Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Sozialausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
350 kB
Datum
28.03.2017
Erstellt
25.04.17, 15:08
Aktualisiert
25.04.17, 15:08

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Brühl am 28.03.2017 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:00 Uhr. Vorsitz führte: Jung, Heinz Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Hans, Josef Liers, Dirk Regh, Pia Stilz, Herbert Surmann, Petra SPD Düx, Claudia Krämer, Clemens Meese, Maren Weitz, Michael GRÜNE Brkic, Pia Özcelik, Nilgün LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard FDP Wehr, Stefan Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Duda, Marian (Spätaussiedler) Mörs, Paul (Obdachlosenber.) von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Zimmermann, Andreas (FBL Soziales ) Schriftführerin: Alef, Doris Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 1 von 10 Gäste: Wende, Lutz (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) Dreßen-Schneider, Wilma (FB 51/5 Abteilungsleiterin) Nicht anwesend / entschuldigt: Dr. Frantzioch-Immenkeppel, Marion (CDU) Berg, Leon (SPD) Hildebrandt, Karin (SPD) Weidner, Johanna (Init. f. Völkerverst.) Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte) Zons, Alexander (Abteilungsleiter 50/2 Obdachlose und Flüchtlinge) Bäckmann, Juana (FB 40 Schule und Sport) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 08.11.2016 2. Evaluation Bildung und Teilhabe (91/2017) 3. Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!" hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl (72/2017) 4. Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016 - Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - 5. Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte 6. Wunschbaumaktion 2016 7. Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bezuschussung des Projektes "IntESpo REK" von ASH Sprungbrett e.V. 8. Mitteilungen 9. Anfragen 9.1 Auswirkungen des neuen Unterhaltvorschussgesetzes (UVG) für Brühl Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 06.03.2017 9.1. Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 1 01.07.2017 Bezug: Anfrage der Fraktion CDU / Die Grünen vom 06.03.2017 Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 (507/2016) (86/2017) (7/2017) (111/2017) (106/2017) (107/2017) 2 von 10 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Jung (SPD) eröffnet die Sitzung des Sozialausschusses, begrüßt die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, Frau Alef (Sachbearbeiterin 50/1) als neue Schriftführerin, Herrn Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) und Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin 50/5). Er stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Sozialausschuss beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 08.11.2016 Die Niederschrift der Sitzung des Sozialausschusses vom 08.11.2016 wird ohne Änderungen oder Ergänzungen angenommen. 2. Evaluation Bildung und Teilhabe 91/2017 Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) bedankt sich für die Einladung und berichtet mittels Powerpointpräsentation über die Ergebnisse der Auswertung zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aus den Standorten Rhein-Erft-Kreis und Brühl. Es wurden 29 Fallstudien vertieft. Es fanden Gespräche mit Leistungsstellen (Vertreterinnen und Vertretern aus Kreis, Kommune und Jobcenter), -anbietern und Schulsozialarbeitern statt. Ferner wurden Interviews mit leistungsberechtigten Haushalten durchgeführt, sowie Online-Befragungen mit Leistungsanbietern und Befragung zuständiger Landesministerien getätigt. Eine Schwierigkeit in der Auswertung bestand darin, dass die Bearbeitung der BuTAnträge einer dreigliedrigen Umsetzung unterliegt. So ist, je nach Fallgestaltung, das Jobcenter, der Rhein-Erft-Kreis oder die Kommune zuständig. Entgegen den ersten Befürchtungen haben sich die einzelnen Stellen jedoch sehr frühzeitig auf ein einheitliches Grundvorgehen verständigt. Der Bedarf ist abgesichert und somit besteht eine gute Grundlage für die Umsetzung. Die Leistungen