Daten
Kommune
Brühl
Größe
142 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 15.03.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt
Brühl am 31.01.2017
Öffentliche Sitzung
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes
6.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
23/2017
Beschluss:
I.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.16 II
'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und
Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis
zum 13.04.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.02
T1.03
T1.04
T2.02
T3.01
T4.01
T4.02
Deutsche Telekom Technik GmbH
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Erftverband
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
1 von 4
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T5.01
Landesbetrieb Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T6.01
T6.02
T6.03
T7.01
T7.02
T9.01
GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und
Wohnen GmbH
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T9.02
T9.03
T9.04
T11.02 Stadtwerke Köln GmbH
T12.02 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
T12.03
T12.04
T12.05
T12.06
T12.07
T12.08
T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,Rhein-ErftKreis
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.08
B1.09
B1.10
B1.11
B1.12
B1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T4.02
T5.01
T5.02
T5.03
T5.04
T5.05
T6.01
T8.02
T8.03
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Nahverkehr Rheinland GmbH
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Deutsche Telekom Technik GmbH
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
2 von 4
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T8.05
Abstimmungsergebnis:
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
14 / 0 / 1
Beschluss:
II.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschleißlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen.
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
Beschluss:
III.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323,
229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104,
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt
10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis
zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der
westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
im Süden
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum
Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
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Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des
Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
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