Daten
Kommune
Brühl
Größe
651 kB
Datum
12.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
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Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Rates der Stadt Brühl am 12.12.2016
Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 17:03 Uhr.
Ende der Sitzung um 20:53 Uhr.
Vorsitz führte: Freytag, Dieter
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder:
CDU
Berg, Patrick
Dahmen, Dieter
Esser, Susanne
17:22 - 20:53 Uhr
Dr.-Ing. Fiedler, Rudolf
Gerharz, Franz-Josef
Grebarsche, Peter Daniel 17:36 - 20:53 Uhr
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Hosmann, Hanns-Henning
Köllejan, Holger
Dr. Kollenberg, Wolfgang
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
Pütz, Josef
Regh, Pia
Reiwer, Eva-Maria 17:50 - 20:53 Uhr
Surmann, Petra
Vetterling, Dietmar
SPD
Berg, Frithjof
Bobe, Udo
Fuchs, Ronald
Hildebrandt, Karin
Isicok, Rengin
Jung, Elisabeth
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Klein, Peter
Krämer, Clemens
Dr. Petran, Matthias
Richter, Kerstin
Venghaus, Marcus
Vilkman, Ulla
Weesbach, Wolfgang
Niederschrift Rat 12.12.2016
1 von 29
Weitz, Michael
GRÜNE
Bortlisz-Dickhoff, Johannes
Mäsgen, Johanna 17:03 - 20:40 Uhr
Özcelik, Nilgün
Saß, Robert (3. stellv. Bürgermeister)
vom Hagen, Michael
Weber, Markus
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
Riedel, Eckhard
FDP
Brämer, Marie-Therese
Pitz, Jochem
fraktionslos
Dr. Heermann, Herbert
von der Verwaltung:
Brandt, Andreas (Dez. III - Erster Beigeordneter)
Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete)
Jülich, Andrea (FB 20 Teamleiterin Haushalt) 17:03 - 19:25 Uhr
Müller, Maria (FBL 13 Bürgermeisterbüro)
Radermacher, Rolf (Kämmerer)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schriftführerin:
Claßen, Antje
Nicht anwesend / entschuldigt:
Klug, Hans Theo (CDU)
Cibura, Antje (Gleichstellungsbeauftragte)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
2.
Niederschrift vom 31.10.2016
3.
Haushalt 2017
3.1
Haushaltssatzung 2017
hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung
(522/2016)
Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2017 vom
24.11.2016
(537/2016)
3.1.1
Niederschrift Rat 12.12.2016
2 von 29
3.2
Erlass der Haushaltssatzung 2017
Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11.16
(546/2016)
4.
Prüfung Jahresabschluss 2015
Bezug: RPA 05.12.2016
(483/2016)
5.
Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl - Erlass von Leitlinien
(392/2016)
6.
Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2017
(530/2016)
7.
Bewilligung KOMM-AN Fördermittel
(366/2016)
8.
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen der
Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und Demographie
(521/2016)
9.
Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
(Stromsparcheck-Kommunal)
(329/2016)
10.
Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
10.1 überplanmäßige Auszahlungsermächtigung
hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR)
11.
(526/2016)
Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
11.1 überplanmäßige Mehraufwendungen / Mehrausgaben im Bereich
Personalkosten für das Jahr 2016
(502/2016)
11.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Kanalerneuerung Markt
(524/2016)
11.3 Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Hier: Erhöhung von Rückstellungen
Sanierung Tiefgarage Bleiche und Schlossparkstadion –Sanierung
nach Wasserschaden
(525/2016)
12.
Satzungen
12.1 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art
2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt
Brühl- Vergnügungssteuersatzung
(514/2016)
12.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt
Brühl
(520/2016)
12.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
(523/2016)
13.
Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
(452/2016)
13.1 Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
(535/2016)
14.
(557/2016)
Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungssperre
zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung -
Niederschrift Rat 12.12.2016
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15.
Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl
Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS Melanchthon
Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016
(553/2016)
16.
„Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung
(538/2016)
17.
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien
Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016
(506/2016)
18.
Max-Ernst-Gymnasium
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
(503/2016)
19.
„Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015
(436/2016)
20.
Bericht über die Entwicklung der Ehrenamtskarte NRW in Brühl
(312/2016)
21.
Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität
Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016
(545/2016)
22.
Änderung der Gemeindeordnung
(556/2016)
23.
Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I
und II
(552/2016)
24.
Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016
(292/2016)
25.
Antrag
25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 12.05.2015
(219/2015)
25.1.1
(533/2016)
26.
Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 12.05.2015, Vorlage 219/2015
Anfragen
26.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016
(544/2016)
26.1.1
(555/2016)
Evaluierung in der Stadtverwaltung
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016
26.2 Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg
26.3 Zugang zur Linie 18 an der Haltestelle Brühl-Badorf
26.4 Relaunch der städtischen Homepage
26.5 Fahrbahnschäden am Thüringer Platz
26.6 Erscheinungsbild Thüringer Platz
26.7 Telefonverzeichnis der Stadt
27.
Umbesetzung in Ausschüssen
27.1 Umbesetzung in verschiedenen Ausschüssen
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.11.2016
Niederschrift Rat 12.12.2016
(542/2016)
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27.2 Besetzung im Schulausschuss
hier: stellvertretende beratende Mitglieder
28.
(541/2016)
Mitteilungen
28.1 European Energy Award
28.2 Bevorstehende Baustellen
Niederschrift Rat 12.12.2016
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Sitzungsverlauf
Bürgermeister Dieter Freytag eröffnet die Sitzung des Rates um 17:03 Uhr und stellt fest,
dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Rat beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
Zur Tagesordnung:
Bürgermeister Freytag weist auf die ausliegende Anlage zur Vorlage 530/2016 hin und
schlägt vor, die Tischvorlage Nr. 557/2016 als neuen Tagesordnungspunkt 14 einzufügen,
so dass sich die folgenden Tagesordnungspunkte verschieben. Gegen die Ergänzung der
Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
1.
Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Guido Ricken, Kölnstr. 123, Brühl bezieht sich auf einen Ratsbeschluss des vergangen Jahres, nachdem alle Träger der offenen Ganztagsschulen (OGS) gekündigt werden sollten um dann anhand einheitlicher Qualitätskriterien die Trägerschaft neu auszuschreiben. Er spricht sich gegen eine Neuausschreibung aus, da die Mehrzahl der Eltern
für die Beibehaltung der Trägerschaft des Caritas-Verbandes Rhein-Erft und klar gegen
einen Wechsel des Trägers sei. Er möchte wissen, warum nur bei der St. Franziskus
Schule neu ausgeschrieben werden solle und weist auf die tarifliche Bezahlung der Caritas hin. Weiterhin befürchtet er einen Qualitätsverlust in der Betreuung und ein Wechsel
des Betreuungspersonals sei für die Schüler/innen auch eine große Belastung. Ein Trägerwechsel sei ein tiefgreifender Einschnitt im Schulleben, so dass der Rat und die Verwaltung alles unternehmen solle, um dies zu vermeiden.
Bürgermeister Freytag entgegnet, dass ein Personalwechsel eine natürliche Angelegenheit sei, auch der Wechsel von Lehrern/innen komme regelmäßig vor und könne den Kindern kompetent und nachvollziehbar erklärt werden. Es werde seitens der Stadt alles getan, um eine qualitativ hochwertige Versorgung in der OGS-Betreuung sicherzustellen.
Darüber hinaus sei ein Trägerwechsel nicht beschlossen worden; ein eventueller Wechsel
stehe nur deshalb an, weil der Vertrag im Juli 2017 auslaufe und die rechtliche Folge sei,
dass eine Ausschreibung erfolgen müsse. Somit liege es an der Caritas, ob die Zusammenarbeit weitergeführt werde, sie sei jetzt aufgefordert, sich zu bewerben und ein gutes
Angebot abzugeben, dann werde der Rat entsprechend beschließen können.
Herr Wolfgang Pelekies, Erlengrund 2, Brühl fragt, welche objektiven nachvollziehbaren Kriterien man erfüllen müsse, um in die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters eingeladen und nicht nach vier Tagen wieder ausgeladen zu werden.
Bürgermeister Freytag erwidert, Herr Pelekies habe jederzeit Zugang zur Bürgersprechstunde zu der er ihn auch gerne empfangen hätte. Er habe seine Fragen jedoch schriftlich
eingereicht. Diese habe er unmittelbar prüfen und beantworten lassen, so dass er keine
Notwendigkeit eines Gespräches mehr gesehen habe. Falls es jedoch noch Nachfragen
gebe, sei er jederzeit herzlich willkommen.
Herr Pelekies merkt an, dass er die Emailantwort des Bürgermeisterbüros: „ Wir werden
unaufgefordert auf Sie zukommen und dann festlegen, ob ein persönlicher Termin noch
notwendig sein wird“ nicht verstehe.
Niederschrift Rat 12.12.2016
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Herr Pelekies führt weiterhin aus, dass die Stadt Brühl zusammen mit der WEPAG und
der Kreissparkasse Köln die Kampagne „Achtet auf Brühl“ ins Leben gerufen habe. In den
sozialen Medien gebe es eine Facebookseite, die diesen Slogan auch verwende und dort
werde gegen Bürger, Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter der Stadt fast schon gehetzt. Er möchte wissen, ob der Bürgermeister versäumt habe, Rechte auf den Slogan
geltend zu machen oder ob er sogar das aggressive Verhalten auf dieser Facebookseite
unterstütze.
Bürgermeister Freytag distanziert sich von dem zeitweiligen Tonfall auf dieser Facebookseite. Die Kampagne „Achtet auf Brühl“ sei 2002/2003 durch den damaligen Beigeordneten und den Unterstützern initiiert worden und ihm sei nicht bekannt, ob damals
Namensrechte gesichert worden seien. Dies halte er jedoch auch nicht für unbedingt notwendig, ihm persönlich sei es egal, wenn sich irgendeine Facebookgruppe so nenne. Es
werde beim Lesen in dieser Gruppe sofort deutlich, dass es sich nicht um eine offizielle
Seite der Stadt Brühl handele.
Herr Pelekies hat außerdem gelesen, dass der Bürgermeister mit seinen Mitarbeitern das
neue Rathaus planen und den Baufortschritt begleiten wolle. Angesichts der aktuellen
Personalkosten interessiert ihn, ob die Einstellung von neuen Mitarbeitern für dieses Projekt beabsichtigt sei oder ob die derzeitigen Mitarbeiter soviel freie Kapazität haben, um
dieses riesige Projekt noch zu stemmen.
Bürgermeister Freytag antwortet, die Frage der Umsetzung sei vom Rat beschlossen
worden, inwieweit hier auf eigenes Personal oder externe Ingenieurbüros zurückgegriffen
werde, befinde sich derzeit in der Prüfung.
Herr Pelekies erkundigt sich abschließend, wie hoch, aufgrund der unter TOP 12.3 der
heutigen Tagesordnung noch zu beschließenden Satzung, die zusätzlichen Erschließungskosten für die Grundstücke im Brühler Süden für die Fernwärmeanbindung seien.
Hiermit nehme man jedem Bauherrn die individuelle Möglichkeit, sich z. B. mit Solarenergie oder Wärmepumpen zu versorgen.
Bürgermeister Freytag erklärt, dass heute nur die satzungsmäßige Rechtsgrundlage geschaffen werde. Die Kosten für die Leitungen zu ermitteln sei Aufgabe des Investors der
dieses Bebauungsplangebiet entwickeln werde. Es liege jedoch ein Gutachten vor, dass
genau nachweise, dass diese Art der Energieversorgung in der Gesamtbetrachtung die
Günstigste sei.
Herrn Johannes Könen, Schutheißstraße 54, Brühl ist aufgefallen, dass bei der Baumaßnahme an der Unterführung der Linie 18 in der Carl-Schurz-Straße sehr lange am
Kanal unter der Fahrbahndecke gearbeitet wurde. Er fragt, ob man bei der Baumaßnahme
insgesamt noch im vorgegebenen Zeitplan liege.
Bürgermeister Freytag ist nichts Gegenteiliges bekannt.
Herr Könen hat auch bemerkt, dass in der Region Köln/Bonn die Obdachlosigkeit, bzw.
die Anzahl der Personen ohne festen Wohnsitz (OFW) angestiegen sei, da dies im Straßenbild immer häufiger sichtbar werde. Ihn interessiert, ob es konkrete Zahlen für Brühl
hinsichtlich der Personenzahl OFW gebe.
