnissen der Verwaltung für das Projekt „Alle Kinder in einen Sportverein“. Daraus
ergibt sich, dass etwa 20% der Kinder in der Altersgruppe vier bis sechs Jahre einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) erwähnt, dass es gerade in der heutigen Zeit
wichtig ist, den Familien zu helfen.
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Frau Düx (sachkundige Bürgerin SPD) fragt, wie die Beiträge zum „Mutter-Kind-Turnen“
abgerechnet werden. Sind hier Beiträge für die Mütter zu zahlen und für die Kinder nicht?
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) berichtet, dass es in Brühler Sportvereinen „Mutter-Kind-Turnen“ gibt und hier nur ein Beitrag erhoben wird. Die Mutter muss als Begleitperson an dem Kurs teilnehmen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) erwähnt, dass es beim Projekt „Alle Kinder in einen Sportverein“ weniger um einzelne Kurse als um die Mitgliedschaft im Sportverein geht. Man
möchte den Kindern ermöglichen, einen Sport im Verein auszuüben und zur Gemeinschaft dazu zu gehören.
Weitere Fragen gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
4.
Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte
Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom
04.11.2016
- Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität -
507/2016
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) berichtet, dass es vom Ausschuss für Verkehr
und Mobilität einen Prüfantrag an die Verwaltung gegeben hat. Der zuständige Kollege hat
ihm mitgeteilt, dass der Rhein-Erft-Kreis an einer kreisweiten Lösung der Problematik arbeitet. Die Stadt Brühl möchte die Entscheidung des Rhein-Erft-Kreises abwarten und sich
dieser Entscheidung anschließen.
Ratsherr Weitz (SPD) fragt nach, ob es beim Rhein-Erft-Kreis auf Anfrage der Brühler
Bürgerin zu diesen Überlegungen gekommen ist oder ob es dort vorab bereits Überlegungen dieser Art gegeben hat.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) teilt mit, dass er nicht weiß, ob die Anfrage der
Brühler Bürgerin zu den Überlegungen des Rhein-Erft-Kreises geführt hat.
Frau Burkhardt (Dezernentin) berichtet, dass es in Brühl bereits Handwerkerparkausweise gibt und diese auch für die Pflegekräfte genutzt werden könnten. Gespräche hierzu
sind bereits erfolgt. Über den aktuellen Stand ist sie nicht informiert, da dieses Thema
zwischenzeitlich in das technische Dezernat gewechselt ist.
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) regt an, nicht auf die Entscheidung des Rhein-ErftKreises zu warten, sondern der Idee von Frau Burkhardt mit dem Handwerkerparkausweis
nachzugehen.
Frau Burkhardt (Dezernentin) erwähnt hierzu, dass es beim letzten Verkehrsausschuss
hierzu einen Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben hat. Der Sozialausschuss könnte sich
diesem Prüfauftrag anschließen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Ausnahmegenehmigung nach StVO
für Pflegekräfte unter Berücksichtigung der Vorschläge und Anregungen der mit dem
Thema befassten Fachausschüsse zu prüfen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
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5.
Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte
86/2017
Frau Burkhardt (Dezernentin) gibt eine Ergänzung zu der Vorlage zu Protokoll: In der
Vorlage steht, dass die Nutzung von Elektro-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht erlaubt ist. Zwischenzeitlich gibt es einen bundesweiten Erlass, dass
Elektro-Scooter künftig im ÖPNV befördert werden müssen.
Ratsherr Weitz (SPD) erwähnt hierzu, dass seine Fraktion dem Beschlussentwurf nicht
folgen wird. Beim letzten Sozialausschuss hat er für seine Fraktion die Zustimmung zur
Erhöhung des Zuschusses für die Beförderungsscheine gegeben. Dabei ist seine Fraktion
auch geblieben. Es gibt auch nach der Vorlage keine ausreichenden Gründe, hiervon abzuweichen. Er sieht für Menschen mit Behinderung in Brühl noch zu viele Schwierigkeiten,
mit dem ÖPNV frei befördert zu werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für
diesen Personenkreis mit dem ÖPNV nicht gegeben. Die Bahnhöfe sind zu bestimmten
Tageszeiten nicht nutzbar. Die Fahrten mit dem Bus sind oft nicht stimmig mit dem Ende
von Veranstaltungen des kulturellen Lebens. Er hat es als wichtiges Signal empfunden,
hier den Haushalt zu erhöhen. Im sozialen Bereich sind in den letzten Jahren freiwillige
Ausgaben sehr gekürzt worden.
Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) berichtet, dass die Fraktion der Grünen der Verwaltungsvorlage folgen möchte. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Angebot im vergangenen
Jahr von acht Personen angenommen wurde. Zudem kann eine Person mehrere Beförderungsscheine für eine Fahrt nutzen. Eine Zustimmung der Verdreifachung des Beförderungsscheines kann Mehrkosten von 9.500,00 € bei 10 Personen mit sich bringen.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) äußert, dass die Menschen mit Behinderung oft
für die Erstattung von einer Fahrt sieben Beförderungsscheine benötigen. Ebenso kann
der Hinweis, dass andere Städte dies nicht machen, kein Argument für die Stadt Brühl
sein, die Erhöhung nicht vorzunehmen. Er teilt mit, dass ein Teil der CDU-Fraktion der
Verwaltungsvorlage nicht zustimmt.
Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls
nicht zustimmt. Die Stadt Brühl muss sich verpflichtet fühlen, den Menschen mit Behinderung im Rahmen der Inklusion ein Beförderungsangebot zu ermöglichen.
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) erwähnt, dass er einer dreifachen Erhöhung des bisherigen
Erstattungsbetrages skeptisch gegenüber steht. Es sind zwischenzeitlich viele Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet worden, sodass die Menschen mit Behinderung auch vermehrt diese Möglichkeiten nutzen können. Er regt an, eine Lösung zwischen dem jetzigen
Erstattungsbetrag und der Dreifacherhöhung zu suchen.
Ratsfrau Regh (CDU) schließt sich den Wortmeldungen von Herrn Dr. Fiedler und Frau
Özcelik an und teilt mit, dass sie dem Beschluss der Verwaltung zustimmt.
Ratsherr Weitz (SPD) gibt erklärend hinzu, dass die Erhöhung des Zuschusses für die
Beförderungsscheine den Menschen mit Behinderung eine Verbesserung der Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Aus diesem Grund muss eine Erhöhung
des Zuschusses möglich gemacht werden. Zudem merkt er erneut an, dass viele Bahnhöfe im Brühler Stadtgebiet für Menschen mit Behinderung immer noch nicht zugänglich
sind. Außerdem werden viele Stadtgebiete zu bestimmten Uhrzeiten vom ÖPNV nicht
mehr bedient.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bittet trotz aller Bedenken bezüglich der höheren
Kosten die Möglichkeit der Verdreifachung des Zuschusses für die Beförderungsscheine
in Betracht zu ziehen.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) gibt erklärend ein, dass in der Tabelle von der
maximalen Kostenausgabe ausgegangen wird.Diese fallen an, falls der Zuschuss komplett ausgeschöpft wird. Ob dieser Betrag auch tatsächlich abgerufen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Aktuell wird der komplette Betrag nicht abgerufen. Bei einer HausNiederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
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haltsplanung muss man aber von den maximalen Kosten ausgehen. Er weist erneut darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung darauf geachtet werden muss, nicht den Gesamtbetrag zu erhöhen, sondern den Zuschuss für die einzelnen Beförderungsscheine.
Beschluss:
Die Mitglieder des Sozialausschusses nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und beschließen keine Änderung bei der Gewährung der Beförderungsscheine
für schwerbehinderte Menschen von derzeit 2,05 € je Schein (0,41 € je Kilometer, bei maximal fünf Kilometern je Fahrt). Ferner wird das Abrechnungsverfahren dahingehend ausgeweitet, dass teilnehmende Unternehmen die Rechnung inklusive der Fahrscheine bis
zum Ablauf des nächsten Monats eines jeden Quartals vorlegen können.
Abstimmungsergebnis:
6.
Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 9; Enthaltungen: 1
Wunschbaumaktion 2016
7/2017
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) stellt fest, dass es hierzu keine Wortmeldungen
seitens der Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder gibt.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
7.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bezuschussung des
Projektes "IntESpo REK" von ASH Sprungbrett e.V.
