Daten
Kommune
Brühl
Größe
361 kB
Datum
08.12.2016
Erstellt
16.01.17, 18:30
Aktualisiert
16.01.17, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
Öffentliche Niederschrift
über die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Umwelt der Stadt Brühl am
08.12.2016
Sitzungsort: Rathaus, Sitzungszimmer A013, Uhlstr. 3, 50321 Brühl
Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr.
Ende der Sitzung um 19:18 Uhr.
Vorsitz führte: Weber, Markus
Anwesend:
Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger:
CDU
Berg, Patrick
Gerharz, Franz-Josef
Hans, Josef
Hepp, Heinz
Poschmann, Wolfgang (1. stellv. Bürgermeister)
Rattay, Wolfgang
SPD
Eiben, Detlef
Fuchs, Ronald
Jung, Elisabeth
Jung, Heinz (2. stellv. Bürgermeister)
Krämer, Clemens
GRÜNE
Winkelmann-Strack, Bernd
LINKE/PIRATEN
Hupp, Harry
FDP
von Waldow, Sebastian
fraktionslos
Spitz, Wilbert (NABU)
von der Verwaltung:
Reuter, Christoph (Abteilungsleiter AöR)
Schiffer, Gerd (Dez. I - Beigeordneter)
Schulz, Michael (FBL 66 Abwasser und Tiefbau)
Schriftführer:
Messer, Thomas
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
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Gäste:
Nicht anwesend / entschuldigt:
Dr. Kollenberg, Wolfgang (CDU)
Klein, Peter (SPD)
Meese, Maren (SPD)
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 22.11.2016
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
(532/2016)
3.
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Kanalerneuerung Markt
(524/2016)
4.
Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl
(539/2016)
5.
Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl
(540/2016)
6.
Mitteilungen
6.1
Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
7.
Anfragen
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
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Sitzungsverlauf
Ausschussvorsitzender Markus Weber eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bauen
und Umwelt um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt
und der Ausschuss für Bauen und Umwelt beschlussfähig ist. Er weist auf die Tischvorlage 532/2016 in TOP 2 hin.
Öffentliche Sitzung
1.
Niederschrift vom 22.11.2016
Beigeordneter Schiffer teilt mit, dass ein Entwurf der Niederschrift vorliegt, er diese aber
noch nicht abschließend prüfen konnte. Vorsitzender Weber (GRÜNE) kündigt die Genehmigung der Niederschrift im nächsten Ausschuss an.
2.
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
532/2016
Vorsitzender Weber (GRÜNE) erklärt auf Hinweis des Sachkundigen Einwohners
Spitz (NABU), dass es sich bei Punkt 8 und bei Punkt 16 um den gleichen Baum handelt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis
und stimmt den Fällungen zu den Punkten 1 – 16 zu.
Abstimmungsergebnis:
3.
- einstimmig -
Überplanmäßige Mittelbereitstellung
Kanalerneuerung Markt
524/2016
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
Beschluss:
Der Rat beschließt die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € bei
SK / KSt 95070 / 53800172 zur Deckung der entstandenen Mehrkosten bei der Kanalerneuerung Markt zwischen Steinweg und Kirchstraße.
Deckung: Minderauszahlung bei SK / KSt 95070 / 53800140 Franzstraße
Abstimmungsergebnis:
4.
- einstimmig -
Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe Kläranlage Brühl
539/2016
Fachbereichsleiter Schulz stellt die Machbarkeitsstudie in einer Präsentation ausführlich
vor. Diese ist der Niederschrift beigefügt. In der Machbarkeitsstudie wird eine Spurenstoffbehandlung mittels Ozon vorgeschlagen. Ohne die 4. Reinigungsstufe würde die Ende
2016 ablaufende wasserrechtliche Erlaubnis nur für höchstens 2 Jahre verlängert werden.
