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Beschlusstext (Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
123 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30

Inhalt der Datei

Brühl, den 16.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016 Öffentliche Sitzung 13.1 Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - 535/2016 Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘ A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B2.01 B2.02 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B6.01 B6.03 B6.04 B6.05 B6.08 B6.09 B6.10 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Beschluss Rat 12.12.2016 1 von 7 B6.11 B6.12 B6.13 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B8.01 B8.02 B8.03 B8.04 B8.05 B9.01 B9.02 B9.03 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B10.05 B10.06 B11.01 B11.02 B11.03 B11.04 B11.05 B11.06 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B12.11 B12.12 B12.13 B12.14 B12.15 B12.16 B12.17 B13.01 B15.01 B15.02 B15.03 B15.04 B16.01 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Rat 12.12.2016 2 von 7 B17.01 B18.01 B18.02 B18.03 B18.04 B18.05 B18.06 B18.07 B18.08 B18.09 B18.10 B18.11 B19.01 B19.02 B19.03 B19.04 B19.05 B19.06 B19.07 B19.08 B19.09 B19.10 B20.01 B20.02 B20.03 B20.04 B20.05 B20.06 B21.01 B21.02 B21.03 B21.04 B21.05 B21.06 B21.07 B21.08 B21.09 B22.01 B22.02 B23.01 B23.02 B24.01 B25.01 B25.02 B25.03 B26.01 B26.02 B26.03 B26.04 B26.05 B27.01 B28.01 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Beschluss Rat 12.12.2016 3 von 7 B28.02 B28.03 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T2.01 T6.02 T6.03 T6.04 T7.01 T8.01 T9.01 T9.02 T9.04 T10.01 T10.03 T11.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B2.01 B2.02 B2.03 B2.04 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 B3.07 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B5.02 B5.03 B6.01 B6.02 B6.03 B6.04 B6.05 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Beschluss Rat 12.12.2016 4 von 7 B6.06 B6.07 B7.01 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B7.08 B7.09 B7.10 B7.11 B7.12 B7.13 B7.14 B7.15 B8.01 B8.02 B8.03 B9.01 B9.02 B9.03 B9.04 B9.05 B9.06 B9.07 B9.08 B9.09 B9.10 B9.11 B9.12 B9.13 B9.14 B9.15 B9.16 B9.17 B9.18 B9.19 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B11.01 B11.02 B11.03 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Beschluss Rat 12.12.2016 5 von 7 B12.08 B12.09 B12.10 B13.01 B13.02 B14.01 B14.02 B14.03 B14.04 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T1.01 T2.01 T3.01 T5.01 T5.04 T5.05 T6.01 T7.01 T7.02 T8.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. [grau hinterlegt = anlässlich PSTA-Tischvorlage vom 08.11.2016 geänderter Beschlussentwurf] Abstimmungsergebnis: 42 : 2 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebaungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße), Beschluss Rat 12.12.2016 6 von 7 im Osten im Süden im Westen entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: Beschluss Rat 12.12.2016 42 : 2 7 von 7