für BuT werden als besondere Aufgabe für die Verwaltung wahrgenommen. Zudem ist es auch ein sozialpolitischer Gestaltungsauftrag, der über die reine Verwaltung hinausreicht. In der Stadt Brühl ist die Umsetzung der BuT-Leistungen sehr gut verlaufen. Damit diese auch angenommen werden, sollen die BuT-Ansprüche nicht nur abgerufen, sondern es soll speziell darauf hingewiesen werden. Zu den Ergebnissen der Auswertung für Brühl berichtet Herr Wende, dass die Abläufe gut dokumentiert sind und stabile Verfahren und Prozesse bestehen. Es lässt sich eine Steigerung der Leistungen zu Mittagessen, Klassenfahrten, der Lernförderung und der Freizeitgestaltung feststellen. Eine Erhöhung der Nutzung des sport- und kulturellen Angebotes ist nicht eindeutig feststellbar. Für die Antragsteller ist es aber oft schwierig, die Formulare auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen einzureichen. Probleme gibt es auch in den oft unverständlichen und unterschiedlichen Formularen. Als weitere Schwierigkeit hat Herr Wende die unterschiedlichen Bewilligungszeiträume der zuständigen Stellen gesehen. Für eine Vereinfachung des Verfahrens empfiehlt er, die Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 3 von 10 Bewilligungszeiträume auf ein Jahr festzulegen und den Verwaltungsablauf zwischen den einzelnen Stellen auf Kreis- und kommunaler Ebene zu vereinheitlichen. Die soziokulturellen Angebote haben sich nicht verändert. Es hat sich gezeigt, dass die Finanzierung hier nicht immer bedarfsgerecht ist. Es werden 10,00 € pro Monat pro Kind ausgezahlt, die jedoch teilweise nicht ausreichen. Er empfiehlt, hier über eine bedarfsgerechtere Form nachzudenken. Als zusätzlicher negativer Aspekt für eine Nichtinanspruchnahme der soziokulturellen Angebote sieht er, dass sich die Kinder vielfach ausgeschlossen fühlen. Eintägige Ausflüge werden oft von den Eltern selbst bezahlt, weil die Abrechnungsformen nicht ganz einfach sind. Es ist wünschenswert, sich auf eine einheitliche Form der Abrechnungen zu verständigen. Eine Vereinfachung der Abrechnungen sowie eine höhere Inanspruchnahme würde durch das Entfallen des Eigenanteils für die Schülerbeförderung und das Mittagessen erreicht werden. Als Ergebnis teilt er abschließend mit, dass die BuT-Leistungen in bestimmten Bereichen die Versorgung verbessern aber nicht unbedingt die Teilhabe. Eine bessere Eingliederung in die Gesellschaft ist durch das BuT-Paket nicht unbedingt gegeben. Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende für den Vortrag und bittet die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, mögliche Fragen zu stellen. Ratsherr Weitz (SPD) bedankt sich ebenfalls bei Herrn Wende für den Vortrag. Er fragt, ob es Erkenntnisse gibt, wie viele Brühler Familien leistungsberechtigt sind. Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass Zahlen für den Rhein-Erft-Kreis erhoben worden sind. Genaue Zahlen für die Stadt Brühl liegen ihm nicht vor, nur Schätzungen. Ratsherr Weitz (SPD) möchte weiter wissen, ob es für eine Steigerung der Teilhabe Ansätze oder Empfehlungen gibt? Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) berichtet, dass es leider kaum Möglichkeiten gibt, die Teilhabe zu erhöhen. Ein Ausschlusskriterium ist z.B., dass die Schülerbeförderung nicht am Nachmittag für die Freizeitgestaltung genutzt werden kann. Hier ist eine Busverbindung sicherlich förderlich. Ratsherr Weitz (SPD) fragt die Verwaltung, ob es trotz des guten Ergebnisses für Brühl weitere Überlegungen zur Verbesserung gibt. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) berichtet, dass das Thema bereits bearbeitet wurde. Das Problem war und ist auch heute noch, dass es ein hoher Verwaltungsaufwand ist, über einen relativ „kleinen Antrag“ zu entscheiden. Eine Vereinfachung des Verwaltungsvorgangs ist sinnvoll. Eine Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung wird bereits vorgenommen. Frau Burkhardt (Dezernentin) ergänzt hierzu, dass seitens Fachbereich 51 eine große Unterstützung bei der Antragsstellung zu den BuT-Leistungen von den Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas und von den Schulsozialarbeiterinnen in den Schulen erfolgt. