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Beschlusstext (Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
93 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.01.17, 10:26
Aktualisiert
03.01.17, 10:26
Beschlusstext (Max-Ernst-Gymnasium
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens) Beschlusstext (Max-Ernst-Gymnasium
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens) Beschlusstext (Max-Ernst-Gymnasium
Einrichtung des Gemeinsamen Lernens)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 03.01.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 22.11.2016 Öffentliche Sitzung 4. Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens 503/2016 Der Vorsitzende bittet um Darstellung, welche Wirkung oder welcher Nutzen sich für das Max-Ernst-Gymnasium durch Zustimmung des Ausschusses zu dieser Vorlage ergeben würde. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass jährlich eine Inklusionsrunde, zusammengesetzt aus der unteren Schulaufsichtsbehörde, den Schulleitungen der weiterführenden Schulen und der Verwaltung stattfinde. Sie erklärt, dass darüber beraten werde, an welchen weiterführenden Schulen die Schülerinnen und Schüler (SuS) der vierten Klassen beschult werden können. Sie berichtet, dass bei der zuletzt stattgefundenen Inklusionsrunde der Wunsch geäußert wurde, auch das Max-Ernst-Gymnasium als „GL*-Schule“ (*gemeinsames Lernen) offiziell zu etablieren, da die anderen weiterführenden städtischen Schulen diesen Status bereits innehätten. Sie erklärt, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die obere Schulaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Schulträger an diesem Entscheidungsprozess zu beteiligen sei. Auf Anfrage wies die zuständige Dezernentin der oberen Schulaufsichtsbehörde darauf hin, dass alle in ihrem Zuständigkeitsbereich geführten Schulen, bereits den Status einer GL-Schule führen. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass der Antrag auf Etablierung des Max-ErnstGymnasiums zur GL-Schule erst nach entsprechender Beschlussfassung durch den Schulausschuss der Bezirks-Regierung Köln zur Entscheidung vorgelegt werden könne. Sie hält fest, dass nach Deklarierung zur GL-Schule die SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf am Max-Ernst-Gymnasium aufgenommen werden müssen. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) betont, dass im Namen seiner Schule das gemeinsame Lernen, wie auch die Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen wird. Er teilt mit, dass SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bereits am Max-Ernst-Gymnasium aufgenommen worden seien. Er erklärt, dass aufgrund der Schulrechtsänderung alle Schulen in der Verpflichtung stehen, gemeinsames Lernen anzunehmen. Schulpflegschaft und Eltern standen dieser Änderung zunächst kritisch im Hinblick auf eine zieldifferente Inklusion gegenüber. Er hält fest, dass dies eine äußerst schwierige Situation bei der Umsetzung darstelle und sieht hier den Schulträger in der Verpflichtung räumliche und sächliche Voraussetzungen zu schaffen, damit Plätze für GLKinder, wie gefordert, vorgehalten werden können. Er weist darauf hin, dass das Land auch die personellen Voraussetzungen schaffen müsse, sieht eine Verwirklichung jedoch als nicht gegeben. Er geht auf den Schwerpunkt zieldifferentes Lernen am Gymnasium ein und erläutert die gymnasiale Schullaufbahn und den Unterschied zu anderen Schulformen. Er stellt fest, dass die Anforderungen einer GL-Schule an einem Gymnasium nicht leicht umsetzbar scheinen und sieht eine zieldifferente Inklusion an einem Gymnasium Beschluss Schulausschuss 22.11.2016 1 von 3 nicht als die beste Lösung an. Er betont jedoch, dass das Max-Ernst-Gymnasium jedem Kind die beste individuelle Lösung ermöglichen wird. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt ergänzend mit, dass eine Zuweisung von SuS mit *L-E-S Schwerpunkten (*Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) erfolgen würde. Die Zuweisung von SuS mit den Förderschwerpunkten körperlicher, motorischer oder geistiger Störung der Entwicklung, sowie seh- oder hörgeschädigte SuS, die eine spezifische Ausstattung benötigen, erfolge stets einzeln und individuell. Sachkundiger Bürger Lorbach (GRÜNE) fragt nach, ob der Status „GL-Schule“ am Gymnasium dazu führe, dass mehr SuS mit Förderbedarf inkludiert werden müssen und ob die sächlichen und personellen Voraussetzungen dazu im Vorfeld geschaffen würden. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass eine sächliche Ausstattung vorgenommen wird, sobald man Kenntnis darüber erlange, dass SuS mit Förderbedarf beschult werden. Sie erklärt, dass die personellen Belange im Zuständigkeitsbereich des Landes liegen. Beigeordnete Burkhardt erinnert an die Vorlage zur Inklusion und berichtet, dass bereits alle städtischen Schulen im Hinblick auf Ausstattungsbedarf und den erforderlichen Notwendigkeiten besichtigt wurden. Sie teilt mit, dass seit dem letzten Jahr ein Belastungsausgleich von. 65.000 € für den Schulbereich gezahlt werde. Diese Mittel sollen so gut wie möglich eingesetzt werden, um so viel wie möglich zu erreichen. Sie erklärt, dass es langfristig Ziel sei, in allen städtischen Schulen inkludieren zu können. Vorerst würden die Schulen, die im Hinblick auf Inklusion bereits über eine gute Ausstattung verfügen für die Beschulung in Betracht gezogen und je nach Bedarf entsprechend ausgestattet. Sie zeigt eine Möglichkeit anhand der Gegebenheiten an der KGS Barbara auf, die bereits beste Voraussetzung für hörgeschädigte SuS biete. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) bringt zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Thematik zur Inklusion im Allgemeinen kritisch gegenüberstehe, begrüße aber die Zustimmung zu diesem Beschluss, da dies zum Wegfall von Einzelfallentscheidungen führe und eine generelle Regelung für alle weiterführenden Schulen zu finden sei. Ratsherr Klein (SPD) hält fest, dass die Problematik bei der Beschulung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht die sächliche Ausstattung der Schulen darstelle. Er erklärt, dass das dreigliedrige Schulsystem die Inklusion generell erschwere und dass es eine große Herausforderung dabei sei allen SuS gerecht zu werden. Schulleiterin Jaus (Gesamtschule) erklärt, dass für das kommende Schuljahr alle SuS mit pädagogischem Förderbedarf an der Gesamtschule zur Anmeldung gekommen seien. Sie ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe einer einzelnen weiterführenden Schule sein könne die Inklusion zu tragen. Sie hält fest, dass auch die Erich Kästner-Realschule sowie die Clemens-August-Hauptschule als weiterführende Schulen zur Aufnahme von SuS mit Förderbedarf bereitstehen. Dass der Besuch der Gesamtschule von SuS mit Förderbedarf so stark frequentiert sei, sieht sie im Elternwunsch zur freien Wahl der Schule begründet. Der Vorsitzende sieht die Schulrechtsänderung als verfrüht an. Ziel sei es jedoch, die SuS mit Förderbedarf in gleichem Verhältnis allen weiterführenden Schulen zuzuführen. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) weist auf den immensen Mehrbedarf an Personal hin. Abschließend hält er fest, dass das Thema Inklusion sich nicht nur auf die Beschluss Schulausschuss 22.11.2016 2 von 3 Schule beschränke, sondern es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle Lebensbereiche darstellt. Ratsherr Klug (CDU) erklärt, dass die Problematik im Hinblick auf Umsetzung der Inklusionsvorgaben bekannt sei. Er stellt die Bereitwilligkeit von Schulleiter Phiesel auch das Max-Ernst-Gymnasium als GL-Schule vorzuhalten außer Frage. Er weist darauf hin, dass eine gerechte Verteilung der SuS auf alle weiterführenden Schulen wünschenswert sei. Er betont, dass die Zustimmung zur Vorlage nicht mit Einschränkungen vorgenommen werden könne und weist darauf hin, dass bei Nichtzustimmung mit einer Anweisung durch die obere Schulaufsichtsbehörde zu rechnen sei. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) stellt fest, dass sich der Schulausschuss der Zustimmung zu dieser Vorlage nicht entziehen könne und eine Anweisung durch die obere Schulaufsichtsbehörde nicht wünschenswert sei. Der Vorsitzende dankt für diesen Hinweis und hält fest, dass somit Vorhaltungen zur Einrichtung der GL-Schule ausgeräumt werden könnten. Beschluss: Der Rat beschließt die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen MaxErnst-Gymnasium. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 22.11.2016 einstimmig 3 von 3