Niederschrift Rat 12.12.2016
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Bürgermeister Freytag ist sich nicht sicher, ob dies überhaupt statistisch nachgehalten
werden könne, da die Kategorisierung OFW darauf hindeute, dass es keine Registrierung
am Wohnort gebe, da diese Personen eben nicht gemeldet seien. In Brühl sehe er zwei
Ansatzpunkte, um Zahlen herauszufinden, einmal bei der Sozialbetreuung im Lupinenweg, dies sei jedoch nicht der klassische Kreis der Personen ohne festen Wohnsitz und
bei dem ehrenamtlichen Treffpunkt für obdachlose Menschen bei St. Margaretha. Im Lupinenweg gebe es aber keine Steigerung, dort seien die Zahlen aufgrund der Sozialbetreuung sogar rückläufig. Er sagt aber Prüfung und schriftliche Beantwortung zu.
Frau Gudrun Steeger, Rheinstr. 24, Brühl versteht hinsichtlich der OGS-Trägerschaft an
der St. Franziskus Schule nicht, dass ausgeschrieben werden müsse, da vor zwei Jahren
eine Vertragsverlängerung verhandelt worden sei.
Bürgermeister Freytag erläutert zum Hintergrund, dass vor zwei Jahren nach der damaligen Rechtslage ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden sei, welches
die Freiheit zur Vertragsverlängerung gelassen habe. Die Vorschriften seien aber dahingehend geändert worden, dass ein entsprechender Passus im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eingefügt worden sei, der genau diese Dienstleistungen
betreffe.
2.
Niederschrift vom 31.10.2016
Gegen die Fassung der Niederschrift vom 31.10.2016 werden keine Einwände erhoben.
3.
Haushalt 2017
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU), Fraktionsvorsitzender Dr.
Petran (SPD), stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (Grüne),
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) sowie Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) nehmen zur vorliegenden Haushaltssatzung Stellung. Die Ausführungen sind der
Niederschrift als Anlage beigefügt.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) stellt für die Fraktionen CDU
und Grüne folgenden Antrag zum Haushalt 2017:
Einstellung von 20.000 € für einen Masterplan Fahrrad (Generalverkehrsplan) mit Sperrvermerk zugunsten des Ausschusses für Verkehr und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
zugestimmt 23 : 21
Fraktionsvorsitzender Hupp (Linke&Piraten) stellt folgende Anträge zum Haushalt
2017:
1. Verzicht auf Ökopunkte oberhalb der festgesetzten Wertgrenzen (Maßnahme: Ökokonto (70/1), Einsparung im investiven Teil: 360.000 €
Abstimmungsergebnis:
abgelehnt mit 42 : 2
2. Erhöhung der Gewerbesteuerhebesatzes von 430 auf 570 Prozentpunkte
Abstimmungsergebnis:
Niederschrift Rat 12.12.2016
abgelehnt mit 42 : 2
8 von 29
3.1 Haushaltssatzung 2017
hier: Stellenplan und Stellenübersicht nach der Haushaltsgliederung
522/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 mit
Stellenübersicht.
Abstimmungsergebnis:
3.1.1
24 : 20
Stellungnahme des Personalrates zum Stellenplan 2017 vom
24.11.2016
537/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt die Anregung des Personalrates zur Kenntnis.
3.2 Erlass der Haushaltssatzung 2017
Rat 31.10. u. HA 14.11., 28.11.16
546/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die in Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung für den Haushalt
2017 mit dem als Anlage zur Vorlage 522/2016 dargestellten Stellenplan 2017.
Abstimmungsergebnis:
4.
24 : 20
Prüfung Jahresabschluss 2015
Bezug: RPA 05.12.2016
483/2016
Bürgermeister Freytag gibt die Sitzungsleitung für diesen Tagesordnungspunkt an seinen Stellvertreter Wolfgang Poschmann (CDU) ab und verlässt den Sitzungssaal.
Beschluss:
1.
Der Rat fasst folgenden Beschluss:
a.)
Der Rat nimmt den Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 05.12.2016 zur Prüfung des Jahresabschlusses 2015 der Stadt Brühl, welcher
basiert auf der durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG, 53119 Bonn,
vorgenommenen Prüfung und des daraus resultierenden Bestätigungsvermerks,
zur Kenntnis.
b.)
Der Jahresabschluss 2015 der Stadt Brühl wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit
einer Bilanzsumme in Höhe von 426.523.397,49 € und einem Fehlbetrag in Höhe
von 12.018.901,26 € festgestellt.
c.)
Der Fehlbetrag in Höhe von 12.018.901,26 € wird in Höhe von 775.333,83 € durch
die Entnahme des Restbestandes der gebildeten Ausgleichsrücklage ausgeglichen.
Das restliche Defizit in Höhe von 11.243.567,43 € wird der allgemeinen Rücklage
entnommen.
Niederschrift Rat 12.12.2016
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d.)
Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.
e.)
Der Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde
angezeigt, öffentlich bekannt gemacht und ist bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Bürgermeister Freytag übernimmt wieder die Sitzungsleitung.
5.
Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl - Erlass von Leitlinien
392/2016
Beschluss:
Der Rat verweist die Leitlinien für die Bürgerbeteiligung in der Stadt Brühl zur Beratung in
den Hauptausschuss.
Abstimmungsergebnis:
6.
einstimmig
Wirtschaftsplan der Gebausie für das Jahr 2017
530/2016
Beschluss:
Der Rat beauftragt den Gesellschaftervertreter, Herrn Poschmann, in der Gesellschafterversammlung der Gebausie folgenden Beschluss herbeizuführen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt dem Wirtschaftsplan der Gebausie für das
Geschäftsjahr 2017 zu.
Abstimmungsergebnis:
7.
einstimmig
Bewilligung KOMM-AN Fördermittel
366/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
8.
Stundung, Niederschlagung und Erlass von Geldansprüchen
der Stadt Brühl im Bereich des Fachbereiches Soziales und
Demographie
521/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt Ausnahmeregelungen gemäß § 1 Absatz 3 der Satzung über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Geldansprüchen der Stadt Brühl für den
Fachbereich Soziales und Demographie.
