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Beschlusstext ("Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
36 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
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Brühl, den 15.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2017 Öffentliche Sitzung 5. "Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett Ratsherr Weitz erklärt seine Befangenheit und äußert, dass er nicht an der Beratung und Abstimmung teilnimmt. Herr Siebald vom Verein Sonderspaß trägt vor (siehe TOP 5.1). [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Ratsherr vom Hagen möchte wissen, ob dieses Projekt allein von dem e.V. getragen wird oder ob es an eine andere Gesellschaftsform gegeben wird. Herr Siebald erklärt, dass es neben dem e.V. auch eine gGmbH geben wird. Diese gGmbH würde auch als Bauträger auftreten. Auch die Arbeitsplätze würden in dieser gGmbH geschaffen werden. Ratsherr vom Hagen versteht insofern das Gebäude als Geschäftsstelle für den Sonderspaß e.V., der dort Marketing und Cafe sowie einzelne Schulungen betreibt. Herr Siebald erläutert, dass Büroräume für lediglich 6 Personen geplant sind, ansonsten dient insbesondere das Erdgeschoss- ausschließlich der Begegnung. Bei den erwähnten 1,5 Mio Euro Investitionskosten handelt es sich um 1,4 Mio förderfähige Kosten, die verbleibenden 100.000 Euro sind Investitionen im Verwaltungsbereich, die nicht förderfähig sind. Ratsherr Riedel begrüßt das inklusive Konzept. Er regt an, die vorbereiteten Planunterlagen zu präsentieren, da diese noch nicht allen Anwesenden zur Kenntnis gebracht wurden. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach, wo der Sonderspaß e.V. heute steht und was auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes in Zukunft passieren soll. Herr Siebald erläutert, dass der e.V. heute 130 Mitarbeiter hat und im Rhein-Erft-Kreis, in Brühl sowie im Kölner Süden aktiv ist. Aktiv ist der Verein familienunterstützend sowie kita- und schulbegleitend. Weiterhin werden Freizeiten und Inklusive Abende organisiert. Er hebt die Bedeutung der geplanten Einrichtung hervor. Diese wäre die erste ihrer Art, die außerhalb von Behindertenwerkstätten Arbeitsplätze anbieten würden und gleichzeitig dem inklusiven Charakter gerecht werden würde. Ratsherr Pütz fragt, ob Herr Siebald sich vorstellen kann, ein solches Projekt auch an einer anderen Stelle in Brühl zu realisieren. Herr Siebald betont, dass das Konzept gerade davon lebt, dass Inklusion in der Innenstadt und damit in die breite Öffentlichkeit getragen wird. Ein Standort außerhalb des Zentrums ist daher unattraktiv. Die Stadt Brühl kann mit einem solchen Projekt Gesicht zeigen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack begrüßt das Projekt und schließt sich der Auffassung an, dass ein solches Projekt in der Innenstadt umgesetzt werden sollte. Er regt Prüfung an, ob der Standort des ehemaligen Landesarchives ggf. genutzt werden könnte. Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 1 von 4 Vorsitzender Klug leitet zu TOP 5.2 mit dem Hinweis über, dass es bei der Frage der Veräußerung des Max-Ernst-Kabinettes nicht darum geht, die Immobilie an das Projektforum Sonderspaß oder an jemand anderen zu veräußern, sondern dass es hier um die strategische Bedeutung des Grundstücks im Zusammenhang mit einer Bebauung des Belvedere geht. Architekt Menzel trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Ratsherr vom Hagen erinnert daran, dass die Bebauung des Belvedereplatzes in der Vergangenheit unter Denkmalgesichtspunkten sehr stark vom Abriss des Max-ErnstKabinettes abhängig gemacht worden ist. Nun aber stimmt das Land NRW als oberste Denkmalbehörde lt. Aussage des Architekten, Herrn Menzel, einem Um- und Ausbau des Gebäudes nach dem Konzept des Sonderspaß e.V. zu. Für ihn ist dies eine 180°-Wende gegenüber früheren Positionen, wonach wegen des Denkmalschutzes des Schlosses Augustusburg ein Erhalt bisher nicht in Frage kam. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, nach der Belastbarkeit der Aussagen seitens der Landesregierung. Er betont, dass u.a. die Erschließung eines Belvedere-Projektes sehr problematisch ist und diese dürfe man sich auch mit einem zukünftigen Projekt um das Max-Ernst-Kabinett nicht verbauen. Architekt Menzel antwortet, dass er hierzu keine denkmalrechtliche wohl aber eine städtebauliche Antwort geben kann. Er stellt klar, die Erschließung des Max-Ernst-Kabinettes kann nicht über Burg-/ Bahnhofstraße erfolgen. Hinsichtlich einer baulichen Nutzung gibt es nur zwei konzeptionelle Ansätze. Entweder Abriss des alten Gebäudes und Neubau eines Baukörpers, der mit dem Schloss korrespondiert und sich entsprechend unterordnet oder Beibehalt des vorhandenen Gebäudes und angemessene Ergänzung, ebenfalls unter Berücksichtigung des Schlosses. Vorsitzender Klug erinnert an die Aussagen der obersten Denkmalbehörde, die bei früheren Belvedere-Überplanungen geäußert wurden, wonach das Gebäude des MaxErnst-Kabinettes so dort nicht hin gehört. Er ist ebenfalls verwundert darüber, dass das Land diesbezüglich offenbar inzwischen eine andere Auffassung hat. Ratsherr Kollenberg fragt, wie die Anlieferung des Max-Ernst-Kabinettes für das Sonderspaß-Projekt erfolgen soll. Architekt Menzel führt hierzu aus, dass es sich um Müllfahrzeuge sowie Getränkeanlieferungen handeln wird, größere Lkw sind für eine Anlieferung nicht erforderlich. Herr Siebald ergänzt, dass die Anlieferung überwiegend in Eigenregie erfolgt und dass es sich um VW-Bus-Größe sowie ggf. um Kühlwagen-Größe handelt, die keiner besonderen Führerscheinklasse bedürfen. Ratsherr Riedel erinnert an Diskussionen im VgLA sowie früheren Diskussionen zu den geplanten Hotelbauten und ist der Auffassung, dass es auch in Zukunft keinen Hotelneubau in der angedachten Größenordnung geben wird. Er plädiert daher für die Errichtung des Projektes des Sonderspaß e.V. Er bittet die Verwaltung sich zum Denkmalschutzthema zu äußern. Dezernent Schiffer verweist auf die Beteiligung der verschiedenen hierarchischen Ebenen, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz zu beteiligen sind. Allein hieraus und aufgrund der zeitlichen Dauer der Planungen zum Hotelbau wurde zwischenzeitlich auf unterschiedlichen Ebenen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Letztlich sind konkrete Rahmenbedingungen einvernehmlich definiert worden, unter denen ein Hotelneubau in Aussicht gestellt werden kann. Es stellt sich jetzt politisch die Frage, ob das betroffene Grundstück für spätere Planungen verfügbar bleiben soll oder nicht. Ratsherr Bobe bemerkt, dass die Planungen zu einem Hotelneubau bereits seit ca. 40 Jahren im Gespräch sind. Da in der Vergangenheit all diese Gespräche nicht zum Erfolg geführt haben, ist er der Auffassung, dass dies auch in der Zukunft nicht zu erwarten ist. Unabhängig davon wurde vor ca. einem halben Jahr das Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen. Dieses geht davon aus, dass dem Belvedere-Parkplatz eine zentra- Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 2 von 4 le Bedeutung zukommt. Nach seiner Meinung steht dieses Nutzungskonzept im Widerspruch mit einer Hotelneubebauung. Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, wie die Erschließung zum Max-Ernst-Kabinett in Zukunft gesichert werden soll, wenn z.B. Großevents (Kirmes etc.) statt finden. Auch dann ist die Zuwegung zu sichern. Dies zeigt die Abhängigkeit von einem gesamten Konzept für den Belvedere-Platz. Ratsfrau Brämer trägt im Sinne ihres Antrags (siehe TOP 5.3) vor, dass zunächst die grundsätzliche Bebaubarkeit des Belvedere-Platzes unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Geschäftsleute sowie der entsprechenden Ämter diskutiert werden soll, bevor hier ein Teil des gesamten Platzes für eine einzelne Nutzung weg gegeben wird. Sie wünscht zudem die ausführliche Diskussion in der Politik, ohne sich dem Druck eines Einzelnen Projektes ausgesetzt zu sehen. Sachkundige Bürgerin Wenner fasst ihren Kenntnisstand zusammen. Demnach geht die bisher geplante Hotelbebauung davon aus, dass das heute mit dem Max-Ernst-Kabinett bebaute Grundstück in jedem Fall frei bleibt. Insofern dürfte das geplante Projekt des Sonderspaß e.V. nach ihrer Auffassung kein Problem für eine zukünftige Entwicklung des Belvedere-Geländes bedeuten. Daher sollte diesbezüglich ein entsprechendes Votum der zuständigen Denkmalbehörde eingeholt werden. Dezernent Schiffer bemerkt, die Denkmalbehörde wird zwar auf konkrete Projekte ihre Stellungnahmen abgeben. Auf allgemeine Aussagen, ob ein Gebäude stehen bleiben kann oder ob es unter anderen Umständen abgerissen werden muss, wird sie sich jedoch nicht festlegen. Insofern liegt die alleinige Zuständigkeit auf Seiten der Politik, was die grundsätzliche Bebaubarkeit oder Nutzung dieses Grundstückes anbetrifft. Ratsherr Dr. Kollenberg sieht sich nicht in der Lage zum jetzigen Zeitpunkt dem Vorhaben des Sonderspaß e.V. zuzustimmen, da er es für notwendig hält, sich über die Folgen und Auswirkungen für die spätere Belvedere-Bebauung klar zu werden. Man sollte erst heraus arbeiten, was die Vor- / Nachteile sind, bevor man sich für oder gegen ein solches Projekt entscheidet. Ratsherr Venghaus erinnert daran, dass seine Fraktion im Rat den Antrag gestellt hat, Planungen zum Belvedere-Platz zunächst auszusetzen, um die Innenstadtentwicklung vorsorglich nochmals zu begutachten. Dieser Antrag ist im April 2015 abgelehnt worden. Er zeigt sich daher verständnislos darüber, dass es nun so wichtig sein soll, die grundsätzlichen Fragen erneut aufzuwerfen. Ratsherr Riedel gibt hinsichtlich der Erschließungssituation zu bedenken, dass bereits ansässige Gastronomiebetriebe erfolgreich über die Bahnhofstraße erschlossen werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob das geplante Haus komplett von der Bahnhofstraße aus erschlossen werden kann. Architekt Menzel antwortet, dass dies auf jeden Fall möglich ist. Soweit die Denkmalbehörde mit einer Umnutzung des Max-Ernst-Kabinettes beschäftigt wird, wird sie jedoch nicht nur die Andienung des Max-Ernst-Kabinettes selber betrachten, sondern auch die Anfahrbarkeit der Tiefgaragenrampe in unmittelbarer Nachbarschaft. Das heißt, dass in jedem Fall die derzeitige Situation betrachtet werden würde und nicht auf eine zukünftige geplante Situation abgestellt werden kann. Ratsherr vom Hagen fragt, wie die Tiefgaragenzufahrt zu Kirmeszeiten organisiert wird. Ratsherr Bobe führt aus, dass die Zufahrt über den Fuß- / Radweg parallel zum Schloss erfolgt. Ratsherr Dr. Kollenberg fasst zusammen, das noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht und er stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug greift den Vertagungsantrag auf und stellt ihn zur Abstimmung. Der Vertagung in den Rat wird zugestimmt. Beschluss: Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 3 von 4 Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Verkauf der Immobilie Max-ErnstKabinett wird in den nächsten Rat vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 4 von 4