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Öffentliche Niederschrift (Rat)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
651 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 17:03 Uhr. Ende der Sitzung um 20:53 Uhr. Vorsitz führte: Freytag, Dieter Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder: CDU Berg, Patrick Dahmen, Dieter Esser, Susanne 17:22 - 20:53 Uhr Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf Gerharz, Franz-Josef Grebarsche, Peter Daniel 17:36 - 20:53 Uhr Hans, Josef Hepp, Heinz Hosmann, Hanns-Henning Köllejan, Holger Dr. Kollenberg, Wolfgang Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister) Pütz, Josef Regh, Pia Reiwer, Eva-Maria 17:50 - 20:53 Uhr Surmann, Petra Vetterling, Dietmar SPD Berg, Frithjof Bobe, Udo Fuchs, Ronald Hildebrandt, Karin Isicok, Rengin Jung, Elisabeth Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister) Klein, Peter Krämer, Clemens Dr. Petran, Matthias Richter, Kerstin Venghaus, Marcus Vilkman, Ulla Weesbach, Wolfgang Niederschrift Rat 12.12.2016 1 von 29 Weitz, Michael GRÜNE Bortlisz-Dickhoff, Johannes Mäsgen, Johanna 17:03 - 20:40 Uhr Özcelik, Nilgün Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister) vom Hagen, Michael Weber, Markus LINKE/PIRATEN Hupp, Harry Riedel, Eckhard FDP Brämer, Marie-Therese Pitz, Jochem fraktionslos Dr. Heermann, Herbert von der Verwaltung: Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter) Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Jülich, Andrea (FB 20 Teamleiterin Haushalt) 17:03 - 19:25 Uhr Müller, Maria (FBL 13 Bürgermeisterbüro) Radermacher, Rolf (Kämmerer) Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter) Schriftführerin: Claßen, Antje Nicht anwesend / entschuldigt: Klug, Hans Theo (CDU) Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Niederschrift vom 31.10.2016 3. Haushalt 2017 3.1 Haushaltssatzung 2017 hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung (522/2016) Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2017 vom 24.11.2016 (537/2016) 3.1.1 Niederschrift Rat 12.12.2016 2 von 29 3.2 Erlass der Haushaltssatzung 2017 Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11.16 (546/2016) 4. Prüfung Jahresabschluss 2015 Bezug: RPA 05.12.2016 (483/2016) 5. Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl - Erlass von Leitlinien (392/2016) 6. Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2017 (530/2016) 7. Bewilligung KOMM-AN Fördermittel (366/2016) 8. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie (521/2016) 9. Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte (Stromsparcheck-Kommunal) (329/2016) 10. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 10.1 überplanmäßige Auszahlungsermächtigung hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR) 11. (526/2016) Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 11.1 überplanmäßige Mehraufwendungen / Mehrausgaben im Bereich Personalkosten für das Jahr 2016 (502/2016) 11.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Kanalerneuerung Markt (524/2016) 11.3 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Hier: Erhöhung von Rückstellungen Sanierung Tiefgarage Bleiche und Schlossparkstadion –Sanierung nach Wasserschaden (525/2016) 12. Satzungen 12.1 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung (514/2016) 12.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl (520/2016) 12.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden (523/2016) 13. Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - (452/2016) 13.1 Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - (535/2016) 14. (557/2016) Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung - Niederschrift Rat 12.12.2016 3 von 29 15. Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016 (553/2016) 16. „Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung (538/2016) 17. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016 (506/2016) 18. Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (503/2016) 19. „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015 (436/2016) 20. Bericht über die Entwicklung der Ehrenamtskarte NRW in Brühl (312/2016) 21. Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016 (545/2016) 22. Änderung der Gemeindeordnung (556/2016) 23. Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II (552/2016) 24. Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016 (292/2016) 25. Antrag 25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl hier: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 12.05.2015 (219/2015) 25.1.1 (533/2016) 26. Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl hier: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 12.05.2015, Vorlage 219/2015 Anfragen 26.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016 (544/2016) 26.1.1 (555/2016) Evaluierung in der Stadtverwaltung Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016 26.2 Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg 26.3 Zugang zur Linie 18 an der Haltestelle Brühl-Badorf 26.4 Relaunch der städtischen Homepage 26.5 Fahrbahnschäden am Thüringer Platz 26.6 Erscheinungsbild Thüringer Platz 26.7 Telefonverzeichnis der Stadt 27. Umbesetzung in Ausschüssen 27.1 Umbesetzung in verschiedenen Ausschüssen Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.11.2016 Niederschrift Rat 12.12.2016 (542/2016) 4 von 29 27.2 Besetzung im Schulausschuss hier: stellvertretende beratende Mitglieder 28. (541/2016) Mitteilungen 28.1 European Energy Award 28.2 Bevorstehende Baustellen Niederschrift Rat 12.12.2016 5 von 29 Sitzungsverlauf Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 17:03 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung Zur Tagesordnung: Bürgermeister Freytag weist auf die ausliegende Anlage zur Vorlage 530/2016 hin und schlägt vor, die Tischvorlage Nr. 557/2016 als neuen Tagesordnungspunkt 14 einzufügen, so dass sich die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben. Gegen die Ergänzung der Tagesordnung werden keine Einwände erhoben. 