Daten
Kommune
Brühl
Größe
571 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl
am 31.01.2017
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 22:00 Uhr.
Vorsitz führte: Klug, Hans Theo
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Pohl, Frank
Pütz, Josef
Reiwer, Eva-Maria
Vetterling, Dietmar
SPD
Bobe, Udo
Eiben, Detlef
Isicok, Rengin
Weitz, Michael
Wenner, Christiane
GRÜNE
vom Hagen, Michael
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner:
Sallach, Bianca (DKSB)
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt)
Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt)
Müller, Maria (FBL 13 Bürgermeisterbüro)
Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
1 von 18
Schriftführer:
Kaiser, Karsten
Gäste:
Fr. Aeissen, Fa. archaeonet.de
Fr. Prof. Braun, WFG Rhein-Erft
Hr. Siebald, Sonderspass e.V.
Hr. Menzel, Arch.-Büro Büder / Menzel
Fr. Scherer, RWE
Hr. Prof. Welters, Büro Post / Welters
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 06.10.2016
2.
Niederschrift vom 08.11.2016
3.
Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis"
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016
(17/2017)
4.
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie18'
- Präsentation der archäologischen Untersuchungen -
(22/2017)
5.
"Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett
5.1
Projekt „Forum Sonderspaß“ im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett,
Bahnhofstr. 21
hier: Nutzungskonzept
Bezug: VgLA 5.12.2016 und 23.1.2017
(29/2017)
5.2
Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett,
Bahnhofstr. 21
hier: strategische Bedeutung des Grundstücks
Bezug: VgLA 23.1.2017
(32/2017)
5.3
Grundstück Bahnhofstraße 21 Projekt des Vereins Sonderspaß
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2017
(40/2017)
6.
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
6.1
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags
(46/2017)
6.2
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
(23/2017)
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
2 von 18
7.
Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“
- Satzungsbeschluss -
8.
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und
42. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
(10/2017)
9.
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-ViktoriaStraße"
- Aufstellungsbeschluss -
(11/2017)
10.
Stadt Umland Netzwerk - S.U.N.
- Teilnahme am Projektaufruf StadtUmland.NRW – Konkretisierung
des Zukunftskonzepts des Stadt Umland Netzwerks -
(20/2017)
11.
Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2016
(6/2017)
12.
Mitteilungen
(446/2016)
12.1 Verabschiedung Herr Schaaf
12.2 Wettbewerb Janshof
13.
Anfragen
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
3 von 18
Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und
fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig
ist.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 06.10.2016
Die Niederschrift wird ohne Änderung genehmigt.
2.
Niederschrift vom 08.11.2016
Die Niederschrift wird ohne Änderung genehmigt.
3.
Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis"
Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016
17/2017
Vorsitzender Klug begrüßt Frau Prof. Dr. Braun von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises.
Frau Prof. Dr. Braun trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.]
Ratsmitglied Weitz fragt, welche Handlungsempfehlung sie der Stadt Brühl nennen kann.
Frau Prof. Dr. Braun verweist auf die Umsetzungsvorschläge des Kapitels 6.
Ratsherr Dr. Kollenberg möchte wissen, ob einzelne Kommunen bereits Vorschläge umsetzen und ob es bereits kommunale Grenzen überschreitende Projekte gibt. Frau Prof.
Dr. Braun bestätigt, dass einzelne Kommunen bereits intensiv Projekte umsetzen. Darüber hinaus gibt es Kooperationen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Neuss.
Diese Arbeitskreise beschäftigen sich z.B. mit dem Thema Fachkräftemangel. Sie hebt
hervor, dass benachbarte Kreise und Kommunen zudem beobachten, ob dieses Projekt
Reload im Rhein-Erft-Kreis tatsächlich umgesetzt wird.
Ratsfrau Reiwer fragt nach, ob das Thema Fachkräftemangel besonders von den Unternehmen genannt worden ist. Frau Prof. Dr. Braun bestätigt das.
Vorsitzender Klug möchte wissen, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, in welchen Bereichen auf kommunaler Ebene besonders zügig gearbeitet werden soll. Frau Prof. Dr.
Braun benennt den Breitbandausbau sowie das regionale Gewerbeflächenentwicklungskonzept als zwei wichtige Aspekte.
Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
4 von 18
4.
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie18'
- Präsentation der archäologischen Untersuchungen -
22/2017
Vorsitzender Klug begrüßt die Referentin Frau Aeissen.