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Er berichtet aus eigener Erfahrung, dass Anträge von den Leistungsberechtigten nicht gestellt werden und somit oft z.B. Essensgelder nicht gezahlt werden und Rückstände bei den Anbietern anfallen. Er fragt nach, ob es eine Möglichkeit gibt, dass z.B. Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter eines Caterers für die Eltern oder mit den Eltern den Antrag stellen. Herr Wende (Soziologisches Forschungsinstitut Göttingen) erklärt hierzu, dass es leider kaum Möglichkeiten gibt, die Anträge für die Eltern auszufüllen. Hier haben die Eltern immer noch das Recht, nicht nach außen sichtbar zu machen, dass sie Sozialleistungen erhalten. Bei den Kitas besteht die Möglichkeit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Eltern ansprechen. Bei den Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern ist die Möglichkeit des persönlichen Gesprächs nicht immer gegeben. Grundsätzlich darf Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 4 von 10 jedoch jede Bürgerin und jeder Bürger sozialrechtliche Unterstützung geben, man muss die Eltern nur darauf aufmerksam machen, die entsprechenden Anträge zu unterzeichnen. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) teilt ergänzend mit, dass nichts dagegen spricht, wenn die Anträge nicht von den Eltern, sondern von Dritten ausgefüllt werden. Sie müssen nur von den Eltern unterschrieben sein. Er bietet an, dass Familien bei ihm gemeldet werden, die evtl. einen Anspruch auf Leistungen nach dem BuT haben. Fachbereich 50 wird die Anträge an die Eltern weitergeben und Hilfestellung anbieten. Das Problem liegt oft auch bei den fehlenden Unterlagen, die von der Schule, dem Caterer oder ähnlichem beigebracht werden müssen. Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) erwähnt, dass es in den Kitas wegen des größeren Kontakts mit den Eltern bessere Möglichkeiten gibt, die Anträge auszufüllen. Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Herrn Wende und stellt fest, dass es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 3. Landesinitiative "Kein Kind zurücklassen! Für ganz NRW!" hier: Teilnahmezusage für die Stadt Brühl 72/2017 Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin 51/5) berichtet vom Landesprojekt „Kein Kind zurücklassen!“. Das Projekt orientiert sich sehr eng an der Armutsprävention. Inhalte des Projektes sind die Präventionskette, frühe Hilfen, Schwerpunktsetzung und eine Umfrage für Alleinerziehende. Es soll jedem Kind, unabhängig der Herkunft und des Standes, gleiche Chancen für ein gelingendes Aufwachsen ermöglichen. Es gibt Modellkommunen, die seit 2012 die Ziele des Projektes verfolgen. Die Stadt Brühl hat sich 2016 für dieses Projekt beworben und wird von Herbst 2017 bis Herbst 2019 daran teilnehmen. „Kein Kind zurücklassen!“ orientiert sich beim lückenlosen Aufbau der Präventionskette an den Lebensphasen eines Kindes. Hier werden die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Soziales und Gesundheit besonders beachtet. Für jedes Alter der Präventionskette gibt es spezielle Angebote. Als erstes Glied der Kette stehen die frühen Hilfen. Diese beginnen bereits in der Schwangerschaft und reichen zum Teil bis zum dritten Lebensjahr. Hier kann die Stadt Brühl unter anderem auf die Erfahrung und Hilfe einer Familienhebamme und auf die Unterstützung des Marienhospitals Brühl zurückgreifen. Es besteht eine enge Anbindung an die städtischen Familienzentren und an das SKF. Als zusätzliches Angebot wird noch eine Gesundheitskonferenz auf den Weg gebracht. Hier werden besonders Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens eingebunden. Als Zweiter Schwerpunkt steht die Vermeidung und Relativierung von sozialer Segregation in Kitas. Es ist geplant, jedem Kind ab vier Jahren eine kostenfreie zweijährige Mitgliedschaft in dem hierzu gegründeten Sportverein „Brühler KidS“ und die problemlose Gestaltung des Übergangs von der Kita zur Grundschule zu ermöglichen. Es gibt hier eine Kooperation mit dem Stadtsportverband und den Brühler Sportvereinen. Die Richtlinien sind datenschutzrechtlich abgesegnet und offiziell einsehbar. Die Brühler Vereine werden evtl. zur finanziellen Unterstützung mit eingebunden. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) teilt auf Nachfrage von Frau Dreßen-Schneider mit, dass in einem Verein bereits erste Überlegungen zur Deckung der Kosten gemacht Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 5 von 10 werden. So steht zur Abstimmung, ob künftig von jedem Mitglied zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag pro Monat 0,10 € (1,20 €/Jahr) eingezogen werden. Das sind bei diesem speziellen Verein bereits ca. 12.000,00 €/Jahr. Wenn hierzu weitere Brühler Vereine gewonnen werden können, ist die Finanzierung abgesichert. Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) berichtet weiter, dass pro Jahr mit ca. 400 Kindern im Alter von vier Jahren gerechnet wird. Bei einer Laufzeit des Projektes über drei Jahre fallen Kosten von ca. 96.000,00 € an. Durch die Unterstützung der Vereine können diese Kosten abgedeckt werden. Sie hat in diesem Bereich ebenfalls die Erfahrung gemacht, dass Eltern davor zurückschrecken, sich als Sozialhilfeempfänger outen zu müssen. Man kann und sollte das BuT-Angebot mit einbinden. Der dritte Schwerpunkt des Projekts ist die Übergangssituationen in verschiedenen Lebenskrisen sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern. So gestaltet sich zum Beispiel der Übergang von der Kita zur Grundschule oft schwierig. Hier treffen zwei unterschiedliche Bildungssysteme auf die Familien. Hierzu ist ein Planungsworkshop eingerichtet worden, an dem sich unter anderem das Schulamt beteiligt. Ob alles erreichbar ist, wird sich herausstellen, aber es lohnt sich, daran zu arbeiten. Als letztes berichtet sie über die Umfrage für Alleinerziehende. Die Arbeitsgemeinschaft „Soziale Dienste“ hat diese Umfrage erarbeitet. Zurzeit leben 529 Alleinerziehende in Brühl, davon erhalten 301 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II. Die Umfrage dient dazu, einen Leitfaden für Alleinerziehende zu entwickeln. Aus diesem Leitfaden können Alleinerziehende entnehmen, welche Möglichkeiten sie in Brühl haben und wo sie diese bekommen können. Ein Ziel ist es auch, ihnen die Leistungsträger näher zu bringen. Ganz wichtig für das Projekt und die Prävention ist das Ehrenamt. Ausschussvorsitzender Jung (SPD) bedankt sich bei Frau Dreßen-Schneider für den Vortrag und fragt die Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder, ob es Fragen hierzu gibt. Frau Brkic (sachkundige Bürgerin GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für den Vortrag und fragt, welche Inhalte in der Umfrage für Alleinerziehende abgefragt werden. Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) berichtet, dass es sich hier um soziodemographische Daten handelt. So wird zum Beispiel gefragt, welche Form der Kinderbetreuung die Alleinerziehenden benötigen und welche Angebote sie für sich und ihre Kinder wünschen. Herr Hans (CDU) erwähnt zu dem Vortrag von Frau Dreßen-Schneider, dass sich seiner Meinung nach der Begriff „Familie“ zu früher stark verändert hat. Eltern sind dazu da, Kinder zu gebären, die dann bis zum Berufseinstieg, zum Erwachsenenalter „verwahrt werden“ müssen. Frau Dreßen-Schneider (Abteilungsleiterin FB 51/5) erwidert, dass sich die Gesellschaft durch Berufstätigkeit und Ausbildung von Frauen stark verändert hat. Es ist aber trotzdem wichtig, die Familien und Eltern mit einzubinden. Sinn und Zweck der Familienzentren ist es, die Eltern und Kinder wieder zusammen zu bringen und zu lernen, etwas miteinander zu tun. Ein Kriterium ist hier, nicht nur die Kinder wegzugeben. Ein anderes ist es allerdings, dass Kindern, die sehr viel zu Hause alleine oder mit Erwachsenen zusammen sind, oft die sozialen Kontakte fehlen. Sie haben im Umgang mit Gleichaltrigen ganz andere Entwicklungsmöglichkeiten. Im Idealfall bringen die Familienzentren das Miteinander in der Familie und der Institution zusammen. Hauptziel ist es, Eltern zu stärken, Bildung zu fördern und Chancen zu eröffnen. Frau Burkhardt (Dezernentin) berichtet zu diesem Tagesordnungspunkt aus den Erkenntnissen der Verwaltung für das Projekt „Alle Kinder in einen Sportverein“. Daraus ergibt sich, dass etwa 20% der Kinder in der Altersgruppe vier bis sechs Jahre einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) erwähnt, dass es gerade in der heutigen Zeit wichtig ist, den Familien zu helfen. Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 6 von 10 Frau Düx (sachkundige Bürgerin SPD) fragt, wie die Beiträge zum „Mutter-Kind-Turnen“ abgerechnet werden. Sind hier Beiträge für die Mütter zu zahlen und für die Kinder nicht? Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) berichtet, dass es in Brühler Sportvereinen „Mutter-Kind-Turnen“ gibt und hier nur ein Beitrag erhoben wird. Die Mutter muss als Begleitperson an dem Kurs teilnehmen. Frau Burkhardt (Dezernentin) erwähnt, dass es beim Projekt „Alle Kinder in einen Sportverein“ weniger um einzelne Kurse als um die Mitgliedschaft im Sportverein geht. Man möchte den Kindern ermöglichen, einen Sport im Verein auszuüben und zur Gemeinschaft dazu zu gehören. Weitere Fragen gibt es zu diesem Tagesordnungspunkt nicht. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 4. Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte Bezug: Antrag von Frau Gisela Kleine Kalvelage vom 04.11.2016 - Weiterleitung an Ausschuss für Verkehr und Mobilität - 507/2016 Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) berichtet, dass es vom Ausschuss für Verkehr und Mobilität einen Prüfantrag an die Verwaltung gegeben hat. Der zuständige Kollege hat ihm mitgeteilt, dass der Rhein-Erft-Kreis an einer kreisweiten Lösung der Problematik arbeitet. Die Stadt Brühl möchte die Entscheidung des Rhein-Erft-Kreises abwarten und sich dieser Entscheidung anschließen. Ratsherr Weitz (SPD) fragt nach, ob es beim Rhein-Erft-Kreis auf Anfrage der Brühler Bürgerin zu diesen Überlegungen gekommen ist oder ob es dort vorab bereits Überlegungen dieser Art gegeben hat. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) teilt mit, dass er nicht weiß, ob die Anfrage der Brühler Bürgerin zu den Überlegungen des Rhein-Erft-Kreises geführt hat. Frau Burkhardt (Dezernentin) berichtet, dass es in Brühl bereits Handwerkerparkausweise gibt und diese auch für die Pflegekräfte genutzt werden könnten. Gespräche hierzu sind bereits erfolgt. Über den aktuellen Stand ist sie nicht informiert, da dieses Thema zwischenzeitlich in das technische Dezernat gewechselt ist. Ausschussvorsitzender Jung (SPD) regt an, nicht auf die Entscheidung des Rhein-ErftKreises zu warten, sondern der Idee von Frau Burkhardt mit dem Handwerkerparkausweis nachzugehen. Frau Burkhardt (Dezernentin) erwähnt hierzu, dass es beim letzten Verkehrsausschuss hierzu einen Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben hat. Der Sozialausschuss könnte sich diesem Prüfauftrag anschließen. Beschluss: Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, eine Ausnahmegenehmigung nach StVO für Pflegekräfte unter Berücksichtigung der Vorschläge und Anregungen der mit dem Thema befassten Fachausschüsse zu prüfen. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 7 von 10 5. Gewährung von Beförderungsscheinen für Schwerbehinderte 86/2017 Frau Burkhardt (Dezernentin) gibt eine Ergänzung zu der Vorlage zu Protokoll: In der Vorlage steht, dass die Nutzung von Elektro-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nicht erlaubt ist. Zwischenzeitlich gibt es einen bundesweiten Erlass, dass Elektro-Scooter künftig im ÖPNV befördert werden müssen. Ratsherr Weitz (SPD) erwähnt hierzu, dass seine Fraktion dem Beschlussentwurf nicht folgen wird. Beim letzten Sozialausschuss hat er für seine Fraktion die Zustimmung zur Erhöhung des Zuschusses für die Beförderungsscheine gegeben. Dabei ist seine Fraktion auch geblieben. Es gibt auch nach der Vorlage keine ausreichenden Gründe, hiervon abzuweichen. Er sieht für Menschen mit Behinderung in Brühl noch zu viele Schwierigkeiten, mit dem ÖPNV frei befördert zu werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist für diesen Personenkreis mit dem ÖPNV nicht gegeben. Die Bahnhöfe sind zu bestimmten Tageszeiten nicht nutzbar. Die Fahrten mit dem Bus sind oft nicht stimmig mit dem Ende von Veranstaltungen des kulturellen Lebens. Er hat es als wichtiges Signal empfunden, hier den Haushalt zu erhöhen. Im sozialen Bereich sind in den letzten Jahren freiwillige Ausgaben sehr gekürzt worden. Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) berichtet, dass die Fraktion der Grünen der Verwaltungsvorlage folgen möchte. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass das Angebot im vergangenen Jahr von acht Personen angenommen wurde. Zudem kann eine Person mehrere Beförderungsscheine für eine Fahrt nutzen. Eine Zustimmung der Verdreifachung des Beförderungsscheines kann Mehrkosten von 9.500,00 € bei 10 Personen mit sich bringen. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) äußert, dass die Menschen mit Behinderung oft für die Erstattung von einer Fahrt sieben Beförderungsscheine benötigen. Ebenso kann der Hinweis, dass andere Städte dies nicht machen, kein Argument für die Stadt Brühl sein, die Erhöhung nicht vorzunehmen. Er teilt mit, dass ein Teil der CDU-Fraktion der Verwaltungsvorlage nicht zustimmt. Ratsherr Riedel (LINKE/PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage ebenfalls nicht zustimmt. Die Stadt Brühl muss sich verpflichtet fühlen, den Menschen mit Behinderung im Rahmen der Inklusion ein Beförderungsangebot zu ermöglichen. Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) erwähnt, dass er einer dreifachen Erhöhung des bisherigen Erstattungsbetrages skeptisch gegenüber steht. Es sind zwischenzeitlich viele Bushaltestellen barrierefrei umgestaltet worden, sodass die Menschen mit Behinderung auch vermehrt diese Möglichkeiten nutzen können. Er regt an, eine Lösung zwischen dem jetzigen Erstattungsbetrag und der Dreifacherhöhung zu suchen. Ratsfrau Regh (CDU) schließt sich den Wortmeldungen von Herrn Dr. Fiedler und Frau Özcelik an und teilt mit, dass sie dem Beschluss der Verwaltung zustimmt. Ratsherr Weitz (SPD) gibt erklärend hinzu, dass die Erhöhung des Zuschusses für die Beförderungsscheine den Menschen mit Behinderung eine Verbesserung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen soll. Aus diesem Grund muss eine Erhöhung des Zuschusses möglich gemacht werden. Zudem merkt er erneut an, dass viele Bahnhöfe im Brühler Stadtgebiet für Menschen mit Behinderung immer noch nicht zugänglich sind. Außerdem werden viele Stadtgebiete zu bestimmten Uhrzeiten vom ÖPNV nicht mehr bedient. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) bittet trotz aller Bedenken bezüglich der höheren Kosten die Möglichkeit der Verdreifachung des Zuschusses für die Beförderungsscheine in Betracht zu ziehen. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) gibt erklärend ein, dass in der Tabelle von der maximalen Kostenausgabe ausgegangen wird.Diese fallen an, falls der Zuschuss komplett ausgeschöpft wird. Ob dieser Betrag auch tatsächlich abgerufen wird, kann nicht vorausgesagt werden. Aktuell wird der komplette Betrag nicht abgerufen. Bei einer HausNiederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 8 von 10 haltsplanung muss man aber von den maximalen Kosten ausgehen. Er weist erneut darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung darauf geachtet werden muss, nicht den Gesamtbetrag zu erhöhen, sondern den Zuschuss für die einzelnen Beförderungsscheine. Beschluss: Die Mitglieder des Sozialausschusses nehmen den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und beschließen keine Änderung bei der Gewährung der Beförderungsscheine für schwerbehinderte Menschen von derzeit 2,05 € je Schein (0,41 € je Kilometer, bei maximal fünf Kilometern je Fahrt). Ferner wird das Abrechnungsverfahren dahingehend ausgeweitet, dass teilnehmende Unternehmen die Rechnung inklusive der Fahrscheine bis zum Ablauf des nächsten Monats eines jeden Quartals vorlegen können. Abstimmungsergebnis: 6. Ja-Stimmen: 5; Nein-Stimmen: 9; Enthaltungen: 1 Wunschbaumaktion 2016 7/2017 Ausschussvorsitzender Jung (SPD) stellt fest, dass es hierzu keine Wortmeldungen seitens der Ausschussmitgliederinnen und Ausschussmitglieder gibt. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 7. Überplanmäßige Mittelbereitstellung zur Bezuschussung des Projektes "IntESpo REK" von ASH Sprungbrett e.V. 111/2017 Ratsherr Weitz (SPD) kündigt für seine Fraktion an, dass er zu dieser Vorlage heute keinen Beschluss fassen kann. Er findet einige Punkte unklar und bittet die Verwaltung, hierzu dem Sozialausschuss noch Erklärungen zu geben. Unter anderem sieht er den Punkt „finanzielle Auswirkungen“ unklar. Dass es keinen schriftlichen Förderantrag gibt, ist ihm nicht verständlich. Ebenso ist nicht nachvollziehbar, dass von dem Träger davon ausgegangen wird, dass die Mittel, die ihm bereits in der Vergangenheit für ein anderes Projekt bewilligt, aber noch nicht abgerufen wurden, nun hier einfließen können. Es muss zu allen Fördergeldern, die für bestimmte Projekte bewilligt werden, auch der Nachweis erbracht werden, dass das Fördergeld ausschließlich für dieses Projekt genutzt wird. Das Argument, dass der Träger bereits in Vorleistung gegangen ist, kann ihn nicht zu einer Zustimmung bewegen. Aus den Erläuterungen ist nicht definitiv ersichtlich, was genau bezuschusst werden soll. Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) schließt sich den Ausführungen von Ratsherr Weitz (SPD) an. Er findet die Vorlage inhaltlich nicht überzeugend. Er sieht es bedenklich, dass mit dieser Förderung eine Vereinsamung von Kindern gefördert werden soll, indem sie zu elektronischen Spielen hingeführt werden und dadurch noch weniger persönliche Kommunikation stattfinden kann. Ihm fehlen nähere Erläuterungen zum Inhalt und zu den Kosten. Er schlägt vor, den Projektleiter des ASH Sprungbrett e.V., Herrn Julian Beywl, zu einer Stellungnahme hierzu einzuladen. Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) schließt sich den Wortmeldungen von Ratsherr Weitz (SPD) und Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) an und bittet ebenfalls um weitere Klärung. Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 9 von 10 Beschluss: Der Sozialausschuss vertagt die Vorlage in eine Sondersitzung des Sozialausschusses am 04.05.2017 zeitgleich mit dem Intergrationsrat und bittet die Verwaltung hierzu die Trägervertreter vom ASH Sprungbrett e.V., Herrn Julian Beywl, einzuladen. Abstimmungsergebnis: 8. Ja-Stimmen: 15; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Mitteilungen Es liegen keine Mitteilungen vor. 9. Anfragen 9.1 Auswirkungen des neuen Unterhaltvorschussgesetzes (UVG) für Brühl Bezug: Gemeinsame Anfrage der Fraktionen CDU und Grüne vom 06.03.2017 106/2017 Ausschussvorsitzender Jung (SPD) stellt fest, dass es hierzu keine Wortmeldungen gibt und verweist auf die Vorlage 107/2017, die zu der Vorlage 106/2016 nähere Erläuterungen gibt. 9.1.1 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum 01.07.2017 Bezug: Anfrage der Fraktion CDU / Die Grünen vom 06.03.2017 107/2017 Herr Stilz (sachkundiger Bürger CDU) fragt nach, wie hoch die Summe der Mehrkosten durch die Änderung des UVG-Gesetzes sein wird und ob auch z.B. 15-jährige, die als 12jährige ihren Anspruch verloren haben, nunmehr wieder einen Anspruch haben oder „wachsen“ diese aus den bisherigen Anspruchsberechtigten bis 12 Jahre nach. Herr Zimmermann (Fachbereichsleiter) informiert, dass mit der Änderung des UVGGesetzes alle Jugendliche bis 18 Jahre wieder einen Anspruch auf Leistungen nach dem UVG haben, sofern sie keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten. Zu den Kosten kann zurzeit keine verbindliche Aussage gemacht werden. Frau Burkhardt (Dezernentin) verweist zu den Kosten auf die Tabelle auf Seite 4 der Vorlage. Ratsfrau Özcelik (GRÜNE) gibt zu der Tabelle auf Seite 4 der Vorlage zu bedenken, dass tatsächlich jedoch mit einem wesentlich höheren Betrag gerechnet werden muss. Die Zahl der Kinder im Alter von 12 bis 18 Jahren, die leistungsberechtigt sind, kann von 20 auf 70 Kinder steigen. Beschluss: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Sozialausschuss 28.03.2017 ____________________________ Schriftführer/in 10 von 10