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Herr Guido Ricken, Kölnstr. 123, Brühl bezieht sich auf einen Ratsbeschluss des vergangen Jahres, nachdem alle Träger der offenen Ganztagsschulen (OGS) gekündigt werden sollten um dann anhand einheitlicher Qualitätskriterien die Trägerschaft neu auszuschreiben. Er spricht sich gegen eine Neuausschreibung aus, da die Mehrzahl der Eltern für die Beibehaltung der Trägerschaft des Caritas-Verbandes Rhein-Erft und klar gegen einen Wechsel des Trägers sei. Er möchte wissen, warum nur bei der St. Franziskus Schule neu ausgeschrieben werden solle und weist auf die tarifliche Bezahlung der Caritas hin. Weiterhin befürchtet er einen Qualitätsverlust in der Betreuung und ein Wechsel des Betreuungspersonals sei für die Schüler/innen auch eine große Belastung. Ein Trägerwechsel sei ein tiefgreifender Einschnitt im Schulleben, so dass der Rat und die Verwaltung alles unternehmen solle, um dies zu vermeiden. Bürgermeister Freytag entgegnet, dass ein Personalwechsel eine natürliche Angelegenheit sei, auch der Wechsel von Lehrern/innen komme regelmäßig vor und könne den Kindern kompetent und nachvollziehbar erklärt werden. Es werde seitens der Stadt alles getan, um eine qualitativ hochwertige Versorgung in der OGS-Betreuung sicherzustellen. Darüber hinaus sei ein Trägerwechsel nicht beschlossen worden; ein eventueller Wechsel stehe nur deshalb an, weil der Vertrag im Juli 2017 auslaufe und die rechtliche Folge sei, dass eine Ausschreibung erfolgen müsse. Somit liege es an der Caritas, ob die Zusammenarbeit weitergeführt werde, sie sei jetzt aufgefordert, sich zu bewerben und ein gutes Angebot abzugeben, dann werde der Rat entsprechend beschließen können. Herr Wolfgang Pelekies, Erlengrund 2, Brühl fragt, welche objektiven nachvollziehbaren Kriterien man erfüllen müsse, um in die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters eingeladen und nicht nach vier Tagen wieder ausgeladen zu werden. Bürgermeister Freytag erwidert, Herr Pelekies habe jederzeit Zugang zur Bürgersprechstunde zu der er ihn auch gerne empfangen hätte. Er habe seine Fragen jedoch schriftlich eingereicht. Diese habe er unmittelbar prüfen und beantworten lassen, so dass er keine Notwendigkeit eines Gespräches mehr gesehen habe. Falls es jedoch noch Nachfragen gebe, sei er jederzeit herzlich willkommen. Herr Pelekies merkt an, dass er die Emailantwort des Bürgermeisterbüros: „ Wir werden unaufgefordert auf Sie zukommen und dann festlegen, ob ein persönlicher Termin noch notwendig sein wird“ nicht verstehe. Niederschrift Rat 12.12.2016 6 von 29 Herr Pelekies führt weiterhin aus, dass die Stadt Brühl zusammen mit der WEPAG und der Kreissparkasse Köln die Kampagne „Achtet auf Brühl“ ins Leben gerufen habe. In den sozialen Medien gebe es eine Facebookseite, die diesen Slogan auch verwende und dort werde gegen Bürger, Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter der Stadt fast schon gehetzt. Er möchte wissen, ob der Bürgermeister versäumt habe, Rechte auf den Slogan geltend zu machen oder ob er sogar das aggressive Verhalten auf dieser Facebookseite unterstütze. Bürgermeister Freytag distanziert sich von dem zeitweiligen Tonfall auf dieser Facebookseite. Die Kampagne „Achtet auf Brühl“ sei 2002/2003 durch den damaligen Beigeordneten und den Unterstützern initiiert worden und ihm sei nicht bekannt, ob damals Namensrechte gesichert worden seien. Dies halte er jedoch auch nicht für unbedingt notwendig, ihm persönlich sei es egal, wenn sich irgendeine Facebookgruppe so nenne. Es werde beim Lesen in dieser Gruppe sofort deutlich, dass es sich nicht um eine offizielle Seite der Stadt Brühl handele. Herr Pelekies hat außerdem gelesen, dass der Bürgermeister mit seinen Mitarbeitern das neue Rathaus planen und den Baufortschritt begleiten wolle. Angesichts der aktuellen Personalkosten interessiert ihn, ob die Einstellung von neuen Mitarbeitern für dieses Projekt beabsichtigt sei oder ob die derzeitigen Mitarbeiter soviel freie Kapazität haben, um dieses riesige Projekt noch zu stemmen. Bürgermeister Freytag antwortet, die Frage der Umsetzung sei vom Rat beschlossen worden, inwieweit hier auf eigenes Personal oder externe Ingenieurbüros zurückgegriffen werde, befinde sich derzeit in der Prüfung. Herr Pelekies erkundigt sich abschließend, wie hoch, aufgrund der unter TOP 12.3 der heutigen Tagesordnung noch zu beschließenden Satzung, die zusätzlichen Erschließungskosten für die Grundstücke im Brühler Süden für die Fernwärmeanbindung seien. Hiermit nehme man jedem Bauherrn die individuelle Möglichkeit, sich z. B. mit Solarenergie oder Wärmepumpen zu versorgen. Bürgermeister Freytag erklärt, dass heute nur die satzungsmäßige Rechtsgrundlage geschaffen werde. Die Kosten für die Leitungen zu ermitteln sei Aufgabe des Investors der dieses Bebauungsplangebiet entwickeln werde. Es liege jedoch ein Gutachten vor, dass genau nachweise, dass diese Art der Energieversorgung in der Gesamtbetrachtung die Günstigste sei. Herrn Johannes Könen, Schutheißstraße 54, Brühl ist