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Beschlusstext (Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Beschlusstext (Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie)

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Brühl, den 16.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016 Öffentliche Sitzung 8. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie 521/2016 Beschluss: Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den Fachbereich Soziales und Demographie. Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 12.12.2016 einstimmig 1 von 1