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Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
571 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
15.03.17, 18:25
Aktualisiert
15.03.17, 18:25

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl am 31.01.2017 Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 22:00 Uhr. Vorsitz führte: Klug, Hans Theo Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Dr. Kollenberg, Wolfgang Pohl, Frank Pütz, Josef Reiwer, Eva-Maria Vetterling, Dietmar SPD Bobe, Udo Eiben, Detlef Isicok, Rengin Weitz, Michael Wenner, Christiane GRÜNE vom Hagen, Michael Winkelmann-Strack, Bernd LINKE/PIRATEN Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Sallach, Bianca (DKSB) Spitz, Wilbert (NABU) von der Verwaltung: Fink, Sabine (61/1 Planung und Umwelt) Lamberty, Markus (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Beate (61/1 Planung und Umwelt) Müller, Maria (FBL 13 Bürgermeisterbüro) Schaaf, Walter (FBL 61 Bauen und Umwelt) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 1 von 18 Schriftführer: Kaiser, Karsten Gäste: Fr. Aeissen, Fa. archaeonet.de Fr. Prof. Braun, WFG Rhein-Erft Hr. Siebald, Sonderspass e.V. Hr. Menzel, Arch.-Büro Büder / Menzel Fr. Scherer, RWE Hr. Prof. Welters, Büro Post / Welters Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 06.10.2016 2. Niederschrift vom 08.11.2016 3. Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis" Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016 (17/2017) 4. Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie18' - Präsentation der archäologischen Untersuchungen - (22/2017) 5. "Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett 5.1 Projekt „Forum Sonderspaß“ im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21 hier: Nutzungskonzept Bezug: VgLA 5.12.2016 und 23.1.2017 (29/2017) 5.2 Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21 hier: strategische Bedeutung des Grundstücks Bezug: VgLA 23.1.2017 (32/2017) 5.3 Grundstück Bahnhofstraße 21 Projekt des Vereins Sonderspaß Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2017 (40/2017) 6. Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags (46/2017) 6.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - (23/2017) Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 2 von 18 7. Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ - Satzungsbeschluss - 8. Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - (10/2017) 9. Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-ViktoriaStraße" - Aufstellungsbeschluss - (11/2017) 10. Stadt Umland Netzwerk - S.U.N. - Teilnahme am Projektaufruf StadtUmland.NRW – Konkretisierung des Zukunftskonzepts des Stadt Umland Netzwerks - (20/2017) 11. Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2016 (6/2017) 12. Mitteilungen (446/2016) 12.1 Verabschiedung Herr Schaaf 12.2 Wettbewerb Janshof 13. Anfragen Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 3 von 18 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Hans Theo Klug eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Niederschrift vom 06.10.2016 Die Niederschrift wird ohne Änderung genehmigt. 2. Niederschrift vom 08.11.2016 Die Niederschrift wird ohne Änderung genehmigt. 3. Vorstellung des Gutachtens "RELoad - Standort- und Zukunftsstudie für den Rhein-Erft-Kreis" Bezug: Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2016 17/2017 Vorsitzender Klug begrüßt Frau Prof. Dr. Braun von der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Rhein-Erft-Kreises. Frau Prof. Dr. Braun trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Ratsmitglied Weitz fragt, welche Handlungsempfehlung sie der Stadt Brühl nennen kann. Frau Prof. Dr. Braun verweist auf die Umsetzungsvorschläge des Kapitels 6. Ratsherr Dr. Kollenberg möchte wissen, ob einzelne Kommunen bereits Vorschläge umsetzen und ob es bereits kommunale Grenzen überschreitende Projekte gibt. Frau Prof. Dr. Braun bestätigt, dass einzelne Kommunen bereits intensiv Projekte umsetzen. Darüber hinaus gibt es Kooperationen zwischen dem Rhein-Erft-Kreis und dem Kreis Neuss. Diese Arbeitskreise beschäftigen sich z.B. mit dem Thema Fachkräftemangel. Sie hebt hervor, dass benachbarte Kreise und Kommunen zudem beobachten, ob dieses Projekt Reload im Rhein-Erft-Kreis tatsächlich umgesetzt wird. Ratsfrau Reiwer fragt nach, ob das Thema Fachkräftemangel besonders von den Unternehmen genannt worden ist. Frau Prof. Dr. Braun bestätigt das. Vorsitzender Klug möchte wissen, ob Erkenntnisse darüber vorliegen, in welchen Bereichen auf kommunaler Ebene besonders zügig gearbeitet werden soll. Frau Prof. Dr. Braun benennt den Breitbandausbau sowie das regionale Gewerbeflächenentwicklungskonzept als zwei wichtige Aspekte. Beschluss: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 4 von 18 4. Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie18' - Präsentation der archäologischen Untersuchungen - 22/2017 Vorsitzender Klug begrüßt die Referentin Frau Aeissen. Frau Aeissen trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Frau Wenner möchte wissen, ob Frau Aeissen diesen Vortrag auch in einem anderen Rahmen und auf anderen Veranstaltungen vortragen würde. Frau Aissen erklärt hierzu ihre Bereitschaft. Sie freut sich über das Interesse an ihrer archäologischen Arbeit, die sie gerne auch in anderen Gremien oder bei der vhs präsentiert. Beschluss: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig "Forum Sonderspaß" im Max-Ernst-Kabinett Ratsherr Weitz erklärt seine Befangenheit und äußert, dass er nicht an der Beratung und Abstimmung teilnimmt. Herr Siebald vom Verein Sonderspaß trägt vor (siehe TOP 5.1). [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Ratsherr vom Hagen möchte wissen, ob dieses Projekt allein von dem e.V. getragen wird oder ob es an eine andere Gesellschaftsform gegeben wird. Herr Siebald erklärt, dass es neben dem e.V. auch eine gGmbH geben wird. Diese gGmbH würde auch als Bauträger auftreten. Auch die Arbeitsplätze würden in dieser gGmbH geschaffen werden. Ratsherr vom Hagen versteht insofern das Gebäude als Geschäftsstelle für den Sonderspaß e.V., der dort Marketing und Cafe sowie einzelne Schulungen betreibt. Herr Siebald erläutert, dass Büroräume für lediglich 6 Personen geplant sind, ansonsten dient insbesondere das Erdgeschoss- ausschließlich der Begegnung. Bei den erwähnten 1,5 Mio Euro Investitionskosten handelt es sich um 1,4 Mio förderfähige Kosten, die verbleibenden 100.000 Euro sind Investitionen im Verwaltungsbereich, die nicht förderfähig sind. Ratsherr Riedel begrüßt das inklusive Konzept. Er regt an, die vorbereiteten Planunterlagen zu präsentieren, da diese noch nicht allen Anwesenden zur Kenntnis gebracht wurden. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt nach, wo der Sonderspaß e.V. heute steht und was auf der Grundlage des vorgestellten Konzeptes in Zukunft passieren soll. Herr Siebald erläutert, dass der e.V. heute 130 Mitarbeiter hat und im Rhein-Erft-Kreis, in Brühl sowie im Kölner Süden aktiv ist. Aktiv ist der Verein familienunterstützend sowie kita- und schulbegleitend. Weiterhin werden Freizeiten und Inklusive Abende organisiert. Er hebt die Bedeutung der geplanten Einrichtung hervor. Diese wäre die erste ihrer Art, die außerhalb von Behindertenwerkstätten Arbeitsplätze anbieten würden und gleichzeitig dem inklusiven Charakter gerecht werden würde. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 5 von 18 Ratsherr Pütz fragt, ob Herr Siebald sich vorstellen kann, ein solches Projekt auch an einer anderen Stelle in Brühl zu realisieren. Herr Siebald betont, dass das Konzept gerade davon lebt, dass Inklusion in der Innenstadt und damit in die breite Öffentlichkeit getragen wird. Ein Standort außerhalb des Zentrums ist daher unattraktiv. Die Stadt Brühl kann mit einem solchen Projekt Gesicht zeigen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack begrüßt das Projekt und schließt sich der Auffassung an, dass ein solches Projekt in der Innenstadt umgesetzt werden sollte. Er regt Prüfung an, ob der Standort des ehemaligen Landesarchives ggf. genutzt werden könnte. Vorsitzender Klug leitet zu TOP 5.2 mit dem Hinweis über, dass es bei der Frage der Veräußerung des Max-Ernst-Kabinettes nicht darum geht, die Immobilie an das Projektforum Sonderspaß oder an jemand anderen zu veräußern, sondern dass es hier um die strategische Bedeutung des Grundstücks im Zusammenhang mit einer Bebauung des Belvedere geht. Architekt Menzel trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Ratsherr vom Hagen erinnert daran, dass die Bebauung des Belvedereplatzes in der Vergangenheit unter Denkmalgesichtspunkten sehr stark vom Abriss des Max-ErnstKabinettes abhängig gemacht worden ist. Nun aber stimmt das Land NRW als oberste Denkmalbehörde lt. Aussage des Architekten, Herrn Menzel, einem Um- und Ausbau des Gebäudes nach dem Konzept des Sonderspaß e.V. zu. Für ihn ist dies eine 180°-Wende gegenüber früheren Positionen, wonach wegen des Denkmalschutzes des Schlosses Augustusburg ein Erhalt bisher nicht in Frage kam. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, nach der Belastbarkeit der Aussagen seitens der Landesregierung. Er betont, dass u.a. die Erschließung eines Belvedere-Projektes sehr problematisch ist und diese dürfe man sich auch mit einem zukünftigen Projekt um das Max-Ernst-Kabinett nicht verbauen. Architekt Menzel antwortet, dass er hierzu keine denkmalrechtliche wohl aber eine städtebauliche Antwort geben kann. Er stellt klar, die Erschließung des Max-Ernst-Kabinettes kann nicht über Burg-/ Bahnhofstraße erfolgen. Hinsichtlich einer baulichen Nutzung gibt es nur zwei konzeptionelle Ansätze. Entweder Abriss des alten Gebäudes und Neubau eines Baukörpers, der mit dem Schloss korrespondiert und sich entsprechend unterordnet oder