aufgefallen, dass bei der Baumaßnahme an der Unterführung der Linie 18 in der Carl-Schurz-Straße sehr lange am Kanal unter der Fahrbahndecke gearbeitet wurde. Er fragt, ob man bei der Baumaßnahme insgesamt noch im vorgegebenen Zeitplan liege. Bürgermeister Freytag ist nichts Gegenteiliges bekannt. Herr Könen hat auch bemerkt, dass in der Region Köln/Bonn die Obdachlosigkeit, bzw. die Anzahl der Personen ohne festen Wohnsitz (OFW) angestiegen sei, da dies im Straßenbild immer häufiger sichtbar werde. Ihn interessiert, ob es konkrete Zahlen für Brühl hinsichtlich der Personenzahl OFW gebe. Niederschrift Rat 12.12.2016 7 von 29 Bürgermeister Freytag ist sich nicht sicher, ob dies überhaupt statistisch nachgehalten werden könne, da die Kategorisierung OFW darauf hindeute, dass es keine Registrierung am Wohnort gebe, da diese Personen eben nicht gemeldet seien. In Brühl sehe er zwei Ansatzpunkte, um Zahlen herauszufinden, einmal bei der Sozialbetreuung im Lupinenweg, dies sei jedoch nicht der klassische Kreis der Personen ohne festen Wohnsitz und bei dem ehrenamtlichen Treffpunkt für obdachlose Menschen bei St. Margaretha. Im Lupinenweg gebe es aber keine Steigerung, dort seien die Zahlen aufgrund der Sozialbetreuung sogar rückläufig. Er sagt aber Prüfung und schriftliche Beantwortung zu. Frau Gudrun Steeger, Rheinstr. 24, Brühl versteht hinsichtlich der OGS-Trägerschaft an der St. Franziskus Schule nicht, dass ausgeschrieben werden müsse, da vor zwei Jahren eine Vertragsverlängerung verhandelt worden sei. Bürgermeister Freytag erläutert zum Hintergrund, dass vor zwei Jahren nach der damaligen Rechtslage ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden sei, welches die Freiheit zur Vertragsverlängerung gelassen habe. Die Vorschriften seien aber dahingehend geändert worden, dass ein entsprechender Passus im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt worden sei, der genau diese Dienstleistungen betreffe. 2. Niederschrift vom 31.10.2016 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 31.10.2016 werden keine Einwände erhoben. 3. Haushalt 2017 Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU), Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD), stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne), Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) sowie Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) nehmen zur vorliegenden Haushaltssatzung Stellung. Die Ausführungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) stellt für die Fraktionen CDU und Grüne folgenden Antrag zum Haushalt 2017: Einstellung von 20.000 € für einen Masterplan Fahrrad (Generalverkehrsplan) mit Sperrvermerk zugunsten des Ausschusses für Verkehr und Mobilität. Abstimmungsergebnis: zugestimmt 23 : 21 Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) stellt folgende Anträge zum Haushalt 2017: 1. Verzicht auf Ökopunkte oberhalb der festgesetzten Wertgrenzen (Maßnahme: Ökokonto (70/1), Einsparung im investiven Teil: 360.000 € Abstimmungsergebnis: abgelehnt mit 42 : 2 2. Erhöhung der Gewerbesteuerhebesatzes von 430 auf 570 Prozentpunkte Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 12.12.2016 abgelehnt mit 42 : 2 8 von 29 3.1 Haushaltssatzung 2017 hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung 522/2016 Beschluss: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 mit Stellenübersicht. Abstimmungsergebnis: 3.1.1 24 : 20 Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2017 vom 24.11.2016 537/2016 Beschluss: Der Rat nimmt die Anregung des Personalrates zur Kenntnis. 3.2 Erlass der Haushaltssatzung 2017 Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11.16 546/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für den Haushalt 2017 mit dem als Anlage zur Vorlage 522/2016 dargestellten Stellenplan 2017. Abstimmungsergebnis: 4. 24 : 20 Prüfung Jahresabschluss 2015 Bezug: RPA 05.12.2016 483/2016 Bürgermeister Freytag gibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an seinen Stellvertreter Wolfgang Poschmann (CDU) ab und verlässt den Sitzungssaal. Beschluss: 1. Der Rat fasst folgenden Beschluss: a.) Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.12.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Brühl, welcher basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53119 Bonn, vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks, zur Kenntnis. b.) Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme in Höhe von 426.523.397,49 € und einem Fehlbetrag in Höhe von 12.018.901,26 € festgestellt. c.) Der Fehlbetrag in Höhe von 12.018.901,26 € wird in Höhe von 775.333,83 € durch die Entnahme des Restbestandes der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Das restliche Defizit in Höhe von 11.243.567,43 € wird der allgemeinen Rücklage entnommen. Niederschrift Rat 12.12.2016 9 von 29 d.) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt. e.) Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Abstimmungsergebnis: einstimmig Bürgermeister Freytag übernimmt wieder die Sitzungsleitung. 5. Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl - Erlass von Leitlinien 392/2016 Beschluss: Der Rat verweist die Leitlinien für die Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl zur Beratung in den Hauptausschuss. Abstimmungsergebnis: 6. einstimmig Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2017 530/2016 Beschluss: Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Gebausie folgenden Beschluss herbeizuführen: Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan der Gebausie für das Geschäftsjahr 2017 zu. Abstimmungsergebnis: 7. einstimmig Bewilligung KOMM-AN Fördermittel 366/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 8. Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie 521/2016 Beschluss: Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den Fachbereich Soziales und Demographie. Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Niederschrift Rat 12.12.2016 10 von 29 Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden. Abstimmungsergebnis: 9. einstimmig Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte (Stromsparcheck-Kommunal) 329/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die Energieberatung für finanzschwache Brühler Bürgerinnen und Bürger durch den Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. auch im Jahr 2017 durchführen zu lassen und dem Caritasverband einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig 10. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 10.1 überplanmäßige Auszahlungsermächtigung hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR) 526/2016 Beschluss: Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto 739120 Auszahlung Verbindlichkeiten gg.über AÖR (NR Gräber) / Kostenstelle 57040000: Deckung: Mehreinzahlungen bei KKK 6101000/601300 Einzahlungen Gewerbesteuer Abstimmungsergebnis: einstimmig 11. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung 11.1 überplanmäßige Mehraufwendungen / Mehrausgaben im Bereich Personalkosten für das Jahr 2016 502/2016 Beschluss: Der Rat beschließt einen überplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 10.773 € bei KKK 11080000 / 501210 Zuführung Rückstellung Altersteilzeit in Höhe von 10.773 € Niederschrift Rat 12.12.2016 11 von 29 und überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von 362.640 € bei verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten: 501200 Entgelte AN 1 in Höhe von 80.000 € 502200 ZVK AN 1 in Höhe von 30.000 € 503200 SV AN 1 in Höhe von 51.000 € 501201 Entgelte AN 2 in Höhe von 25.000 € 502201 ZVK AN 2 in Höhe von 3.000 € 503201 SV AN 2 n Höhe von 8.000 € 503100 SV Beamte in Höhe von 1.600 € KKK 11080000 / 504100 Beihilfe Beamte KKK 11080000 / 514100 Beihilfe Versorgungsempfänger KKK 11080000 / 512100 Versorgungskasse Beamte i.H.v. 41.000 € i.H.v. 41.000 € i.H.v. 82.040 € Deckung: Minderausgaben bei verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten 501100 Bezüge in Höhe von 33.525 € 501900 Aufwand sonstige Beschäftigte in Höhe von 55.149 € Überplanmäßige Mehreinnahme bei KKK 31500600 / 448100 Erstattung Personalkosten Notunterkunft des Landes in Höhe von 284.739 € (erzielte Mehreinnahme insgesamt 487.458,39 €) Abstimmungsergebnis: einstimmig 11.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Kanalerneuerung Markt 524/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € bei SK / KSt 95070 / 53800172 zur Deckung der entstandenen Mehrkosten bei der Kanalerneuerung Markt zwischen Steinweg und Kirchstraße. Deckung: Minderauszahlung bei SK / KSt 95070 / 53800140 Franzstraße Abstimmungsergebnis: einstimmig 11.3 Überplanmäßige Mittelbereitstellung Hier: Erhöhung von Rückstellungen Sanierung Tiefgarage Bleiche und Schlossparkstadion – Sanierung nach Wasserschaden 525/2016 Beschluss: Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem Sachkonto/folgender Kostenstelle: 271100/11130100 Tiefgarage Bleiche in Höhe von 510.000 € Niederschrift Rat 12.12.2016 12 von 29 271100/53800000 Schlossparkstadion Sanierung nach Wasserschaden in Höhe von 239.200 € Mehrertrag bei KKK 401301/6101000 Gewerbesteuer Vorjahre Abstimmungsergebnis: einstimmig 12. Satzungen 12.1 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung 514/2016 Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die Formulierung der Satzungsbezeichnung aufgrund der Anregung im Hauptausschuss geprüft worden sei. Da es sich beim Steuergegenstand jedoch um die Bereitstellung von Räumlichkeiten handele, habe man davon abgesehen, von der gängigen Bezeichnung abzuweichen. Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügte 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art 2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung Abstimmungsergebnis: einstimmig 12.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl 520/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt Brühl“. Abstimmungsergebnis: einstimmig 12.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden 523/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte: Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden Niederschrift Rat 12.12.2016 13 von 29 Abstimmungsergebnis: einstimmig 13. Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - 452/2016 13.1 Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" - Satzungsbeschluss - 535/2016 Beschluss: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße". Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘ A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) A 1 - Stellungnahmen der Bürger lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B2.01 B2.02 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B6.01 B6.03 B6.04 B6.05 B6.08 B6.09 B6.10 B6.11 B6.12 B6.13 B7.