Daten
Kommune
Brühl
Größe
21 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Brühl, den 06.02.2017
Stadt Brühl
Beschluss
aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017
Öffentliche Sitzung
Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW
2.1 Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.
11, 50321 Brühl, vom 21.11.2016
547/2016
Bürgermeister Freytag schlägt vor, dem anwesenden Vertreter der IG Wallstraße, Heinz
Schmitz, Gelegenheit zur Stellungnahme zu seinen Anregungen zu geben.
Der Hauptausschuss schließt sich diesem Vorschlag an und Bürgermeister Freytag erteilt
Herrn Schmitz das Wort.
Herr Heinz Schmitz erläutert ausführlich seinen Antrag und weist insbesondere darauf
hin, dass es sich hierbei nicht um die Schaffung eines Präzedenzfalles handele, da es in
der Janshofpassage, gegenüber der Balthasar Neumann Speiserei, bereits im öffentlichen
Straßenverkehr zwei Parkplätze mit verschließbaren Pollern gebe.
Bürgermeister Freytag sagt zu, diese Aussage prüfen zu lassen.
Fraktionsvorsitzender Klug (CDU) erklärt, die Situation in der Wallstraße sei vor allem
abends katastrophal, so dass man dort für Ordnung sorgen müsse.
Fraktionsvorsitzender Dr. Petran (SPD) zeigt auch Verständnis für die Problematik in
der Wallstraße, jedoch sei auch die Schaffung eines Präzedenzfalles kritisch zu sehen. Er
schlägt vor, zur Abschreckung die Intensität des Parkverbotes durch eine Zick-Zack-Linie
zu steigern. Er bittet um Prüfung, ob ggfs. die Möglichkeit bestehe, dass die Garagenbesitzer auf eigene Kosten einen mobilen Blumentopf aufstellen.
Ratsherr vom Hagen (Grüne) ist auch gegen die Schaffung eines Präzedenzfalles und
möchte wissen, ob für die Wallstraße im Parkraumbewirtschaftungskonzept ausschließlich
Anwohnerparken vorgesehen sei. Weiterhin beantragt er, alle Anregungen der IG Wallstraße in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität zu verweisen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Anbringung je eines abschließbaren Pollers vor den Garageneinfahrten zu den Häusern Wallstr. 4 und 8
Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017
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Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr. 11, 50321 Brühl, vom
21.11.2016 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017
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