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Beschlusstext (Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
86 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Beschlusstext (Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl) Beschlusstext (Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 16.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am 08.12.2016 Öffentliche Sitzung 5. Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl 540/2016 Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob die 70 %ige Förderung praktisch zeitgleich erfolgt oder ob vorfinanziert werden muss? Fachbereichsleiter Schulz bestätigt die Vorfinanzierung und spätere Zuwendung durch das Land gegen Rechnungsnachweis. Ratsherr Jung (SPD) fragt noch einmal, ob das hohe Auftreten des Valsartans ein brühl- oder deutschlandspezifisches Phänomen ist und dieses Mittel – möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen - bevorzugt von deutschen Ärzten verschrieben wird? Fachbereichsleiter Schulz kann auch nur spekulieren, warum gerade Valsartan so konzentriert gefunden wurde. Letztendlich spielt es aber auch keine entscheidende Rolle, welcher Blutdrucksenker in das Abwasser gelangt. Örtlich vergleichbar sind diese Machbarkeitsstudien sowieso nicht. In Wesseling wurden völlig andere Spurenstoffe aufgrund der chemischen Industrie gefunden, die es teilweise gar nicht mehr geben dürfte. Die dort vorgefundenen Spurenstoffe lassen sich mit den hier in Frage kommenden Behandlungsverfahren nicht eliminieren, welches den Kollegen in Wesseling vor große Probleme stellt. Insofern ist die Abwasserzusammensetzung in Brühl wesentlich unproblematischer als in Wesseling und anderen Städten mit viel Industrie. Ratsherr Hupp (Linke/Piraten) fragt angesichts des Wegfalles des Teiches im Rahmen der Planung der Reinigungsstufe, ob dies nun Folgeverpflichtungen bezüglich des Ausgleiches hat? Fachbereichsleiter Schulz bestätigt, dass der Ausgleich nicht unproblematisch ist. Der Teich war beim letzten Ausbau der Kläranlage eine Ausgleichmaßnahme für gefällte Bäume. Es wird angestrebt den Ausgleich weitgehend auf dem Gelände der Kläranlage umzusetzen. Der jetzige Straßenbaulagerplatz im nördlichen Bereich des Geländes soll im Rahmen des Ausbaues neben die künftige Reinigungsstufe im südlichen Bereich verlegt werden. Der Streifen zum nördlichen Nachbargrundstück ist aufgrund zahlreicher unterquerender Produktenleitungen ohnehin betrieblich nicht nutzbar. Dieser Streifen soll künftig als Ausgleichsfläche dienen, die allerdings nicht ganz ausreichen wird. Daher ist man mit der Stadt Wesseling in Kontakt, die derzeit für das Industriegebiet einen neuen Bebauungsplan aufstellt, in dem die Kläranlage ein Sondergebiet sein wird. Der restliche Ausgleich soll innerhalb des Bebauungsplans erfolgen. Ratsherr Fuchs (SPD) weist darauf hin, dass die Herstellung und der Umgang mit Ozon nicht ungefährlich sind. Wie wirkt sich der Ausbau auf die Abwassergebühr aus, in der Studie werden 17 ct/m³ genannt. Bezieht sich der aktuelle Verlängerungsantrag für die wasserrechtliche Erlaubnis auf die vorhandene Erlaubnis? Fachbereichsleiter Schulz bestätigt den nicht einfachen Umgang mit Ozon und daher wird auch ein entsprechender Sauerstofftank von einer Fachfirma angemietet, die auch den verantwortlichen Betrieb übernimmt. Für solche Anlagen wird einschlägiges Fachwissen benötigt und diese Verantwortung möchte er nicht übernehmen. Daher wird seitens der Stadt nur die Standfläche zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Abwassergebühren Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016 1 von 2 muss man unter Berücksichtigung der Förderung von einem Eigenanteil der Stadt von 1,8 Mio € ausgehen. Die Anlagenteile werden dann auf 20 Jahre, die Betonbecken auf 60 Jahre abgeschrieben. Eine genaue Prognose der Erhöhung kann er nicht abgeben aber mit einem sprunghaften Anstieg der Gebühren ist wegen der 4. Reinigungsstufe nicht zu rechnen. Der jetzige wasserrechtliche Antrag wird morgen nach dem Beschluss an die BR Köln geschickt. Die noch gültige Einleiterlaubnis wird absprachegemäß ohne weitere Prüfung bis zum 31.12.2018 verlängert. Fachbereichsleiter Schulz kündigt die Ausführungsplanung in ca. einem Jahr an, die dann diesem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt wird. In dieser Sitzung werden dann die geplante Betriebsweise und auch die Kosten genauer dargestellt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob das hier vorgestellte Reinigungsverfahren so konkret mit der BR Köln abgestimmt ist und man im Genehmigungsverfahren nicht mit weiteren Forderungen rechnen muss? Fachbereichsleiter Schulz bestätigt, dass genau dieses Verfahren mit Ozonbehandlung und Sandfilter und der dann über 20 Jahre laufenden Einleiterlaubnis am 09.11.2016 beim Termin bei der BR Köln so abgestimmt wurde. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den mündlichen Bericht des Fachbereiches 66/2 (Kläranlage) zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Brühl. Abstimmungsergebnis: - einstimmig – Beschluss Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016 2 von 2