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Öffentliche Niederschrift (Schulausschuss)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
424 kB
Datum
22.11.2016
Erstellt
03.01.17, 10:26
Aktualisiert
03.01.17, 10:26

Inhalt der Datei

Stadt Brühl Öffentliche Niederschrift über die Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 22.11.2016 Sitzungsort: Rathaus, Ratssaal A015, Uhlstr. 3, 50321 Brühl Beginn der Sitzung um 18:00 Uhr. Ende der Sitzung um 19:20 Uhr. Vorsitz führte: Petran, Matthias Anwesend: Stimmberechtigte Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger: CDU Berg, Patrick Hosmann, Hanns-Henning Kirf, Peter vertritt: Dahmen, Elmar Klug, Hans Theo Richartz, Fabian vertritt: Voigt, Lars Schall, Simon SPD Blanke, Wilfried Isicok, Rengin Klein, Peter Krämer, Clemens GRÜNE Lorbach, Uwe Özcelik, Nilgün vertritt: Mäsgen, Johanna LINKE/PIRATEN Kowalik-Bonkat, Astrid FDP Kroell, Claude Beratende Mitglieder und Sachkundige Einwohner: Born, Annegret (Pestalozzi - Schule) Hachenberg, Isabel (Stadtschulpfl.) Heeg, Martin (Clemens-August-Schule) Dr. Heermann, Herbert Jaus, Renate (Gesamtschule) Müller-Costard, Inge (Realschule) Münch, Doris (Grundschule) Phiesel, Berthold (Gymnasium) Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 1 von 9 von der Verwaltung: Burkhardt, Stephanie (Dez. II - Beigeordnete) Krämer, Andrea (stellv. FBL 40 Schule und Sport) Weiskopf, Marlene (FBL 40 Schule und Sport) Schriftführerin: Moelaee, Kornelia Nicht anwesend / entschuldigt: Dahmen, Elmar (CDU) Voigt, Lars (CDU) Venghaus, Marcus (SPD) Mäsgen, Johanna (GRÜNE) Fischer, Jürgen (Kath. Kirche) Gerhard, Renate (Ev. Kirche) Schröter, Bernhard (Hauptschule) Schulz, Wolfgang (Gymnasium) Tagesordnung Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung beratender Mitglieder sowie stellvertretender beratender Mitglieder nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW 2. Niederschrift vom 04.10.2016 3. Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 Bezug: Rat vom 31.10.2016 (493/2016) 4. Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens (503/2016) 5. Statistik der Schülerzahlen der Brühler Schulen (Stichtag 15.10.2016) (495/2016) 6. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016 (506/2016) 7. Anträge 7.1 Schulentwicklungsplan hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015 7.1.1 Gemeinschaftsgrundschule Brühl-Badorf Überhänge im Zuge der Anmeldeverfahren Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015 sowie Ratsbeschluss vom 14.12.2015 7.2 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 8. Mitteilungen 9. Anfragen Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 (556/2015) (508/2016) (356/2016) 2 von 9 Sitzungsverlauf Ausschussvorsitzender Dr. Matthias Petran eröffnet die Sitzung des Schulausschusses um 18:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Schulausschuss beschlussfähig ist. Öffentliche Sitzung 1. Verpflichtung beratender Mitglieder sowie stellvertretender beratender Mitglieder nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW i.V.m. § 67 Abs. 3 GO NRW Frau Isabel Hachenberg wird als Vorsitzende der Stadtschulpflegschaft verpflichtet. Der Vorsitzende verliest den Vereidigungstext. Frau Hachenberg verpflichtet sich, ihre Aufgaben in diesem Sinne wahrzunehmen. 2. Niederschrift vom 04.10.2016 Gegen die Fassung der Niederschrift vom 04.10.2016 werden keine Einwände erhoben. 3. Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 Bezug: Rat vom 31.10.2016 493/2016 Der Vorsitzende weist auf die Möglichkeit hin, dass noch Wünsche zum Haushaltsplan 2017 aufgenommen werden können. Vorschläge seitens der weiterführenden Schulen zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ seien bereits eingereicht worden. Beigeordnete Burkhardt teilt mit, dass die Schulleitungen der weiterführenden Schulen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umsetzen möchten. Sie erklärt, dass die Verwaltung diese Maßnahmen prüfe. Nach eingehender Prüfung und Beratung könne abgesehen werden, welche der gewünschten Maßnahmen bereits im nächsten Jahr oder erst in den darauf folgenden Jahren ausgeführt werden. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) fragt nach, ob die durch das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ bereitgestellten Gelder zusätzlich den Schulen zur Verfügung stehen würden. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch für bereits geplante Maßnahmen im HH 2017 in Anspruch genommen werden könnten. Dies sei Thema in den Haushaltsbesprechungen. Sie verweist hierzu auf den überarbeitenden Haushaltsentwurf, der im nächsten Hauptausschuss zur Beratung anstehe. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es grundsätzliche Fragen zum Thema „Gute Schule 2020“ gebe. Ratsherr Klug (CDU) teilt mit, dass aus der Koalition heraus ein Antrag gestellt wurde, Gelder für die Umsetzung des Projekts „Schnelles Internet an alle Schulen“ in Höhe von 100.000 € festzuschreiben. Ziel sei es, ein klares Konzept für die Umsetzung zu entwickeln. Er sei der Meinung, dass die Mittel aus dem Förderprogramm nicht zur allgemeinen Haushaltsdeckung herangezogen werden dürften. Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 3 von 9 Schulleiterin Müller-Costard (Erich Kästner-Realschule) erläutert, dass die Digitalisierung an allen Schulen ein wichtiger Aspekt sei, wobei der Bedarf an den einzelnen Schulen individuell zu ermitteln sei. Sie zeigt sich optimistisch, dass im Hinblick auf den Renovierungsstau an Schulgebäuden, durch die zusätzlich zur Verfügung stehenden Gelder eine zügige Instandsetzung vorangebracht werde. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) hält fest, dass es notwendig sei, optimale Voraussetzungen für die Nutzung der Netzwerke zu schaffen. Des Weiteren sehe er die Möglichkeit, eine Modernisierung, insbesondere der Ausstattung mehrerer Klassenräume mit neuem Mobiliar, durch die zusätzlichen Gelder zu realisieren. Er gibt bekannt, dass die Schulleitungen der weiterführenden Schulen sich hinsichtlich der dringlichen Maßnahmen beraten und eine Liste mit Prioritäten erstellt haben. Sachkundige Bürgerin Kowalik-Bonkat (LINKE/PIRATEN) weist darauf hin, dass auch an den Grundschulen Handlungsbedarf bestehe. Anträge, die von ihrer Fraktion gestellt wurden, konnten aus Kostengründen nicht immer ausgeführt werden. Sie zeigt auf, dass z.B. die Heizungsanlage an der GGS Melanchthon veraltet sei und Klassenräume an Grundschulen auch durch nicht gedämmte Wände zu hohen Betriebs- und Unterhaltungskosten führe. Der Vorsitzende verweist hierzu auf den in der Vorlage anhängigen Prioritätenkatalog und erklärt, dass die zu beratenden Seiten zur Diskussion stehen. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) hinterfragt auf Seite 213 die Zahlen der Betreuungspauschalen der Offenen Ganztagsschulen (OGS) am Beispiel der KGS Barbara. Beigeordnete Burkhardt antwortet, dass von den 6 städtischen Grundschulen 2 Grundschulen, eine davon die KGS Barbara, keine OGS Betreuung anbiete. Diese Schulen erhielten Mittel aus anderen Förderprogrammen. Schulleiterin Müller-Costard (Erich Kästner-Realschule) möchte wissen, woraus sich der Betrag von 127.600 € auf Seite 230 unter Sachkonto 481100 zusammensetzt. Ratsherr Klug (CDU) erklärt, dass unter dem Sachkonto