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Beschlusstext (Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 Bez.: Rat 31.10.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
82 kB
Datum
10.11.2016
Erstellt
08.02.17, 18:26
Aktualisiert
08.02.17, 18:26
Beschlusstext (Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017
Bez.: Rat 31.10.2016) Beschlusstext (Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017
Bez.: Rat 31.10.2016)

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Brühl, den 08.02.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Sportausschusses der Stadt Brühl am 10.11.2016 Öffentliche Sitzung 3. Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 Bez.: Rat 31.10.2016 473/2016 Ratsherr Hans (CDU) merkt zum Haushaltsentwurf an, dass man die Sanierung der Schießsportanlage mit einem Kostenvolumen von insgesamt 180.000 € zunächst mit einem Sperrvermerk versehen wolle. Hier gebe es noch Beratungsbedarf. Ratsherr Weesbach (SPD) teilt mit, dass die Fraktion ebenfalls noch Klärungsbedarf habe. Sachkundiger Bürger Wiese (Grüne) stellt fest, dass beim Teilergebnisplan in den Ergebnissen auf fehlende Zeilen verwiesen werde. Dezernentin Burkhardt erklärt, dass die Zeilen nicht aufgeführt werden, da das Ergebnis 0 € ist. Sachkundiger Bürger Wiese (Grüne) möchte wissen, warum die bilanzielle Abschreibung ab 2017 ansteige. Dezernentin Burkhardt weist darauf hin, dass sich dort sicherlich der Umbau des Sportplatzes Vochem bemerkbar mache. Ratsherr Hans (CDU) kommt auf das Thema Schießstand zurück und teilt mit, dass die Gesamtkosten nach Aussage von Herrn Rivet 203.000 € betrugen und 23.000 € daraufhin als Eigenleistung abgezogen wurden. Hier sei jedoch zu prüfen, ob es noch Spielraum gebe. Fachbereichsleiterin Weiskopf kann dazu sagen, dass die Auflistung der Eigenleistungen über 23.320 € bereits vorliege. Es gehe dabei um die Abbau- und Rückbauarbeiten, Vorbereitung der Bodenfläche, Montage der neuen Anlage, Bau von acht neuen Einzeltischen und zusätzliche Isolation der Wand und Decke. Es handelt sich dabei um Aufgaben, die man dem Verein zumuten könne. Stellvertretender Ausschussvorsitzender Venghaus (SPD) fragt, ob die Sportstättennutzungsgebühr variabel sei und an Investitionen angepasst werde. Fachbereichsleiterin Weiskopf erläutert, dass die Nutzungsgebühr konstant bei 6 € pro Stunde liege. Die Vereine, die die Schlüsselgewalt für eine Sportanlage übernehmen, sind von der Zahlung dieser Nutzungsgebühr befreit. Insbesondere bei den kleinen Turnhallen Beschluss Sportausschuss 10.11.2016 1 von 2 sei dies der Fall. Das Schlossparkstadion und die Dreifachhallen werden, aufgrund der Größe der Anlagen, nicht an die Vereine übergeben. Die Erwachsenengruppen, die dort untergebracht sind, zahlen die Gebühr von 6 € pro Stunde. Beschluss: Der Sportausschuss nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis. Beschluss Sportausschuss 10.11.2016 2 von 2