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Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
28 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags) Beschlusstext (Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 15.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2017 Öffentliche Sitzung Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags 46/2017 Dezernent Schiffer erläutert, dass zu diesem TOP eine Tischvorlage vorliegt. Diese Tischvorlage befasst sich mit der Abwägung dreier eingegangener Stellungnahmen von Bürgern, die im Abwägungsprotokoll versehentlich nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin verweist er auf eine Stellungnahme eines Bürgers, dessen Grundstück nicht im Bebauungsplangebiet liegt. Dieser wünscht nun jedoch die Aufnahme seines Grundstückes in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aufgrund des weit fortgeschrittenen Stands des Bebauungsplanverfahrens wird nach ausführlicher interner Beratung dafür plädiert, angemessenes Planungsrecht für dieses Grundstück in einem anderen Verfahren zu schaffen. Vorsitzender Klug unterbricht die Sitzung, um dem Antragsteller, Herrn Rieger, eine persönliche Darstellung zu ermöglichen. Herr Rieger beanstandet, dass seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Abwägungsprotokoll nicht erfasst ist. Er beanstandet weiterhin, dass sein Grundstück im Bebauungsplanumgriff nicht erfasst ist. Er behauptet, dass das NichtEinbeziehen seines Grundstücks in das laufenden Bebauungsplanverfahren auch aus Sicht der Bezirksregierung auf rechtliche Bedenken stößt. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass der Antragsteller bereits im Bebauungsplanverfahren BP 01.16 I die Einbeziehung seines Grundstücks ausdrücklich und mehrfach abgelehnt hat. Dies hat er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung zum BP 01.16 II gleichermaßen wiederholt. Er führt weiter aus, dass seine Mitarbeiter zudem ebenfalls mehrfach den Antragsteller darauf verwiesen haben, dass er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sein Interesse an einer Aufnahme im Bebauungsplanverfahren überdenken möge, damit dieses Grundstück aufgenommen werden kann. Der Antragsteller hat dieses Angebot in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert weiter, dass die jetzige Aufnahme des Grundstücks eine erhebliche Verzögerung des gesamten Verfahrens von mind. einem halben Jahr mit sich bringen würde, weswegen das Verfahren insgesamt sehr erschwert werden würde. Deswegen möchte man keine Änderung am laufenden Bebauungsplanverfahren. Unabhängig davon wird dem Antragsteller das Angebot gemacht, dass sein Grundstück in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren entwickelt werden kann. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 1 von 3 Weiterhin liegt der Verwaltung die Erklärung der Bezirksregierung über die Anpassung an die Landesplanung bereits vor. Herr Rieger behauptet, dass diese Erklärung nur aufgrund falscher oder fehlender Angaben gegenüber der Bezirksregierung erreicht werden konnte. Weiterhin bestreitet der Antragsteller, dass der Investor an ihn heran getreten sei. Vorsitzender Klug richtet die Frage der Kontaktaufnahme an den ebenfalls im Raum befindlichen Vertreter des Projektentwicklers, Herrn Baum. Herr Baum bestätigt die Aussage von Herrn Schaaf und versichert, dass er zweifach telefonisch mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen hat. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass das Angebot über die Entwicklung des Grundstücks des Antragstellers weiterhin im Raum steht und dass dieses Grundstück somit über die Lennèstraße zukünftig erschlossen werden kann. Auswirkungen auf das laufende Bebauungsplanverfahren hat das damit nicht. Vorsitzender Klug hebt die Unterbrechung der Sitzung auf. Ratsherr vom Hagen bemerkt, dass in der Begründung zum Bebauungsplan von 20 % maximal sozialer Wohnungsbau die Rede ist und fragt, ob dies bedeuten kann, dass dort auch gar kein sozialer Wohnungsbau wird. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass die Angaben in der Begründung den Stand der Verhandlungen mit dem Investor wiedergeben. [Anmerkung des Schriftführers: Aufgrund der Tatsache, dass sozialer Wohnungsbau von Fördermitteln abhängt und es für das Jahr 2016 nur Fördermittel im Umfang von ca. 6-8 Wohnungen für die Stadt Brühl gegeben hat, ist es derzeit unsicher, ob ein 20 %iger Anteil sozialen Wohnungsbaus allein in diesem Bebauungsplangebiet realisiert werden kann. Soweit ein Investor keine Fördermittel bekommt, ist er an eine solche Bindungsquote nicht gebunden.] Sachkundige Bürgerin Wenner greift die Diskussion mit dem Antragsteller auf und kommentiert, dass sie es für unwahrscheinlich hält, dass man sein Grundstück absichtlich draußen lassen wollte, zumal nach ihrer Erinnerung bei allen Bebauungsplangebieten darum gerungen wird, möglichst viele Grundstücke zu Wohnbauland zu entwickeln. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wie mit dem Niederschlagswasser umgegangen wird und ob ein Blockheizkraftwerk errichtet wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass zu Frage 1 ein hinreichend großer Staukanal unter der Erschließungsstraße geplant ist. Zu Frage 2 erläutert er, dass ein Blockheizkraftwerk außerhalb des Plangebietes vorgesehen ist, was auch der Versorgung weiterer Bebauungsplangebiete dient. Er betont, dass es zum Geltungsbereich des BP 01.16 II bereits einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt, so dass sicher davon ausgegangen werden kann, dass ein solches Heizkraftwerk installiert wird. Ratsherr Weitz richtet einen Appell an den Antragsteller des Grundstücks sowie an die Verwaltung, dass man sich noch einmal zusammensetzen möge, mit dem Ziel, die Konflikte auszuräumen. Dies sollte bis vor der nächsten Ratssitzung erfolgen. Dezernent Schiffer greift den Appell auf und bietet das Gespräch ausdrücklich dem Antragsteller an. Sachkundige Bürgerin Wenner führt zu dem Antragsgrundstück aus, dass die Erschließungsanlage, insbesondere die Lennèstraße, bereits hergestellt und sicherlich auch abschließend bezahlt worden ist. Sie möchte wissen, ob der Antragsteller, dessen Grundstück ggf. später noch Baurecht erhalten würde, an diesen Kosten beteiligt werden wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass genau dies auch Gegenstand einer Besprechung sein wird. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, ob man Niederschlagswasser auch als Brauchwasser aufbereiten und nutzen darf. Ihm wird geantwortet, dass dies ohne weiteres zulässig ist. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 2 von 3 Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes als Ergänzung zum Abwägungsvorschlag der Vorlage Nr. 23/2017 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum BP 01.16 II und 40. FNP-Änderung). Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 3 von 3