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Beschlusstext (1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
17 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Beschlusstext (1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art
2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung)

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Brühl, den 16.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016 Öffentliche Sitzung Satzungen 12.1 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung 514/2016 Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die Formulierung der Satzungsbezeichnung aufgrund der Anregung im Hauptausschuss geprüft worden sei. Da es sich beim Steuergegenstand jedoch um die Bereitstellung von Räumlichkeiten handele, habe man davon abgesehen, von der gängigen Bezeichnung abzuweichen. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügte 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 12.12.2016 einstimmig 1 von 1