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Rat 12.12.2016 14 von 29 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B8.01 B8.02 B8.03 B8.04 B8.05 B9.01 B9.02 B9.03 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B10.05 B10.06 B11.01 B11.02 B11.03 B11.04 B11.05 B11.06 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 B12.11 B12.12 B12.13 B12.14 B12.15 B12.16 B12.17 B13.01 B15.01 B15.02 B15.03 B15.04 B16.01 B17.01 B18.01 B18.02 B18.03 Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Rat 12.12.2016 15 von 29 B18.04 B18.05 B18.06 B18.07 B18.08 B18.09 B18.10 B18.11 B19.01 B19.02 B19.03 B19.04 B19.05 B19.06 B19.07 B19.08 B19.09 B19.10 B20.01 B20.02 B20.03 B20.04 B20.05 B20.06 B21.01 B21.02 B21.03 B21.04 B21.05 B21.06 B21.07 B21.08 B21.09 B22.01 B22.02 B23.01 B23.02 B24.01 B25.01 B25.02 B25.03 B26.01 B26.02 B26.03 B26.04 B26.05 B27.01 B28.01 B28.02 B28.03 Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Niederschrift Rat 12.12.2016 16 von 29 A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T2.01 T6.02 T6.03 T6.04 T7.01 T8.01 T9.01 T9.02 T9.04 T10.01 T10.03 T11.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum 12.02.2016) B 1 - Stellungnahmen der Bürger lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme B1.01 B1.02 B1.03 B1.04 B1.05 B1.06 B2.01 B2.02 B2.03 B2.04 B3.01 B3.02 B3.03 B3.04 B3.05 B3.06 B3.07 B4.01 B4.02 B4.03 B4.04 B4.05 B5.01 B5.02 B5.03 B6.01 B6.02 B6.03 B6.04 B6.05 B6.06 B6.07 B7.01 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Rat 12.12.2016 17 von 29 B7.02 B7.03 B7.04 B7.05 B7.06 B7.08 B7.09 B7.10 B7.11 B7.12 B7.13 B7.14 B7.15 B8.01 B8.02 B8.03 B9.01 B9.02 B9.03 B9.04 B9.05 B9.06 B9.07 B9.08 B9.09 B9.10 B9.11 B9.12 B9.13 B9.14 B9.15 B9.16 B9.17 B9.18 B9.19 B10.01 B10.02 B10.03 B10.04 B11.01 B11.02 B11.03 B12.01 B12.02 B12.03 B12.04 B12.05 B12.06 B12.07 B12.08 B12.09 B12.10 Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Niederschrift Rat 12.12.2016 18 von 29 B13.01 B13.02 B14.01 B14.02 B14.03 B14.04 Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) lfd. Nr. Abwägung der Stellungnahme T1.01 T2.01 T3.01 T5.01 T5.04 T5.05 T6.01 T7.01 T7.02 T8.01 Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. [grau hinterlegt = anlässlich PSTA-Tischvorlage vom 08.11.2016 geänderter Beschlussentwurf] Abstimmungsergebnis: 42 : 2 Beschluss: II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebaungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1. Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke: 996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636, 611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858, 820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000, und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße). Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt: Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605 und 725 (beide Eifelstraße), im Osten entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks Niederschrift Rat 12.12.2016 19 von 29 im Süden im Westen 236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke 236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße), von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166, von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: 42 : 2 14. Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungs557/2016 sperre zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) ärgert sich darüber, dass diese Angelegenheit als Tischvorlage komme und nicht zunächst im Fachausschuss beraten werden könne und möchte wissen, seit wann dieser Umstand bekannt sei. Beigeordneter Schiffer kann die Verärgerung nachempfinden. Man sei im November 2015 mit anderen Voraussetzungen gestartet, nämlich mit der Maßgabe der Bezirksregierung, die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Am 30. November 2016 sei der Verwaltung dann allerdings unmissverständlich deutlich gemacht worden, dass sie keine Zustimmung der Landesplanung erwarten dürfe. Diese Information habe man in der Hoffnung auf Annäherung bei der Bezirksregierung in der vergangenen Woche nochmals vertieft, leider erfolglos. Da bereits eine Bauvoranfrage vorliege, die bis spätestens 06.01.2017 beschieden werden müsse, da sie ansonsten als genehmigt gelte, sei leider nur eine Tischvorlage möglich gewesen. Bürgermeister Freytag ergänzt, dass das letzte Gespräch mit der Bezirksregierung am 06.12.2016 stattgefunden habe. Da die Ratspost zu diesem Zeitpunkt schon versandt war, sei unglücklicherweise nur der Weg über die Tischvorlage geblieben. Beschluss: 1) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" und zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307 und 308. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307 und 308, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300, im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307, Niederschrift Rat 12.12.2016 20 von 29 im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: 2) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich LiseMeitner-Straße". Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307 und 308. Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt: im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307 und 308, im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300, im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307, im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308. Abstimmungsergebnis: einstimmig 15. Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016 553/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und mit einem Teilstandort an der ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem geführt Abstimmungsergebnis: einstimmig 16. „Gute Schule 2020“ Mittelverwendung und Maßnahmenplanung 538/2016 Beschluss: Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters über die geplante Mittelverwendung und vorgesehene Maßnahmenplanung bezüglich des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis. 17. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016 506/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion das ganze Thema OGS als sehr unglücklich behandelt sehe. Die Angelegenheit hätte eigentlich nochmal in die FachNiederschrift Rat 12.12.2016 21 von 29 gremien gemusst und es könne nicht sein, dass bei der Haushaltslage zu einer Aufdrängung von 180.000 € Mehrkosten komme. Außerdem gebe es noch das Folgeproblem der Caritas, daher sei seine Fraktion dagegen, einen Vollmachtsbeschluss zu erteilen. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass diese Aussage formal eher in den Zusammenhang der Vorlage im nichtöffentlichen Teil gehöre, der Text der Einzelausschreibungen werde jedoch in beiden Fachausschüssen noch beraten. Beschluss: Der Rat nimmt die Ergebnisse der Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf die in der VL 389/2016 genannten Verbesserungsmöglichkeiten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Qualitätsverbesserungen wie beschrieben umzusetzen bzw. weiter zu verfolgen. Abstimmungsergebnis: 42 : 2 18. Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens 503/2016 Beschluss: Der Rat beschließt die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen MaxErnst-Gymnasium. Abstimmungsergebnis: einstimmig 19. „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“; Bezug: Rat 27.04.2015 436/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 20. Bericht über die Entwicklung der Ehrenamtskarte NRW in Brühl 312/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 21. Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016 545/2016 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) hat nichts gegen eine Bestätigung des Konzeptes. Sie spricht sich aber für eine Streichung der Erläuterungen aus, da diese eine Änderung des vorgestellten Konzeptes bedeuten. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) spricht sich gegen eine neue Stelle aus, da der städtische Anteil immer noch 35-40 % betrage. Hier werde ein Schwerpunkt gebildet, den man sich nicht leisten könne, daher lehne seine Fraktion die Vorlage ab. Niederschrift Rat 12.12.2016 22 von 29 Ratsherr Weber (Grüne) führt aus, dass entsprechend der Argumentation in der Vorlage ein Ratsbeschluss zur Inanspruchnahme der Fördermittel erforderlich sei. Dies heiße im Umkehrschluss jedoch, dass offenbar keine Absicht bestehe ein Energiemanagement im Rahmen des Klimaschutzeilkonzeptes „städtische Immobilien“ zu installieren. Sollte das Ziel sein, sich die bereits beschlossene Stelle über diese Fördermöglichkeit finanzieren zu lassen, widerspreche dies ausdrücklich dem Beschluss des Ausschusses für Bauen und Umwelt. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) erklärt, dass seine Fraktion auch die Erläuterungen unterstütze, denn wenn sich die Möglichkeit von Fördermitteln biete, sollte man diese auch in Anspruch nehmen. Bürgermeister Freytag ist der Meinung, dass es ein Klimaschutzteilkonzept „Mobilität“ und ein Klimaschutzteilkonzept „städtische Immobilien“ gebe. Die Vorlage beziehe sich lediglich auf das Teilkonzept „Mobilität“. Sollte für den Bereich „städtische Immobilien“ ebenfalls noch ein Ratsbeschluss erforderlich sein, so könne dieser noch nachgeholt werden. Ratsherr Weesbach (SPD) stellt fest, dass die Förderung nur befristet sei. Nach Auslauf der Förderung sei die Stelle zu 100% städtisch zu finanzieren und wenn von mehreren Stellen die Rede sei, sei auch mehrfach städtisch zu finanzieren. Ratsherr Weber (Grüne) möchte verbindlich wissen, ob es um eine oder mehrere Stellen gehe. Weiterhin solle laut Erläuterungen der Verkehrsingenieur in Teilen das Klimaschutzmanagement übernehmen. Dies bedeute jedoch, dass man sich aufgrund der Förderrichtlinien nicht die gesamte Stelle fördern lassen könne. Er bittet um Aufklärung. Bürgermeister Freytag erwidert, dass für beide Teilbereiche gesondert beantragt werden könne. Bezüglich des Förderumfanges sagt er Prüfung zu. Er erklärt, dass es für ihn hier nur der formale Akt „Bestätigung eines Beschlusses“ gewesen sei. Aufgrund der Unstimmigkeiten zieht er jedoch die Vorlage zurück. 22. Änderung der Gemeindeordnung 556/2016 Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bittet um Vorlage eines Satzungsentwurfes sowie einer Kostendarstellung, damit im Hauptausschuss entsprechend beraten und möglichst einvernehmlich beschlossen werden könne. Er fragt außerdem, ob ein Fraktionsvorsitzender der gleichzeitig Ausschussvorsitzender ist, nach der neuen Regelung die doppelten Leistungen erhalte. Bürgermeister Freytag schlägt vor, im Ältestenrat zunächst die Zielsetzung, insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden, zu besprechen. Fachbereichsleiterin Müller (FB 13) ergänzt, dass nach der neuen Regelung die Höhe der Aufwandsentschädigungen insgesamt auf den fünffachen Satz der einfachen Aufwandsentschädigung begrenzt ist. Fraktionsvorsitzende können gleichzeitig auch eine Zusatzentschädigung als Ausschussvorsitzende erhalten. Niederschrift Rat 12.12.2016 23 von 29 Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) und stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) sprechen sich für eine Beratung im Ältestenrat und anschließend im Hauptausschuss aus. Beschluss: Der Rat nimmt das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes mit Informationen über die zum 29.11.2016 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung zur Kenntnis. 23. Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II 552/2016 Beschluss: In Abänderung des Beschlusses vom 08.09.2014 beschließt der Rat, die Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II gem. Anlage neu zu verteilen (§ 73 Abs. 1 GO NRW). Abstimmungsergebnis: einstimmig 24. Kulturstiftung für die Stadt Brühl hier: Besetzung Stiftungsrat Bezug: KPTA 08.09.2016 292/2016 Bürgermeister Freytag schlägt vor zwei Wahlgänge vorzunehmen. Zunächst solle Herr Dr. Lutz Förster als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht und Herr Andreas Spering als Brühler Künstler bestellt werden. Der zweite Wahlgang müsste entsprechend der Regelung über die Entsendung von Mitgliedern des Rates in Gremien erfolgen. In der letzten Sitzung sei fälschlicherweise zwischen drei unterschiedlichen Nominierungen differenziert und gesondert abgestimmt worden. Die Besetzung sei nur möglich, wenn ein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig angenommen werde. Falls dieser nicht zustande komme, sei nur eine Abstimmung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zulässig. Beschluss: 1. Der Rat beschließt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 GO NW für den Stiftungsrat der „Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ Herrn Dr. Lutz Förster als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht und Herrn Andreas Spering als Brühler Künstler zu benennen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Erster Beigeordneter Brandt erläutert zum weiteren Verfahren, dass eine atypische Situation vorliege, da es um eine Entsendung von nur drei Ratsmitgliedern in ein Gremium gehe, dem fünf Ratsmitglieder angehören, die Wahlperiode der anderen zwei Ratsmitglieder aber noch nicht abgelaufen sei. Trotzdem müsse entsprechend des Sinnes des § 50 Abs. 3 GO NRW die Entsendung nach Hare-Niemeyer die Konstellation im Rat widerspiegeln. Somit seien fünf zu besetzende Sitze zugrunde zu legen. In den Wahlvorschlägen sollten dann aber die beiden bereits tätigen Stiftungsratsmitglieder an erster Stelle be- Niederschrift Rat 12.12.2016 24 von 29 nannt werden. Ein einheitlicher Wahlvorschlag sei allerdings die einfachste Lösung. Dieser müsse jedoch einstimmig angenommen werden. Bürgermeister Freytag fragt, ob es einen einheitlichen Wahlvorschlag gebe. Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) verweist auf seine Ausführungen in der letzten Ratssitzung und macht deutlich, dass er seine Meinung beibehalte und einem Wahlvorschlag nicht zustimme, der alle Fraktionen mit einem Sitz berücksichtige. Bürgermeister Freytag stellt fest, dass bereits dadurch kein einheitlicher Wahlvorschlag mehr zustande kommen könne, so dass nach Hare-Niemeyer zu wählen sei. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) hält fest, dass danach wohl je zwei Sitze auf CDU und SPD und ein Sitz auf die Grünen entfallen, womit nicht mehr wie bisher jede Fraktion im Stiftungsrat vertreten sei. Er gibt bekannt, dass deshalb die CDUFraktion ihren zweiten Sitz an die FDP Fraktion abtrete. Somit laute der Wahlvorschlag der CDU Frau Pia Regh und Frau Thea Brämer. Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) gibt bekannt, einen Sitz an die Fraktion Linke&Piraten abzugeben und schlägt für die SPD daher Frau Elisabeth Jung und Herrn Eckhard Riedel vor. Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) schlägt für seine Fraktion Herrn Markus Weber vor. Bürgermeister Freytag stellt die folgenden Wahlvorschläge zur Abstimmung: Liste CDU: Frau Pia Regh (CDU) Frau Thea Brämer (FDP) Liste SPD: Frau Elisabeth Jung (SPD) Herr Eckhard Riedel (Linke&Piraten) Liste Grüne: Herr Markus Weber (Grüne) Beschluss: 1. Auf die CDU-Liste entfallen 20 Stimmen (2 Sitze) auf die SPD-Liste entfallen 17 Stimmen (2 Sitze) auf die Grünen-Liste entfallen 6 Stimmen (1 Sitz) bei 1 Enthaltung. 2. Nach dem Hare-Niemeyer-Wahlverfahren sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt. 3. Aufgrund des durchgeführten Wahlverfahrens nach § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die gewählten Ratsmitglieder Frau Regh (CDU) und Herr Weber (Grüne) bereits im Stiftungsrat vertreten sind, werden als weitere Ratsvertreter/innen Frau Brämer (FDP), Frau Jung (SPD) und Herrn Riedel (Linke&Piraten) bestellt. Niederschrift Rat 12.12.2016 25 von 29 25. Antrag 25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl hier: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 12.05.2015 219/2015 25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl .1 hier: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 12.05.2015, Vorlage 219/2015 533/2016 Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zu Kenntnis. 26. Anfragen 26.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016 544/2016 26.1.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016 555/2016 Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Auffassung, dass man bei allen Projekten gleichzeitig Wiedervorlagefristen beschließen solle, damit eine Kontrolle möglich sei. Er werde nochmal auf die Angelegenheit zurückkommen. Bürgermeister Freytag erklärt, dass eine Evaluierung selbstverständlich stattfinde, jedoch nicht als zentrale Evaluierungsstelle mit zusätzlichem Personalaufwand. Beschluss: Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 26.2 Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg Ratsherr Weesbach (SPD) möchte wissen, ob sich durch die vorgesehenen vier öffentlichen Stellplätze im Zuge der Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg die Straßenbreite verringern werde. Bürgermeister Freytag führt aus, dass eine Verringerung wenn überhaupt nur in geringem, nicht relevantem Umfang entstehe. Entsprechende Fragen von Teilen der Dorfgemeinschaft seien nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Die geäußerten Befürchtungen seien unbegründet. 