Frau Aeissen trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.]
Frau Wenner möchte wissen, ob Frau Aeissen diesen Vortrag auch in einem anderen
Rahmen und auf anderen Veranstaltungen vortragen würde. Frau Aissen erklärt hierzu
ihre Bereitschaft. Sie freut sich über das Interesse an ihrer archäologischen Arbeit, die sie
gerne auch in anderen Gremien oder bei der vhs präsentiert.
Beschluss:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
5.
einstimmig
"Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett
Ratsherr Weitz erklärt seine Befangenheit und äußert, dass er nicht an der Beratung und
Abstimmung teilnimmt.
Herr Siebald vom Verein Sonderspaß trägt vor (siehe TOP 5.1). [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der
Niederschrift abgelegt.]
Ratsherr vom Hagen möchte wissen, ob dieses Projekt allein von dem e.V. getragen wird
oder ob es an eine andere Gesellschaftsform gegeben wird. Herr Siebald erklärt, dass es
neben dem e.V. auch eine gGmbH geben wird. Diese gGmbH würde auch als Bauträger
auftreten. Auch die Arbeitsplätze würden in dieser gGmbH geschaffen werden.
Ratsherr vom Hagen versteht insofern das Gebäude als Geschäftsstelle für den Sonderspaß e.V., der dort Marketing und Cafe sowie einzelne Schulungen betreibt. Herr Siebald
erläutert, dass Büroräume für lediglich 6 Personen geplant sind, ansonsten dient insbesondere das Erdgeschoss- ausschließlich der Begegnung. Bei den erwähnten 1,5
Mio Euro Investitionskosten handelt es sich um 1,4 Mio förderfähige Kosten, die verbleibenden 100.000 Euro sind Investitionen im Verwaltungsbereich, die nicht förderfähig sind.
Ratsherr Riedel begrüßt das inklusive Konzept. Er regt an, die vorbereiteten Planunterlagen zu präsentieren, da diese noch nicht allen Anwesenden zur Kenntnis gebracht wurden.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach, wo der Sonderspaß e.V. heute steht und was auf der
Grundlage des vorgestellten Konzeptes in Zukunft passieren soll. Herr Siebald erläutert,
dass der e.V. heute 130 Mitarbeiter hat und im Rhein-Erft-Kreis, in Brühl sowie im Kölner
Süden aktiv ist. Aktiv ist der Verein familienunterstützend sowie kita- und schulbegleitend.
Weiterhin werden Freizeiten und Inklusive Abende organisiert. Er hebt die Bedeutung der
geplanten Einrichtung hervor. Diese wäre die erste ihrer Art, die außerhalb von Behindertenwerkstätten Arbeitsplätze anbieten würden und gleichzeitig dem inklusiven Charakter
gerecht werden würde.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
5 von 18
Ratsherr Pütz fragt, ob Herr Siebald sich vorstellen kann, ein solches Projekt auch an
einer anderen Stelle in Brühl zu realisieren. Herr Siebald betont, dass das Konzept gerade davon lebt, dass Inklusion in der Innenstadt und damit in die breite Öffentlichkeit getragen wird. Ein Standort außerhalb des Zentrums ist daher unattraktiv. Die Stadt Brühl kann
mit einem solchen Projekt Gesicht zeigen.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack begrüßt das Projekt und schließt sich der
Auffassung an, dass ein solches Projekt in der Innenstadt umgesetzt werden sollte. Er
regt Prüfung an, ob der Standort des ehemaligen Landesarchives ggf. genutzt werden
könnte.
Vorsitzender Klug leitet zu TOP 5.2 mit dem Hinweis über, dass es bei der Frage der
Veräußerung des Max-Ernst-Kabinettes nicht darum geht, die Immobilie an das Projektforum Sonderspaß oder an jemand anderen zu veräußern, sondern dass es hier um die
strategische Bedeutung des Grundstücks im Zusammenhang mit einer Bebauung des
Belvedere geht.
Architekt Menzel trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende
Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.]