111/2017
Ratsherr Weitz (SPD) kündigt für seine Fraktion an, dass er zu dieser Vorlage heute keinen Beschluss fassen kann. Er findet einige Punkte unklar und bittet die Verwaltung, hierzu dem Sozialausschuss noch Erklärungen zu geben. Unter anderem sieht er den Punkt
„finanzielle Auswirkungen“ unklar. Dass es keinen schriftlichen Förderantrag gibt, ist ihm
nicht verständlich. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, dass von dem Träger davon ausgegangen wird, dass die Mittel, die ihm bereits in der Vergangenheit für ein anderes Projekt
bewilligt, aber noch nicht abgerufen wurden, nun hier einfließen können. Es muss zu allen
Fördergeldern, die für bestimmte Projekte bewilligt werden, auch der Nachweis erbracht
werden, dass das Fördergeld ausschließlich für dieses Projekt genutzt wird. Das Argument, dass der Träger bereits in Vorleistung gegangen ist, kann ihn nicht zu einer Zustimmung bewegen. Aus den Erläuterungen ist nicht definitiv ersichtlich, was genau bezuschusst werden soll.
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) schließt sich den Ausführungen von Ratsherr
Weitz (SPD) an. Er findet die Vorlage inhaltlich nicht überzeugend. Er sieht es bedenklich,
dass mit dieser Förderung eine Vereinsamung von Kindern gefördert werden soll, indem
sie zu elektronischen Spielen hingeführt werden und dadurch noch weniger persönliche
Kommunikation stattfinden kann. Ihm fehlen nähere Erläuterungen zum Inhalt und zu den
Kosten. Er schlägt vor, den Projektleiter des ASH Sprungbrett e.V., Herrn Julian Beywl, zu
einer Stellungnahme hierzu einzuladen.
Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) schließt sich den Wortmeldungen von Ratsherr Weitz (SPD)
und Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) an und bittet ebenfalls um weitere Klärung.
Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
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Beschluss:
Der Sozialausschuss vertagt die Vorlage in eine Sondersitzung des Sozialausschusses
am 04.05.2017 zeitgleich mit dem Intergrationsrat und bittet die Verwaltung hierzu die
Trägervertreter vom ASH Sprungbrett e.V., Herrn Julian Beywl, einzuladen.
Abstimmungsergebnis:
8.
Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Mitteilungen
Es liegen keine Mitteilungen vor.
9.
Anfragen
9.1 Auswirkungen des neuen Unterhaltvorschussgesetzes (UVG)
für Brühl
Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne
vom 06.03.2017
106/2017
Ausschussvorsitzender Jung (SPD) stellt fest, dass es hierzu keine Wortmeldungen
gibt und verweist auf die Vorlage 107/2017, die zu der Vorlage 106/2016 nähere Erläuterungen gibt.
9.1.1 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum
01.07.2017
Bezug: Anfrage der Fraktion CDU / Die Grünen vom 06.03.2017
107/2017
Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) fragt nach, wie hoch die Summe der Mehrkosten
durch die Änderung des UVG-Gesetzes sein wird und ob auch z.B. 15-jährige, die als 12jährige ihren Anspruch verloren haben, nunmehr wieder einen Anspruch haben oder
„wachsen“ diese aus den bisherigen Anspruchsberechtigten bis 12 Jahre nach.
Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) informiert, dass mit der Änderung des UVGGesetzes alle Jugendliche bis 18 Jahre wieder einen Anspruch auf Leistungen nach dem
UVG haben, sofern sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten.
Zu den Kosten kann zurzeit keine verbindliche Aussage gemacht werden.
Frau Burkhardt (Dezernentin) verweist zu den Kosten auf die Tabelle auf Seite 4 der
Vorlage.
Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) gibt zu der Tabelle auf Seite 4 der Vorlage zu bedenken,
dass tatsächlich jedoch mit einem wesentlich höheren Betrag gerechnet werden muss.
Die Zahl der Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren, die leistungsberechtigt sind, kann von
20 auf 70 Kinder steigen.
Beschluss:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
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Ausschussvorsitzender
Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017
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Schriftführer/in
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