Beibehalt des vorhandenen Gebäudes und angemessene Ergänzung, ebenfalls unter Berücksichtigung des Schlosses. Vorsitzender Klug erinnert an die Aussagen der obersten Denkmalbehörde, die bei früheren Belvedere-Überplanungen geäußert wurden, wonach das Gebäude des MaxErnst-Kabinettes so dort nicht hin gehört. Er ist ebenfalls verwundert darüber, dass das Land diesbezüglich offenbar inzwischen eine andere Auffassung hat. Ratsherr Kollenberg fragt, wie die Anlieferung des Max-Ernst-Kabinettes für das Sonderspaß-Projekt erfolgen soll. Architekt Menzel führt hierzu aus, dass es sich um Müllfahrzeuge sowie Getränkeanlieferungen handeln wird, größere Lkw sind für eine Anlieferung nicht erforderlich. Herr Siebald ergänzt, dass die Anlieferung überwiegend in Eigenregie erfolgt und dass es sich um VW-Bus-Größe sowie ggf. um Kühlwagen-Größe handelt, die keiner besonderen Führerscheinklasse bedürfen. Ratsherr Riedel erinnert an Diskussionen im VgLA sowie früheren Diskussionen zu den geplanten Hotelbauten und ist der Auffassung, dass es auch in Zukunft keinen Hotelneubau in der angedachten Größenordnung geben wird. Er plädiert daher für die Errichtung des Projektes des Sonderspaß e.V. Er bittet die Verwaltung sich zum Denkmalschutzthema zu äußern. Dezernent Schiffer verweist auf die Beteiligung der verschiedenen hierarchischen Ebenen, die im Zusammenhang mit Denkmalschutz zu beteiligen sind. Allein hieraus und aufgrund der zeitlichen Dauer der Planungen zum Hotelbau wurde zwischenzeitlich auf unterschiedlichen Ebenen und zu unterschiedlichen Zeitpunkten unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Letztlich sind konkrete Rahmenbedingungen einvernehmNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 6 von 18 lich definiert worden, unter denen ein Hotelneubau in Aussicht gestellt werden kann. Es stellt sich jetzt politisch die Frage, ob das betroffene Grundstück für spätere Planungen verfügbar bleiben soll oder nicht. Ratsherr Bobe bemerkt, dass die Planungen zu einem Hotelneubau bereits seit ca. 40 Jahren im Gespräch sind. Da in der Vergangenheit all diese Gespräche nicht zum Erfolg geführt haben, ist er der Auffassung, dass dies auch in der Zukunft nicht zu erwarten ist. Unabhängig davon wurde vor ca. einem halben Jahr das Parkraumbewirtschaftungskonzept beschlossen. Dieses geht davon aus, dass dem Belvedere-Parkplatz eine zentrale Bedeutung zukommt. Nach seiner Meinung steht dieses Nutzungskonzept im Widerspruch mit einer Hotelneubebauung. Ratsherr vom Hagen stellt die Frage, wie die Erschließung zum Max-Ernst-Kabinett in Zukunft gesichert werden soll, wenn z.B. Großevents (Kirmes etc.) statt finden. Auch dann ist die Zuwegung zu sichern. Dies zeigt die Abhängigkeit von einem gesamten Konzept für den Belvedere-Platz. Ratsfrau Brämer trägt im Sinne ihres Antrags (siehe TOP 5.3) vor, dass zunächst die grundsätzliche Bebaubarkeit des Belvedere-Platzes unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Geschäftsleute sowie der entsprechenden Ämter diskutiert werden soll, bevor hier ein Teil des gesamten Platzes für eine einzelne Nutzung weg gegeben wird. Sie wünscht zudem die ausführliche Diskussion in der Politik, ohne sich dem Druck eines Einzelnen Projektes ausgesetzt zu sehen. Sachkundige Bürgerin Wenner fasst ihren Kenntnisstand zusammen. Demnach geht die bisher geplante Hotelbebauung davon aus, dass das heute mit dem Max-Ernst-Kabinett bebaute Grundstück in jedem Fall frei bleibt. Insofern dürfte das geplante Projekt des Sonderspaß e.V. nach ihrer Auffassung kein Problem für eine zukünftige Entwicklung des Belvedere-Geländes bedeuten. Daher sollte diesbezüglich ein entsprechendes Votum der zuständigen Denkmalbehörde eingeholt werden. Dezernent Schiffer bemerkt, die Denkmalbehörde wird zwar auf konkrete Projekte ihre Stellungnahmen abgeben. Auf allgemeine Aussagen, ob ein Gebäude stehen bleiben kann oder ob es unter anderen Umständen abgerissen werden muss, wird sie sich jedoch nicht festlegen. Insofern liegt die alleinige Zuständigkeit auf Seiten der Politik, was die grundsätzliche Bebaubarkeit oder Nutzung dieses Grundstückes anbetrifft. Ratsherr Dr. Kollenberg sieht sich nicht in der Lage zum jetzigen Zeitpunkt dem Vorhaben des Sonderspaß e.V. zuzustimmen, da er es für notwendig hält, sich über die Folgen und Auswirkungen für die spätere Belvedere-Bebauung klar zu werden. Man sollte erst heraus arbeiten, was die Vor- / Nachteile sind, bevor man sich für oder gegen ein solches Projekt entscheidet. Ratsherr Venghaus erinnert daran, dass seine Fraktion im Rat den Antrag gestellt hat, Planungen zum Belvedere-Platz zunächst auszusetzen, um die Innenstadtentwicklung vorsorglich nochmals zu begutachten. Dieser Antrag ist im April 2015 abgelehnt worden. Er zeigt sich daher verständnislos darüber, dass es nun so wichtig sein soll, die grundsätzlichen Fragen erneut aufzuwerfen. Ratsherr Riedel gibt hinsichtlich der Erschließungssituation zu bedenken, dass bereits ansässige Gastronomiebetriebe erfolgreich über die Bahnhofstraße erschlossen werden. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack fragt, ob das geplante Haus komplett von der Bahnhofstraße aus erschlossen werden kann. Architekt Menzel antwortet, dass dies auf jeden Fall möglich ist. Soweit die Denkmalbehörde mit einer Umnutzung des Max-Ernst-Kabinettes beschäftigt wird, wird sie jedoch nicht nur die Andienung des Max-Ernst-Kabinettes selber betrachten, sondern auch die Anfahrbarkeit der Tiefgaragenrampe in unmittelbarer Nachbarschaft. Das heißt, dass in jedem Fall die derzeitige Situation betrachtet werden würde und nicht auf eine zukünftige geplante Situation abgestellt werden kann. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 7 von 18 Ratsherr vom Hagen fragt, wie die Tiefgaragenzufahrt zu Kirmeszeiten organisiert wird. Ratsherr Bobe führt aus, dass die Zufahrt über den Fuß- / Radweg parallel zum Schloss erfolgt. Ratsherr Dr. Kollenberg fasst zusammen, das noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht und er stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug greift den Vertagungsantrag auf und stellt ihn zur Abstimmung. Der Vertagung in den Rat wird zugestimmt. Beschluss: Die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Verkauf der Immobilie Max-ErnstKabinett wird in den nächsten Rat vertagt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 5.1 Projekt „Forum Sonderspaß“ im ehemaligen Max-ErnstKabinett, Bahnhofstr. 21 hier: Nutzungskonzept Bezug: VgLA 5.12.2016 und 23.1.2017 29/2017 siehe Beratung zu TOP 5 5.2 Projekt "Forum Sonderspaß" im ehemaligen Max-ErnstKabinett, Bahnhofstr. 21 hier: strategische Bedeutung des Grundstücks Bezug: VgLA 23.1.2017 32/2017 siehe Beratung zu TOP 5 5.3 Grundstück Bahnhofstraße 21 Projekt des Vereins Sonderspaß Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 25.01.2017 40/2017 siehe Beratung zu TOP 5 6. Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes 6.1 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss hier: Ergänzung des Abwägungsvorschlags 46/2017 Dezernent Schiffer erläutert, dass zu diesem TOP eine Tischvorlage vorliegt. Diese Tischvorlage befasst sich mit der Abwägung dreier eingegangener Stellungnahmen von Bürgern, die im Abwägungsprotokoll versehentlich nicht berücksichtigt wurden. Weiterhin verweist er auf eine Stellungnahme eines Bürgers, dessen Grundstück nicht im Bebauungsplangebiet liegt. Dieser wünscht nun jedoch die Aufnahme seines Grundstückes in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 8 von 18 den Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aufgrund des weit fortgeschrittenen Stands des Bebauungsplanverfahrens wird nach ausführlicher interner Beratung dafür plädiert, angemessenes Planungsrecht für dieses Grundstück in einem anderen Verfahren zu schaffen. Vorsitzender Klug unterbricht die Sitzung, um dem Antragsteller, Herrn Rieger, eine persönliche Darstellung zu ermöglichen. Herr Rieger beanstandet, dass seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung im Abwägungsprotokoll nicht erfasst ist. Er beanstandet weiterhin, dass sein Grundstück im Bebauungsplanumgriff nicht erfasst ist. Er behauptet, dass das NichtEinbeziehen seines Grundstücks in das laufenden Bebauungsplanverfahren auch aus Sicht der Bezirksregierung auf rechtliche Bedenken stößt. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert, dass der Antragsteller bereits im Bebauungsplanverfahren BP 01.16 I die Einbeziehung seines Grundstücks ausdrücklich und mehrfach abgelehnt hat. Dies hat er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung zum BP 01.16 II gleichermaßen wiederholt. Er führt weiter aus, dass seine Mitarbeiter zudem ebenfalls mehrfach den Antragsteller darauf verwiesen haben, dass er zum Zeitpunkt der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sein Interesse an einer Aufnahme im Bebauungsplanverfahren überdenken möge, damit dieses Grundstück aufgenommen werden kann. Der Antragsteller hat dieses Angebot in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt. Fachbereichsleiter Schaaf erläutert weiter, dass die jetzige Aufnahme des Grundstücks eine erhebliche Verzögerung des gesamten Verfahrens von mind. einem halben Jahr mit sich bringen würde, weswegen das Verfahren insgesamt sehr erschwert werden würde. Deswegen möchte man keine Änderung am laufenden Bebauungsplanverfahren. Unabhängig davon wird dem Antragsteller das Angebot gemacht, dass sein Grundstück in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren entwickelt werden kann. Weiterhin liegt der Verwaltung die Erklärung der Bezirksregierung über die Anpassung an die Landesplanung bereits vor. Herr Rieger behauptet, dass diese Erklärung nur aufgrund falscher oder fehlender Angaben gegenüber der Bezirksregierung erreicht werden konnte. Weiterhin bestreitet der Antragsteller, dass der Investor an ihn heran getreten sei. Vorsitzender Klug richtet die Frage der Kontaktaufnahme an den ebenfalls im Raum befindlichen Vertreter des Projektentwicklers, Herrn Baum. Herr Baum bestätigt die Aussage von Herrn Schaaf und versichert, dass er zweifach telefonisch mit dem Antragsteller Kontakt aufgenommen hat. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass das Angebot über die Entwicklung des Grundstücks des Antragstellers weiterhin im Raum steht und dass dieses Grundstück somit über die Lennèstraße zukünftig erschlossen werden kann. Auswirkungen auf das laufende Bebauungsplanverfahren hat das damit nicht. Vorsitzender Klug hebt die Unterbrechung der Sitzung auf. Ratsherr vom Hagen bemerkt, dass in der Begründung zum Bebauungsplan von 20 % maximal sozialer Wohnungsbau die Rede ist und fragt, ob dies bedeuten kann, dass dort auch gar kein sozialer Wohnungsbau wird. Fachbereichsleiter Schaaf antwortet, dass die Angaben in der Begründung den Stand der Verhandlungen mit dem Investor wiedergeben. [Anmerkung des Schriftführers: Aufgrund der Tatsache, dass sozialer Wohnungsbau von Fördermitteln abhängt und es für das Jahr 2016 nur Fördermittel im Umfang von ca. 6-8 Wohnungen für die Stadt Brühl gegeben hat, ist es derzeit unsicher, ob ein 20 %iger Anteil sozialen Wohnungsbaus allein in diesem Bebauungsplangebiet realisiert werden kann. Soweit ein Investor keine Fördermittel bekommt, ist er an eine solche Bindungsquote nicht gebunden.] Sachkundige Bürgerin Wenner greift die Diskussion mit dem Antragsteller auf und kommentiert, dass sie es für unwahrscheinlich hält, dass man sein Grundstück absichtlich draußen lassen wollte, zumal nach ihrer Erinnerung bei allen Bebauungsplangebieten darum gerungen wird, möglichst viele Grundstücke zu Wohnbauland zu entwickeln. SachNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 9 von 18 kundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wie mit dem Niederschlagswasser umgegangen wird und ob ein Blockheizkraftwerk errichtet wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass zu Frage 1 ein hinreichend großer Staukanal unter der Erschließungsstraße geplant ist. Zu Frage 2 erläutert er, dass ein Blockheizkraftwerk außerhalb des Plangebietes vorgesehen ist, was auch der Versorgung weiterer Bebauungsplangebiete dient. Er betont, dass es zum Geltungsbereich des BP 01.16 II bereits einen Anschluss- und Benutzungszwang gibt, so dass sicher davon ausgegangen werden kann, dass ein solches Heizkraftwerk installiert wird. Ratsherr Weitz richtet einen Appell an den Antragsteller des Grundstücks sowie an die Verwaltung, dass man sich noch einmal zusammensetzen möge, mit dem Ziel, die Konflikte auszuräumen. Dies sollte bis vor der nächsten Ratssitzung erfolgen. Dezernent Schiffer greift den Appell auf und bietet das Gespräch ausdrücklich dem Antragsteller an. Sachkundige Bürgerin Wenner führt zu dem Antragsgrundstück aus, dass die Erschließungsanlage, insbesondere die Lennèstraße, bereits hergestellt und sicherlich auch abschließend bezahlt worden ist. Sie möchte wissen, ob der Antragsteller, dessen Grundstück ggf. später noch Baurecht erhalten würde, an diesen Kosten beteiligt werden wird. Dezernent Schiffer antwortet, dass genau dies auch Gegenstand einer Besprechung sein wird. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt, ob man Niederschlagswasser auch als Brauchwasser aufbereiten und nutzen darf. Ihm wird geantwortet, dass dies ohne weiteres zulässig ist. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes als Ergänzung zum Abwägungsvorschlag der Vorlage Nr. 23/2017 (Abwägungs- und Satzungsbeschluss zum BP 01.16 II und 40. FNP-Änderung). Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 6.2 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' und 40. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungs- und Satzungsbeschluss - 23/2017 Beschluss: I. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' sowie zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes. Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange (TÖB) zum Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 10 von 18 Bebauungsplan 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (14.03.2016 - 08.04.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 13.04.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Von Bürgern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T1.02 T1.03 T1.04 T2.02 T3.01 T4.01 T4.02 T5.01 Deutsche Telekom Technik GmbH Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. T6.01 T6.02 T6.03 T7.01 T7.02 T9.01 Landeseisenbahnverwaltung NRW Erftverband Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Landesbetrieb Straßen NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Stadtwerke Brühl GEBAUSIE, Gesellschaft für Bauen und Wohnen GmbH Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T9.02 T9.03 T9.04 T11.02 Stadtwerke Köln GmbH T12.02 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung T12.03 T12.04 T12.05 T12.06 T12.07 T12.08 T13.01 Landwirtschaftskammer NRW,Rhein-ErftKreis Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (24.10. - 23.11.