Für Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 12.500
€ vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Niederschrift Rat 12.12.2016
10 von 29
Für Forderungen nach dem Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII), Altforderungen nach
dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
und für Forderungen aus nicht gezahlten Gebühren für Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind Stundungen, Ratenvereinbarungen unabhängig von der Dauer der Rückzahlung ab einem Betrag von 6.250 € vom Hauptausschuss zu entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
9.
einstimmig
Energie- und Kostensparkonzept für finanzschwache Haushalte
(Stromsparcheck-Kommunal)
329/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Der Rat beschließt, die
Energieberatung für finanzschwache Brühler Bürgerinnen und Bürger durch den Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. auch im Jahr 2017 durchführen zu lassen und dem
Caritasverband einen Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen
10.1 überplanmäßige Auszahlungsermächtigung
hier: Ausgleich von Verbindlichkeiten gegenüber dem Stadtservicebetrieb Brühl -AöR- (AöR)
526/2016
Beschluss:
Der Rat genehmigt folgende Dringlichkeitsentscheidung:
Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem
Sachkonto 739120 Auszahlung Verbindlichkeiten gg.über AÖR (NR Gräber) / Kostenstelle
57040000:
Deckung:
Mehreinzahlungen bei KKK 6101000/601300 Einzahlungen Gewerbesteuer
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Über- und außerplanmäßige Mittelbereitstellung
11.1 überplanmäßige Mehraufwendungen / Mehrausgaben im Bereich Personalkosten für das Jahr 2016
502/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt
einen überplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von 10.773 € bei
KKK 11080000 / 501210 Zuführung Rückstellung Altersteilzeit
in Höhe von 10.773 €
Niederschrift Rat 12.12.2016
11 von 29
und überplanmäßige Mehrausgaben in Höhe von 362.640 € bei
verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten:
501200 Entgelte AN 1
in Höhe von 80.000 €
502200 ZVK AN 1
in Höhe von 30.000 €
503200 SV AN 1
in Höhe von 51.000 €
501201 Entgelte AN 2
in Höhe von 25.000 €
502201 ZVK AN 2
in Höhe von 3.000 €
503201 SV AN 2
n Höhe von 8.000 €
503100 SV Beamte
in Höhe von 1.600 €
KKK 11080000 / 504100 Beihilfe Beamte
KKK 11080000 / 514100 Beihilfe Versorgungsempfänger
KKK 11080000 / 512100 Versorgungskasse Beamte
i.H.v. 41.000 €
i.H.v. 41.000 €
i.H.v. 82.040 €
Deckung:
Minderausgaben bei verschiedenen Kostenstellen und den Sachkonten
501100 Bezüge
in Höhe von 33.525 €
501900 Aufwand sonstige Beschäftigte in Höhe von 55.149 €
Überplanmäßige Mehreinnahme bei
KKK 31500600 / 448100 Erstattung Personalkosten Notunterkunft des Landes in
Höhe von 284.739 € (erzielte Mehreinnahme insgesamt 487.458,39 €)
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11.2 Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Kanalerneuerung Markt
524/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € bei
SK / KSt 95070 / 53800172 zur Deckung der entstandenen Mehrkosten bei der Kanalerneuerung Markt zwischen Steinweg und Kirchstraße.
Deckung: Minderauszahlung bei SK / KSt 95070 / 53800140 Franzstraße
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11.3 Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Hier: Erhöhung von Rückstellungen
Sanierung Tiefgarage Bleiche und Schlossparkstadion –
Sanierung nach Wasserschaden
525/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei folgendem
Sachkonto/folgender Kostenstelle:
271100/11130100 Tiefgarage Bleiche in Höhe von 510.000 €
Niederschrift Rat 12.12.2016
12 von 29
271100/53800000 Schlossparkstadion Sanierung nach Wasserschaden in Höhe von
239.200 €
Mehrertrag bei KKK 401301/6101000 Gewerbesteuer Vorjahre
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Satzungen
12.1 1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf
Vergnügungen sexueller Art
2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der
Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung
514/2016
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass die Formulierung der Satzungsbezeichnung aufgrund der Anregung im Hauptausschuss geprüft worden sei. Da es sich beim
Steuergegenstand jedoch um die Bereitstellung von Räumlichkeiten handele, habe man
davon abgesehen, von der gängigen Bezeichnung abzuweichen.
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlagen beigefügte
1. Satzung der Stadt Brühl über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen sexueller Art
2. Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Brühl- Vergnügungssteuersatzung
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.2 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Errichtung und
Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der
Stadt Brühl
520/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte „1. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen und Wohnunterkünften der Stadt
Brühl“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12.3 Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
523/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte:
Satzung der Stadt Brühl über den Anschluss und die Benutzung
der Fernwärmeversorgung in Neubaugebieten im Brühler Süden
Niederschrift Rat 12.12.2016
13 von 29
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13. Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
452/2016
13.1 Bebauungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße"
- Satzungsbeschluss -
535/2016
Beschluss:
I.
Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße".
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 06.02 ‚Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße‘
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
12.02.2016)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B2.01
B2.02
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B5.01
B6.01
B6.03
B6.04
B6.05
B6.08
B6.09
B6.10
B6.11
B6.12
B6.13
B7.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Rat 12.12.2016
14 von 29
B7.02
B7.03
B7.04
B7.05
B7.06
B8.01
B8.02
B8.03
B8.04
B8.05
B9.01
B9.02
B9.03
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B10.05
B10.06
B11.01
B11.02
B11.03
B11.04
B11.05
B11.06
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
B12.11
B12.12
B12.13
B12.14
B12.15
B12.16
B12.17
B13.01
B15.01
B15.02
B15.03
B15.04
B16.01
B17.01
B18.01
B18.02
B18.03
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Rat 12.12.2016
15 von 29
B18.04
B18.05
B18.06
B18.07
B18.08
B18.09
B18.10
B18.11
B19.01
B19.02
B19.03
B19.04
B19.05
B19.06
B19.07
B19.08
B19.09
B19.10
B20.01
B20.02
B20.03
B20.04
B20.05
B20.06
B21.01
B21.02
B21.03
B21.04
B21.05
B21.06
B21.07
B21.08
B21.09
B22.01
B22.02
B23.01
B23.02
B24.01
B25.01
B25.02
B25.03
B26.01
B26.02
B26.03
B26.04
B26.05
B27.01
B28.01
B28.02
B28.03
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Niederschrift Rat 12.12.2016
16 von 29
A 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T2.01
T6.02
T6.03
T6.04
T7.01
T8.01
T9.01
T9.02
T9.04
T10.01
T10.03
T11.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
B – Öffentliche Auslegung (11.11. - 22.01.2016) und TÖB-Beteiligung (bis zum
12.02.2016)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
B1.01
B1.02
B1.03
B1.04
B1.05
B1.06
B2.01
B2.02
B2.03
B2.04
B3.01
B3.02
B3.03
B3.04
B3.05
B3.06
B3.07
B4.01
B4.02
B4.03
B4.04
B4.05
B5.01
B5.02
B5.03
B6.01
B6.02
B6.03
B6.04
B6.05
B6.06
B6.07
B7.01
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Rat 12.12.2016
17 von 29
B7.02
B7.03
B7.04
B7.05
B7.06
B7.08
B7.09
B7.10
B7.11
B7.12
B7.13
B7.14
B7.15
B8.01
B8.02
B8.03
B9.01
B9.02
B9.03
B9.04
B9.05
B9.06
B9.07
B9.08
B9.09
B9.10
B9.11
B9.12
B9.13
B9.14
B9.15
B9.16
B9.17
B9.18
B9.19
B10.01
B10.02
B10.03
B10.04
B11.01
B11.02
B11.03
B12.01
B12.02
B12.03
B12.04
B12.05
B12.06
B12.07
B12.08
B12.09
B12.10
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Niederschrift Rat 12.12.2016
18 von 29
B13.01
B13.02
B14.01
B14.02
B14.03
B14.04
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
(TÖB)
lfd. Nr.