Ratsherr vom Hagen erinnert daran, dass die Bebauung des Belvedereplatzes in der
Vergangenheit unter Denkmalgesichtspunkten sehr stark vom Abriss des Max-ErnstKabinettes abhängig gemacht worden ist. Nun aber stimmt das Land NRW als oberste
Denkmalbehörde lt. Aussage des Architekten, Herrn Menzel, einem Um- und Ausbau des
Gebäudes nach dem Konzept des Sonderspaß e.V. zu. Für ihn ist dies eine 180°-Wende
gegenüber früheren Positionen, wonach wegen des Denkmalschutzes des Schlosses Augustusburg ein Erhalt bisher nicht in Frage kam. In diesem Zusammenhang stellt sich die
Frage, nach der Belastbarkeit der Aussagen seitens der Landesregierung. Er betont, dass
u.a. die Erschließung eines Belvedere-Projektes sehr problematisch ist und diese dürfe
man sich auch mit einem zukünftigen Projekt um das Max-Ernst-Kabinett nicht verbauen.
Architekt Menzel antwortet, dass er hierzu keine denkmalrechtliche wohl aber eine städtebauliche Antwort geben kann. Er stellt klar, die Erschließung des Max-Ernst-Kabinettes
kann nicht über Burg-/ Bahnhofstraße erfolgen. Hinsichtlich einer baulichen Nutzung gibt
es nur zwei konzeptionelle Ansätze. Entweder Abriss des alten Gebäudes und Neubau
eines Baukörpers, der mit dem Schloss korrespondiert und sich entsprechend unterordnet
oder Beibehalt des vorhandenen Gebäudes und angemessene Ergänzung, ebenfalls unter Berücksichtigung des Schlosses.
Vorsitzender Klug erinnert an die Aussagen der obersten Denkmalbehörde, die bei
früheren Belvedere-Überplanungen geäußert wurden, wonach das Gebäude des MaxErnst-Kabinettes so dort nicht hin gehört. Er ist ebenfalls verwundert darüber, dass das
Land diesbezüglich offenbar inzwischen eine andere Auffassung hat.
Ratsherr Kollenberg fragt, wie die Anlieferung des Max-Ernst-Kabinettes für das Sonderspaß-Projekt erfolgen soll. Architekt Menzel führt hierzu aus, dass es sich um Müllfahrzeuge sowie Getränkeanlieferungen handeln wird, größere Lkw sind für eine Anlieferung
nicht erforderlich. Herr Siebald ergänzt, dass die Anlieferung überwiegend in Eigenregie
erfolgt und dass es sich um VW-Bus-Größe sowie ggf. um Kühlwagen-Größe handelt, die
keiner besonderen Führerscheinklasse bedürfen.
Ratsherr Riedel erinnert an Diskussionen im VgLA sowie früheren Diskussionen zu den
geplanten Hotelbauten und ist der Auffassung, dass es auch in Zukunft keinen Hotelneubau in der angedachten Größenordnung geben wird. Er plädiert daher für die Errichtung
des Projektes des Sonderspaß e.V. Er bittet die Verwaltung sich zum Denkmalschutzthema zu äußern. Dezernent Schiffer verweist auf die Beteiligung der verschiedenen hierarchischen Ebenen, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz zu beteiligen sind. Allein
hieraus und aufgrund der zeitlichen Dauer der Planungen zum Hotelbau wurde zwischenzeitlich auf unterschiedlichen Ebenen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Letztlich sind konkrete Rahmenbedingungen einvernehmNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
6 von 18
lich definiert worden, unter denen ein Hotelneubau in Aussicht gestellt werden kann. Es
stellt sich jetzt politisch die Frage, ob das betroffene Grundstück für spätere Planungen
verfügbar bleiben soll oder nicht.
Ratsherr Bobe bemerkt, dass die Planungen zu einem Hotelneubau bereits seit ca. 40
Jahren im Gespräch sind. Da in der Vergangenheit all diese Gespräche nicht zum Erfolg
geführt haben, ist er der Auffassung, dass dies auch in der Zukunft nicht zu erwarten ist.
Unabhängig davon wurde vor ca. einem halben Jahr das Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen. Dieses geht davon aus, dass dem Belvedere-Parkplatz eine zentrale Bedeutung zukommt. Nach seiner Meinung steht dieses Nutzungskonzept im Widerspruch mit einer Hotelneubebauung.
Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, wie die Erschließung zum Max-Ernst-Kabinett in
Zukunft gesichert werden soll, wenn z.B. Großevents (Kirmes etc.) statt finden. Auch dann
ist die Zuwegung zu sichern. Dies zeigt die Abhängigkeit von einem gesamten Konzept für
den Belvedere-Platz.
