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Beschlusstext (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße" - Aufstellungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
26 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -) Beschlusstext (Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 15.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2017 Öffentliche Sitzung 9. Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich AugusteViktoria-Straße" - Aufstellungsbeschluss - 11/2017 Ratsherr Pütz erklärt sich zu diesem TOP für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Gutachter Herr Prof. Welters trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Vorsitzender Klug fragt nach der westlich der Römerstraße liegenden Wohnbebauung und nach deren Geschossigkeit. Eine dreigeschossige plus Staffelgeschoss-Bebauung kann er sich vorstellen, viergeschossig + Staffelgeschoss erscheint ihm jedoch zu hoch. Herr Prof. Welters bemerkt, dass dies im weiteren Verfahren untersucht wird. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt bzgl. des Planumgriffes, warum die Kreuzung vollständig im Planumgriff enthalten ist, genau wie das südlich an die Kaiserstraße angrenzende Grundstück. Dezernent Schiffer erläutert, dass vom heutigen Standpunkt aus nicht auszuschließen ist, dass dieser Knotenpunkt ertüchtigt werden muss, was bei einer optionalen Kreisverkehrslösung auch die Inanspruchnahme der betroffenen südlich liegenden Grundstücksfläche begründet. Ratsherr Weitz fragt, ob alle privaten Stellplätze in Tiefgaragen untergeordnet werden sollen. Weiterhin möchte er wissen, welche Funktion die im Plan hellgrün dargestellten Flächen haben sollen. Herr Prof. Welters antwortet, dass der überwiegende Teil unterirdisch vorgesehen wird, dass Besucher- und andere Stellplätze aber trotzdem auch oberirdisch möglich sein sollen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wohin die Arbeitsplätze, die am Standort verloren gehen, verlagert werden. Die Vertreterin von RWE, Frau Scherer, erläutert, dass Arbeitsplätze nach Köln verlegt werden, dort existieren Gebäude, die noch Kapazitäten haben und die Firma RWE möchte diese Flächen effizienter nutzen. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Höhenentwicklung zukünftig auch aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden sollen, die auch die gegenüberliegende Wohnbebauung detailliert darstellt. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße". Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 1 von 2 Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 15 und 17, sowie in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 15 die Flurstücke 372, 294 und 333 (Römerstraße), teilweise die Flurstücke 357, 374, 383, 358, (alle Römerstraße) sowie teilweise 293, 342 und 336 (alle Kaiserstraße). Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 17 teilweise das Flurstück 352 (Kaiserstraße) und in der Gemarkung Kierberg, Flur 3 teilweise die Flurstücke 3922 und 4040. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278 entlang der östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 2189/278 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2149/278 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2149/278, 2148/278 und 3922, weiter auf dem rechten Winkel (Basis nördliche Grenze des Flurstücks 2149/278) bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 453, von diesem Schnittpunkt entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 453 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 444, 383 und 453, von hier weiter auf dem rechten Winkel (Basis westliche Grenze des Flurstücks 372) bis zu seinem Fußpunkt und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 372, im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 372, im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 372 bis Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17), im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17) bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis südliche Grenze des Flurstücks 293, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297), mit der südlichen Grenze des Flurstücks 372, dem rechten Winkel folgend bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297, entlang der östlichen, südlichen und westlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis östliche Grenze des Flurstücks 2189/278, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278), von hier entlang des rechten Winkels bis zum Fußpunkt (Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278). Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 2 von 2