Abwägung der Stellungnahme
T1.01
T2.01
T3.01
T5.01
T5.04
T5.05
T6.01
T7.01
T7.02
T8.01
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
[grau hinterlegt = anlässlich PSTA-Tischvorlage vom 08.11.2016 geänderter Beschlussentwurf]
Abstimmungsergebnis:
42 : 2
Beschluss:
II.
Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722), den Bebauungsplan Bebaungsplan 06.02 "Pehler Hülle, Badorfer Straße, Vorgebirgsstraße, Alte Bonnstraße" einschließlich der Textlichen Festsetzungen als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Badorf, Flur 10 und Flur 1.
Es umfasst in der Flur 10 die Flurstücke:
996, 778 - 781, 860 - 868, 786 - 809, 811, 813 - 819, 839, 840, 709, 614, 882, 635, 636,
611, 610 tlw., 637 - 640, 832 - 834, 747 - 750, 604, 726, 730 - 739, 845, 846, 857, 858,
820 - 829, 724 tlw.(Vorgebirgsstraße), 233, 838 tlw. (Alte Bonnstraße), 751 - 753, 756 773, 869 - 871, 999 und 1000,
und in der Flur 1 das Flurstück 909 tlw. (Alte Bonnstraße).
Das Plangebiet ist folgendermaßen abgegrenzt:
Im Norden entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) bis zum
nordöstlichen Grenzpunkt des Trafogrundstückes 611, von hier in einer Linie
zum Grenzpunkt der Flurstücke 638, 639 mit 610, weiter entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 610 (Taunusstraße) und der Flurstücke 605
und 725 (beide Eifelstraße),
im Osten
entlang der südwestlichen Grenze des Flurstücke 724 (Vorgebirgsstraße) bis
an den Grenzpunkt der Flurstücke 846, 814 mit 724, von diesem Grenzpunkt
entlang dem rechten Winkel bis auf die südwestliche Grenze des Flurstücks
Niederschrift Rat 12.12.2016
19 von 29
im Süden
im Westen
236 im Fußpunkt stoßend, entlang der südwestlichen Grenze der Flurstücke
236 und 235, der nördlichen Grenze des Flurstücks 233 bis zu seinem nördlichsten Grenzpunkt, entlang auf dem rechten Winkel dieses Grenzpunktes
bezogen auf die östliche Grenze des Flurstücks 909 bis zum Fußpunkt, entlang von diesem Fußpunktes auf der östlichen Grenze des Flurstücks 909
bis zum Fußpunkt, den der rechte Winkel auf den Grenzpunkt der Flurstücke
829, 724 mit 838 bildet, und entlang des rechten Winkels endend auf dem
Grenzpunkt der Flurstücke 829, 724 mit 838, entlang der westlichen Grenze
des Flurstücks 838 (Alte Bonnstraße),
von der nördlichen Grenze der Pehler Hülle, Flurstücke 756 und 166,
von den östlichen Grenze der Badorfer Straße, Flurstück 883.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
42 : 2
14. Bebauungsplan 04.20 und 43. FNP-Änderung, Veränderungs557/2016
sperre zum Bebauungsplan 04.20 - Aufhebung Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) ärgert sich darüber, dass diese Angelegenheit
als Tischvorlage komme und nicht zunächst im Fachausschuss beraten werden könne
und möchte wissen, seit wann dieser Umstand bekannt sei.
Beigeordneter Schiffer kann die Verärgerung nachempfinden. Man sei im November
2015 mit anderen Voraussetzungen gestartet, nämlich mit der Maßgabe der Bezirksregierung, die Aufstellungsbeschlüsse zu fassen. Am 30. November 2016 sei der Verwaltung
dann allerdings unmissverständlich deutlich gemacht worden, dass sie keine Zustimmung
der Landesplanung erwarten dürfe. Diese Information habe man in der Hoffnung auf Annäherung bei der Bezirksregierung in der vergangenen Woche nochmals vertieft, leider
erfolglos. Da bereits eine Bauvoranfrage vorliege, die bis spätestens 06.01.2017 beschieden werden müsse, da sie ansonsten als genehmigt gelte, sei leider nur eine Tischvorlage
möglich gewesen.
Bürgermeister Freytag ergänzt, dass das letzte Gespräch mit der Bezirksregierung am
06.12.2016 stattgefunden habe. Da die Ratspost zu diesem Zeitpunkt schon versandt war,
sei unglücklicherweise nur der Weg über die Tischvorlage geblieben.
Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum
Bebauungsplan 04.20 "Sondergebiet südlich Lise-Meitner-Straße" und zur 43. Änderung
des Flächennutzungsplanes.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
Niederschrift Rat 12.12.2016
20 von 29
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
2) Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre für das Plangebiet des Bebauungsplanes 04.20 "Sondergebiet südlich LiseMeitner-Straße".
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl, Flur 23 und umfasst die Flurstücke 300, 307
und 308.