Ratsfrau Brämer trägt im Sinne ihres Antrags (siehe TOP 5.3) vor, dass zunächst die
grundsätzliche Bebaubarkeit des Belvedere-Platzes unter Beteiligung der Öffentlichkeit
und der Geschäftsleute sowie der entsprechenden Ämter diskutiert werden soll, bevor hier
ein Teil des gesamten Platzes für eine einzelne Nutzung weg gegeben wird. Sie wünscht
zudem die ausführliche Diskussion in der Politik, ohne sich dem Druck eines Einzelnen
Projektes ausgesetzt zu sehen.
Sachkundige Bürgerin Wenner fasst ihren Kenntnisstand zusammen. Demnach geht die
bisher geplante Hotelbebauung davon aus, dass das heute mit dem Max-Ernst-Kabinett
bebaute Grundstück in jedem Fall frei bleibt. Insofern dürfte das geplante Projekt des
Sonderspaß e.V. nach ihrer Auffassung kein Problem für eine zukünftige Entwicklung des
Belvedere-Geländes bedeuten. Daher sollte diesbezüglich ein entsprechendes Votum der
zuständigen Denkmalbehörde eingeholt werden. Dezernent Schiffer bemerkt, die Denkmalbehörde wird zwar auf konkrete Projekte ihre Stellungnahmen abgeben. Auf allgemeine Aussagen, ob ein Gebäude stehen bleiben kann oder ob es unter anderen Umständen
abgerissen werden muss, wird sie sich jedoch nicht festlegen. Insofern liegt die alleinige
Zuständigkeit auf Seiten der Politik, was die grundsätzliche Bebaubarkeit oder Nutzung
dieses Grundstückes anbetrifft.
Ratsherr Dr. Kollenberg sieht sich nicht in der Lage zum jetzigen Zeitpunkt dem Vorhaben des Sonderspaß e.V. zuzustimmen, da er es für notwendig hält, sich über die Folgen
und Auswirkungen für die spätere Belvedere-Bebauung klar zu werden. Man sollte erst
heraus arbeiten, was die Vor- / Nachteile sind, bevor man sich für oder gegen ein solches
Projekt entscheidet.
Ratsherr Venghaus erinnert daran, dass seine Fraktion im Rat den Antrag gestellt hat,
Planungen zum Belvedere-Platz zunächst auszusetzen, um die Innenstadtentwicklung
vorsorglich nochmals zu begutachten. Dieser Antrag ist im April 2015 abgelehnt worden.
Er zeigt sich daher verständnislos darüber, dass es nun so wichtig sein soll, die grundsätzlichen Fragen erneut aufzuwerfen. Ratsherr Riedel gibt hinsichtlich der Erschließungssituation zu bedenken, dass bereits ansässige Gastronomiebetriebe erfolgreich über die
Bahnhofstraße erschlossen werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob
das geplante Haus komplett von der Bahnhofstraße aus erschlossen werden kann. Architekt Menzel antwortet, dass dies auf jeden Fall möglich ist. Soweit die Denkmalbehörde
mit einer Umnutzung des Max-Ernst-Kabinettes beschäftigt wird, wird sie jedoch nicht nur
die Andienung des Max-Ernst-Kabinettes selber betrachten, sondern auch die Anfahrbarkeit der Tiefgaragenrampe in unmittelbarer Nachbarschaft. Das heißt, dass in jedem Fall
die derzeitige Situation betrachtet werden würde und nicht auf eine zukünftige geplante
Situation abgestellt werden kann.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
7 von 18
Ratsherr vom Hagen fragt, wie die Tiefgaragenzufahrt zu Kirmeszeiten organisiert wird.
Ratsherr Bobe führt aus, dass die Zufahrt über den Fuß- / Radweg parallel zum Schloss
erfolgt.
Ratsherr Dr. Kollenberg fasst zusammen, das noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht und er stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug greift den Vertagungsantrag auf und stellt ihn zur Abstimmung. Der Vertagung in den Rat wird zugestimmt.
Beschluss:
Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Verkauf der Immobilie Max-ErnstKabinett wird in den nächsten Rat vertagt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5.1 Projekt „Forum Sonderspaß“ im ehemaligen Max-ErnstKabinett, Bahnhofstr. 21
hier: Nutzungskonzept
Bezug: VgLA 5.12.2016 und 23.1.2017
29/2017
siehe Beratung zu TOP 5
5.2 Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-ErnstKabinett, Bahnhofstr. 21
hier: strategische Bedeutung des Grundstücks
Bezug: VgLA 23.1.2017
32/2017
siehe Beratung zu TOP 5
5.3 Grundstück Bahnhofstraße 21 Projekt des Vereins Sonderspaß
Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2017
40/2017
siehe Beratung zu TOP 5
6.
