Daten
Kommune
Brühl
Größe
23 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 16.01.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016
Öffentliche Sitzung
14. Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung -
557/2016
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) ärgert sich darüber, dass diese Angelegenheit
als Tischvorlage komme und nicht zunächst im Fachausschuss beraten werden könne
und möchte wissen, seit wann dieser Umstand bekannt sei.
Beigeordneter Schiffer kann die Verärgerung nachempfinden. Man sei im November
2015 mit anderen Voraussetzungen gestartet, nämlich mit der Maßgabe der Bezirksregierung, die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Am 30. November 2016 sei der Verwaltung
dann allerdings unmissverständlich deutlich gemacht worden, dass sie keine Zustimmung
der Landesplanung erwarten dürfe. Diese Information habe man in der Hoffnung auf Annäherung bei der Bezirksregierung in der vergangenen Woche nochmals vertieft, leider
erfolglos. Da bereits eine Bauvoranfrage vorliege, die bis spätestens 06.01.2017 beschieden werden müsse, da sie ansonsten als genehmigt gelte, sei leider nur eine Tischvorlage
möglich gewesen.
Bürgermeister Freytag ergänzt, dass das letzte Gespräch mit der Bezirksregierung am
06.12.2016 stattgefunden habe. Da die Ratspost zu diesem Zeitpunkt schon versandt war,
sei unglücklicherweise nur der Weg über die Tischvorlage geblieben.
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" und zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 12.12.2016
einstimmig
1 von 2
Beschluss:
2) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich LiseMeitner-Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Rat 12.12.2016
einstimmig
2 von 2