Das Plangebiet wird folgendermaßen abgegrenzt:
im Norden (Lise-Meitner-Straße) durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 300, 307
und 308,
im Osten durch die östliche Grenze des Flurstücks 300,
im Süden (Weißer Straße) durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 300 und 307,
im Westen (Bergerstraße) durch die westliche Grenze des Flurstücks 308.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
15. Schulentwicklungsplanung der Stadt Brühl
Hier: Zusammenlegung der KGS Brühl-Vochem mit der GGS
Melanchthon
Bez: Schulausschuss vom 22.11.2016
553/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Zusammenlegung der Katholischen Grundschule Brühl-Vochem
sowie der Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon zum 01.08.2019. Die hieraus neu errichtete Schule wird mit ihrem Hauptstandort an der ehemaligen Gemeinschaftsgrundschule Melanchthon und mit einem Teilstandort an der ehemaligen Katholischen Grundschule Brühl-Vochem geführt
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
16. „Gute Schule 2020“
Mittelverwendung und Maßnahmenplanung
538/2016
Beschluss:
Der Rat der Stadt Brühl nimmt den Bericht des Bürgermeisters über die geplante Mittelverwendung und vorgesehene Maßnahmenplanung bezüglich des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis.
17. Offene Ganztagsschule im Primarbereich
hier: Qualitätskriterien
Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016
506/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) erklärt, dass seine Fraktion das ganze Thema OGS als
sehr unglücklich behandelt sehe. Die Angelegenheit hätte eigentlich nochmal in die FachNiederschrift Rat 12.12.2016
21 von 29
gremien gemusst und es könne nicht sein, dass bei der Haushaltslage zu einer Aufdrängung von 180.000 € Mehrkosten komme. Außerdem gebe es noch das Folgeproblem der
Caritas, daher sei seine Fraktion dagegen, einen Vollmachtsbeschluss zu erteilen.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass diese Aussage formal eher in den Zusammenhang der Vorlage im nichtöffentlichen Teil gehöre, der Text der Einzelausschreibungen werde jedoch in beiden Fachausschüssen noch beraten.
Beschluss:
Der Rat nimmt die Ergebnisse der Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf die in der VL 389/2016 genannten Verbesserungsmöglichkeiten zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Qualitätsverbesserungen
wie beschrieben umzusetzen bzw. weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
42 : 2
18. Max-Ernst-Gymnasium
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens
503/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen MaxErnst-Gymnasium.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
19. „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen (JeKits)“;
Bezug: Rat 27.04.2015
436/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
20. Bericht über die Entwicklung der Ehrenamtskarte NRW in Brühl
312/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
21. Bestätigung des AfVM-Beschlusses zur Umsetzung des Klimaschutzteilkonzept Mobilität
Bezug: AfVM am 22.06.2016; Vorlagen-Nr. 250/2016
545/2016
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) hat nichts gegen eine Bestätigung des Konzeptes. Sie spricht sich aber für eine Streichung der Erläuterungen aus, da diese eine Änderung des vorgestellten Konzeptes bedeuten.
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) spricht sich gegen eine neue Stelle aus, da der städtische Anteil immer noch 35-40 % betrage. Hier werde ein Schwerpunkt gebildet, den man
sich nicht leisten könne, daher lehne seine Fraktion die Vorlage ab.
Niederschrift Rat 12.12.2016
22 von 29
Ratsherr Weber (Grüne) führt aus, dass entsprechend der Argumentation in der Vorlage
ein Ratsbeschluss zur Inanspruchnahme der Fördermittel erforderlich sei. Dies heiße im
Umkehrschluss jedoch, dass offenbar keine Absicht bestehe ein Energiemanagement im
Rahmen des Klimaschutzeilkonzeptes „städtische Immobilien“ zu installieren. Sollte das
Ziel sein, sich die bereits beschlossene Stelle über diese Fördermöglichkeit finanzieren zu
lassen, widerspreche dies ausdrücklich dem Beschluss des Ausschusses für Bauen und
Umwelt.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) erklärt, dass seine Fraktion auch die Erläuterungen unterstütze, denn wenn sich die Möglichkeit von Fördermitteln biete, sollte man
diese auch in Anspruch nehmen.
Bürgermeister Freytag ist der Meinung, dass es ein Klimaschutzteilkonzept „Mobilität“
und ein Klimaschutzteilkonzept „städtische Immobilien“ gebe. Die Vorlage beziehe sich
lediglich auf das Teilkonzept „Mobilität“. Sollte für den Bereich „städtische Immobilien“
ebenfalls noch ein Ratsbeschluss erforderlich sein, so könne dieser noch nachgeholt werden.
Ratsherr Weesbach (SPD) stellt fest, dass die Förderung nur befristet sei. Nach Auslauf
der Förderung sei die Stelle zu 100% städtisch zu finanzieren und wenn von mehreren
Stellen die Rede sei, sei auch mehrfach städtisch zu finanzieren.
Ratsherr Weber (Grüne) möchte verbindlich wissen, ob es um eine oder mehrere Stellen
gehe. Weiterhin solle laut Erläuterungen der Verkehrsingenieur in Teilen das Klimaschutzmanagement übernehmen. Dies bedeute jedoch, dass man sich aufgrund der Förderrichtlinien nicht die gesamte Stelle fördern lassen könne. Er bittet um Aufklärung.
Bürgermeister Freytag erwidert, dass für beide Teilbereiche gesondert beantragt werden
könne. Bezüglich des Förderumfanges sagt er Prüfung zu. Er erklärt, dass es für ihn hier
nur der formale Akt „Bestätigung eines Beschlusses“ gewesen sei. Aufgrund der Unstimmigkeiten zieht er jedoch die Vorlage zurück.
22. Änderung der Gemeindeordnung
556/2016
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) bittet um Vorlage eines Satzungsentwurfes sowie einer Kostendarstellung, damit im Hauptausschuss entsprechend beraten und möglichst einvernehmlich beschlossen werden könne. Er fragt außerdem, ob ein Fraktionsvorsitzender der gleichzeitig Ausschussvorsitzender ist, nach der neuen Regelung die doppelten Leistungen erhalte.
Bürgermeister Freytag schlägt vor, im Ältestenrat zunächst die Zielsetzung, insbesondere hinsichtlich der zusätzlichen Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden,
zu besprechen.
Fachbereichsleiterin Müller (FB 13) ergänzt, dass nach der neuen Regelung die Höhe
der Aufwandsentschädigungen insgesamt auf den fünffachen Satz der einfachen Aufwandsentschädigung begrenzt ist. Fraktionsvorsitzende können gleichzeitig auch eine Zusatzentschädigung als Ausschussvorsitzende erhalten.
Niederschrift Rat 12.12.2016
23 von 29
Fraktionsvorsitzende Mäsgen (Grüne) und stellvertretender Fraktionsvorsitzender
Gerharz (CDU) sprechen sich für eine Beratung im Ältestenrat und anschließend im
Hauptausschuss aus.