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und
40. Änderung des Flächennutzungsplanes
6.1 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags
46/2017
Dezernent Schiffer erläutert, dass zu diesem TOP eine Tischvorlage vorliegt. Diese
Tischvorlage befasst sich mit der Abwägung dreier eingegangener Stellungnahmen von
Bürgern, die im Abwägungsprotokoll versehentlich nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin
verweist er auf eine Stellungnahme eines Bürgers, dessen Grundstück nicht im Bebauungsplangebiet liegt. Dieser wünscht nun jedoch die Aufnahme seines Grundstückes in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
8 von 18
den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aufgrund des weit fortgeschrittenen Stands
des Bebauungsplanverfahrens wird nach ausführlicher interner Beratung dafür plädiert,
angemessenes Planungsrecht für dieses Grundstück in einem anderen Verfahren zu
schaffen.
Vorsitzender Klug unterbricht die Sitzung, um dem Antragsteller, Herrn Rieger, eine persönliche Darstellung zu ermöglichen.
Herr Rieger beanstandet, dass seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Abwägungsprotokoll nicht erfasst ist. Er beanstandet weiterhin, dass sein Grundstück im Bebauungsplanumgriff nicht erfasst ist. Er behauptet, dass das NichtEinbeziehen seines Grundstücks in das laufenden Bebauungsplanverfahren auch aus
Sicht der Bezirksregierung auf rechtliche Bedenken stößt.
Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass der Antragsteller bereits im Bebauungsplanverfahren BP 01.16 I die Einbeziehung seines Grundstücks ausdrücklich und mehrfach
abgelehnt hat. Dies hat er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung zum BP 01.16 II
gleichermaßen wiederholt. Er führt weiter aus, dass seine Mitarbeiter zudem ebenfalls
mehrfach den Antragsteller darauf verwiesen haben, dass er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sein Interesse an einer Aufnahme im Bebauungsplanverfahren
überdenken möge, damit dieses Grundstück aufgenommen werden kann. Der Antragsteller hat dieses Angebot in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt. Fachbereichsleiter
Schaaf erläutert weiter, dass die jetzige Aufnahme des Grundstücks eine erhebliche Verzögerung des gesamten Verfahrens von mind. einem halben Jahr mit sich bringen würde,
weswegen das Verfahren insgesamt sehr erschwert werden würde. Deswegen möchte
man keine Änderung am laufenden Bebauungsplanverfahren. Unabhängig davon wird
dem Antragsteller das Angebot gemacht, dass sein Grundstück in einem eigenständigen
Bebauungsplanverfahren entwickelt werden kann.
Weiterhin liegt der Verwaltung die Erklärung der Bezirksregierung über die Anpassung an
die Landesplanung bereits vor.
Herr Rieger behauptet, dass diese Erklärung nur aufgrund falscher oder fehlender Angaben gegenüber der Bezirksregierung erreicht werden konnte. Weiterhin bestreitet der Antragsteller, dass der Investor an ihn heran getreten sei.
Vorsitzender Klug richtet die Frage der Kontaktaufnahme an den ebenfalls im Raum befindlichen Vertreter des Projektentwicklers, Herrn Baum. Herr Baum bestätigt die Aussage von Herrn Schaaf und versichert, dass er zweifach telefonisch mit dem Antragsteller
Kontakt aufgenommen hat. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass das Angebot über
die Entwicklung des Grundstücks des Antragstellers weiterhin im Raum steht und dass
dieses Grundstück somit über die Lennèstraße zukünftig erschlossen werden kann. Auswirkungen auf das laufende Bebauungsplanverfahren hat das damit nicht. Vorsitzender
Klug hebt die Unterbrechung der Sitzung auf.
Ratsherr vom Hagen bemerkt, dass in der Begründung zum Bebauungsplan von 20 %
maximal sozialer Wohnungsbau die Rede ist und fragt, ob dies bedeuten kann, dass dort
auch gar kein sozialer Wohnungsbau wird. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass
die Angaben in der Begründung den Stand der Verhandlungen mit dem Investor wiedergeben. [Anmerkung des Schriftführers: Aufgrund der Tatsache, dass sozialer Wohnungsbau von Fördermitteln abhängt und es für das Jahr 2016 nur Fördermittel im Umfang von
ca. 6-8 Wohnungen für die Stadt Brühl gegeben hat, ist es derzeit unsicher, ob ein 20 %iger Anteil sozialen Wohnungsbaus allein in diesem Bebauungsplangebiet realisiert werden kann. Soweit ein Investor keine Fördermittel bekommt, ist er an eine solche Bindungsquote nicht gebunden.]
