Daten
Kommune
Brühl
Größe
78 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.03.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 31.01.2017
Öffentliche Sitzung
7.
Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“
- Satzungsbeschluss -
446/2016
Abteilungsleiter Lamberty trägt im Sinne der Vorlage vor.
Ratsherr Weitz kann sich die zukünftige städtebauliche Situation noch nicht hinreichend
genau vorstellen. Er fragt nach, wie man sich den Höhenverlauf der Straße, sowie die Position und Höhenlage der zukünftigen Gebäude sowie der Erschließungsanlage in dem
Satzungsgebiet vorstellen muss. Dezernent Schiffer verweist auf den Planentwurf, wonach die zukünftige Straße in einer roten Fläche und damit in einer privaten Fläche liegen
wird. Somit liegt die Erstellung wie auch die spätere Unterhaltung der privaten Straße bei
den zukünftigen Bewohnern. Dies umfasst auch die Abwasserbeseitigung, die dort nur mit
Hilfe eines Pumpwerks funktionieren wird.
Sachkundige Bürgerin Wenner ergänzt die Anfrage von Ratsherrn Weitz und verweist
auf umfangreiche Erdbewegungen, die im Zusammenhang mit zukünftigen Baukörpern
dort entstehen können. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass es sich um eine Ergänzungssatzung handelt, weil Baurecht an der Stelle der zukünftigen Baukörper bereits
existiert. Es besteht jedoch kein Planungsbedarf. Dass der Investor auch Eigentümer der
außerhalb der Ergänzungssatzung liegenden Nachbarparzelle ist, hat mit der Erschließung des Satzungsgebietes nichts zu tun und ändert auch nichts daran, dass bereits auf
allen betroffenen Grundstücken Planungsrecht existiert.
Für Ratsherrn Weitz ist unklar, wie die Bebauung konkret zukünftig aussehen soll und an
welcher Stelle das Gefälle der geplanten Erschließungsstraße beginnt. Abteilungsleiter
Lamberty erläutert, dass bereits heute gemäß § 34 BauGB dort entsprechend in der Eigenart der näheren Umgebung gebaut werden darf. Innerhalb des Satzungsgebietes der
Ergänzungssatzung sind zukünftig Höhenfestsetzungen einzuhalten, dies gilt jedoch nicht
in den Bereichen, die allein nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Sachkundige Bürgerin
Wenner wünscht sich ein Höhenprofil, das die zukünftigen Gebäudehöhen darstellt. Projektentwickler Yanmaz erläutert die in der Ergänzungssatzung festgelegten Bezugspunkte und erklärt, dass Geländeschnitte im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Erschließungsplanung, die wiederum mit der Tiefbauabteilung abgestimmt ist, erfolgt sind.
Dezernent Schiffer sagt zu, dass zur nächsten Ratssitzung aussagefähige Unterlagen
nachgereicht werden.
Ratsherr Weitz stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug stellt diesen zur Abstimmung. Allgemeine Zustimmung wird festgestellt.
Beschluss:
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
1 von 2
1 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne
Empfehlung in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
2 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne
Empfehlung in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
2 von 2