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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' Abwägungs- und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
142 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
Abwägungs- und Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
Abwägungs- und Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 15.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2017 Öffentliche Sitzung Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 23/2017 Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 13.04.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.02 T1.03 T1.04 T2.02 T3.01 T4.01 T4.02 Deutsche Telekom Technik GmbH Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Wird berücksichtigt. Landeseisenbahnverwaltung NRW Erftverband Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 1 von 4 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T5.01 Landesbetrieb Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T6.01 T6.02 T6.03 T7.01 T7.02 T9.01 GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T9.02 T9.03 T9.04 T11.02 Stadtwerke Köln GmbH T12.02 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T12.03 T12.04 T12.05 T12.06 T12.07 T12.08 T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,Rhein-ErftKreis Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.08 B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 B1 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T4.02 T5.01 T5.02 T5.03 T5.04 T5.05 T6.01 T8.02 T8.03 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Nahverkehr Rheinland GmbH Landeseisenbahnverwaltung NRW Deutsche Telekom Technik GmbH Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 2 von 4 Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T8.05 Abstimmungsergebnis: Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. 14 / 0 / 1 Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschleißlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen. Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss: III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), im Süden vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 3 von 4 Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 4 von 4