Sachkundige Bürgerin Wenner greift die Diskussion mit dem Antragsteller auf und
kommentiert, dass sie es für unwahrscheinlich hält, dass man sein Grundstück absichtlich
draußen lassen wollte, zumal nach ihrer Erinnerung bei allen Bebauungsplangebieten darum gerungen wird, möglichst viele Grundstücke zu Wohnbauland zu entwickeln. SachNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
9 von 18
kundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wie mit dem Niederschlagswasser
umgegangen wird und ob ein Blockheizkraftwerk errichtet wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass zu Frage 1 ein hinreichend großer Staukanal unter der Erschließungsstraße
geplant ist. Zu Frage 2 erläutert er, dass ein Blockheizkraftwerk außerhalb des Plangebietes vorgesehen ist, was auch der Versorgung weiterer Bebauungsplangebiete dient. Er
betont, dass es zum Geltungsbereich des BP 01.16 II bereits einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt, so dass sicher davon ausgegangen werden kann, dass ein solches
Heizkraftwerk installiert wird. Ratsherr Weitz richtet einen Appell an den Antragsteller des
Grundstücks sowie an die Verwaltung, dass man sich noch einmal zusammensetzen möge, mit dem Ziel, die Konflikte auszuräumen. Dies sollte bis vor der nächsten Ratssitzung
erfolgen. Dezernent Schiffer greift den Appell auf und bietet das Gespräch ausdrücklich
dem Antragsteller an.
Sachkundige Bürgerin Wenner führt zu dem Antragsgrundstück aus, dass die Erschließungsanlage, insbesondere die Lennèstraße, bereits hergestellt und sicherlich auch abschließend bezahlt worden ist. Sie möchte wissen, ob der Antragsteller, dessen Grundstück ggf. später noch Baurecht erhalten würde, an diesen Kosten beteiligt werden wird.
Dezernent Schiffer antwortet, dass genau dies auch Gegenstand einer Besprechung sein
wird.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, ob man Niederschlagswasser auch als Brauchwasser
aufbereiten und nutzen darf. Ihm wird geantwortet, dass dies ohne weiteres zulässig ist.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum,
Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes als Ergänzung zum Abwägungsvorschlag der Vorlage Nr. 23/2017 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum BP
01.16 II und 40. FNP-Änderung).
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
6.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -
23/2017
Beschluss:
I.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.16 II
'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und
Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
10 von 18
Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18'
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis
zum 13.04.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1.02
T1.03
T1.04
T2.02
T3.01
T4.01
T4.02
T5.01
Deutsche Telekom Technik GmbH
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
T6.01
T6.02
T6.03
T7.01
T7.02
T9.01
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Erftverband
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Landesbetrieb Straßen NRW
Regionalniederlassung Ville-Eifel
Stadtwerke Brühl
GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und
Wohnen GmbH
Deutscher Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T9.02
T9.03
T9.04
T11.02 Stadtwerke Köln GmbH
T12.02 Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz und Kreisplanung
T12.03
T12.04
T12.05
T12.06
T12.07
T12.08
T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,Rhein-ErftKreis
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.08
B1
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
11 von 18
Lfd. Nr.
Bürger
Abwägung der Stellungnahme
B1.09
B1.10
B1.11
B1.12
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T4.02
T5.01
T5.02
T5.03
T5.04
T5.05
T6.01
T8.02
T8.03
T8.05
Erftverband
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Die Anregung wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens.
Nahverkehr Rheinland GmbH
Landeseisenbahnverwaltung NRW
Deutsche Telekom Technik GmbH
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
Beschluss:
II.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschleißlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen.
Abstimmungsergebnis:
14 / 0 / 1
Beschluss:
III.
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt:
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen
als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323,
229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410.
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
12 von 18
Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der
östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104,
entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231,
im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt
10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis
zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der
westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X),
im Süden
vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum
Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach
Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des
Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110,
im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
7.
14 / 0 / 1
Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“
- Satzungsbeschluss -
446/2016
Abteilungsleiter Lamberty trägt im Sinne der Vorlage vor.
