Daten
Kommune
Brühl
Größe
76 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 16.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016
Öffentliche Sitzung
8.
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen
der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und
Demographie
521/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den
Fachbereich Soziales und Demographie.
Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500
€ vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 12.12.2016
einstimmig
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