Ratsherr Hans (CDU) fürchtet, dass in 20 Jahren möglicherweise völlig andere MedikaNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
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mente im Abwasser aufzufinden sind und ob dies berücksichtigt wird. Fachbereichsleiter
Schulz kann dies nicht berücksichtigen. Sollten sich künftig andere Spurenstoffe im Abwasser finden, so kann die Bezirksregierung Köln durch Sanierungsverfügungen weitere
Behandlungsmaßnahmen fordern. Aber ohne die geplante Erweiterung müsse man alle
2 Jahre aufwändige Anträge zur Genehmigung der Einleitung und der Abwasserbehandlungsanlage stellen, die rund 40.000 – 60.000 € kosten. Der freiwillige Ausbau hat den
Vorteil, dass er bis zu 70 % vom Land gefördert wird. Die Förderung entfällt jedoch, wenn
die BR Köln einen Sanierungsbescheid zum Bau einer 4. Reinigungsstufe erteilt. Noch
sind die Fördertöpfe gefüllt, Brühl wäre als Pilotprojekt die erste Kommune im Regierungsbezirk Köln, die die 4. Reinigungsstufe baut. Er sieht aber auch wegen der hohen
Werte für Diklofenac und Valsartan tatsächlichen Handlungsbedarf. Valsartan beispielweise liegt auf der Kläranlage Brühl mit 65.000 Einwohnergleichwerten bei 35.000 ng/l im
Vergleich zur Kläranlage Basel mit 1 Mio Einwohnergleichwerten und nur 7.000 ng/l.
Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt nach den Ursachen der hohen Werte in
Brühl gegenüber Basel. Angesichts dieser vielen genannten Spurenstoffe und der Freisetzung von Bromat im Prozess fragt er was denn künftig trotz Behandlung noch im gereinigten Abwasser verbleibt? Falls der Ausschuss dieser Variante zustimmt, wie wird dann weiter vorgegangen und mit welcher Bauzeit ist zu rechnen? Fachbereichsleiter Schulz hat
auch keine Erklärung für den vergleichsweise hohen Wert für Valsartan. Der einzige Stoff,
dessen Konzentration durch die Ozonbehandlung nicht relevant verringert wird, ist das bei
Röntgenuntersuchungen anfallende Kontrastmittel. Hier würde nur eine zusätzliche Behandlung durch granulierte Aktivkohle zu einer Verringerung der Werte führen. Die Investitionskosten dieser kombinierten Behandlung des doch eher geringen Anteils der Kontrastmittel stehen jedoch in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Investitionskosten. Die
Kosten würden dann von 6,5 Mio € auf 11 Mio € steigen. In einem 4-stündigen Gespräch
bei der BR Köln, konnte diese überzeugt werden, dass diese Investition für eine geringe
Verbesserung der Ablaufqualität zu hoch ist. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise erläutert Fachbereichsleiter Schulz, dass er im Falle des Beschlusses, den Förderantrag
übernächste Woche persönlich bei der BR Köln abgeben wird. Die BR Köln wird den Antrag auch noch 2016 bearbeiten, wobei es ausreicht den Antrag noch in 2016 abzugeben.
In 2017 wird zunächst eine Ausführungsplanung erstellt, Baubeginn soll in 2018 erfolgen.
Im Haushalt ist auch eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Bei dieser Vorgehensweise würde die BR Köln nach einer kurzfristigen Verlängerung der Einleiterlaubnis Anfang 2019 eine 20-jährige Einleiterlaubnis erteilen. Ratsherr Berg (CDU)
hält es für möglich, dass Valsartan als Blutdrucksenker möglicherweise hier häufiger verschrieben wird als in der Schweiz. Sachkundiger Bürger Winkelmann-Strack (GRÜNE)
sieht die Bromatfreisetzung bei der vorgeschlagenen Lösung zwar auch kritisch, erkennt
aber auch keine Alternative zu diesem Ausbau.
5.
Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe
Kläranlage Brühl
540/2016
Sachkundiger Bürger von Waldow (FDP) fragt, ob die 70 %ige Förderung praktisch
zeitgleich erfolgt oder ob vorfinanziert werden muss? Fachbereichsleiter Schulz bestätigt die Vorfinanzierung und spätere Zuwendung durch das Land gegen Rechnungsnachweis. Ratsherr Jung (SPD) fragt noch einmal, ob das hohe Auftreten des Valsartans ein
brühl- oder deutschlandspezifisches Phänomen ist und dieses Mittel – möglicherweise aus
wirtschaftlichen Gründen - bevorzugt von deutschen Ärzten verschrieben wird? Fachbereichsleiter Schulz kann auch nur spekulieren, warum gerade Valsartan so konzentriert
gefunden wurde. Letztendlich spielt es aber auch keine entscheidende Rolle, welcher
Blutdrucksenker in das Abwasser gelangt. Örtlich vergleichbar sind diese Machbarkeitsstudien sowieso nicht. In Wesseling wurden völlig andere Spurenstoffe aufgrund der cheNiederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