Beschluss:
Der Rat nimmt das Schreiben des Städte- und Gemeindebundes mit Informationen über
die zum 29.11.2016 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung zur Kenntnis.
23. Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten der Dezernate I und II
552/2016
Beschluss:
In Abänderung des Beschlusses vom 08.09.2014 beschließt der Rat, die Geschäftskreise
der Beigeordneten der Dezernate I und II gem. Anlage neu zu verteilen (§ 73 Abs. 1 GO
NRW).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
24. Kulturstiftung für die Stadt Brühl
hier: Besetzung Stiftungsrat
Bezug: KPTA 08.09.2016
292/2016
Bürgermeister Freytag schlägt vor zwei Wahlgänge vorzunehmen. Zunächst solle Herr
Dr. Lutz Förster als Jurist mit besonderen Kenntnissen im Stiftungsrecht und Herr Andreas
Spering als Brühler Künstler bestellt werden. Der zweite Wahlgang müsste entsprechend
der Regelung über die Entsendung von Mitgliedern des Rates in Gremien erfolgen. In der
letzten Sitzung sei fälschlicherweise zwischen drei unterschiedlichen Nominierungen differenziert und gesondert abgestimmt worden. Die Besetzung sei nur möglich, wenn ein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig angenommen werde. Falls dieser nicht zustande
komme, sei nur eine Abstimmung nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren zulässig.
Beschluss:
1. Der Rat beschließt gem. § 50 Abs. 4 i.V.m. § 113 GO NW für den Stiftungsrat der
„Kulturstiftung für die Stadt Brühl“ Herrn Dr. Lutz Förster als Jurist mit besonderen
Kenntnissen im Stiftungsrecht und Herrn Andreas Spering als Brühler Künstler zu
benennen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Erster Beigeordneter Brandt erläutert zum weiteren Verfahren, dass eine atypische Situation vorliege, da es um eine Entsendung von nur drei Ratsmitgliedern in ein Gremium
gehe, dem fünf Ratsmitglieder angehören, die Wahlperiode der anderen zwei Ratsmitglieder aber noch nicht abgelaufen sei. Trotzdem müsse entsprechend des Sinnes des § 50
Abs. 3 GO NRW die Entsendung nach Hare-Niemeyer die Konstellation im Rat widerspiegeln. Somit seien fünf zu besetzende Sitze zugrunde zu legen. In den Wahlvorschlägen
sollten dann aber die beiden bereits tätigen Stiftungsratsmitglieder an erster Stelle be-
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nannt werden. Ein einheitlicher Wahlvorschlag sei allerdings die einfachste Lösung. Dieser müsse jedoch einstimmig angenommen werden.
Bürgermeister Freytag fragt, ob es einen einheitlichen Wahlvorschlag gebe.
Ratsherr Dr. Heermann (fraktionslos) verweist auf seine Ausführungen in der letzten
Ratssitzung und macht deutlich, dass er seine Meinung beibehalte und einem Wahlvorschlag nicht zustimme, der alle Fraktionen mit einem Sitz berücksichtige.
Bürgermeister Freytag stellt fest, dass bereits dadurch kein einheitlicher Wahlvorschlag
mehr zustande kommen könne, so dass nach Hare-Niemeyer zu wählen sei.
Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Gerharz (CDU) hält fest, dass danach wohl je
zwei Sitze auf CDU und SPD und ein Sitz auf die Grünen entfallen, womit nicht mehr wie
bisher jede Fraktion im Stiftungsrat vertreten sei. Er gibt bekannt, dass deshalb die CDUFraktion ihren zweiten Sitz an die FDP Fraktion abtrete. Somit laute der Wahlvorschlag
der CDU Frau Pia Regh und Frau Thea Brämer.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) gibt bekannt, einen Sitz an die Fraktion Linke&Piraten abzugeben und schlägt für die SPD daher Frau Elisabeth Jung und Herrn
Eckhard Riedel vor.
Ratsherr Bortlisz-Dickhoff (Grüne) schlägt für seine Fraktion Herrn Markus Weber vor.
Bürgermeister Freytag stellt die folgenden Wahlvorschläge zur Abstimmung:
Liste CDU:
Frau Pia Regh (CDU)
Frau Thea Brämer (FDP)
Liste SPD:
Frau Elisabeth Jung (SPD)
Herr Eckhard Riedel (Linke&Piraten)
Liste Grüne: Herr Markus Weber (Grüne)
Beschluss:
1. Auf die CDU-Liste entfallen 20 Stimmen (2 Sitze)
auf die SPD-Liste entfallen 17 Stimmen (2 Sitze)
auf die Grünen-Liste entfallen 6 Stimmen (1 Sitz)
bei 1 Enthaltung.
2. Nach dem Hare-Niemeyer-Wahlverfahren sind die vorgeschlagenen Personen damit gewählt.
3. Aufgrund des durchgeführten Wahlverfahrens nach § 50 Abs. 4 i.V.m. § 50 Abs. 3
GO NRW und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die gewählten Ratsmitglieder Frau Regh (CDU) und Herr Weber (Grüne) bereits im Stiftungsrat vertreten sind, werden als weitere Ratsvertreter/innen Frau Brämer (FDP), Frau Jung
(SPD) und Herrn Riedel (Linke&Piraten) bestellt.
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25. Antrag
25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl
hier: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 12.05.2015
219/2015
25.1 Visualisierung des Haushaltes der Stadt Brühl
.1
hier: Antrag der Fraktion Linke & Piraten vom 12.05.2015, Vorlage 219/2015
533/2016
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zu Kenntnis.
26. Anfragen
26.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016
544/2016
26.1.1 Evaluierung in der Stadtverwaltung
Bezug: Anfrage der FDP-Fraktion vom 28.11.2016
555/2016
Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) ist der Auffassung, dass man bei allen Projekten
gleichzeitig Wiedervorlagefristen beschließen solle, damit eine Kontrolle möglich sei. Er
werde nochmal auf die Angelegenheit zurückkommen.
Bürgermeister Freytag erklärt, dass eine Evaluierung selbstverständlich stattfinde, jedoch nicht als zentrale Evaluierungsstelle mit zusätzlichem Personalaufwand.
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
26.2 Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg
Ratsherr Weesbach (SPD) möchte wissen, ob sich durch die vorgesehenen vier öffentlichen Stellplätze im Zuge der Baumaßnahme Schulstraße/Kapellenweg die Straßenbreite
verringern werde.