Ratsherr Weitz kann sich die zukünftige städtebauliche Situation noch nicht hinreichend
genau vorstellen. Er fragt nach, wie man sich den Höhenverlauf der Straße, sowie die Position und Höhenlage der zukünftigen Gebäude sowie der Erschließungsanlage in dem
Satzungsgebiet vorstellen muss. Dezernent Schiffer verweist auf den Planentwurf, wonach die zukünftige Straße in einer roten Fläche und damit in einer privaten Fläche liegen
wird. Somit liegt die Erstellung wie auch die spätere Unterhaltung der privaten Straße bei
den zukünftigen Bewohnern. Dies umfasst auch die Abwasserbeseitigung, die dort nur mit
Hilfe eines Pumpwerks funktionieren wird.
Sachkundige Bürgerin Wenner ergänzt die Anfrage von Ratsherrn Weitz und verweist
auf umfangreiche Erdbewegungen, die im Zusammenhang mit zukünftigen Baukörpern
dort entstehen können. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass es sich um eine Ergänzungssatzung handelt, weil Baurecht an der Stelle der zukünftigen Baukörper bereits
existiert. Es besteht jedoch kein Planungsbedarf. Dass der Investor auch Eigentümer der
außerhalb der Ergänzungssatzung liegenden Nachbarparzelle ist, hat mit der Erschließung des Satzungsgebietes nichts zu tun und ändert auch nichts daran, dass bereits auf
allen betroffenen Grundstücken Planungsrecht existiert.
Für Ratsherrn Weitz ist unklar, wie die Bebauung konkret zukünftig aussehen soll und an
welcher Stelle das Gefälle der geplanten Erschließungsstraße beginnt. Abteilungsleiter
Lamberty erläutert, dass bereits heute gemäß § 34 BauGB dort entsprechend in der EiNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
13 von 18
genart der näheren Umgebung gebaut werden darf. Innerhalb des Satzungsgebietes der
Ergänzungssatzung sind zukünftig Höhenfestsetzungen einzuhalten, dies gilt jedoch nicht
in den Bereichen, die allein nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Sachkundige Bürgerin
Wenner wünscht sich ein Höhenprofil, das die zukünftigen Gebäudehöhen darstellt. Projektentwickler Yanmaz erläutert die in der Ergänzungssatzung festgelegten Bezugspunkte und erklärt, dass Geländeschnitte im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Erschließungsplanung, die wiederum mit der Tiefbauabteilung abgestimmt ist, erfolgt sind.
Dezernent Schiffer sagt zu, dass zur nächsten Ratssitzung aussagefähige Unterlagen
nachgereicht werden.
Ratsherr Weitz stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug stellt diesen zur Abstimmung. Allgemeine Zustimmung wird festgestellt.
Beschluss:
1 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne
Empfehlung in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
2 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne
Empfehlung in den Rat.
Abstimmungsergebnis:
8.
einstimmig
Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC"
und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss -
10/2017
Fachbereichsleiter Schaaf trägt im Sinne der Vorlage vor.
Keine Diskussion.
Beschluss:
I Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509,
510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw..
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang
der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum
Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),
im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in
westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
14 von 18
der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes
Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,
im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der
westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter
entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und
510,
im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und
613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322,
Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
II Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober
2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer
Straße 154 / Tennishalle THC" sowie die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich AugusteViktoria-Straße"
- Aufstellungsbeschluss -
11/2017
Ratsherr Pütz erklärt sich zu diesem TOP für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Gutachter Herr Prof. Welters trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag
begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.]
Vorsitzender Klug fragt nach der westlich der Römerstraße liegenden Wohnbebauung
und nach deren Geschossigkeit. Eine dreigeschossige plus Staffelgeschoss-Bebauung
kann er sich vorstellen, viergeschossig + Staffelgeschoss erscheint ihm jedoch zu hoch.
Herr Prof. Welters bemerkt, dass dies im weiteren Verfahren untersucht wird.
Ratsherr Dr. Kollenberg fragt bzgl. des Planumgriffes, warum die Kreuzung vollständig
im Planumgriff enthalten ist, genau wie das südlich an die Kaiserstraße angrenzende
Grundstück. Dezernent Schiffer erläutert, dass vom heutigen Standpunkt aus nicht auszuschließen ist, dass dieser Knotenpunkt ertüchtigt werden muss, was bei einer optionalen Kreisverkehrslösung auch die Inanspruchnahme der betroffenen südlich liegenden
Grundstücksfläche begründet.