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 23.11.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.08 B1 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 11 von 18 Lfd. Nr. Bürger Abwägung der Stellungnahme B1.09 B1.10 B1.11 B1.12 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. TÖB Abwägung der Stellungnahme T4.02 T5.01 T5.02 T5.03 T5.04 T5.05 T6.01 T8.02 T8.03 T8.05 Erftverband Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Die Anregung wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses BP-Verfahrens. Nahverkehr Rheinland GmbH Landeseisenbahnverwaltung NRW Deutsche Telekom Technik GmbH Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss: II. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat beschließt die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes einschleißlich der Begründung und beauftragt die Verwaltung die Änderung gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), der oberen Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vor zu legen. Abstimmungsergebnis: 14 / 0 / 1 Beschluss: III. Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung empfiehlt: Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplna 01.16 II 'Bonnstraße, Südfriedhof, Schulzentrum, Linie 18' einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 1 und 2, umfasst in der Flur 1 die Flurstücke: 8 - 13 und 110; und in der Flur 2 die Flurstücke: 146/2, 147/2, 354 - 356, 322, 323, 229 - 231, 208, 209 und teilweise die Flurstücke 1, 104, 210, 366, 207 und 410. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 12 von 18 Im Norden von der nördlichen Grenze des Flurstücks 8 und in seiner östlichen Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 498, entlang der östlichen Grenze des Flurstücks 104 bis Grenzpunkt der Flurstücke 189, 322 und 104, entlang der nördlichen Grenze des Flurstücks 322 und der östlichen Grenze der Flurstücke 322 und 323 sowie der nördlichen Grenze des Flurstücks 231, im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 231 und 230 bis zum Fußpunkt 10,00m vor dem Grenzpunkt der Flurstücke 210, 209, 229 und 230, dann rechtwinklig bis zum Schnittpunkt mit der westlichen Grenze des Flurstücks 23 und 40,15m entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 23 und 24 (konstruierter Punkt X), im Süden vom konstruierten Punkt X rechtwinklig auf den Schnittpunkt mit der östlichen Grenze des Flurstücks 410, dann 10,00m entlang (in nördliche Richtung) der östlichen Grenze des Flurstücks 410, und weiter in nordwestlicher Richtung unter 45° bis zum Schnittpunkt mit der Parallelen, welche 8,00m südlich der südlichen Grenze des Flurstücks 229 verläuft, dieser in westliche Richtung folgend bis zum Schnittpunkt mit der östlichen Nutzungsartengrenze der Wohnbaufläche (Wohngebäude Bonnstraße 200 a), nach Norden der Nutzungsartengrenze folgend bis zum Schnitt mit der nördlichen Grenze des Flurstücks 410, weiter entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 229 und 110, im Westen entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 110 und 13 - 8. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Die 40. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sind nach Vorliegen der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 7. 14 / 0 / 1 Ergänzungssatzung 08.16 „An Maria Glück“ - Satzungsbeschluss - 446/2016 Abteilungsleiter Lamberty trägt im Sinne der Vorlage vor. Ratsherr Weitz kann sich die zukünftige städtebauliche Situation noch nicht hinreichend genau vorstellen. Er fragt nach, wie man sich den Höhenverlauf der Straße, sowie die Position und Höhenlage der zukünftigen Gebäude sowie der Erschließungsanlage in dem Satzungsgebiet vorstellen muss. Dezernent Schiffer verweist auf den Planentwurf, wonach die zukünftige Straße in einer roten Fläche und damit in einer privaten Fläche liegen wird. Somit liegt die Erstellung wie auch die spätere Unterhaltung der privaten Straße bei den zukünftigen Bewohnern. Dies umfasst auch die Abwasserbeseitigung, die dort nur mit Hilfe eines Pumpwerks funktionieren wird. Sachkundige Bürgerin Wenner ergänzt die Anfrage von Ratsherrn Weitz und verweist auf umfangreiche Erdbewegungen, die im Zusammenhang mit zukünftigen Baukörpern dort entstehen können. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass es sich um eine Ergänzungssatzung handelt, weil Baurecht an der Stelle der zukünftigen Baukörper bereits existiert. Es besteht jedoch kein Planungsbedarf. Dass der Investor auch Eigentümer der außerhalb der Ergänzungssatzung liegenden Nachbarparzelle ist, hat mit der Erschließung des Satzungsgebietes nichts zu tun und ändert auch nichts daran, dass bereits auf allen betroffenen Grundstücken Planungsrecht existiert. Für Ratsherrn Weitz ist unklar, wie die Bebauung konkret zukünftig aussehen soll und an welcher Stelle das Gefälle der geplanten Erschließungsstraße beginnt. Abteilungsleiter Lamberty erläutert, dass bereits heute gemäß § 34 BauGB dort entsprechend in der EiNiederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 13 von 18 genart der näheren Umgebung gebaut werden darf. Innerhalb des Satzungsgebietes der Ergänzungssatzung sind zukünftig Höhenfestsetzungen einzuhalten, dies gilt jedoch nicht in den Bereichen, die allein nach § 34 BauGB zu beurteilen sind. Sachkundige Bürgerin Wenner wünscht sich ein Höhenprofil, das die zukünftigen Gebäudehöhen darstellt. Projektentwickler Yanmaz erläutert die in der Ergänzungssatzung festgelegten Bezugspunkte und erklärt, dass Geländeschnitte im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Erschließungsplanung, die wiederum mit der Tiefbauabteilung abgestimmt ist, erfolgt sind. Dezernent Schiffer sagt zu, dass zur nächsten Ratssitzung aussagefähige Unterlagen nachgereicht werden. Ratsherr Weitz stellt einen Vertagungsantrag. Vorsitzender Klug stellt diesen zur Abstimmung. Allgemeine Zustimmung wird festgestellt. Beschluss: 1 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne Empfehlung in den Rat. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 2 - Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung vertagt den Beschlussentwurf ohne Empfehlung in den Rat. Abstimmungsergebnis: 8. einstimmig Bebauungsplan 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" und 42. Änderung des Flächennutzungsplanes - Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss - 10/2017 Fachbereichsleiter Schaaf trägt im Sinne der Vorlage vor. Keine Diskussion. Beschluss: I Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl und umfasst in der Flur 5 die Flurstücke 509, 510, 286, 279, 612, 560, 563, und 613 tlw.. Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:  im Osten vom Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, dann 65,0 m entlang der nördlichen Verlängerung der Grenzen der Flurstücke 309 und 322 bis zum Fußpunkt des rechten Winkels (von 150,0 m Länge),  im Norden vom vorgenannten Fußpunkt 150,0 m entlang auf dem rechten Winkel in westliche Richtung, weiter auf einem weiteren rechten Winkel, (aufgewinkelt auf Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 14 von 18 der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510) bis zu seinem Fußpunkt,  im Westen vom vorgenannten Fußpunkt, entlang der nördlichen Verlängerung der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510 und weiter entlang der westlichen Grenzen der Flurstücke 613 (kurzes Teilstück), 509 und 510,  im Süden durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 510, 286, 612, 560, 563 und 613 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 309, 613 und 322, Der Flächeninhalt beträgt 2,1 ha. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: II Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes 08.14 "Liblarer Straße 154 / Tennishalle THC" sowie die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 9. einstimmig Bebauungsplan 03.11 "Kaiserstraße / westlich AugusteViktoria-Straße" - Aufstellungsbeschluss - 11/2017 Ratsherr Pütz erklärt sich zu diesem TOP für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Gutachter Herr Prof. Welters trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Vorsitzender Klug fragt nach der westlich der Römerstraße liegenden Wohnbebauung und nach deren Geschossigkeit. Eine dreigeschossige plus Staffelgeschoss-Bebauung kann er sich vorstellen, viergeschossig + Staffelgeschoss erscheint ihm jedoch zu hoch. Herr Prof. Welters bemerkt, dass dies im weiteren Verfahren untersucht wird. Ratsherr Dr. Kollenberg fragt bzgl. des Planumgriffes, warum die Kreuzung vollständig im Planumgriff enthalten ist, genau wie das südlich an die Kaiserstraße angrenzende Grundstück. Dezernent Schiffer erläutert, dass vom heutigen Standpunkt aus nicht auszuschließen ist, dass dieser Knotenpunkt ertüchtigt werden muss, was bei einer optionalen Kreisverkehrslösung auch die Inanspruchnahme der betroffenen südlich liegenden Grundstücksfläche begründet. Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 15 von 18 Ratsherr Weitz fragt, ob alle privaten Stellplätze in Tiefgaragen untergeordnet werden sollen. Weiterhin möchte er wissen, welche Funktion die im Plan hellgrün dargestellten Flächen haben sollen. Herr Prof. Welters antwortet, dass der überwiegende Teil unterirdisch vorgesehen wird, dass Besucher- und andere Stellplätze aber trotzdem auch oberirdisch möglich sein sollen. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack möchte wissen, wohin die Arbeitsplätze, die am Standort verloren gehen, verlagert werden. Die Vertreterin von RWE, Frau Scherer, erläutert, dass Arbeitsplätze nach Köln verlegt werden, dort existieren Gebäude, die noch Kapazitäten haben und die Firma RWE möchte diese Flächen effizienter nutzen. Vorsitzender Klug fasst zusammen, dass zur Höhenentwicklung zukünftig auch aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden sollen, die auch die gegenüberliegende Wohnbebauung detailliert darstellt. Beschluss: Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung der Stadt Brühl beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), die Aufstellung der Bebauungsplanes 03.11 "Kaiserstraße / westlich Auguste-Viktoria-Straße". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 15 und 17, sowie in der Gemarkung Kierberg, Flur 3. Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 15 die Flurstücke 372, 294 und 333 (Römerstraße), teilweise die Flurstücke 357, 374, 383, 358, (alle Römerstraße) sowie teilweise 293, 342 und 336 (alle Kaiserstraße). Es umfasst in der Gemarkung Brühl, Flur 17 teilweise das Flurstück 352 (Kaiserstraße) und in der Gemarkung Kierberg, Flur 3 teilweise die Flurstücke 3922 und 4040. Das Plangebiet hat eine Größe von 1,7 ha. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Westen vom Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278 entlang der östlichen und nördlichen Grenze des Flurstücks 2189/278 und der nördlichen Grenze des Flurstücks 2149/278 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 2149/278, 2148/278 und 3922, weiter auf dem rechten Winkel (Basis nördliche Grenze des Flurstücks 2149/278) bis zum Schnittpunkt mit der südlichen Grenze des Flurstücks 453, von diesem Schnittpunkt entlang der südlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 453 bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 444, 383 und 453, von hier weiter auf dem rechten Winkel (Basis westliche Grenze des Flurstücks 372) bis zu seinem Fußpunkt und entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 372, im Norden entlang der nördlichen Grenze des Flurstückes 372, im Osten entlang der östlichen Grenze des Flurstücke 372 bis Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17), im Süden vom Grenzpunkt der Flurstücke 372, 352 (Flur 15) und 352 (Flur 17) bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis südliche Grenze des Flurstücks 293, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297), mit der südlichen Grenze des Flurstücks 372, dem rechten Winkel folgend bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 293, 294 und 297, entlang der östlichen, südlichen und Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 16 von 18 westlichen Grenze des Flurstücks 294 bis zum Schnittpunkt des rechten Winkels (Basis östliche Grenze des Flurstücks 2189/278, Fußpunkt ist der Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278), von hier entlang des rechten Winkels bis zum Fußpunkt (Grenzpunkt der Flurstücke 2189/278, 4040, 2188/278). Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 10. Stadt Umland Netzwerk - S.U.N. - Teilnahme am Projektaufruf StadtUmland.NRW – Konkretisierung des Zukunftskonzepts des Stadt Umland Netzwerks - 20/2017 Fachbereichsleiter Schaaf trägt im Sinne der Vorlage vor. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt: 1. in Kooperation mit den Partnerkommunen des Stadt Umland Netzwerks (S.U.N.) am Landeswettbewerb StadtUmland.NRW teilzunehmen, in diesem Rahmen ein Zukunftskonzept zu entwickeln und Schlüsselprojekte zu identifizieren; 2. die für die interkommunale Zusammenarbeit notwendigen Organisationsstrukturen des Stadt Umland Netzwerks weiterzuentwickeln und über die Wettbewerbsphase hinaus zu verstetigen; 3. durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit Bewusstsein für die Herausforderungen der Wachstumsregion zu schaffen und weitere Akteure aus Institutionen, Unternehmen und Bürgerschaft für interkommunales Engagement zu gewinnen und einzubinden. Abstimmungsergebnis: einstimmig 11. Befreiungen von Bebauungsplanfestsetzungen im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2016 6/2017 keine Beschluss: Der PSTA nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 17 von 18 12. Mitteilungen 12.1 Verabschiedung Herr Schaaf Vorsitzender Klug dankt Fachbereichsleiter Schaaf für dessen langjährige Zusammenarbeit und wünscht ihm im Namen des Ausschusses alles Gute für seine zukünftige Aufgabe. 12.2 Wettbewerb Janshof Gutachter Prof. Welters trägt vor. [Anmerkung des Schriftführers: Die den Vortrag begleitende Präsentation wird im Ratsinformationssystem bei der Niederschrift abgelegt.] Er betont und erläutert ausdrücklich den sehr engen Zeitplan, der auf die Entscheidungsträger noch in diesem Jahr zukommt. Dezernent Schiffer hebt die Bedeutung des Zeitplanes hervor, da es nur so möglich ist, die gewünschten Städtebau-Fördermittel zu bekommen. 13. Anfragen keine __________________________ Ausschussvorsitzender ____________________________ Schriftführer/in Niederschrift Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung 31.01.2017 18 von 18