26.3 Zugang zur Linie 18 an der Haltestelle Brühl-Badorf Ratsherr Weitz (SPD) weist darauf hin, dass vom Eichweg Richtung K7 eine steinerne Begrenzung aus dem Boden gerissen sei und nun an der Seite im Gestrüpp liege. Hierdurch sei eine Stolperfalle entstanden und es bestehe die Gefahr, dass der Stein den Abhang hinunter rolle. Er bittet daher die Verwaltung, Abhilfe zu schaffen. Bürgermeister Freytag sagt dies zu. Niederschrift Rat 12.12.2016 26 von 29 26.4 Relaunch der städtischen Homepage Ratsherr Bobe (SPD) erinnert an seine Anfrage vor 1 ½ Jahren, wann ein Relaunch der städtischen Homepage erfolge. Bürgermeister Freytag sagt eine Vorlage für den Hauptausschuss zu. 26.5 Fahrbahnschäden am Thüringer Platz Ratsherr Bobe (SPD) ist aufgefallen, dass es im Mittelbereich der Fahrbahn am Thüringer Platz nunmehr auch lose Steine gebe und möchte wissen, ob dies schon bekannt sei und ob es sich hierbei um die gleiche Schadensursache wie im Kurvenbereich handele. Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass es unterschiedliche Schadenbilder gebe. Im weiteren Fahrbahnbereich gebe es Lockerungen oberhalb der Versorgungsleitungen. Hierbei handele es sich um anerkannte Gewährleistungsmängel, die häufig auftreten und zu Lasten des ausführenden Unternehmens behoben werden. 26.6 Erscheinungsbild Thüringer Platz Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bezieht sich auf seine Anfrage im Hauptausschuss hinsichtlich der Verunreinigung durch das Wegwerfen von Einweggeschirr. Er weist darauf hin, dass vor ca. vier Wochen im Fernsehen zu genau dieser Angelegenheit aus Freiburg berichtet wurde und im Stadtanzeiger habe es am vergangenen Donnerstag auch einen Artikel darüber gegeben, dass sich die Stadt Köln ebenfalls mit diesem Thema beschäftige. Er fragt, ob auch die Stadt Brühl diese Thematik einmal entsprechend aufgreifen könne. Ratsherr Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass es zu dieser Thematik einen Vortrag des Brühler Verbraucherschutzes im Ausschuss für Bauen und Umwelt gegeben habe. Bürgermeister Freytag bedankt sich für die Anregung, die er gerne aufgreife und sagt Bericht zu. 26.7 Telefonverzeichnis der Stadt Ratsherr Hepp (CDU) bittet um Überlassung eines aktuellen Telefonverzeichnisses von der Stadtverwaltung. Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass das Telefonverzeichnis im Internet auf dem neuesten Stand sei. Er sagt aber zusätzlich Überdrucke für die Ratsmitglieder zu. Beantwortung in der Niederschrift: Überdrucke des städtischen Telefonverzeichnisses werden in den Fraktionsbüros ausgelegt. Niederschrift Rat 12.12.2016 27 von 29 27. Umbesetzung in Ausschüssen 27.1 Umbesetzung in verschiedenen Ausschüssen Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.11.2016 542/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen: Hauptausschuss: Herr Eckhard Riedel wird als ordentliches Mitglied und Herr Harry Hupp als stellvertretendes Mitglied bestellt. Jugendhilfeausschuss: Herr Stefan Söhngen (sB) wird anstelle von Herrn Eckhard Riedel als beratendes Mitglied bestellt. Ausschuss für Bauen und Umwelt: Herr Harry Hupp wird anstelle von Darius Kupczak (sB) als ordentliches Mitglied bestellt. Herr Martin Wilz (sB) wird anstelle von Herrn Harry Hupp als stellvertretendes Mitglied bestellt. Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung: Herr Eckhard Riedel wird anstelle von Herrn Uwe Eckloff (sB) als ordentliches Mitglied bestellt. Herr Hanno Drebber (sB) wird anstelle von Herrn Eckhard Riedel als stellvertretendes Mitglied bestellt. Schulausschuss: Frau Maria Blech (sB) wird anstelle von Herrn Andreas Richartz (sB) als stellvertretendes Mitglied bestellt. Sportausschuss: Herr Stefan Söhngen (sB) wird anstelle von Herrn Uwe Eckloff (sB) als stellvertretendes Mitglied bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig 27.2 Besetzung im Schulausschuss hier: stellvertretende beratende Mitglieder 541/2016 Beschluss: Der Rat beschließt folgende Besetzung im Schulausschuss: Frau Maria Wächter und Herr Alain Hermann werden als stellvertretende beratende Mitglieder als Vertreter/in der Stadtschulpflegschaftsvorsitzenden Frau Isabel Hachenberg in den Schulausschuss gewählt. Abstimmungsergebnis: Niederschrift Rat 12.12.2016 Einstimmig 28 von 29 28. Mitteilungen 28.1 European Energy Award Beigeordenter Schiffer berichtet, dass die Stadt Brühl die Zertifizierung European Energy Award erfolgreich absolviert habe und präsentiert die entsprechenden Auszeichnungen, die demnächst auch im Stadtbild zu sehen sein werden. Die Auszeichnung sei verliehen worden für die nachweisbaren und vorbildlichen Resultate in der kommunalen Energie- und Klimaschutzpolitik. 28.2 Bevorstehende Baustellen Erster Beigeordneter Brandt weist auf die bevorstehenden Baustellen hin. Anfang Januar werde mit der Verschwenkung der Fahrbahn an der Giesler Galerie im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der Linie 18 gestartet. Gleichzeitig beginne auch die eigentliche Baumaßnahme auf dem Eckgrundstück, so dass in diesem Bereich mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Weiterhin erfolge derzeit der Ausbau des Glasfasernetzes in Schwadorf, Eckdorf und Badorf. __________________________ Bürgermeister Niederschrift Rat 12.12.2016 ____________________________ Schriftführer/in 29 von 29