Schule die Erstattungsgelder aus dem Bereich „Kinder und Jugend“ als verwaltungsinterne Verrechnung verzeichnet sind. Beigeordnete Burkhardt teilt ergänzend mit, dass es sich hierbei um Kosten aus dem Sozialbereich handle. Die Aufwendungen für Flüchtlinge (Beschulung, KiTa-Besuch) wurden dieses Jahr erstmalig intern verrechnet. Ratsherr Klug (CDU) weist auf Sachkonto 581100 auf Seite 234 hin und erklärt, dass der Betrag dort wiederrum als Ausgabe verzeichnet sei. Beigeordnete Burkhardt weist auf Seite 3 von 5 hin und hält fest, dass unter der Rubrik GGS Melanchthon, die zuvor erwähnte defekte Heizungsanlage bereits im Haushaltsjahr 2016 angesetzt war und diese Maßnahmen bereits umgesetzt wurde. Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 4 von 9 Der Vorsitzende fragt nach weiteren Anmerkungen oder Fragen zu den Hochbaumaßnahmen. Er weist auf die Sanierung der Toilettenanlage an der Erich Kästner-Realschule hin und hält fest, dass dieser Wunsch sogar zeitlich vorgezogen werden könnte. Des Weiteren teilt er mit, dass die Sanierung der WC-Anlage an der Pestalozzi-Förderschule vorgezogen wurde und voraussichtlich mit Beginn der Weihnachtsferien die Arbeiten dort aufgenommen werden könnten. Er fährt fort und erläutert, dass der Anhang über die interne Leistungsverrechnung sehr spezifisch und für den Schulausschuss nicht von vorrangigem Interesse sei. Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 zur Kenntnis. 4. Max-Ernst-Gymnasium Einrichtung des Gemeinsamen Lernens 503/2016 Der Vorsitzende bittet um Darstellung, welche Wirkung oder welcher Nutzen sich für das Max-Ernst-Gymnasium durch Zustimmung des Ausschusses zu dieser Vorlage ergeben würde. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass jährlich eine Inklusionsrunde, zusammengesetzt aus der unteren Schulaufsichtsbehörde, den Schulleitungen der weiterführenden Schulen und der Verwaltung stattfinde. Sie erklärt, dass darüber beraten werde, an welchen weiterführenden Schulen die Schülerinnen und Schüler (SuS) der vierten Klassen beschult werden können. Sie berichtet, dass bei der zuletzt stattgefundenen Inklusionsrunde der Wunsch geäußert wurde, auch das Max-Ernst-Gymnasium als „GL*-Schule“ (*gemeinsames Lernen) offiziell zu etablieren, da die anderen weiterführenden städtischen Schulen diesen Status bereits innehätten. Sie erklärt, dass gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die obere Schulaufsichtsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Schulträger an diesem Entscheidungsprozess zu beteiligen sei. Auf Anfrage wies die zuständige Dezernentin der oberen Schulaufsichtsbehörde darauf hin, dass alle in ihrem Zuständigkeitsbereich geführten Schulen, bereits den Status einer GL-Schule führen. Fachbereichsleiterin Weiskopf erklärt, dass der Antrag auf Etablierung des Max-ErnstGymnasiums zur GL-Schule erst nach entsprechender Beschlussfassung durch den Schulausschuss der Bezirks-Regierung Köln zur Entscheidung vorgelegt werden könne. Sie hält fest, dass nach Deklarierung zur GL-Schule die SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf am Max-Ernst-Gymnasium aufgenommen werden müssen. Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) betont, dass im Namen seiner Schule das gemeinsame Lernen, wie auch die Inklusion als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen wird. Er teilt mit, dass SuS mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf bereits am Max-Ernst-Gymnasium aufgenommen worden seien. Er erklärt, dass aufgrund der Schulrechtsänderung alle Schulen in der Verpflichtung stehen, gemeinsames Lernen anzunehmen. Schulpflegschaft und Eltern standen dieser Änderung zunächst kritisch im Hinblick auf eine zieldifferente Inklusion gegenüber. Er hält fest, dass dies eine äußerst schwierige Situation bei der Umsetzung darstelle und sieht hier den Schulträger in der Verpflichtung räumliche und sächliche Voraussetzungen zu schaffen, damit Plätze für GLKinder, wie gefordert, vorgehalten werden können. Er weist darauf hin, dass das Land auch die personellen Voraussetzungen schaffen müsse, sieht eine Verwirklichung jedoch als nicht gegeben. Er geht auf den Schwerpunkt zieldifferentes Lernen am Gymnasium ein und erläutert die gymnasiale Schullaufbahn und den Unterschied zu anderen SchulNiederschrift Schulausschuss 22.11.2016 5 von 9 formen. Er stellt fest, dass die Anforderungen einer GL-Schule an einem Gymnasium nicht leicht umsetzbar scheinen und sieht eine zieldifferente Inklusion an einem Gymnasium nicht als die beste Lösung an. Er betont jedoch, dass das Max-Ernst-Gymnasium jedem Kind die beste individuelle Lösung ermöglichen wird. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt ergänzend mit, dass eine Zuweisung von SuS mit *L-E-S Schwerpunkten (*Lernen, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache) erfolgen würde. Die Zuweisung von SuS mit den Förderschwerpunkten körperlicher, motorischer oder geistiger Störung der Entwicklung, sowie seh- oder hörgeschädigte SuS, die eine spezifische Ausstattung benötigen, erfolge stets einzeln und individuell. Sachkundiger Bürger Lorbach (GRÜNE) fragt nach, ob der Status „GL-Schule“ am Gymnasium dazu führe, dass mehr SuS mit Förderbedarf inkludiert werden müssen und ob die sächlichen und personellen Voraussetzungen dazu im Vorfeld geschaffen würden. Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass eine sächliche Ausstattung vorgenommen wird, sobald man Kenntnis darüber erlange, dass SuS mit Förderbedarf beschult werden. Sie erklärt, dass die personellen Belange im Zuständigkeitsbereich des Landes liegen. Beigeordnete Burkhardt erinnert an die Vorlage zur Inklusion und berichtet, dass bereits alle städtischen Schulen im Hinblick auf Ausstattungsbedarf und den erforderlichen Notwendigkeiten besichtigt wurden. Sie teilt mit, dass seit dem letzten Jahr ein Belastungsausgleich von. 65.000 € für den Schulbereich gezahlt werde. Diese Mittel sollen so gut wie möglich eingesetzt werden, um so viel wie möglich zu erreichen. Sie erklärt, dass es langfristig Ziel sei, in allen städtischen Schulen inkludieren zu können. Vorerst würden die Schulen, die im Hinblick auf Inklusion bereits über eine gute Ausstattung verfügen für die Beschulung in Betracht gezogen und je nach Bedarf entsprechend ausgestattet. Sie zeigt eine Möglichkeit anhand der Gegebenheiten an der KGS Barbara auf, die bereits beste Voraussetzung für hörgeschädigte SuS biete. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) bringt zum Ausdruck, dass seine Fraktion der Thematik zur Inklusion im Allgemeinen kritisch gegenüberstehe, begrüße aber die Zustimmung zu diesem Beschluss, da dies zum Wegfall von Einzelfallentscheidungen führe und eine generelle Regelung für alle weiterführenden Schulen zu finden sei. Ratsherr Klein (SPD) hält fest, dass die Problematik bei der Beschulung von SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf nicht die sächliche Ausstattung der Schulen darstelle. Er erklärt, dass das dreigliedrige Schulsystem die Inklusion generell erschwere und dass es eine große Herausforderung dabei sei allen SuS gerecht zu werden. Schulleiterin Jaus (Gesamtschule) erklärt, dass für das kommende Schuljahr alle SuS mit pädagogischem Förderbedarf an der Gesamtschule zur Anmeldung gekommen seien. Sie ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe einer einzelnen weiterführenden Schule sein könne die Inklusion zu tragen. Sie hält fest, dass auch die Erich Kästner-Realschule sowie die Clemens-August-Hauptschule als weiterführende Schulen zur Aufnahme von SuS mit Förderbedarf bereitstehen. Dass der Besuch der Gesamtschule von SuS mit Förderbedarf so stark frequentiert sei, sieht sie im Elternwunsch zur freien Wahl der Schule begründet. Der Vorsitzende sieht die Schulrechtsänderung als verfrüht an. Ziel sei es jedoch, die SuS mit Förderbedarf in gleichem Verhältnis allen weiterführenden Schulen zuzuführen. Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 6 von 9 Schulleiter Phiesel (Max-Ernst-Gymnasium) weist auf den immensen Mehrbedarf an Personal hin. Abschließend hält er fest, dass das Thema Inklusion sich nicht nur auf die Schule beschränke, sondern es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für alle Lebensbereiche darstellt. Ratsherr Klug (CDU) erklärt, dass die Problematik im Hinblick auf Umsetzung der Inklusionsvorgaben bekannt sei. Er stellt die Bereitwilligkeit von Schulleiter Phiesel auch das Max-Ernst-Gymnasium als GL-Schule vorzuhalten außer Frage. Er weist darauf hin, dass eine gerechte Verteilung der SuS auf alle weiterführenden Schulen wünschenswert sei. Er betont, dass die Zustimmung zur Vorlage nicht mit Einschränkungen vorgenommen werden könne und weist darauf hin, dass bei Nichtzustimmung mit einer Anweisung durch die obere Schulaufsichtsbehörde zu rechnen sei. Sachkundiger Bürger Kroell (FDP) stellt fest, dass sich der Schulausschuss der Zustimmung zu dieser Vorlage nicht entziehen könne und eine Anweisung durch die obere Schulaufsichtsbehörde nicht wünschenswert sei. Der Vorsitzende dankt für diesen Hinweis und hält fest, dass somit Vorhaltungen zur Einrichtung der GL-Schule ausgeräumt werden könnten. Beschluss: Der Rat beschließt die Einrichtung des „Gemeinsamen Lernens“ am städtischen MaxErnst-Gymnasium. Abstimmungsergebnis: 5. einstimmig Statistik der Schülerzahlen der Brühler Schulen (Stichtag 15.10.2016) 495/2016 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 6. Offene Ganztagsschule im Primarbereich hier: Qualitätskriterien Bezug: Ratsbeschluss vom 31.10.2016 506/2016 Beschluss: Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat, die Ergebnisse der Vertragsnachverhandlungen mit den Trägern der Offenen Ganztagsschulen im Hinblick auf die in der VL 389/2016 genannten Verbesserungsmöglichkeiten zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die Qualitätsverbesserungen wie beschrieben umzusetzen bzw. weiter zu verfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmig Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 7 von 9 7. Anträge 7.1 Schulentwicklungsplan hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015 556/2015 Der Vorsitzende erklärt, dass durch Festlegung von Schuleinzugsbereichen das Problem nicht gelöst werden könne und eine gleichgewichtige Verteilung der neuaufzunehmenden SuS auch weiterhin in kollegialer Zusammenarbeit durch die Schulleitungen vorgenommen wird. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) erkundigt sich nach der schulischen Unterbringung von SuS aus den vielen Neubaugebieten in Brühl. Beigeordnete Burkhardt erklärt, dass dies bei der Schulentwicklungsplanung geprüft und berücksichtigt wurde. 7.1.1 Gemeinschaftsgrundschule Brühl-Badorf Überhänge im Zuge der Anmeldeverfahren Antrag der SPD-Fraktion vom 27.11.2015 sowie Ratsbeschluss vom 14.12.2015 508/2016 Beschluss: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. 