Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
12.01.2017
Erstellt
24.04.17, 18:28
Aktualisiert
24.04.17, 18:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 24.04.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Schulausschusses der Stadt Brühl am 12.01.2017
Öffentliche Sitzung
2.
Bildung von Eingangsklassen an den Brühler Grundschulen
zum Schuljahr 2017/18
562/2016
Fachbereichsleiterin Weiskopf teilt mit, dass auch in diesem Jahr die ermittelte Klassenrichtzahl zur Eingangsklassenbildung grundsätzlich die Möglichkeit einer Deckelung der
Schülerzahl an der GGS Martin-Luther bietet.
Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) fragt nach, wie sich die Anzahl des erforderlichen
Lehrpersonals errechne.
Schulleiterin Münch (Martin-Luther-Schule) erklärt, dass sich die Anzahl von Lehrpersonal nach den Stundentafeln richte, d.h. dass bei zwei Klassenzügen mit je 21 Schülerinnen und Schülern ein Mindeststandard von 42 Lehrerstunden gegeben sein müsse. Bei
einer Dreizügigkeit verdreifache sich die vorgegebene Mindeststundenzahl somit auf 63.
Sachkundiger Bürger Blanke (SPD) schlussfolgert, dass die Durchschnittszahl der
Schülerinnen und Schüler pro Klasse gesenkt werde, sobald mehr Klassen eingerichtet
werden.
Beschluss:
Der Schulausschuss beschließt, im Rahmen der Eingangsklassenbildung für das Schuljahr 2017/18 die Schülerzahl an der GGS Martin-Luther auf 23 Schülerinnen und Schüler
pro Klasse zu beschränken, wozu nach Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl die
Möglichkeit besteht.
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Schulausschuss 12.01.2017
einstimmig
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