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Beschlusstext (Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18 hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 05.11.2016 Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
87 kB
Datum
13.02.2017
Erstellt
07.03.17, 16:02
Aktualisiert
07.03.17, 16:02
Beschlusstext (Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 05.11.2016
Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016) Beschlusstext (Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18
hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 05.11.2016
Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 07.03.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 13.02.2017 Öffentliche Sitzung 7.2 Takt nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18 hier: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen CDU und Grüne vom 05.11.2016 Bezug: Vorlage-Nr. 479/2016 498/2016 Der Vorsitzende des Ausschusses für Verkehr und Mobilität, Ratsherr Weesbach (SPD), berichtet, dass sich der Verkehrsausschuss mehrheitlich für die Variante C ausgesprochen habe, der nach nochmaliger Beratung nun auch die SPD-Fraktion zustimme. Zwei Aspekte seien dabei allerdings wichtig. Zum einen sei es gerade bei starker Frequentierung von Bedeutung, den Park-und-Ride-Parkplatz in Schwadorf mit einem gesicherten Fahrradabstellplatz zu realisieren. Diesbezüglich verweist er auf den entsprechenden Antrag seiner Fraktion vom 20.6.2016 im Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Darüber hinaus müsse nach einer gewissen Zeit, z.B. nach einem Jahr, eine Analyse über die Auslastung bzw. das Fahrgastaufkommen erstellt werden. Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) verweist auf die diesbezüglichen Ausführungen der Vertreter seiner Fraktion im Fachausschuss. Selbstverständlich halte auch die CDU den P+R-Parkplatz in Schwadorf für wichtig sowie die ohnehin übliche Evaluation. Diese sei allerdings aufgrund der entstehenden Baugebiete nach einem Jahr noch nicht sinnvoll. Fraktionsvorsitzender Pitz (FDP) weist auf die erhebliche finanzielle Mehrbelastung hin, die als freiwillige Ausgabe wohl zu verantworten sei. Es sei überaus schwierig, Leistungen später wieder zu kürzen. Er werde sich bei der Abstimmung enthalten, plädiere aber dafür, im Hinblick auf die spätere Evaluation belastbare Zahlen bereits über den heutigen Stand zu erheben, um später Vergleichsmöglichkeiten zu haben, und die Entscheidung so zu kommunizieren, dass die Politik sich ausdrücklich eine Anpassung nach unten vorbehalte. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Bortlisz-Dickhoff (GRÜNE) führt aus, dass die Mobilitätsbedürfnisse ohne Stadtbahn alleine mit Straßenbaumaßnahmen nicht abzudecken sei. Im Hinblick auf die drei neuen Baugebiete, für die man eine entsprechende Infrastruktur anbieten müsse, sei er froh über die Entscheidung für Variante C. Die damit verbundenen Bedingungen seien nachvollziehbar. Auch Ratsherr Dahmen (CDU) zeigt sich erfreut über den erzielten Konsens. Man investiere hier knapp 30 Mio €, erhalte dafür aber aus seiner Sicht auch die beste Ausnutzung. Ganz dringend müsse man nun Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge in Schwadorf schaffen. Eventuell könne man die bereits brach liegenden und bisher als Baustellenflächen genutzten Bereiche entsprechend herrichten. Beschluss Hauptausschuss 13.02.2017 1 von 2 Beschluss: Der Hauptausschuss empfiehlt dem RAT, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt, in Anlehnung an seinen Grundsatzbeschluss vom 24.02.1992, nach Fertigstellung des zweigleisigen Ausbaus der Linie 18 im Stadtgebiet Brühl die Bestellung von Verkehrsmehrleistungen (Betriebskosten) bei der Stadt Köln (KVB) zur Einführung eines 10-Minuten-Takts Montag bis Freitag und eines Halbstundentakts an Wochenenden und Feiertagen zwischen den Haltepunkten Brühl-Mitte bis Schwadorf gem. Variante C: Mehrleistungen von 87.253 Zug-km/Jahr Kompletter Fahrplan wie bis Brühl-Mitte: ca. + 340.000 €/Jahr verlängert nach Schwadorf Summe Variante C ca. 340.000 €/Jahr Die erforderlichen Haushaltsmittel werden ab 2018 bereitgestellt. Auf bereits bestehende Beschlüsse hinsichtlich der Einführung des 10-Minuten-Takts (Vorl.Nr. 290/81p vom 13.06.2005 und Vorl. Nr. 290/81q vom 20.02.2006) zu Hauptverkehrszeiten an Wochentagen und des durchgehenden 30-Minuten-Takts an Sonn- und Feiertagen wird verwiesen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei einer Enthaltung Beschluss Hauptausschuss 13.02.2017 2 von 2