7.2 Übernahme der Förderschulen durch den Rhein-Erft-Kreis Bezug: Antrag der FDP-Fraktion vom 26.08.2016 356/2016 Beigeordnete Burkhardt weist darauf hin, dass sie über das Thema bereits ausführlich im Schulausschuss vom 04.10.2016 berichtet hatte. Sie erklärt, dass es grundsätzlich aus Sicht des Schulträgers die bessere Lösung sei, sämtliche Förderschulen im Rhein-ErftKreis in die Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises zu legen. Sie zeigt auf, dass die entstehenden Kosten durch Beschulung von SuS auch aus den angrenzenden Kommunen, auf Dauer nicht zu tragen sind. Sie berichtet, dass der Kreistag einen Beschluss gefasst habe und zitiert diesen wie folgt: „Der Rhein-Erft-Kreis bittet die kreisangehörigen Städte durch entsprechende interkommunale Zusammenarbeit eine wohnortnahe Beschulung, insbesondere für SuS mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ in Förderschulen zu gewährleisten. Für den Fall, dass die interkommunale Zusammenarbeit nicht erreicht werden kann, wird die Verwaltung (Kreisverwaltung) prüfen, ob und wenn ja welche städtischen Förderschulen in Trägerschaft des Kreises überführt werden müssen, um eine wohnortnahe Beschulung sicherzustellen und welche Kosten damit verbunden sein werden.“ Sie erklärt, dass die Verwaltung der Bitte der Kreisverwaltung nachkomme und eine interkommunale Zusammenarbeit derzeit geprüft werde. Sie hält Ergebnisse aus Gesprächen mit umliegenden Kommunen bereit und berichtet, dass z. B. die Förderschule in Erftstadt aufgrund fehlender Schülerzahlen kurz vor der Schließung stehe. Sie teilt mit, dass in Kürze ein Gespräch mit der Stadt Kerpen stattfindet, um zu besprechen, inwieweit hier eine interkommunale Zusammenarbeit möglich wäre. Sie erklärt, dass bei einem Verbleib der Förderschule in städtischer Trägerschaft eine differenzierte Kreisumlage zu fordern sei. Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 8 von 9 Der Vorsitzende erklärt den Antrag zunächst für zurückgestellt, bis die Ergebnisse der interkommunalen Gespräche vorliegen. 8. Mitteilungen Beigeordnete Burkhardt hält Informationen zum Förderprogramm „Multi-professionelle Teams“ bereit. Sie erklärt, dass auf die erfolgte Bewerbung der Stadt Brühl die Hälfte der Stellen vom Land zugesprochen wurde und eine erneute Bewerbung um die weitere Hälfte der Stellen erfolge. Sie bittet Schulleiterin Müller-Costard den aktuellen Stand an ihrer Schule aufzuzeigen. Schulleiterin Müller-Costard (Erich Kästner-Realschule) berichtet, dass bereits Auswahlgespräche für die ausgeschriebene Landesstelle stattgefunden haben und die Resonanz an Bewerber/innen gering ausfiel. Sie erklärt, dass die Bewerbungsgespräche Schulamtsdirektorin Haushälter-Kettner in Bergheim geführt habe, eine Auswahlkommission von Seiten der Standortschule (EKR) gebildet und bei diesen Gesprächen beteiligt werden konnte. Sie gibt bekannt, dass einer Bewerberin ein Einstellungsangebot gemacht wurde, da diese aufgrund ihrer Tätigkeit als Sozialarbeiterin am besten geeignet scheint. Des Weiteren verfüge die Bewerberin über Kenntnisse der arabischen und russischen Sprache, was von Vorteil sei bei der zu vergebenden Stelle zur Integration von SuS mit Migrationshintergrund oder Flüchtlingskindern. Sie teilt mit, dass ein Ergebnis des Einstellungsangebots noch ausstehe. Sie zeigt sich jedoch äußerst zuversichtlich, dass diese Stelle schnellstmöglich besetzt werde. 9. Anfragen Es liegen keine Anfragen vor. Der Vorsitzende dankt den Ausschussmitgliedern für die konstruktiven Diskussionen und schließt die Sitzung. __________________________ Ausschussvorsitzender Niederschrift Schulausschuss 22.11.2016 ____________________________ Schriftführer/in 9 von 9