Bürgermeister Freytag führt aus, dass eine Verringerung wenn überhaupt nur in geringem, nicht relevantem Umfang entstehe. Entsprechende Fragen von Teilen der Dorfgemeinschaft seien nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet worden. Die geäußerten Befürchtungen seien unbegründet.
26.3 Zugang zur Linie 18 an der Haltestelle Brühl-Badorf
Ratsherr Weitz (SPD) weist darauf hin, dass vom Eichweg Richtung K7 eine steinerne
Begrenzung aus dem Boden gerissen sei und nun an der Seite im Gestrüpp liege. Hierdurch sei eine Stolperfalle entstanden und es bestehe die Gefahr, dass der Stein den Abhang hinunter rolle. Er bittet daher die Verwaltung, Abhilfe zu schaffen.
Bürgermeister Freytag sagt dies zu.
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26.4 Relaunch der städtischen Homepage
Ratsherr Bobe (SPD) erinnert an seine Anfrage vor 1 ½ Jahren, wann ein Relaunch der
städtischen Homepage erfolge.
Bürgermeister Freytag sagt eine Vorlage für den Hauptausschuss zu.
26.5 Fahrbahnschäden am Thüringer Platz
Ratsherr Bobe (SPD) ist aufgefallen, dass es im Mittelbereich der Fahrbahn am Thüringer Platz nunmehr auch lose Steine gebe und möchte wissen, ob dies schon bekannt sei
und ob es sich hierbei um die gleiche Schadensursache wie im Kurvenbereich handele.
Beigeordneter Schiffer weist darauf hin, dass es unterschiedliche Schadenbilder gebe.
Im weiteren Fahrbahnbereich gebe es Lockerungen oberhalb der Versorgungsleitungen.
Hierbei handele es sich um anerkannte Gewährleistungsmängel, die häufig auftreten und
zu Lasten des ausführenden Unternehmens behoben werden.
26.6 Erscheinungsbild Thüringer Platz
Ratsherr Dr. Fiedler (CDU) bezieht sich auf seine Anfrage im Hauptausschuss hinsichtlich der Verunreinigung durch das Wegwerfen von Einweggeschirr. Er weist darauf hin,
dass vor ca. vier Wochen im Fernsehen zu genau dieser Angelegenheit aus Freiburg berichtet wurde und im Stadtanzeiger habe es am vergangenen Donnerstag auch einen Artikel darüber gegeben, dass sich die Stadt Köln ebenfalls mit diesem Thema beschäftige.
Er fragt, ob auch die Stadt Brühl diese Thematik einmal entsprechend aufgreifen könne.
Ratsherr Gerharz (CDU) weist darauf hin, dass es zu dieser Thematik einen Vortrag des
Brühler Verbraucherschutzes im Ausschuss für Bauen und Umwelt gegeben habe.
Bürgermeister Freytag bedankt sich für die Anregung, die er gerne aufgreife und sagt
Bericht zu.
26.7 Telefonverzeichnis der Stadt
Ratsherr Hepp (CDU) bittet um Überlassung eines aktuellen Telefonverzeichnisses von
der Stadtverwaltung.
Bürgermeister Freytag weist darauf hin, dass das Telefonverzeichnis im Internet auf
dem neuesten Stand sei. Er sagt aber zusätzlich Überdrucke für die Ratsmitglieder zu.
Beantwortung in der Niederschrift:
Überdrucke des städtischen Telefonverzeichnisses werden in den Fraktionsbüros ausgelegt.
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27. Umbesetzung in Ausschüssen
27.1 Umbesetzung in verschiedenen Ausschüssen
Bezug: Antrag der Fraktion Linke&Piraten vom 20.11.2016
542/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Umbesetzungen:
Hauptausschuss:
Herr Eckhard Riedel wird als ordentliches Mitglied und Herr Harry Hupp als stellvertretendes Mitglied bestellt.
Jugendhilfeausschuss:
Herr Stefan Söhngen (sB) wird anstelle von Herrn Eckhard Riedel als beratendes Mitglied
bestellt.
Ausschuss für Bauen und Umwelt:
Herr Harry Hupp wird anstelle von Darius Kupczak (sB) als ordentliches Mitglied bestellt.
Herr Martin Wilz (sB) wird anstelle von Herrn Harry Hupp als stellvertretendes Mitglied
bestellt.
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung:
Herr Eckhard Riedel wird anstelle von Herrn Uwe Eckloff (sB) als ordentliches Mitglied
bestellt.
Herr Hanno Drebber (sB) wird anstelle von Herrn Eckhard Riedel als stellvertretendes Mitglied bestellt.
Schulausschuss:
Frau Maria Blech (sB) wird anstelle von Herrn Andreas Richartz (sB) als stellvertretendes
Mitglied bestellt.
Sportausschuss:
Herr Stefan Söhngen (sB) wird anstelle von Herrn Uwe Eckloff (sB) als stellvertretendes
Mitglied bestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
27.2 Besetzung im Schulausschuss
hier: stellvertretende beratende Mitglieder
541/2016
Beschluss:
Der Rat beschließt folgende Besetzung im Schulausschuss:
Frau Maria Wächter und Herr Alain Hermann werden als stellvertretende beratende Mitglieder als Vertreter/in der Stadtschulpflegschaftsvorsitzenden Frau Isabel Hachenberg in
den Schulausschuss gewählt.
Abstimmungsergebnis:
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Einstimmig
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28. Mitteilungen
28.1 European Energy Award
Beigeordenter Schiffer berichtet, dass die Stadt Brühl die Zertifizierung European Energy Award erfolgreich absolviert habe und präsentiert die entsprechenden Auszeichnungen, die demnächst auch im Stadtbild zu sehen sein werden. Die Auszeichnung sei verliehen worden für die nachweisbaren und vorbildlichen Resultate in der kommunalen
Energie- und Klimaschutzpolitik.
28.2 Bevorstehende Baustellen
Erster Beigeordneter Brandt weist auf die bevorstehenden Baustellen hin. Anfang Januar werde mit der Verschwenkung der Fahrbahn an der Giesler Galerie im Zusammenhang mit dem zweigleisigen Ausbau der Linie 18 gestartet. Gleichzeitig beginne auch die
eigentliche Baumaßnahme auf dem Eckgrundstück, so dass in diesem Bereich mit größeren Beeinträchtigungen zu rechnen sei. Weiterhin erfolge derzeit der Ausbau des Glasfasernetzes in Schwadorf, Eckdorf und Badorf.
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Bürgermeister
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Schriftführer/in
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