Daten
Kommune
Brühl
Größe
16 kB
Datum
15.05.2017
Erstellt
19.05.17, 15:33
Aktualisiert
19.05.17, 15:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 19.05.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 15.05.2017
Öffentliche Sitzung
8.
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2016 nach
2017
143/2017
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) zeigt sich erstaunt darüber, in welcher erheblichen
Höhe hier Übertragungen stattfänden. Seines Erachtens müsse eine bessere Abschätzung möglich sein.
Bürgermeister Freytag gibt Herrn Klug Recht, da dies auch sein Ansinnen sei. Dies sei
allerdings oft schwierig, insbesondere z.B. im Tiefbaubereich. Hier gebe das Abwasserbeseitigungskonzept die Rahmenbedingungen vor, die dann schon alleine aus haftungsrechtlichen Gründen eins zu eins in den Haushalt übernommen würden. Die Gemeindehaushaltsverordnung mache grundsätzlich klare Vorgaben; allerdings sei das Abwasserbeseitigungskonzept hier nicht genannt. Insofern handele es sich hier immer um ein
Spannungsverhältnis.
Beigeordneter Schiffer ergänzt, dass man insbesondere bei Tiefbauarbeiten einen sehr
langen Zeitraum habe vom Beginn der Planungen bis zum Baubeginn. Aus haushalterischen Gründen dürfe die Maßnahme aber nur in Gänze veranschlagt werden.
Beschluss:
Der HA nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2016 nach 2017
gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis.
Beschluss Hauptausschuss 15.05.2017
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