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Beschlusstext (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
12.01.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Beschlusstext (Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 24.04.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 12.01.2017 Öffentliche Sitzung 2. Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen zum Schuljahr 2017/18 562/2016 Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass auch in diesem Jahr die ermittelte Klassenrichtzahl zur Eingangsklassenbildung grundsätzlich die Möglichkeit einer Deckelung der Schülerzahl an der GGS Martin-Luther bietet. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) fragt nach, wie sich die Anzahl des erforderlichen Lehrpersonals errechne. Schulleiterin Münch (Martin-Luther-Schule) erklärt, dass sich die Anzahl von Lehrpersonal nach den Stundentafeln richte, d.h. dass bei zwei Klassenzügen mit je 21 Schülerinnen und Schülern ein Mindeststandard von 42 Lehrerstunden gegeben sein müsse. Bei einer Dreizügigkeit verdreifache sich die vorgegebene Mindeststundenzahl somit auf 63. Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) schlussfolgert, dass die Durchschnittszahl der Schülerinnen und Schüler pro Klasse gesenkt werde, sobald mehr Klassen eingerichtet werden. Beschluss: Der Schulausschuss beschließt, im Rahmen der Eingangsklassenbildung für das Schuljahr 2017/18 die Schülerzahl an der GGS Martin-Luther auf 23 Schülerinnen und Schüler pro Klasse zu beschränken, wozu nach Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl die Möglichkeit besteht. Abstimmungsergebnis: Beschluss Schulausschuss 12.01.2017 einstimmig 1 von 1