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mischen Industrie gefunden, die es teilweise gar nicht mehr geben dürfte. Die dort vorgefundenen Spurenstoffe lassen sich mit den hier in Frage kommenden Behandlungsverfahren nicht eliminieren, welches den Kollegen in Wesseling vor große Probleme stellt. Insofern ist die Abwasserzusammensetzung in Brühl wesentlich unproblematischer als in
Wesseling und anderen Städten mit viel Industrie. Ratsherr Hupp (Linke/Piraten) fragt
angesichts des Wegfalles des Teiches im Rahmen der Planung der Reinigungsstufe, ob
dies nun Folgeverpflichtungen bezüglich des Ausgleiches hat? Fachbereichsleiter
Schulz bestätigt, dass der Ausgleich nicht unproblematisch ist. Der Teich war beim letzten
Ausbau der Kläranlage eine Ausgleichmaßnahme für gefällte Bäume. Es wird angestrebt
den Ausgleich weitgehend auf dem Gelände der Kläranlage umzusetzen. Der jetzige
Straßenbaulagerplatz im nördlichen Bereich des Geländes soll im Rahmen des Ausbaues
neben die künftige Reinigungsstufe im südlichen Bereich verlegt werden. Der Streifen zum
nördlichen Nachbargrundstück ist aufgrund zahlreicher unterquerender Produktenleitungen ohnehin betrieblich nicht nutzbar. Dieser Streifen soll künftig als Ausgleichsfläche
dienen, die allerdings nicht ganz ausreichen wird. Daher ist man mit der Stadt Wesseling
in Kontakt, die derzeit für das Industriegebiet einen neuen Bebauungsplan aufstellt, in
dem die Kläranlage ein Sondergebiet sein wird. Der restliche Ausgleich soll innerhalb des
Bebauungsplans erfolgen. Ratsherr Fuchs (SPD) weist darauf hin, dass die Herstellung
und der Umgang mit Ozon nicht ungefährlich sind. Wie wirkt sich der Ausbau auf die Abwassergebühr aus, in der Studie werden 17 ct/m³ genannt. Bezieht sich der aktuelle Verlängerungsantrag für die wasserrechtliche Erlaubnis auf die vorhandene Erlaubnis?
Fachbereichsleiter Schulz bestätigt den nicht einfachen Umgang mit Ozon und daher
wird auch ein entsprechender Sauerstofftank von einer Fachfirma angemietet, die auch
den verantwortlichen Betrieb übernimmt. Für solche Anlagen wird einschlägiges Fachwissen benötigt und diese Verantwortung möchte er nicht übernehmen. Daher wird seitens
der Stadt nur die Standfläche zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Abwassergebühren
muss man unter Berücksichtigung der Förderung von einem Eigenanteil der Stadt von 1,8
Mio € ausgehen. Die Anlagenteile werden dann auf 20 Jahre, die Betonbecken auf 60
Jahre abgeschrieben. Eine genaue Prognose der Erhöhung kann er nicht abgeben aber
mit einem sprunghaften Anstieg der Gebühren ist wegen der 4. Reinigungsstufe nicht zu
rechnen. Der jetzige wasserrechtliche Antrag wird morgen nach dem Beschluss an die BR
Köln geschickt. Die noch gültige Einleiterlaubnis wird absprachegemäß ohne weitere Prüfung bis zum 31.12.2018 verlängert. Fachbereichsleiter Schulz kündigt die Ausführungsplanung in ca. einem Jahr an, die dann diesem Ausschuss zum Beschluss vorgelegt
wird. In dieser Sitzung werden dann die geplante Betriebsweise und auch die Kosten genauer dargestellt. Vorsitzender Weber (GRÜNE) fragt, ob das hier vorgestellte Reinigungsverfahren so konkret mit der BR Köln abgestimmt ist und man im Genehmigungsverfahren nicht mit weiteren Forderungen rechnen muss? Fachbereichsleiter Schulz
bestätigt, dass genau dieses Verfahren mit Ozonbehandlung und Sandfilter und der dann
über 20 Jahre laufenden Einleiterlaubnis am 09.11.2016 beim Termin bei der BR Köln so
abgestimmt wurde.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den mündlichen Bericht des Fachbereiches
66/2 (Kläranlage) zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen zur Umsetzung der
Machbarkeitsstudie zur 4. Reinigungsstufe der Kläranlage Brühl.
Abstimmungsergebnis:
- einstimmig –
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
5 von 6
6.
Mitteilungen
Es erfolgten keine Mitteilungen.
6.1 Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen
Es erfolgten keine Mitteilungen über aktuelle Baumaßnahmen.
7.
Anfragen
Es erfolgten keine Anfragen.
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Ausschussvorsitzender
Niederschrift Ausschuss für Bauen und Umwelt 08.12.2016
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Schriftführer/in
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