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Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes vor dem Haus Wallstr. 2 Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11, 50321 Brühl, vom 21.11.2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
18 kB
Datum
23.01.2017
Erstellt
07.02.17, 11:29
Aktualisiert
07.02.17, 11:29
Beschlusstext (Anregung nach § 24 GO NRW;
hier: Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes vor dem Haus Wallstr. 2
Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11, 50321 Brühl, vom 21.11.2016)

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Inhalt der Datei

Brühl, den 06.02.2017 Stadt Brühl Beschluss aus der Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Brühl am 23.01.2017 Öffentliche Sitzung Anregungen und Beschwerden nach § 24 Gemeindeordnung NRW 2.3 Anregung nach § 24 GO NRW; hier: Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes vor dem Haus Wallstr. 2 Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11, 50321 Brühl, vom 21.11.2016 548/2016 Herr Heinz Schmitz erläutert ausführlich den Antrag der IG Wallstraße. Bürgermeister Freytag erklärt, dass es ein genehmigtes Bauvorhaben gebe, jedoch sei das Blumenbeet dort bereits seit dem letzten Ausbau der Wallstraße vorhanden, könne seiner Meinung nach aber weg. Er regt an, dass der Eigentümer der Wallstraße 2, der durch die Schaffung seiner Garagenausfahrt quasi der Verursacher sei, vielleicht auf seine Kosten eine Herrichtung vornehmen könne. Beschluss: Der Hauptausschuss verweist die Anregung nach § 24 GO NRW hier: Entfernung oder wesentliche Verkleinerung des Grünbeetes vor dem Haus Wallstr. 2 Bezug: Antrag der IG Wallstraße, Herr Heinz Schmitz, Wallstr.11, 50321 Brühl, vom 21.11.2016 zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Verkehr und Mobilität. Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss Hauptausschuss 23.01.2017 1 von 1