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
15 von 18
Ratsherr Weitz fragt, ob alle privaten Stellplätze in Tiefgaragen untergeordnet werden
sollen. Weiterhin möchte er wissen, welche Funktion die im Plan hellgrün dargestellten
Flächen haben sollen. Herr Prof. Welters antwortet, dass der überwiegende Teil unterirdisch vorgesehen wird, dass Besucher- und andere Stellplätze aber trotzdem auch oberirdisch möglich sein sollen.
Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wohin die Arbeitsplätze, die
am Standort verloren gehen, verlagert werden. Die Vertreterin von RWE, Frau Scherer,
erläutert, dass Arbeitsplätze nach Köln verlegt werden, dort existieren Gebäude, die noch
Kapazitäten haben und die Firma RWE möchte diese Flächen effizienter nutzen.
Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Höhenentwicklung zukünftig auch aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden sollen, die auch die gegenüberliegende Wohnbebauung detailliert darstellt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 15 und 17, sowie in der Gemarkung
Kierberg, Flur 3. Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 15 die Flurstücke 372, 294 und
333 (Römerstraße), teilweise die Flurstücke 357, 374, 383, 358, (alle Römerstraße) sowie
teilweise 293, 342 und 336 (alle Kaiserstraße). Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur
17 teilweise das Flurstück 352 (Kaiserstraße) und in der Gemarkung Kierberg, Flur 3 teilweise die Flurstücke 3922 und 4040.
Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278 entlang der östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 2189/278 und der nördlichen
Grenze des Flurstücks 2149/278 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
2149/278, 2148/278 und 3922, weiter auf dem rechten Winkel (Basis nördliche Grenze des Flurstücks 2149/278) bis zum Schnittpunkt mit der südlichen
Grenze des Flurstücks 453, von diesem Schnittpunkt entlang der südlichen
und östlichen Grenze des Flurstücks 453 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke
444, 383 und 453, von hier weiter auf dem rechten Winkel (Basis westliche
Grenze des Flurstücks 372) bis zu seinem Fußpunkt und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 372,
im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 372,
im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 372 bis Grenzpunkt der Flurstücke
372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17),
im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17) bis zum
Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis südliche Grenze des Flurstücks 293,
Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297), mit der südlichen Grenze des Flurstücks 372, dem rechten Winkel folgend bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297, entlang der östlichen, südlichen und
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
16 von 18
westlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis östliche Grenze des Flurstücks 2189/278, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278), von hier entlang des rechten
Winkels bis zum Fußpunkt (Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040,
2188/278).
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Stadt Umland Netzwerk - S.U.N.
- Teilnahme am Projektaufruf StadtUmland.NRW – Konkretisierung des Zukunftskonzepts des Stadt Umland Netzwerks -
20/2017
Fachbereichsleiter Schaaf trägt im Sinne der Vorlage vor.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. in Kooperation mit den Partnerkommunen des Stadt Umland Netzwerks (S.U.N.)
am Landeswettbewerb StadtUmland.NRW teilzunehmen, in diesem Rahmen ein
Zukunftskonzept zu entwickeln und Schlüsselprojekte zu identifizieren;
2. die für die interkommunale Zusammenarbeit notwendigen Organisationsstrukturen
des Stadt Umland Netzwerks weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase
hinaus zu verstetigen;
3. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der
Wachstumsregion zu schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen
und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01.
Januar bis 31. Dezember 2016
6/2017
keine
Beschluss:
Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
17 von 18
12. Mitteilungen
12.1 Verabschiedung Herr Schaaf
Vorsitzender Klug dankt Fachbereichsleiter Schaaf für dessen langjährige Zusammenarbeit und wünscht ihm im Namen des Ausschusses alles Gute für seine zukünftige Aufgabe.
12.2 Wettbewerb Janshof
Gutachter Prof. Welters trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.]
Er betont und erläutert ausdrücklich den sehr engen Zeitplan, der auf die Entscheidungsträger noch in diesem Jahr zukommt. Dezernent Schiffer hebt die Bedeutung des Zeitplanes hervor, da es nur so möglich ist, die gewünschten Städtebau-Fördermittel zu bekommen.
13. Anfragen
keine
__________________________
Ausschussvorsitzender
____________________________
Schriftführer/in
Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017
18 von 18